Parlamentskorrespondenz Nr. 667 vom 04.09.2012

EU will durch Verordnung elektronische Signaturen forcieren

Österreich beurteilt Kommissionsvorschlag grundsätzlich positiv

Wien (PK) – Der EU-Unterausschuss des Nationalrats hat seine erste Sitzung nach dem Sommer gleich mit Tagungsbeginn angesetzt. Neben EU-Plänen zu einem Bankeninsolvenzrecht und zum Kleinanlegerschutz (siehe PK Nr. 668/2012) befassten sich die Abgeordneten mit dem Thema elektronische Signatur.

Die EU-Kommission will die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen und elektronischer Identifizierungen forcieren und schlägt in diesem Sinn vor, die geltende Signaturrichtlinie aus dem Jahr 1999 durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Gemeinsame Rechtsvorschriften und die verpflichtende gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten notifizierten Systeme sollen dazu beitragen, derzeit bestehende Interoperabilitätsprobleme zu beseitigen. Der Verordnungsvorschlag wird von Österreich grundsätzlich begrüßt, in einzelnen Punkten sehen Staatssekretär Josef Ostermayer und die Abgeordneten aber noch Adaptierungsbedarf. Konkrete Verhandlungen auf EU-Ebene sollen im September starten, Ostermayer rechnet mit einem zumindest zweijährigen Diskussionsprozess.

Einige Bedenken gegen den Verordnungsvorschlag fassen die Abgeordneten in einer offiziellen Mitteilung des EU-Unterausschusses an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat zusammen. So drängen sie etwa darauf, die Anzahl der Formate an elektronischen Signaturen und Siegeln überschaubar zu halten, und heben die Bedeutung des Datenschutzes hervor. Zudem weisen sie darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag zahlreiche Ermächtigungen an die Europäische Kommission enthält, delegierte Rechtsakte zu erlassen, ein Umstand, der von allen Fraktionen hinterfragt wurde.

Die Abgeordneten werten es generell als bedenklich, dass die Europäische Kommission, auch in anderen Bereichen, immer weitreichendere Befugnisse erhält, und auf Basis von Richtlinien und Verordnungen ohne Einbindung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments Details festlegen kann. Mit dieser Tendenz komme man "in gefährliches Wasser", warnte etwa FPÖ-Abgeordneter Johannes Hübner. Auch BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner wandte sich dezidiert gegen die zunehmende Verlagerung von Entscheidungen an die EU-Kommission, um sich aufwändige politische Verhandlungen zu ersparen.

Was den vorliegenden Verordnungsentwurf betrifft, äußerten sich FPÖ und Grüne außerdem kritisch darüber, dass dieser eine automatische gegenseitige Anerkennung aller "elektronischen Vertrauensdienste" vorsieht, die in einzelnen Mitgliedstaaten verwendet werden. Abgeordneter Hübner trat für eine Opting-Out-Klausel ein, sollten Zweifel bestehen, dass erforderliche Standards nicht eingehalten würden. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) ergänzte, es sei ein aus Sicherheitsgründen nicht haltbarer Zustand, dass jegliches Sicherheitsniveau anerkannt werden müsse. Seiner Ansicht nach wird der Entwurf der EU-Kommission auch dem Konsumentenschutz nicht in allen Belangen gerecht.

Als positiv verzeichnen die Abgeordneten das Bemühen, die grenzüberschreitende Nutzung von Online-Diensten zu erleichtern und dadurch Bürokratie und Verwaltungsaufwand abzubauen. Für SPÖ-Abgeordnete Christine Muttonen ist es dabei die größte Herausforderung, ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, ohne die Nutzung solcher Dienste einzuschränken. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) betonte, eine Harmonisierung in diesem Bereich wäre auch ein wirtschaftsfördernder Akt. Er hob außerdem die Notwendigkeit hervor, für die Unterschriftensammlung für Europäische Bürgerinitiativen vergleichbare Voraussetzungen in allen EU-Staaten zu schaffen.

Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass in Österreich insbesondere die Bürgerkarte und die Handy-Signatur von der Verordnung betroffen wären. Ihm zufolge besitzen derzeit rund 130.000 ÖsterreicherInnen eine Bürgerkarte bzw. eine E-Card mit Bürgerkartenfunktion, 70.000 sind für das System der Handy-Signatur registriert. Für Ostermayer ist die Handy-Signatur dabei die innovativere Lösung, weil sie losgelöst von einer zusätzlich notwendigen Hardware, einem Karten-Lesegerät, funktioniert.

In anderen europäischen Ländern gebe es aber auch andere Lösungen, skizzierte Ostermayer. So wird etwa mancherorts zur elektronischen Identifizierung per Handy eine eigene SIM-Card benötigt. In einigen europäische Staaten ist die elektronische Identität darüber hinaus verpflichtend, so hat Spanien 30 Millionen Karten ausgegeben.

Die geplante Verordnung würde nach Meinung von Ostermayer vor allem Unternehmen zugutekommen, die grenzüberschreitend tätig sind und rechtsgültige Verträge elektronisch abschließen  wollen. Sie könnte aber auch Vorteile für BürgerInnen bringen. Die Gefahr, dass in einigen Ländern unsichere Systeme zugelassen werden, sieht der Staatssekretär grundsätzlich nicht, er wies darauf hin, dass in der Verordnung Mindeststandards und eine öffentliche Aufsicht vorgeschrieben würden.

Zur Kritik an der Zunahme delegierter Rechtsakte merkte Ostermayer an, das Bundeskanzleramt stelle die Mitsprache und die Mitwirkung Österreichs bei Rechtssetzungsakten der EU keineswegs in Frage. Delegierte Rechtsakte machen ihm zufolge aber dann Sinn, wenn es um die Festlegung "technischer Feinheiten" gehe, die einer dynamischen Veränderung unterliegen. Es wäre wenig sinnvoll, jedes Jahr die Verordnung selbst zu ändern, meinte er. Der Staatssekretär sicherte den Abgeordneten jedoch zu, dieser Frage besonders Augenmerk zu schenken.

Was die Europäische Bürgerinitiative betrifft, hielt Ostermayer fest, Österreich habe bewusst eine niedrige Schwelle für Unterstützungserklärungen gewählt, um das allgemeine und gleiche Wahlrecht nicht zu unterlaufen. Nicht jeder verfüge über eine elektronische Identität.

Der von SPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat wurde vom EU-Unterausschuss einstimmig angenommen. In einer ergänzenden Stellungnahme ersucht der Unterausschuss außerdem das zuständige österreichische Regierungsmitglied, diese Mitteilung auch bei den jeweiligen Verhandlungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen.

Wie das Bundeskanzleramt in einem Informationspapier zum Verordnungsvorschlag ausführt, misst die EU-Kommission der grenzüberschreitenden Nutzung elektronischer Dienste eine Schlüsselrolle im digitalen Binnenmarkt zu. Können Unternehmen, BürgerInnen und öffentliche Verwaltung europaweit sicher und ungehindert elektronisch interagieren, würde auch die Effizienz des öffentlichen Dienstes, des öffentlichen Auftragswesens und des elektronischen Geschäftsverkehrs steigen, so die Erwartung. In diesem Sinn will die Kommission bestehende Hürden bei der grenzüberschreitenden Nutzung elektronischer Signaturen und anderer so genannter "elektronischer Vertrauensdienste" abbauen, wobei in der Praxis vor allem die mangelnde Interoperabilität der in den einzelnen EU-Staaten notifizierten Systeme ein großer Hemmschuh ist.

Mit der neuen Verordnung soll laut Papier kein Zwang zur Einführung bestimmter Mittel oder Methoden der elektronischen Identität (eID) statuiert, sondern insbesondere die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der von den anderen Mitgliedstaaten notifizierten eID festgelegt werden. Der Vorschlag enthält Grundsätze für die gegenseitige Anerkennung und Mindestharmonisierung sowie ergänzende Detailbestimmungen in vier Verordnungsanhängen. Weitere Details sollen mit Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten geregelt werden.

Hinterfragt werden vom Bundeskanzleramt neben der Frage des Umfangs der delegierten Rechtsakte auch vorgeschlagene Regelungen zur elektronischen Langzeitarchivierung sowie Regelungen zur Website-Authentifizierung, da, wie das Informationspapier festhält, Internet-Browser weitestgehend nicht europäischen Ursprungs sind.

Vor Beginn der Sitzung des EU-Unterausschusses hatte der Hauptausschuss Abgeordneten Bruno Rossmann (G) zum neuen Mitglied des Ständigen EU-Unterausschusses gewählt, er löst Alexander Van der Bellen ab. (Fortsetzung EU-Unterausschuss)