Parlamentskorrespondenz Nr. 606 vom 06.07.2012

Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen

Zustimmung auch zu Transparenzdatenbank und Kapitalmarktregelungen

Wien (PK) – Heute Nachmittag hat der Nationalrat wichtige finanzpolitische Entscheidungen getroffen: das Steuerabkommen mit der Schweiz wurde mit Stimmen der Regierung angenommen. Auch die Einrichtung einer Transparenzdatenbank und die Umsetzung von EU-Richtlinien für mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt erzielten Mehrheiten.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) konstatierte, dieses Gesetz diene ausschließlich zur Budgetsanierung und nicht der Gerechtigkeit, denn es gebe Anreiz zur Steuerhinterziehung. Es sei nach dem Motto "lieber den Spatz in der Hand als die Taube am Dach" zu betrachten und die zu erwartende 1 Mrd. € eine "Ablasszahlung" der Schweiz an den österreichischen Staat, denn angeblich seien 20 Mrd. € von Österreichern in der Schweiz gebunkert, so der Redner. Podgorschek kritisierte zudem, dass das Gesetz Lücken enthalte, so seien etwa Privatstiftungen und Personenkapitalgesellschaften nicht davon betroffen.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) zeigte Unverständnis gegenüber den Ansichten der Oppositionsparteien und meinte, es gebe keine Alternative zum Abkommen mit der Schweiz, denn ansonsten würde 1 Mrd. € im Budget fehlen, die Steuerzahler in Österreich müssten noch mehr belastet werden und die Steuersünder in der Schweiz würden nach wie vor ungeschoren bleiben. Außerdem sei mit dem Steuerabkommen sichergestellt, dass auch in Zukunft diese Gelder 25 % Kapitalertragsteuern unterliegen, bekräftigte Stummvoll.

Abkommen löchrig wie Käse

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) bezeichnete das Gesetz als "löchrig wie Käse" und forderte "Steuergerechtigkeit statt Schweizer Käse". Seiner Ansicht nach begünstige das Abkommen Steuerhinterzieher und benachteilige die Steuerzahler in Österreich, denn es beinhalte zahlreiche Schlupflöcher. So werde etwa nur Geld berücksichtigt, das maximal zehn Jahre in der Schweiz lagert, der Steuersatz betrage nur 15 bis 30 % und es wurden Stiftungen und Trusts nicht eingebunden, kritisierte Widmann. Zudem gebe es unzureichende Kontrollmöglichkeiten für Österreich, weshalb das Abkommen abzulehnen sei, so der Redner.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) stellte mit Nachdruck fest, Österreich nütze die Gunst der Stunde und führe mutmaßlich hinterzogenes Geld, das in der Schweiz liegt, dem österreichischen Budget zu. Im weiteren Verlauf seiner Wortmeldung wies Krainer die seiner Meinung nach falschen Informationen seiner Vorredner zurück. So liege etwa der tatsächliche Steuersatz der Kapitalertragsteuer zwischen 15 und 38 %. Der FPÖ warf Krainer vor, konsequent gegen jedes Doppelbesteuerungsabkommen, mit dem Steuerhinterziehung verhindert werden soll, zu stimmen und nannte sie den "Schutzpatron der Steuerhinterzieher".

Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF erteilte Abgeordnetem Kai Jan Krainer für den Vorwurf, die FPÖ sei der Schutzpatron der Steuerhinterzieher, einen Ordnungsruf.

Fekter: Österreichisches Geld in der Schweiz wird fair besteuert

Bundesministerin Maria FEKTER erläuterte das Abkommen mit der Schweiz, welches im Wesentlichen den Abkommen der Schweiz mit Deutschland und Großbritannien folge. Sowohl Österreich als auch die Schweiz seien nicht für den automatischen Datenaustausch, denn das Bankgeheimnis fuße auf guter Tradition und bedeute einen Standortvorteil. Mit dem Abkommen sei nun eine gute Lösung gefunden worden, das von Österreichern in der Schweiz liegende Geld fair zu besteuern, bekräftigte die Ministerin.

Als Irrtümer bezeichnete Fekter die Behauptungen, dass Kapitalgesellschaften und Stiftungen nicht im Abkommen beinhaltet wären. Kapitalgesellschaften unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen und Stiftungen gehören einerseits zu Kapitalinstitutionen und andererseits gebe es in der Schweiz das Instrument der Treuhandstiftung, erläuterte die Finanzministerin und mahnte eine sachliche Argumentation ein.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) hielt das Abkommen aus der europäischen steuerpolitischen Perspektive für völlig verfehlt. Das Steuerabkommen sei mehr eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung als eine Lösung der Steuerfluchtproblematik, und die Versuche der Europäischen Union, auf diesem Gebiet Lösungen zu finden, würden damit untergraben, betonte der Mandatar. Außerdem gehe die Legalisierung von Schwarzgeld durch eine Amnestie für Steuerhinterzieher zu Lasten der sozialen Gerechtigkeit und sei ein Schlag ins Gesicht der ehrlichen Steuerzahler, gab Rossmann zu bedenken. Der Redner verwies auf zahlreiche "Hintertüren" im Abkommen und forderte abschließend aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit eine stärkere Besteuerung von Vermögen.

In Richtung FPÖ bemerkte Abgeordnete Karin HAKL (V), das Steuerabkommen mit der Schweiz, durch das österreichisches Geld auf Schweizer Konten fair nachversteuert werde, sei beispielhaft im Sinne der Steuergerechtigkeit. Das von den Grünen vorgeschlagene Modell einer Vermögenssteuer lehnte Hakl entschieden ab. Einer solchen "Schnüffelsteuer", bei der Bankschließfächer nach privaten Vermögensgegenständen durchsucht würden, könne ihre Fraktion nicht zustimmen, bekräftigte die V-Mandatarin.

Ebenfalls an die FPÖ gewandt begann Abgeordnete Laura RUDAS (S) ihren Redebeitrag. Sie erinnere sich noch an Aussagen von F-Mandataren vom Februar 2012, bei denen das Zustandekommen der Steuerübereinkunft mit der Schweiz stark bezweifelt wurde. Damals habe es geheißen, ein solches Steuerabkommen wäre einem "Lotto-6er" gleichzustellen, daher sei die jetzige Kritik der Oppositionspartei am Verhandlungsergebnis mit der Schweiz nicht nachvollziehbar, befand Rudas. Immerhin biete die Opposition keine Alternativen dazu, wie sonst das Geld österreichischer "Steuerhinterzieher" in das heimische Budget kommen solle.

Im Gegensatz zu seinen Vorrednerinnen sah Abgeordneter Roman HAIDER (F) keinen Grund, das Abkommen mit Schweiz zu "bejubeln", da es für ihn Steuerbetrüger schütze. Diese könnten nun mit einem Transfer ihres Geldes in die Schweiz Abgaben an die Republik wie etwa die Mehrwertsteuer umgehen. Auch die SPD habe das entsprechende Abkommen Deutschlands mit der Schweiz kritisiert, weil jene, die Steuerflucht begehen, damit bevorzug würden. In Wirklichkeit habe das Verhandlungsergebnis der Finanzministerin nur Bankarbeitsplätze in der Schweiz sichergestellt, monierte der F-Abgeordnete. Er sah in "ordentlichen Selbstanzeigen" der Österreicher, die über unversteuertes Geld auf Konten in der Schweiz verfügen, die einzig richtige Lösung. Das jetzige Abkommen verletze den Grundsatz einer gleichmäßigen, rechtmäßigen Besteuerung, legalisiere Steuerhinterziehung in der Vergangenheit und ermögliche diese in der Zukunft, schloss Haider.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) befürchtete durch das "nachträgliche Pardonieren" von Steuerflüchtlingen, wie es das Abkommen mit der Schweiz vorsehe, massive negative Auswirkungen auf die Steuermoral. "Scheinheiligkeit" schrieb der G-Mandatar der österreichischen Bundesregierung außerdem zu, da diese die Verhandlungen der EU mit der Schweiz zu Fragen der Besteuerung ausländischer KontoinhaberInnen "behindere". Hinsichtlich des Bankgeheimnisses meinte er, niemand, der im Inland Steuern zahle, solle Angst haben, dass die eigenen Kontostände veröffentlicht würden. Doch müsse Steuerbehörden der Zugang zu solchen Informationen von Personen, die ihr Geld im Ausland geparkt haben, erleichtert werden. Ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und der Schweiz käme letztendlich auch Österreich zugute, ergänzte Kogler.

Das Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt erhielt mit den Stimmen der Regierungsparteien die erforderliche Mehrheit.

Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird angepasst

Die zur Debatte stehende Änderung zum Finanzausgleich sei eine Folge des Fiskalpakts, der Europa weiter in die Krise treiben werde, analysierte Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F). Den Finanzpakt halte er für unsozial. Zudem werde das europäische Abkommen die Ursachen der Banken- und Wirtschaftskrise nicht lösen, setzte der F-Mandatar fort. Obwohl Österreich in "vorauseilendem Gehorsam" die Bestimmungen des Finanzpaktes erfülle, müsse man damit rechnen, dass andere Länder wie Griechenland oder Zypern sich nicht an die Regeln halten würden. Podgorschek zeigte Verständnis für jene 160 Ökonomen, die gegen die Ergebnisse des jüngsten EU-Gipfels aufgetreten waren, da das Ungleichgewicht der Volkswirtschaften Europas dennoch weiter bestehen werde.

Abgeordneter Jakob AUER (V) nahm einmal mehr Bezug auf das von der österreichischen Finanzministerin ausverhandelte Steuerabkommen mit der Schweiz, durch das nun eine Milliarde Euro für Österreich generiert werde. Dieses Geld nütze nun Bund, Ländern und Gemeinden. Die Aufgaben der österreichischen Gemeinden bezeichnete Auer als "überbordend", und da dort oft das Gefühl herrsche, es würden zwar vermehrt Zuständigkeiten vom Bund über die Länder zu ihnen verlagert, der entspreche Mittelzufluss stocke jedoch, sei dies ein überaus begrüßenswerter Schritt.

Warum die Grünen den europäischen Fiskalpakt nicht unterstützten, erklärte Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) zunächst. Dieser Pakt "stülpe die Steuerarchitektur Europas" in Form des Stabilitätspakts auf die föderale Struktur Österreichs. Das könne nicht befürwortet werden, meinte der G-Mandatar, denn eine Budgetkonsolidierung sämtlicher Gebietskörperschaften bewirke nur eine Verstärkung der Rezession. Möglicherweise stiegen dann auch die Schulden. Nicht bedacht werde, dass die österreichischen Gemeinden über unterschiedliche Finanzkraft verfügten und die demographischen oder topographischen Bedingungen nicht einheitlich seien, hielt Rossmann der Regierung vor. Durch die Ausgabenbremse im Stabilitätspakt würden notwendige Investitionen unterbleiben, warnte Rossmann und plädierte dafür, solche öffentliche "Zukunftsinvestitionen" mit Krediten zu finanzieren, die nicht in das Maastricht-Defizit eingerechnet werden.

Österreichischer Stabilitätspakt sichert öffentliche Ausgaben

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) stellte klar, die Finanzierung der Ausgaben durch die öffentliche Hand werde mit dem österreichischen Stabilitätspakt sichergestellt. Der Grünen Fraktion richtete er aus, im oberösterreichischen Landtag hätten die Grünen für die Vereinbarung gestimmt, wie es die Vernunft gebiete. Als "Wehrmutstropfen" wertete Matznetter allerdings, dass die bundesweiten Regelungen auch für nachgeordnete Gebietskörperschaften gelten, doch sei die Kooperation der Bundesländer in dieser Frage positiv zu sehen. Besonders im Spitalbereich sprach sich der S-Abgeordnete für Reformen aus, wie sie bereits in Verhandlungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger angestoßen würden.

Eine Milliarde Euro habe Ministerin Fekter durch ihr Abkommen mit der Schweiz versprochen, rekapitulierte Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) die vorangegangene Diskussion, mit einer "ordentlichen Regelung" wie vom BZÖ vorgeschlagen, wäre die Summe jedoch noch höher geworden. Mit dem Finanzausgleich würden die Gemeinden nur zusätzlich belastet, bemängelte der Redner die entsprechende Regierungsvorlage und prognostizierte, auch zukünftige Regierungen auf Bundes- und Länderebne würden darunter leiden. Wichtige Reformen wie jene des Pensionssystems und auch die Finanztransaktionssteuer ließen dagegen auf sich warten. In den Augen Wittmanns sind weder der österreichische Stabilitätspakt noch der europäische Finanzpakt Zukunftsmodelle, da sie keine Investitionen in Bildung, Forschung oder Pflege vorsähen.

Finanzministerin Maria Theresia FEKTER betonte, die unbefristete Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen des Stabilitätspakts gewährleiste einen konsolidierten Haushalt, mit einem Null-Defizit bis 2016. Dafür benötigten die Bundesländer natürlich Planungssicherheit in Bezug auf ihre Ertragsanteile, beschrieb die Bundesministerin die Struktur des Finanzausgleichs. Der diesbezügliche Aufteilungsschlüssel werde ebenfalls ohne Befristung gelten, auch bei Einnahmen aus dem Abkommen mit der Schweiz. Die Bestimmungen sähen auch Sanktionsmaßnahmen vor, führte Fekter weiter aus, durch die ordentlich wirtschaftende Bundesländer jene "Trittbrettfahrer", von denen die Defizitvorgaben missachtet werden, "disziplinieren" könnten. Der Bund sei dabei, ähnliche Vereinbarungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger auszuverhandeln.

Im Falle eines Budgetprovisoriums kündigte Fekter an, die Vereinbarungen des Stabilitätspakts würden weiterhin gelten. Auch an einer 15a-Vereinbarung für die Spitalsreform, die für das Erreichen des Null-Defizits 2016 unbedingt notwendig sei, werde bereits gearbeitet.

Die Hintergründe des "finanziellen Desasters" in Europa beleuchtete Abgeordneter Konrad STEINDL (V). Volkswirtschaftliche Defizite hätten zur Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit vieler Länder geführt. Österreich wirke mit seinem Stabilitätspakt dieser Entwicklung im eigenen Land entgegen, entsprechende Mechanismen wie die Schuldenbremse müssten dabei in Kauf genommen werden, zeigte sich der V-Mandatar überzeugt. Nur so könne man die Staatsfinanzen sowie die Finanzen der Gemeinden in den Griff bekommen. Das biete volkswirtschaftliche Sicherheit und garantiere Wohlstand, erklärte Steindl.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) attestierte dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Finanzausgleich "aufgeblasen" zu sein, weil dabei etwa die laufenden Gemeindestrukturreformen in der Steiermark nicht beachtet würden. Das Zusammenlegen von Gemeinden durch die steirische Landesregierung kritisierte er allerdings massiv, da er bei dieser Reform politische Hintergedanken vermutete. Ziel sei nämlich Zanger zufolge vor allem die Schaffung möglichst vieler sozialdemokratisch geführter Gemeinden.

Sahnehäubchen auf dem europäischen Fiskalpakt

Den Entwurf zum Finanzausgleich wertete Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) als "Sahnehäubchen" auf dem europäischen Fiskalpakt. Er biete eine Wachstumsstrategie, mit der das Land keine Angst vor einem Absturz der Euros oder einem "Österreich der zwei Geschwindigkeiten" haben brauche. Mit "Hausverstand" und großem Verständnis für die österreichischen Gegebenheiten seien darin Regelungen zur Budgetdisziplin verankert worden, lobte der V-Mandatar den Gesetzesentwurf.

Angesichts der schwierigen Konjunktursituation erachte sie die Dimension der im Stabilitätspakt festgelegten Konsolidierungsvorgaben bei Bundesländern und Gemeinden für nicht zielführend, äußerte Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) ihren Unmut. Die Sparpolitik werde die ohnehin "stotternde" Konjunktur abwürgen. Bestätigt sah die G-Mandatarin dies durch das Anwachsen der Arbeitslosenzahlen in Österreich um 5,5% seit Juni 2011. Dieses "Alarmzeichen" solle die Regierung motivieren, nur mit Maß und Ziel zu sparen und Maßnahmen zur Konjunkturbelebung zu setzen. Eine Novellierung des Finanzausgleichs sei unabdingbar, da die Gemeinden von der Kinderbetreuung und Bildung bis zur Gesundheit und Pflege viele Kosten zu tragen hätten. Lichtenecker schlug in diesem Zusammenhang einen Ausbau der Steuerautonomie der Bundesländer vor.

Mehr Budgetdisziplin

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) fragte, was bisher Budgetdisziplin im Verhältnis Bund, Länder und Gemeinden verhindert habe. Ein großes Problem sei, dass die Einnahmen vieler Gemeinden zurückgegangen seien, die Sozialausgaben aber gestiegen. Viele Gemeinden seien dadurch defizitär geworden. Die Gemeinden brauchten eine bessere Planbarkeit ihrer Finanzen, forderte Windholz. Man sollte auch fragen, ob es notwendig sei, den Gemeinden immer mehr Bürokratie aufzubürden. Er appelliere daran, die Budgetdisziplin auch zu leben, sie müsse nicht durch Gesetze vorgeschrieben werden, schloss der Abgeordnete seinen Redebeitrag.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) sah die Verhandlungsposition des Bundes beim Finanzausgleich geschwächt. Die Länder würden sicher an ihrer starken Position festhalten, um in Zukunft weiter Reformen zu blockieren. Die Grünen seien nicht aus Taktik gegen den Verfassungsrang der Schuldenbremse, sondern aus praktischen Überlegungen. Es sei zu bezweifeln, dass die vorgesehene Messgröße des strukturellen Defizits funktionieren werde. Letztlich werde nur der Handlungsspielraum der öffentlichen Hand eingeschränkt. Einen großen Schwachpunkt stelle dar, dass die Budgets der Bundesländer nicht vergleichbar seien. Die Grünen wären sofort bereit, hier eine Verfassungsnovelle zur Umsetzung der Haushaltsrechtsreform auf Bundesländerebene zu unterstützen.

Da die Einmalzahlung der Schweiz eine neue Steuer ist, die in den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eingeordnet werden muss, waren auch Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz 2008 notwendig. Sie wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich beschlossen.

Ebenso mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt beschlossen.

Transparenzdatenbank von Bund und Ländern

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) sagte, Ziel der Transparenzdatenbank sei an sich, das österreichische Fördersystem durchschaubar zu machen. In ihrer derzeitigen Form sie die Datenbank, in die die Gemeinden bisher noch keine Daten einbringen, zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Sie sei aber noch sehr inkomplett, wenn man bedenke, dass es in Österreich 50.000 verschiedene Förderungen oder mehr gebe. Die Freiheitliche würden heute noch nicht zustimmen. 

Abgeordneter Franz HÖRL (V) verstand nicht, warum der genannte "Schritt in die richtige Richtung" von der FPÖ nicht unterstützt werde. Es sei wichtig, einen Überblick über die Förderungen zu geben. Die Tatsache, dass es trotz 31 % Sozialquote immer noch Armut in Österreich gebe, zeige, dass die Treffsicherheit des Systems nicht gegeben sei. Mit der nun getroffenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sei man auf einem guten Weg im Ausbau der Datenbank. In einem nächsten Schritt würden dann die Kommunen folgen. 

Geldverschwendung statt Armutsbekämpfung

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) gab zu bedenken, dass in die Datenbank die personenbezogenen Daten der BezieherInnen von Mindestsicherung auf Länderebene und die Familienbeihilfendaten auf Bundesebene einfließen sollen. Damit sei zu befürchtete, dass die Verknüpfung der Daten letztlich als Vorwand dazu dienen könnte, um Leistungen gerade für armutsgefährdete Familien zu streichen. Die Datenbank werde nichts zur Armutsbekämpfung beitragen und sei nur bürokratische Geldverschwendung. Die Grünen werden hier nicht zustimmen.

Bundesministerin Maria FEKTER verwies auf die Vielzahl von Transferleistungen und Förderungen von Gemeinden, Ländern und des Bundes, über die niemand mehr die Übersicht habe. Es brauche mehr Transparenz dieses Bereichs. Sie sei froh darüber, dass diese Einigung mit den Ländern gelingen konnte. Es werde nun ein Schritt zu einer die Gebietskörperschaften übergreifenden Leistungsdatenbank erstellt, die vom Bundesrechenzentrum betrieben werde. Eine allgemeine, kostenfreie Abrufbarkeit aller verfügbaren Leistungen für die BürgerInnen sei garantiert. Es sei ein Service für die BürgerInnen, kein Sozial-Striptease, betonte Fekter. Anfang 2014 werde eine Evaluierung stattfinden. Einige Bundesländer seien mit dem Aufbau einer Transparenzdatenbank bereits vorbildlich, sagte Fekter und wies besonders auf Salzburg hin. 

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) sagte, es handle sich bei der Datenbank keine Transferdatenbank, wie man früher geplant hatte, sondern eine Transparenzdatenbank, darin liege ein großer Unterschied. Ein spezieller Schwachpunkt sei, dass die Wirtschafts- und die Agrarförderungen noch nicht eingebracht werden. Erst wenn diese erfasst seien, könne man tatsächlich von Transparenz reden, meinte Silhavy.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) meinte, vom Prestigeprojekt des Josef Pröll sei nicht mehr viel übrig geblieben, auch wenn die Ministerin die Datenbank wortreich anpreise. Westenthaler verwies auf kritische Stimmen aus Wien, welche darauf hinweisen, dass das derzeitige Konzept der Datenbank nur viel bürokratischen Aufwand mit sich bringen werde, ohne dass der Nutzen ersichtlich sei. Mit dem transparenten Bürgerkonto, wie es das BZÖ fordere, habe das nichts zu tun.

Aus der Sicht von Abgeordnetem Robert LUGAR (o.F.) ist der vorgelegte Entwurf mutlos. Die Ministerin versuche, es als Bürgerservice zu verkaufen, wenn jemand einsehen könne, was er ohnehin wisse, nämlich, welche Leistungen er erhalten habe. Worum es gehen müsste, sei die tatsächliche Durchforstung der Sozialleistungen, um zu sehen, wo man etwas einsparen könne. Er halten den Gedanken, die Treffsicherheit von Sozialleistungen zu erhöhen, für richtig. Es sollte hier mehr politische Ehrlichkeit und Mut der Ministerin geben, das auch klar auszusprechen.

Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über eine Transparenzdatenbank erhielt die Zustimmung von SPÖ und ÖVP.

Mehr Transparenz auch auf den Kapitalmärkten

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) meinte, das BZÖ würde das Gesetz an sich als richtigen Schritt bezeichnen, wäre man nicht auf halbem Weg stehengeblieben. Leerverkäufe sollten an sich völlig verboten werden. Die FMA hatte bisher eine Ermächtigung, Leerverkäufe zu verbieten. Die EU-Verordnung hebe diese Verordnungsermächtigung nun auf, verbiete Leerverkäufe aber nicht, sondern wolle sie nur "weitgehend beschränken". Damit gehe man hinter das zurück, was bisher auf nationaler Ebene möglich war. Das BZÖ werde daher nicht zustimmen. Es wäre auch möglich gewesen, eine klare Trennung von spekulativen und konventionellen Banken festzuschreiben, das habe man versäumt.

Für Abgeordneten Peter Michael IKRATH (V) war die Argumentation von Westenthaler nicht nachvollziehbar. Österreich werde die Möglichkeit nicht genommen, weitergehende Bestimmungen zu erlassen. Seiner Ansicht nach werde es notwendig sein, die Unterscheidung der Banken, ob sie im spekulativen und im konventionellen Geschäftsbereich tätig sind, über die angebotenen Produkten zu erreichen. Ikrath brachte einen S-V-Abänderungsantrag ein, der eine Klarstellung der Bestimmungen über Prospekte von Finanzprodukten bringt. Damit schaffe man eine Verwaltungsvereinfachung und Ersparnis für den Kunden, stellte Ikrath fest.

Nach Meinung von Abgeordneter Petra BAYR (S) sind vor alle die Änderung des Börsengesetzes relevant. Die Schwelle für die Meldepflicht des Anteilerwerbs an Aktiengesellschaft werde nun bei 4 % angesetzt. Sie könne freiwillig auch bei 3 % angesetzt werden. In einigen Nachbarländern liege sie sogar bei 2-3 %, in diese Richtung sollte man auch in Österreich gehe. Diese Novelle bringe bessere Transparenz am Kapitalmarkt, zeigte sich Bayer überzeugt.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) meinte, die geplanten Veränderungen seien im Sinne von Transparenz und Anlegerschutz überwiegend positiv zu sehen. In der Frage der Leerverkäufe schloss Zanger sich Abgeordnetem Westenthaler an, diese sollten an sich vollständig verboten werden.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) stellte fest, die Finanzmarktkrise habe gezeigt, wie wichtig es ist, die Transparenz am Finanzmarkt zu vergrößern. Die Vorlage diene diesem Zweck, die Grünen würden daher zustimmen. Lichtenecker schloss sich der Meinung von Abgeordneter Bayr an, dass die Schwellen für Meldepflichten zu hoch seien. Gut sei auch dass Derivate in die Meldepflichten einzubeziehen sind. Das sei ein wichtiger Schritt, um künftigen Krisen der Finanzmärkte vorzubeugen. Als weitere Schritte sollten aber die Rechte der Anleger gestärkt werden. Es müsse auch gegen falsche Anreize im Bankenwesen durch Boni vorgegangen werden, meinte Lichtenecker.

Das Gesetz wie auch S-V-Abänderungsantrag wurden mehrheitlich angenommen.

Bezirksgerichte können zusammengelegt werden

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) erklärte, seine Fraktion lehne die vorliegende Gesetzesnovelle aus drei Gründen ab. So wertete er etwa die Schließung von Bezirksgerichten generell als falschen Weg. Um die ländlichen Regionen zu stärken, müsse regionale Infrastruktur erhalten bleiben. Hübner glaubt außerdem nicht, dass mit der Zusammenlegung des Bezirksgerichts Purkersdorf mit dem Bezirksgericht Hietzing maßgebliche Einsparungen erzielt werden können. Schließlich verwies er auf die geplante Anhebung der Wertgrenzen für Bezirksgerichte, was zu einem vermehrten Aktenanfall führen werde.

Abgeordnete Karin HAKL (V) klagte, es sei "immer das gleiche": die Opposition fordere ständig Verwaltungsreformen; wenn es konkret wird, würden aber selbst kleine Schritte wie die Zusammenlegung von Bezirksgerichten abgelehnt. Sie könne die Haltung der FPÖ auch deshalb nicht nachvollziehen, weil ein Bürger in seinem Leben durchschnittlich nur 0,4 mal ein Bezirksgericht aufsuche, sagte sie.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) machte geltend, dass das Bezirksgericht Hietzing schon jetzt zu klein sei und aus allen Nähten platze. Seiner Darstellung nach ist außerdem die Bevölkerung vor Ort gegen die Schließung des Bezirksgerichts Purkersdorf.

Abgeordneter Ruth BECHER (S) zeigte sich demgegenüber überzeugt, dass die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf auch den Wünschen und den Bedürfnissen der BürgerInnen entspricht. Sie wies darauf hin, dass das Bezirksgericht Hietzing leicht zu erreichen sei, und die BürgerInnen auch von spezialisierten RichterInnen profitierten. Zudem sei in Hietzing ein behindertengerechter Zugang gewährleistet.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) berichtigte mit einem ausführlichen geschichtlichen Abriss die Aussage von Abgeordneter Hakl, wonach Maria Theresia die Bezirksgerichtssprengel so angelegt hätte, dass sie mit einem Pferdegespann in einem Tag zu erreichen sind. Das entspreche nicht den historischen Tatsachen, stellte er klar.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) meinte, die Schließung eines Bezirksgerichts sei stets eine Abwägungsfrage. Seiner Ansicht nach wäre es etwa "Unsinn", das Bezirksgericht Lienz zu schließen, gegen eine Zusammenlegung des Bezirksgerichts Purkersdorf mit dem Bezirksgericht Hietzing hat er aber keine Bedenken. "Da geht nichts an Bürgernähe verloren", ist er überzeugt. Steinhauser verwies etwa auf die gute verkehrstechnische Anbindung der im jetzigen Sprengel Purkersdorf liegenden Gemeinden an Wien und die ohnehin hohe Pendlerquote.

Auch Abgeordneter Gerald GROSZ (B) sprach sich für eine Zusammenlegung der beiden Bezirksgerichte aus und wertete die Argumente der Freiheitlichen als nicht nachvollziehbar. Jeder Schritt zur Verwaltungsreform sei zu begrüßen, betonte Grosz. Auch eine Abwanderung der Bevölkerung durch die Gerichtsschließung sei nicht zu erwarten. Die SPÖ erinnerte Grosz daran, dass sie seinerzeit lautstark gegen Bezirksgerichtsschließungen durch den ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer protestiert habe.

Justizministerin Beatrix KARL betonte, es gehe ihr bei der Zusammenlegung von Bezirksgerichten nicht primär um Einsparungen, sondern um eine höhere Qualität durch die mögliche Spezialisierung von RichterInnen sowie um eine Verbesserung des Bürgerservice und der Sicherheit an den Bezirksgerichtsstandorten. Bisher gibt es ihr zufolge mit drei Bundesländern eine Einigung: in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark werden insgesamt 26 Bezirksgerichte mit anderen zusammengelegt. Karl hofft, auch mit den anderen Bundesländern noch eine Lösung zu finden.

Als besonders erfreulich wertete es Karl, dass im Falle Purkersdorf und Hietzing erstmals eine Bezirksgerichtszusammenlegung über Bundesländergrenzen hinweg gelungen ist.

Der Gesetzentwurf wurde in Dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Bei Sexualdelikten alle Opfer gleich behandeln

Abgeordneter Franz Josef HUAINIGG (V) führte aus, sexueller Missbrauch sei das Verwerflichste und Abscheulichste, das es gebe. Dennoch komme er in öffentlichen Einrichtungen immer wieder vor, wie die in Wien eingesetzte Historikerkommission erst jüngst wieder aufgezeigt habe. Aber auch im privaten Bereich passiere viel versteckt, meinte er. Nicht einsichtig ist es für Huainigg, dass das Strafausmaß unterschiedlich hoch ist, je nachdem, ob sexueller Missbrauch an wehrlosen Menschen begangen wird oder an Menschen, die sich wehren können. Bei der geplanten Gesetzesnovelle muss man ihm zufolge aber auch die Frage der Beweiswürdigung berücksichtigen, derzeit hätten oft die Betreuer von behinderten Menschen die Oberhand, wenn Aussage gegen Aussage stehe.

Das er kürzlich von "Österreich" zum achtfaulsten Abgeordneten gekürt wurde, quittierte Huainigg mit der Einladung an Herausgeber Fellner, einmal einen Tag mit ihm zu verbringen.

Abgeordnete Gisela WURM (S) äußerte sich über die Annahme des Entschließungsantrags der Grünen erfreut und hob die Notwendigkeit hervor, derzeit noch bestehende Diskriminierungstatbestände aus dem Strafgesetzbuch zu eliminieren.

Auch Abgeordnete Helene JARMER (G) begrüßte die Annahme des von ihr initiierten Entschließungsantrags. Täter dürften nicht mit unterschiedlich hohen Strafen rechnen, abhängig davon, ob das Opfer behindert sei oder nicht, sagte sie. Kritik übte Jarmer auch daran, dass in Österreich blinde Menschen immer noch kein Richteramt bekleiden dürfen. Überdies forderte sie eine wörtliche Dolmetschung bei Gericht und nicht nur eine zusammenfassende.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meinte, er sei bedrückend und "eine Schande" für das österreichische Justizsystem, dass im Strafgesetzbuch zwischen zwei Klassen von Menschen unterschieden werde. Neben dem in der Entschließung angesprochenen Paragraphen hält er auch § 92 StGB für hinterfragenswert, da das Quälen von unmündigen und behinderten Menschen mit Todesfolge nur mit einer Haftstrafe von 10 Jahren bedroht werde, während bei schwerer Körperverletzung mit Todesfolge lebenslang drohe.

Zu Abgeordnetem Huainigg sagte Grosz, er als laut "Österreich" fleißigster Abgeordneter habe großen Respekt vor den Leistungen Huainiggs.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) skizzierte, der sexuelle Missbrauch einer wehrlosen oder behinderten Person werde weniger streng geahndet, weil keine oder nur geringe Gewaltanwendung notwendig sei. Für ihn ist diese "Lücke und Inkonsequenz" unerträglich und muss behoben werden.

Justizministerin Beatrix KARL begrüßte die Initiative der Abgeordneten über Parteigrenzen hinweg und hob die Notwendigkeit hervor, Ungereimtheiten im Sexualstrafrecht auszuräumen.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat)