Parlamentskorrespondenz Nr. 708 vom 25.09.2012

Vorlagen: Finanzen

Mehr Transparenz beim Derivatehandel, G für gesetzliches Basiskonto

Mehr Transparenz beim außerbörslichen Handel mit Derivaten

Wien (PK) – Die Europäische Union hat eine Verordnung  über außerbörslich ("over the counter" - OTC) gehandelte Derivate,  zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister erlassen, die die Risiken im Zusammenhang mit Derivaten vermindern und die Transparenz von Derivatekontrakten verbessern soll. Zur Umsetzung dieser Verordnung in Österreich hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein "Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz" samt flankierenden Anpassungen in anderen Finanzmarktgesetzes vorgelegt (1914 d.B.). Für das in der Verordnung vorgesehene Aufsichtssystem soll in Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig sein. Dazu kommen gesetzliche Vorschriften für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung sowie begleitende Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften.

Der Entwurf sieht eine grundsätzliche Clearingpflicht für OTC-Derivate vor. Bei OTC-Derivaten, die keiner Clearingpflicht durch eine zentrale Gegenpartei (Vertragspartei zwischen Verkäufer und Käufer) unterliegen, sollen Risikomanagementverfahren das Ausfallrisiko reduzieren. Der Transparenz dient die Einführung einer Meldepflicht für (zentrale) Gegenparteien über abgeschlossene Derivatekontrakte. Dazu kommt die Harmonisierung von Zulassungs-, Aufsichts- und Organisationsvorschriften für zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister.

Das Finanzressort rechnet mit einem gewissen Verwaltungsmehraufwand bei der FMA, nicht aber mit einer Erhöhung des betragsmäßig fixierten Kostenbeitrages des Bundes. Melde-, Clearing- und Risikominderungspflichten lassen eine Vermehrung der Verwaltungskosten für Gegenparteien (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und nichtfinanzielle Gegenparteien) von außerbörslich gehandelten Derivatekontrakten erwarten. Zentrale Gegenparteien müssen aufgrund von Eigenkapital-, Organisations- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie Wohlverhaltensregeln mit höheren Verwaltungskosten rechnen.

Grüne drängen auf gesetzliche Basiskonto-Regelung

G-Abgeordnete Birgit Schatz beantragt einen Gesetzesvorschlag, der allen BürgerInnen in Österreich Zugang zu einem Girokonto gewährleisten soll (2074/A(E)). Die Grünen betonen das Recht auf ein leistbares Girokonto auf Habenbasis mit grundlegenden Zahlungsfunktionen ("Basiskonto") für jede/n. Die Antragstellerin weiß sich mit ihrem Antrag eines Sinnes mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem EU-Unterausschuss des Nationalrates und macht darauf aufmerksam, dass der uneingeschränkte Zugang zu einem Basiskonto die Teilnahme aller EU-BürgerInnen am wirtschaftlichen und sozialen Leben sichert. Menschen ohne Konto haben erhebliche Probleme auf dem Arbeits- und auf dem Wohnungsmarkt und können günstige Online-Angebote nicht nützen. (Schluss)