Parlamentskorrespondenz Nr. 680 vom 14.09.2012

Vorlage: Äußeres

Neue Rechtsgrundlagen für Beglaubigungen

Wien (PK) – Mit einem eigenen Bundesgesetz sollen eine spezifische Rechtsgrundlage und klare Regelungen für die Beglaubigung von Urkunden sowohl durch das Außenministerium als auch durch die Konsularbehörden geschaffen werden (1905 d.B.). Derzeit nehmen österreichische Vertretungsbehörden im Ausland Beglaubigungen nur aufgrund einer Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten aus dem Jahr 1984 vor, für das Ministerium bieten zur Zeit das Bundesministeriengesetz 1986 beziehungsweise das Völkergewohnheitsrecht eine entsprechende Rechtsbasis.(Schluss)