Parlamentskorrespondenz Nr. 714 vom 26.09.2012

Vorlagen: Inneres

Zentrales Personenstandsregister, Antrag der Grünen zu Parteiwerbung

Zentrales Personenstandsregister soll Behördenwege erleichtern

Wien (PK) - Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Behördenwege für BürgerInnen zu erleichtern, strebt die Regierung die Einrichtung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) an. Ein Gesetzentwurf mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen ist vor kurzem im Nationalrat eingelangt (1907 d.B.). Die Kosten dafür - Anfangsinvestitionen in der Höhe von 6,5 Mio. € und jährliche Betriebskosten von rund 900.000 € - sollen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden, im Gegenzug rechnet die Regierung mit erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen im Bereich der Gemeinden.

Wie in den Erläuterungen festgehalten wird, führen und verarbeiten Städte und Gemeinden Personenstandsdaten derzeit sehr unterschiedlich. Mitteilungen zwischen den Behörden erfolgen in Papierform, bis zu einer Million Poststücke werden jährlich versendet. Durch die örtlichen Zuständigkeiten müssen BürgerInnen außerdem bis zu drei Personenstandsbehörden kontaktieren, wenn sie diverse Urkunden brauchen.

Mit der Einrichtung eines Zentralen Personenstandsregisters soll die bestehende Bücherstruktur und die klassische örtliche Zuständigkeit entfallen. Für die BürgerInnen hat das den Vorteil, dass künftig jedes Standesamt Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausstellen kann und die Vorlage von Urkunden bei vielen Behördenwegen entfällt, weil diese online abrufbar sein werden. Nur im Falle einer Geburt muss man wie bisher die örtlich zuständige Personenstandsbehörde aufsuchen. Durch die zentrale Speicherung erwartet sich die Regierung außerdem eine bessere Datenqualität, etwa im Hinblick auf Vollständigkeit und Aktualität. Mittelfristig soll der Druck von Urkunden mittels Bürgerkarte auch zu Hause möglich sein. Bestehende Personenstandsdaten sollen sukzessive nacherfasst werden.

Ähnliches gilt für das geplante Zentrale Staatsbürgerschaftsregister. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird für dieses Register die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, zur Umsetzung ist in weiterer Folge allerdings noch eine Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes erforderlich. Der Datenschutz ist laut Innenministerium sowohl beim ZPR als auch beim ZSR gewährleistet.

Schließlich werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch Änderungen im Meldegesetz vorgenommen. Demnach wird es etwa künftig möglich sein, seinen Wohnsitz mittels Bürgerkarte abzumelden und die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes bei jeder beliebigen Meldebehörde vorzunehmen. Für Beherbungsbetriebe entfällt die Pflicht, Gästeblätter in Papierform aufzubewahren, wenn sie ein elektronisches Gästeverzeichnis führen. Meldeerleichterungen gibt es auch für Gäste, die zusammen reisen, aber keine Familie bzw. größere Reisegruppe sind. Mit neuen Ermächtigungen für die Meldebehörden will die Regierung betrügerische Falschmeldungen erschweren.

Grüne wollen WählerInnen vor Parteiwerbung schützen

Die Grünen wollen den in Österreich wahlberechtigten Personen die Möglichkeit einräumen, die Weitergabe ihrer in der Wählerevidenz erfassten Daten an die Parteien zu untersagen (2069/A). Die Daten werden in der Praxis von den Parteien dazu genutzt, Informationsmaterialien auf dem Postweg zu verbreiten, ohne dass die BürgerInnen die Möglichkeit hätten, die Zusendung unerwünschter Werbung zu unterbinden, heißt es in der Begründung. (Schluss)