Parlamentskorrespondenz Nr. 702 vom 24.09.2012

Vorlagen: Äußeres

Völkerrechtliche Regelungen mit Albanien und Rumänien

Abkommen mit Albanien zur Regelung der Leihe von Kulturerbe

Wien (PK) – Ziel eines Abkommens zwischen Österreich und Albanien (1911.d.B.) ist die rechtliche Absicherung der wechselseitigen Leihe von Kulturerbe zwecks Ausstellung im jeweils anderen Staat. Konkret sieht die Regelung nun Immunitätsgarantien, die Anerkennung des Eigentums am Kulturerbe, eine Rückgabeverpflichtung sowie die Zuständigkeit des IGH vor. Im Zusammenhang damit steht auch ein Protokoll zur Änderung des Kulturabkommens mit Albanien (1912 d.B.), in dem nun die Eckpunkte eines künftigen, noch zu verhandelnden völkerrechtlichen Abkommens über den gegenseitigen befristeten Leihverkehr von Kulturgütern festgelegt werden.

Konsularvertrag mit Rumänien aus 1972 wird einvernehmlich beendet

Ein Konsularvertrag aus dem Jahr 1972 zwischen Österreich und Rumänien wird nun durch ein Protokoll (1913 d.B.) einvernehmlich beendet. Hintergrund der Maßnahme ist die Rechtsbereinigung in den konsularischen Beziehungen zwischen beiden Staaten, zumal für diesen Regelungsbereich auch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WKK) gilt und die einzelnen Bestimmungen des Konsularvertrags teils mit dem WKK übereinstimmen, teils von diesem abweichen oder nunmehr obsolet geworden sind. (Schluss)