Parlamentskorrespondenz Nr. 601 vom 06.07.2012

Strengere Bestimmungen für Schönheitsoperationen

Auch medizinische Assistenzberufe neu geregelt

Wien (PK) – Zu Beginn der 167. Nationalratssitzung wurde der frühere Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann wieder im Parlament begrüßt. Er übernimmt das Mandat von Alexander Van der Bellen.

Vor Eingang in die Tagesordnung kündigte Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER zwei Kurzen Debatten an. Die FPÖ will Auskunft von Außenminister Michael Spindelegger über möglichen Amtsmissbrauch eines österreichischen Konsuls in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Grünen wollen von Finanzministerin Maria Fekter mehr über das Finanzzentrum Wien Mitte wissen.

Erste Tagesordnungspunkte waren Gesundheitsthemen. So dürfen Schönheitsoperationen künftig nur von speziell ausgebildeten Ärztinnen durchgeführt werden und sind für Jugendliche erst ab 16 Jahren erlaubt. Auch Werbebeschränkungen sind vorgesehen. Neue Regeln wird es auch bei der Ausbildung für medizinische Assistenzberufe geben. 

Medizinische Hilfstätigkeiten werden aufgewertet

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) führte aus, die FPÖ werde der Gesetzesvorlage, anders als noch im Ausschuss, ihre Zustimmung geben. Als Grund dafür nannte sie den in Aussicht gestellten Abänderungsantrag in Bezug auf die Kompetenz von RöntgenassistentInnen. Die Regierung habe die freiheitliche Kritik an zu weitreichenden Befugnissen ernst genommen, zeigte sie sich erfreut. Begrüßt wurde von Belakowitsch-Jenewein auch, dass SportwissenschafterInnen künftig im Bereich der Trainingstherapie eingesetzt werden können.

Was den BZÖ-Antrag betreffend Anerkennung des Berufs "Wundmanager" betrifft, bedauerte die Abgeordnete, dass hier keine Lösung gefunden wurde und Wundmanager damit weiter nur PatientInnen behandeln können, die es sich leisten könnten.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht einfach auf den Weg zu bringen gewesen sei. Zum Teil habe man bereits seit Jahren darüber verhandelt, die medizinischen Hilfsdienste neu zu regeln. Das erzielte Ergebnis ist für sie ein gutes. Es sei auch sichergestellt, dass alle, die bereits im medizinischen Fachdienst tätig sind, dort weiter tätig bleiben können.

Zur Frage der Röntgenassistenz brachte Oberhauser einen S-V-G-B-Abänderungsantrag zur Gesetzesvorlage ein. Damit wird klargestellt, dass RöntgenassistentInnen nur einfache standardisierte Röntgenuntersuchungen durchführen dürfen. Komplexe Untersuchungen, etwa wenn ein Kontrastmittel benötigt wird, bleiben, wie Oberhauser erklärte, dem gehobenen Dienst vorbehalten.

Mehr Schmerztherapie und Geld für alternative Methoden

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) sprach in Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz von einem großen Wurf und meinte, es sei auch ein wichtiger symbolischer Akt, medizinische Hilfskräfte zu AssistentInnen aufzuwerten. Er hofft, dass die bessere Ausbildung auch zu einer besseren Bezahlung führen wird.

Dringende Verbesserungen urgiert Grünewald im Bereich der Schmerztherapie. Es gebe in Österreich über 400.000 PatientInnen mit chronischen Schmerzen, die oft "herumirren" müssten, beklagte er und forderte die flächendeckende Einrichtung von Kompetenzzentren. Weiters sprach er sich für eine Kostenübernahme von erprobten und erfolgreichen komplementärmedizinischen Behandlungen wie TCM und Homöopathie durch die Krankenkassen aus.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) erklärte, für die vorliegende Gesetzesvorlage habe es sehr viele GeburtshelferInnen gegeben. Die VerhandlerInnen hätten es letztendlich geschafft, erfolgreich über das "Minenfeld" zu kommen. Das Ergebnis ist für Rasinger "ein ganz guter Wurf" mit einem interessanten Modulmodell für acht medizinische Assistenzberufe.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Rasinger auch, dass Sportwissenschaftler künftig in der Rehabilitation eingesetzt werden können. In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerksam, dass das Herzinfarktrisiko durch viel Bewegung um 50 % sinkt. Versäumnisse sieht Rasinger bei der Einrichtung von speziellen Rehabilitationsplätzen für Kinder und in der Schmerztherapie.

Auch Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) lobte den vorliegenden Gesetzentwurf. Personen, die bisher nur einfache Hilfsdienste im Gesundheitsbereich erbringen konnten, würden zur medizinischen Assistenz aufgewertet. Spadiut zeigte sich auch über die Einschränkung der Befugnisse der RöntgenassistentInnen erfreut und gab zu bedenken, dass selbständige Magnetresonanz- und Computertomographie-Untersuchungen in die Hand geprüfter Radiologen gehörten, da eine unsachgemäße Handhabung enorme Schäden anrichten könne.

Stöger: modernes Berufsbild und neue Chancen für AssistentInnen

Gesundheitsminister Alois STÖGER betonte, im Gesundheitsbereich brauche man heute keine Hilfsdienste, sondern Assistenzberufe mit einem modernen Berufsbild. Das werde durch das vorliegende Gesetz sichergestellt. Zum einen geht es ihm zufolge um eine qualifizierte Ausbildung, mit der auch die Basis für eine Berufsreifeprüfung erworben wird. Zum anderen würde Frauen nach einer Kinderpause die Chance geboten, im Alltag in ein einzelnes Berufsfeld einzusteigen.

Für Abgeordneten Erwin SPINDELBERGER (S) ist das vorliegende Gesetz zwar, wie er sagte, "nicht das gelbe von Ei" aber ein Schritt in die richtige Richtung. Gesundheitsminister Stöger habe großes Stehvermögen bewiesen und sich auch durch "hirnrissige Zurufe" nicht irritieren lassen, unterstrich er. Spindelberger rief jene, die zum Teil "unsinnige Massenmails" geschrieben haben, zum Umdenken auf und erklärte, man brauche keine unnötigen Grabenkämpfe im Gesundheitsbereich. Konkret begrüßte Spindelberger unter anderem, dass  für die betroffenen Berufsgruppen eine zumindest 3-jährige Ausbildung sichergestellt sei.

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) wies darauf hin, dass der Gesundheitsmarkt in Österreich ein besonders stark wachsender Markt sei. Aufgrund der demographischen Entwicklung werde der Bedarf an Pflege weiter zunehmen. Die FPÖ werde dem Gesetz die Zustimmung geben, da ihre Bedenken in Form eines Abänderungsantrags berücksichtigt wurden. Strutz wies allerdings auch auf eine kritische Stellungnahme des Berufsverbands der ArztassistentInnen zum Berufsbild der OrdinationsassistentInnen hin und sprach den Bundesminister noch auf die geplante elektronische Gesundheitsakte an. Der Vorsitzende des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger habe angekündigt, sich aus dem Projekt zurückzuziehen, wenn bis 30. Juni dieses Jahres kein Entwurf vorliege. Nun sei die letzte Sitzung des Ministerrats vor der Sommerpause verstrichen, ohne dass der Gesetzesentwurf eingebracht wurde. Er wollte wissen, wie es mit dem Projekt nun weitergehen solle.

Mehr Sicherheit für PatientInnen

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) erinnerte daran, dass das Gesetz eine lange Entstehungszeit hatte. Es gab viele Einsprüche von Interessensvertretungen, letztlich sei aber eine sehr gute Regelung entstanden, die vor allem vielen Frauen zugutekomme, die eine höhere berufliche Qualifikation und den Titel der "Medizinischen Fachassistenz" erwerben können. Durchschlag begrüßte auch, dass der Beruf der SportwissenschaftlerInnen jetzt geregelt sei, hier ging es um viele Arbeitsplätze. Insgesamt sei ein sehr gutes Gesetz mit einer guten Systematik entstanden sei, der auch den PatientInnen mehr Sicherheit bringe.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) stellte fest, dass unter der Vielzahl der Berufe im Gesundheitsbereich, der immer mehr an Bedeutung gewinne, auch klar geregelte Assistenzberufe notwendig seien. Das Gesetz trage dem nun Rechnung und schaffe eine rechtliche Basis. Es regelt nun ein große Bandbreite von einfachen Hilfstätigkeiten bis zu hochqualitativen Assistenzleistungen. Das komme auch vielen Frauen entgegen. Damit sei ein richtiger Schritt gesetzt worden, das BZÖ werde daher zustimmen. Diskussionen über Abgrenzungen zu anderen Ausbildungsformen seien nun durch den Abänderungsantrag gelöst worden. Auch sie begrüßte die Aufnahme der SportwissenschaftlerInnen, die nun auch mit kranken und rekonvaleszenten Menschen arbeiten dürfen. 

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) wies darauf hin, dass die Ablehnung der Anträge der Opposition nicht dem Inhalt der Anträge gelte, sondern der Grund dafür sei, dass diese Materien bereits eine gesetzliche Regelung gefunden haben. Das betreffe etwa die Forderung nach einem Berufsbild "Wundmanager". Auch in den Bereichen der Diabetesvorsorge und schmerztherapeutische Versorgung sei bereit vieles schon auf den Weg gebracht.

Administration statt Betreuung von PatienntInnen

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) meinte, es sei hier ein altes Gesetz zeitgemäß erneuert worden. Probleme habe es aber im Prozess der Gesetzgebung gegeben, wo der Gesetzgeber immer neue Regelungen getroffen, dabei aber die durchaus verständlichen Ängste der VertreterInnen der betroffenen Berufsgruppen zuerst nicht erkannt habe. Die Interessensvertretungen hätten es erst durch massiven Druck mittels Massen-Emails geschafft, sich bei der Politik Gehör zu verschaffen. Kritisch sah Karlsböck, dass allen Berufen im Medizinbereich immer mehr an Administration zugemutet werde. ELGA lasse befürchten, dass dadurch neben anderen Problemen noch mehr an administrativem Aufwand entstehen würde. Er forderte den Minister auf, die Frage von Abgeordnetem Strutz zu beantworten.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) begrüßte ebenfalls, dass das Gesetz viele Berufsgruppen im medizinischen Bereich neu regle und eine Weiterentwicklung ermögliche. Man reagiere damit auf eine Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Es werde nun besonderes Gewicht auf die Ausbildung gelegt. Es gebe nun neue Berufsbilder und -felder, wie etwa Dokumentationsassistenz, Rehabilitationsassistenz, Gipsassistenz oder die Trainingstherapie in den Sportwissenschaften. Der Abänderungsantrag reagiere auf Bedenken, die vor allem über den Bereich der Labor- und Röntgenassistenz geäußert wurden. Nun habe man klare Definitionen für diese Berufsgruppen geschaffen.

Abgeordneter Josef A. RIEMER (F) warb um Unterstützung für den Antrag der Oppositionsparteien zum Thema "Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden". Es gehe nicht um Grabenkämpfe zwischen Schulmedizin und alternativen Behandlungsmethoden. Es müsse vielmehr um eine gesamtheitliche Sicht auf den Menschen und seine Gesundheit geben. Viele PatientInnen würden heute alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen. Das Problem sei, dass es heute zu wenig Zeit für das ärztliche Gespräch gebe. Es sei eine Zwei-Klassen-Medizin entstanden, kritisierte er und forderte eine offene Diskussion über das Gesundheitssystem, damit Österreich auch in der Gesundheit Nummer Eins werde.

Alternative Heilmethoden oft nicht genug erprobt

Abgeordneter Johann MAIER (S) wies darauf hin, dass es zwar komplementäre Heilmethoden gebe, die einen wissenschaftlich nachweisbaren Erfolg erzielen, dass es aber auch Scharlatanerie und gesundheitsschädliche Methoden gebe. Für die Frage der Erstattung von Heilkosten sind die Gebietskrankenkassen zuständig. Kosten genehmigter und anerkannter komplementärer Heilmethoden werden im Einzelfall bereits ersetzt. Der Antrag beziehe sich aber nicht auf "anerkannte", sondern nur auf "erprobte" komplementäre Heilmethoden, was der österreichischen Rechtslage nicht entspreche. Es gebe aus Sicht des Konsumentenschutzes viele Probleme mit komplementären Heilmethoden. Ein Arbeitskreis im Gesundheitsministerium beschäftige sich bereits seit längerem mit der Problematik, was als medizinisch-wissenschaftliche Methode eingestuft werden kann. Der Verein für Konsumenteninformation warne etwa vor "orthomolekularer Medizin", die Nahrungsergänzungsmittel mit zweifelhafter Wirkung anbiete. Der Ausschuss habe den Antrag abgelehnt, über komplementäre Heilmethoden müsse aber weiter diskutiert werden.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) sprach das Thema der schmerztherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung an. Ein Fünftel der Bevölkerung leide an Schmerzen, 500.000 Menschen an Dauerschmerz. Schmerz sei eine der häufigsten Ursachen für Krankenstände und Frühpensionierung. Die Möglichkeit zur flächendeckenden Versorgung müsse ausgebaut werden, es müsste auch die Zulassung von Schmerzmitteln verbessert werden.

Übereinstimmung bei Assistenzberufen

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage zur Etablierung moderner Berufs- und Ausbildungsregelungen für medizinische Assistenzberufe in der Fassung eines Fünf-Parteien-Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Der Beruf des "Wundmanagers" wird nicht gesetzlich verankert. Der Antrag der FPÖ wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.  

Der Antrag der Grünen zur Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung in Österreich blieb aufgrund der Ablehnung durch SPÖ und ÖVP in der Minderheit. 

Mehr Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden wie TCM, Akkupunktur oder Homöopathie wird es in Zukunft nicht geben. Der Antrag der drei Oppositionsparteien fand keine Zustimmung. 

Schönheitsoperationen erst ab 16

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetz über Schönheitsoperationen an. Die Anbieter hätten in der schrankenlosen Bewerbung von Operationen eindeutig übertrieben. Hier bedurfte es eines Zeichens, obwohl die bestehende gesetzliche Grundlage ausgereicht hätte, diese Auswüchse in den Griff zu bekommen. Das Gesetz zeige aber Schwachstellen des Gesundheitssystems auf. Einer davon sei die Unterscheidung zwischen Ärzten und Gewerbetreibenden. Für Ärzte gebe es hohe Standards, Gewerbetreibende, die etwa Laserbehandlungen anbieten, seien hier nicht erfasst, zum Nachteil der Patienten. Aus der Ärzteschaft sei einiges an Kritik am Gesetz gekommen, etwa, dass hier plastischen Chirurgen aufgrund ihrer Ausbildung ein Persilschein ausgestellt werde. Sicher sei die Ausbildung von hoher Qualität, aber auf Krankenbehandlung ausgerichtet. Schönheitsoperationen betreffen aber gesunde Personen, das schaffe völlig neue Fragestellungen. Trotzdem werde die FPÖ das Gesetz mittragen, es gebe den PatientInnen mehr Sicherheit und enthalte wichtige Beschränkungen.       

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) zeigte sich erfreut darüber, dass diese Gesetz heute gemeinsam beschlossen werde. Es sei eine gute Maßnahme, die notwendig geworden sei, weil Schönheitsoperationen, vor allem auch bei jungen Menschen, immer mehr zunehmen. Das habe zu einem Wildwuchs geführt. Nun dürfen sie an Personen unter sechzehn Jahren nicht mehr durchgeführt werden, wenn sie medizinisch nicht indiziert sind, zwischen sechzehn und achtzehn Jahren besteht ein besonderer Schutz. Werbung wird eingeschränkt, und es gibt eine umfassende ärztliche Aufklärungspflicht. Die medial präsentierten Schönheitsideale seien heute aufgrund der technischen Möglichkeiten höchst unrealistisch, stellte Csörgits fest. Es sei zu überlegen, ob nicht per Gesetz vorgeschrieben werden sollte, dass solche Manipulationen von Fotos ausgewiesen werden müssen.

Wildwuchs muss gestoppt werden

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) betonte, das Gesetz sei ihr seit langem ein Anliegen gewesen. Es war überfällig, um den Wildwuchs bei dem riesigen Geschäft der Schönheits-OP in den Griff zu bekommen. Die Grünen unterstützen es. Es komme nun aber darauf an, wie es umgesetzt werde. Sie kündigte an, dass die Grünen dies genau beobachten werden. Nun werden die PatientInnenrechte gestärkt, vor allem die Vorschrift der Nachdenkzeit sei eine wichtige Bestimmung. Sie begrüße auch die strengeren Auflagen für Ärzte. Der Schutz für Jugendliche hätte allerdings auf das Alter von 18 Jahren angehoben werden müsse. Mit dem Thema eng verbunden sei der Bereich Sexualerziehung und Aufklärung, hier fühle sich leider niemand politisch zuständig. Hier müsse dringend etwas geschehen, Jugendliche würden ihre Aufklärung über Pornographie im Internet erfahren. Das sei eine besorgniserregende Tendenz.    

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) wies darauf hin, dass 30 % der Schönheitsoperationen Männer betreffen. Es sei jedenfalls ein wichtiges Gesetz, das vor allem präventive Wirkung habe. Wichtig sei die Beratung, die vor allem auch durch Hausärzte erfolgen sollte. Deren Rolle werde immer wichtiger, da das Gesundheitssystem immer unübersichtlicher werde. Es bestehe aber die Gefahr, dass es immer weniger MedizinerInnen gebe, die bereit wären, diese Laufbahn einzuschlagen. Es müsse hier etwas geschehen. Er brachte einen S-V-Abänderungsantrag betreffend einer Änderung des Ärztegesetzes ein.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) stellte fest, der Antrag des BZÖ über Ersatzdrogen sei auf der Tagesordnung dieser Sitzung gelandet, um endlich einen der vielen vertagten Anträge des Konsumentenschutzausschusses zu erledigen. Die Koalition habe ihn in einen geringfügig veränderten eigenen Antrag verwandelt. Das sei ein typischer Umgang mit Anträgen der Opposition, der ärgerlich, aber üblich sei. Er anerkenne jedoch, dass nun das Problem psychoaktiver Substanzen durch ein europaweit beispielhaftes Gesetz geregelt worden sei. Spadiut forderte, dass die Suchtbehandlung, ein immer wichtigeres Thema, in der Medizinerausbildung stärker berücksichtigt werden sollte.

Stöger: mehr Qualität bei Schönheitsoperationen

Bundesminister Alois STÖGER erwartet sich von dem Gesetz eine Verbesserung der Qualität bei Schönheitsoperationen. Wesentlich sei vor allem der Schutz junger Menschen, betonte der Minister, der insbesondere die Wartefrist begrüßte und überdies in den neuen Vorschriften auch eine Stärkung der Konsumentenrechte sah.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) wies auf die Problematik von Schönheitsoperationen bei jungen Menschen hin und betrachtete das Gesetz vor allem unter dem Aspekt des Schutzes der Gesundheit. Er drückte seine Hoffnung aus, dass die neuen Bestimmungen nun auch zu einer Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung führen werden.

Abgeordneter Robert DOPPLER (F) nahm zum Antrag des BZÖ betreffend Suchtgift Stellung und forderte mit Nachdruck ein Verbot der synthetischen Drogen, wobei er vor allem auf die großen Gefahren für junge Menschen aufmerksam machte.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) bemerkte zum Antrag des BZÖ, der Gesetzgeber sei heute schon viel weiter, ein bereits vom Parlament beschlossenes Gesetz erfasse nunmehr sämtliche psychoaktiven Substanzen.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetz betreffend Schönheitsoperationen an, regte aber in einem gemeinsamen G-B-Abänderungsantrag eine verpflichtende Abklärung allfälliger psychischer Störungen im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen an.

Jugendliche mehr über synthetische Drogen aufklären

Abgeordneter Johann MAIER (S) kam in seiner Wortmeldung auf das Thema der synthetischen Drogen zu sprechen und betonte, das Gesetz betreffend psychoaktive Substanzen umfasse auch die sogenannten KO-Tropfen. Was die Schönheitsoperationen betrifft, rief Maier insbesondere die Schulen dazu auf, im Sinne einer Konsumentenerziehung junge Menschen über die Risiken eines solchen Eingriffs aufzuklären.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) meinte, das Gesetz über die Schönheitsoperationen gehe in die richtige Richtung, trat aber ebenfalls für entsprechende Aufklärung ein, um die Problematik des Eingriffs aufzuzeigen. Wichtig waren für den Redner auch die Beiziehung von Psychologen sowie die Betreuung nach der Operation.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) erhoffte sich von dem neuen Gesetz ein Umdenken in Richtung einer Gesellschaft, "in der ein paar Falten mehr oder weniger nicht wichtig sind".

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) verlangte in seinem Debattenbeitrag Klarheit über die Zukunft des Projekts ELGA.

Abgeordneter Erwin PRAINER (S) erinnerte, der Gesetzgeber habe auf die durch den Antrag des BZÖ aufgeworfene Suchtgiftproblematik bereits entsprechend reagiert. Das Gesetz betreffend psychoaktive Substanzen biete ausreichende Handhabe gegen Erzeuger und Händler derartiger Produkte, versicherte er.

Abgeordneter Michael PRASSL (V) warnte vor den Gefahren des Drogenkonsums für junge Menschen und begrüßte in diesem Sinn das Verbot von psychoaktiven Substanzen.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) sah in Sachen Schönheitsoperationen und synthetische Drogen vor allem auch den Konsumentenschutz angesprochen und wies auf die diesbezügliche Beratungstätigkeit durch die Arbeiterkammern hin.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) hob den Stellenwert von Kontrolle und Transparenz im Lebensmittelbereich hervor und beklagte in diesem Zusammenhang die geringe Kontrolldichte in den Bundesländern.

Einhellige Zustimmung bei Schönheitsoperationen

Einig waren sich die Abgeordneten bezüglich strengerer Bestimmungen für chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit und andere ästhetische Behandlungen. Mit der Regierungsvorlage miterledigt wurde ein Antrag der Grünen.

Von den Koalitionsparteien abgelehnt wurde hingegen ein Antrag des BZÖ betreffend die Aufnahme von Ausbildungsmodulen zum Thema Suchterkrankung in die Studienpläne des Medizinstudiums.

Abgelehnt wurde schließlich auch ein BZÖ-Antrag zu Gefahren synthetischer Drogen mit der Begründung, dass diese Problematik durch neue gesetzlichen Regelungen bereits berücksichtigt sei.

(Fortsetzung Nationalrat)