Parlamentskorrespondenz Nr. 767 vom 11.10.2012

Sozialausschuss: Gesetzesnovelle bringt mehr Rechte für Leiharbeiter

Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime soll gefördert werden

Wien (PK) – Unternehmen dürfen in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen künftig keine Unterschiede mehr zwischen dem Stammpersonal und LeiharbeiterInnen machen. Das sieht eine von der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle vor, die heute unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages den Sozialausschuss des Nationalrats passierte. Österreich setzt damit, mit mehrmonatiger Verspätung, eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008, um. Das Diskriminierungsverbot gilt nicht nur für die Bezahlung und für Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, sondern grundsätzlich auch für sonstige Betriebsvergünstigungen wie etwa den Zugang zu verbilligtem Kantinenessen, angebotenen Beförderungsmitteln und betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Zustimmung im Ausschuss erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsparteien und des BZÖ, Grüne und FPÖ zeigten sich hingegen skeptisch.

Weitere Beschlüsse des Sozialausschusses betreffen ein nationales Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime sowie die nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz und anderen Gesetzen gewährten Rentenleistungen im Bereich der Opferfürsorge. Zudem sprechen sich die Abgeordneten in Form einer Entschließung für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts aus. Eine Reihe von Oppositionsanträgen, etwa zu den Themen Pflegefreistellung und Mindestlohn, wurde abgelehnt bzw. vertagt.

"Sozial- und Weiterbildungsfonds" soll LeiharbeiterInnen unterstützen

Neben dem Diskriminierungsverbot von LeiharbeiterInnen hat die Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und weiterer damit in Zusammenhang stehender Gesetze auch die Einrichtung eines "Sozial- und Weiterbildungsfonds" für überlassene Arbeitskräfte zum Inhalt. Der Fonds soll ab dem Jahr 2014 Unterstützungsleistungen erbringen und vor allem jenen LeiharbeiterInnen zugutekommen, die immer wieder "Stehzeiten" haben bzw. von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Gespeist werden soll der Fonds aus Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik und durch Beiträge von Leiharbeitsfirmen, wobei sich letztere am Bruttoentgelt von Leiharbeitskräften orientieren und in den Jahren 2013 bis 2016 stufenweise steigen. Im Endausbau sind 0,8 % der Bruttoentgelte abzuführen, für überlassene Angestellte wird die Beitragspflicht allerdings erst ab 2017 gelten. Außerdem werden die Informationspflichten von Leiharbeitsfirmen und Beschäftigerbetrieben betreffend Arbeitnehmerschutz verstärkt.

Ein von den Koalitionsparteien zur Regierungsvorlage heute eingebrachter Abänderungsantrag hat lediglich Detailänderungen zum Inhalt. So wird etwa klargestellt, dass die öffentlichen Mittel in der Aufbauphase des Weiterbildungsfonds auch für andere Fondszwecke als für Weiterbildung verwendet werden können. Die neue Bestimmung, wonach Leiharbeitskräfte, die länger als fünf Jahre im gleichen Betrieb beschäftigt sind, in die betriebliche Altersvorsorge eingebunden werden müssen, soll erst ab 2014 gelten. Gleiches gilt für die künftig vom Sozialministerium jährlich zu erstellende Leiharbeiter-Statistik.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Antrag der Grünen, in dem sich Abgeordnete Birgit Schatz und ihre FraktionskollegInnen unter anderem dafür aussprechen, die Leiharbeiterquote in Unternehmen zu deckeln und die Einsatzdauer von LeiharbeiterInnen zu begrenzen. Er fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.

Im Rahmen der Diskussion begrüßten die Abgeordneten Josef Muchitsch (S), August Wöginger (V) und Walter Schopf (S) die vorliegende Gesetzesnovelle ausdrücklich. Wöginger hofft, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen dazu beitragen werden, dass Leiharbeit wieder zu dem wird, wofür sie gedacht ist, zur Abdeckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten. Er wertete es zudem als positiv, dass nun auch ausländische Arbeitskräfteüberlasser zur Einhaltung der österreichischen Standards verpflichtet werden. Abgeordneter Muchitsch meinte, mit dem Gesetz würden auch einige Forderungen der Grünen umgesetzt. Grundsätzlich zustimmend zur Novelle äußerte sich auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B).

Seitens der Grünen räumte Abgeordneter Karl Öllinger ein, dass die Gesetzesnovelle einige wichtige und notwendige Verbesserungen bringe. Er fürchtet aber, dass der Anreiz für Unternehmen, LeiharbeiterInnen einzusetzen, weil sie billiger als Stammarbeitskräfte sind, "nur ein bisschen" eingedämmt wird. Seiner Meinung nach wäre es notwendig gewesen, die Verpflichtung zur gleichen Bezahlung von LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaft klarer im Gesetz zu verankern. Öllinger ortet auch generell die Tendenz, dass Leiharbeit nicht nur zur Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt wird, sondern LeiharbeiterInnen zunehmend das Stammpersonal ersetzen.

Abgeordneter Herbert Kickl (F) hinterfragte insbesondere die Sinnhaftigkeit des neuen Sozial- und Weiterbildungsfonds. Er wies darauf hin, dass der gegenwärtige Kollektivvertrag für LeiharbeiterInnen ohnehin bereits einen Weiterbildungsfonds vorsehe, der jedoch von jenen, die ihn am meisten brauchen würden, den HilfsarbeiterInnen, am wenigsten genutzt werde. Generell machte Kickl auf den außergewöhnlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Bereich der Leiharbeit aufmerksam und kritisierte, dass die als Notfallinstrument gedachte Leiharbeit bereits ein eigenes Segment am Arbeitsmarkt geworden sei.

SPÖ-Abgeordneter Schopf hielt den kritischen Stellungnahmen entgegen, dass das Gesetz ausschließlich Verbesserungen für LeiharbeiterInnen bringe und keine einzige Verschlechterung enthalte. Vom Weiterbildungsfonds sollen ihm zufolge vor allem wenig qualifizierte Personen profitieren, da diese viel mehr Stehzeiten als qualifiziertes Personal haben.

Hundstorfer: Keine Kürzung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik

Sozialminister Rudolf Hundstorfer teilte den Abgeordneten mit, dass rund 2,8 % der ÖsterreicherInnen als Leiharbeitskräfte beschäftigt sind. Im Jahresschnitt gibt es demnach 75.000 LeiharbeiterInnen, am meisten davon in der Industrie (30.000) und im Bereich Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung (27.000). Die vorliegende Gesetzesnovelle bringt seiner Meinung nach mehr Rechte und mehr Chancengleichheit für LeiharbeiterInnen.

Für den Sozial- und Weiterbildungsfonds wird der Bund laut Hundstorfer eine Anschubfinanzierung leisten und im Jahr 2013 3 Mio. €, 2014 und 2015 je 4 Mio. €, 2016 und 2017 je 2 Mio. € und 2018 1,5 Mio. € bereitstellen. Die Leiharbeitsfirmen werden im Endausbau rund 15 Mio. € pro Jahr zahlen.

Erfreut zeigte sich der Minister darüber, dass Österreich nach wie vor die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU hat. Er führt dies nicht zuletzt darauf zurück, dass Österreich stark auf eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik setzt. Die Mittel dafür würden auch 2013 nicht gekürzt, versicherte er. Für die nächsten Monate erwartet Hundstorfer keinen Rückgang der Arbeitslosenrate.

Alten- und Pflegeheime: Regierung will Zertifizierung fördern

In Österreich leben derzeit etwa 70.000 Menschen in rund 850 Alten- und Pflegeheimen. Zwar fallen die Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb dieser Heime sowie über deren Beaufsichtigung in die Kompetenz der Länder, die Regierung will gemäß den Empfehlungen des Bundesseniorenbeirats aber ein bundesweites Qualitätszertifikat (NQZ) fördern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Sozialausschuss heute einstimmig gebilligt. Ziel des Vorhabens ist es, Qualität zu forcieren und nebenbei auch das Image von Alten- und Pflegeheimen anzuheben. Zudem erwartet sich die Politik eine Verbesserung der Arbeitssituation für Pflegekräfte in zertifizierten Häusern.

Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, wurde bereits in den Jahren 2008/09 eine Pilotphase zur österreichweit einheitlichen Zertifizierung von Alten- und Pflegeheimen gestartet. Nun soll das NQZ in Form einer systematischen Förderung durch das Sozialministerium in den Regelbetrieb übergeleitet werden. Die Einbindung der Länder ist laut Sozialressort sichergestellt, sie sollen auch den überwiegenden Teil der konkreten Zertifizierungskosten übernehmen. Die Teilnahme am externen Bewertungsverfahren wird – wie bisher – freiwillig sein. Das Zertifikat soll ein besonderes Qualitätsniveau von Alten- und Pflegeheimen und ein systematisches Bemühen um größtmögliche Lebensqualität der BewohnerInnen bescheinigen.

Das Nationale Qualitätszertifikat stieß bei allen Fraktionen grundsätzlich auf Zustimmung. Die Abgeordneten hoffen unter anderem, dass damit der "Wildwuchs an Gütesiegeln" eingedämmt wird, wie es etwa Abgeordnete Ursula Haubner (B) formulierte. Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) räumte aber ein, dass eine nationale Zertifizierung nur ein erster Schritt in Richtung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien für Alten- und Pflegeheime sei.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) regte an, die Kontrolle der Alten- und Pflegeheime dem Bund zu übertragen. Auch wenn die Kontrolle durch die Länder meistens sehr gut funktioniere, sei eine Trennung zwischen der Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und deren Kontrolle sinnvoll, meinte er. Er trat überdies dafür ein, einen Mindestzeitraum für Kontrollen vorzuschreiben und die Prüfberichte den HeimbewohnerInnen zur Verfügung zu stellen. Auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach sich für eine Kompetenzänderung bei der Kontrolle aus.

Sozialminister Hundstorfer unterstrich, Ziel der Novelle sei es, die Zersplitterung von Qualitätszertifizierungen in den Griff zu bekommen. 25 % der Alten- und Pflegeheime haben ihm zufolge heute bereits in irgendeiner Form ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Das NQZ wurde seiner Auskunft nach bislang an 27 Häuser vergeben, drei weitere seien "in der Pipeline". Die Zertifizierung werde derzeit von 28 Personen durchgeführt, teilte Hundstorfer auf eine Frage von Abgeordneter Haubner mit.

Opferfürsorge: Pensionserhöhung soll keine Leistungskürzung bewirken

In Folge eines OGH-Urteils wurden Kleinstpensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz mit 1. Oktober außertourlich um 1,1 % erhöht. In der Regel haben derartige Pensionserhöhungen eine analoge Kürzung von einkommensabhängigen Rentenleistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz und dem Impfschadengesetz zur Folge. Um Bürokratie zu vermeiden, wollen die Abgeordneten im aktuellen Fall jedoch auf eine Neubemessung der Leistungsanweisungen verzichten. Wie es in der Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien heißt, stünden hohen administrativen Kosten lediglich geringfügige Einsparungen – jeweils 17.500 € in den Monaten November und Dezember – gegenüber, zudem würde die Leistungskürzung von durchschnittlich rund 4 € pro Monat besonders schutzbedürftige Personen betreffen.

Die Ausnahmeregelung kommt ca. 4.300 Versorgungsberechtigten zugute, sie endet mit der nächsten regulären Pensionsanpassung im Jänner 2013.

Der S-V-Antrag wurde vom Sozialausschuss einstimmig angenommen, Anträge des BZÖ (2035/A[E]) und der FPÖ (2063/A[E]), den BezieherInnen von Kleinstpensionen zusätzlich zur außertourlichen Pensionserhöhung einen finanziellen Ausgleich für Benachteiligungen in den Jahren 2009 bis 2012 zu gewähren, fanden hingegen keine Mehrheit.

Die Diskussion im Ausschuss drehte sich vorwiegend um die beiden Oppositionsanträge. Abgeordneter Karl Öllinger (G) warf FPÖ und BZÖ vor, "politische Spielchen" zu spielen und vom zwischen allen Fraktionen gefundenen Konsens abzuweichen. Ihre vorliegenden Anträge würden keine Verbesserungen bringen, sondern nur neue problematische Ungleichheiten schaffen, zeigte er sich überzeugt. Ähnlich argumentierte auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hielt der Kritik entgegen, dass ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich für betroffene PensionistInnen im Rahmen der kommenden Pensionserhöhung ohne großen administrativen Aufwand möglich wäre. Abgeordneter Werner Neubauer (F) machte geltend, dass einzelne PensionsbezieherInnen nach Berechnungen seiner Fraktion in vier Jahren einen kumulierten Verlust von bis zu 350 € bis 400 € erlitten hätten. Er räumte allerdings ein, dass selbst die gewährte außertourliche Pensionserhöhung vom OGH nicht zwingend verlangt wurde.

Opposition fordert Mindestlohn und neue Regeln für Pflegefreistellung

Gemeinsam verhandelte der Sozialausschuss über eine Reihe von Oppositionsanträgen zum Themenkomplex Arbeitsrecht. So fordert das BZÖ einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 1.300 € brutto für eine Vollzeitbeschäftigung (1611/A[E] ) und bundeseinheitliche Regelungen für SozialarbeiterInnen (1153/A[E] ). Zudem treten BZÖ-Abgeordnete Martina Schenk und ihre FraktionskollegInnen für eine Bemessung der Pflegefreistellungstage nach Anzahl der Kinder ein (2049/A[E] ). Die FPÖ drängt darauf, jenem Elternteil, der ein Kind bei einem Krankenhausaufenthalt begleitet, bis zu zwei Wochen Pflegefreistellung zu gewähren (322/A[E] ). Ihr ist es darüber hinaus ein Anliegen, dass auch leitende Angestellte von Konzernen, die in einer Tochtergesellschaft eine Geschäftsführerfunktion ausüben, das Recht erhalten, eine Kündigung oder Entlassung anzufechten (1922/A ).

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es oft "Scheingeschäftsführer" gibt, die keinerlei Einfluss auf die Leitung eines Betriebes haben. Diese Personengruppe werde durch die aktuelle Gesetzeslage aber diskriminiert, da nicht einmal eine Überprüfung der realen Arbeitsverhältnisse durch die Gerichte möglich ist. Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) machte, ebenso wie V-Mandatar Oswald Klikovits, darauf aufmerksam, dass im Arbeitsverfassungsgesetz deutlich festgeschrieben sei, wer in die Gruppe der Arbeitnehmer und wer in die Gruppe der Arbeitgeber fällt. Für beide gelten spezielle Schutzmechanismen, die auch nicht vermischt werden sollten.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) fand es beschämend, dass ihr Antrag zur Pflegefreistellung wieder vertagt werden soll, zumal es bei ihrer Forderung nur um eine kleine Gruppe von wirklich sehr kranken Kindern gehe. Das Geldargument dürfte daher dabei auch keine Rolle spielen. Abgeordneter Johann Hechtl (S) gab zu bedenken, dass bereits jetzt in Einzelfällen längere Pflegefreistellungen möglich sind.

Mit dem BZÖ-Antrag zur Pflegefreistellung befasste sich Ursula Haubner. Das Anliegen ihrer Fraktion würde nicht nur Mehrkindfamilien helfen, sondern auch sicherstellen, dass Kinder im Krankheitsfall das Recht auf beide Elternteile haben. Abgeordnete Ridi Steibl (V) brachte mit dem Hinweis darauf, dass derzeit wichtige familienrechtliche Änderungen geplant sind, einen Vertagungsantrag ein. Sie könnte sich jedenfalls vorstellen, dass auch für getrennt lebende Elternteile Pflegefreistellung für gemeinsame Kinder gewährt wird.

Abgeordneter Josef Riepl (S) sprach sich gegen die gesetzliche Verankerung eines Mindestlohns aus. Dies sollte schon wie bisher in die bewährten Hände der Sozialpartner gelegt werden, die im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen Vereinbarungen schließen. Außerdem wären von einer gesetzlichen Regelung nur der Lohn alleine, aber keine Arbeitszeiten, Zulagen, Überstundenzuschläge etc. sowie branchenspezifische Unterschiede erfasst. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) gab wiederum zu bedenken, dass etwa 5 % der Arbeitnehmer nicht von Kollektivverträgen erfasst sind und mittlerweile mehr als 150.000 Menschen von ihrem Vollzeitjob nicht mehr leben könnten (Stichwort "working poor").

Während die beiden Entschließungsanträge zum Thema Pflegefreistellung vertagt wurden, fanden die restlichen Anträge keine Mehrheit.

Behindertengleichstellung: Ausschuss will Arbeitsgruppe einsetzen

Im Zusammenhang mit einem Entschließungsantrag der Grünen betreffend Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, brachte Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) einen Entschließungsantrag ein, der einstimmig angenommen wurde; der Antrag der Grünen gilt damit als miterledigt.

Wie Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) erläuterte, zielt der Entschließungsantrag darauf ab, zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts auf Basis der im NAP enthaltenen Zielsetzungen und Maßnahmen eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen einzurichten. Im Konkreten geht es dabei auch um Verbesserungen im Bereich der Verbandsklage sowie die Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs, um der Verpflichtung zur Barrierefreiheit Nachdruck zu verleihen. Für beide Maßnahmen, die den Grünen ein dezidiertes Anliegen sind, wird als Zeithorizont das Jahr 2014 angegeben.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) erinnerte im Zuge der Debatte daran, dass das Pflegegeld seit Jahren nicht erhöht wurde (minus 25 % durch fehlende Inflationsabgeltung seit der Einführung), der Zugang zu den ersten Pflegestufen erschwert wurde und auch die Nova nicht mehr rückerstattet werde. Eine Reform in diesem Bereich sei daher dringend notwendig.

Schließlich lehnte der Sozialausschuss einen weiteren Entschließungsantrag der Grünen ab, der auf die Zuleitung des Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung an den Nationalrat abzielt. Diese Initiative wurde auch von den beiden anderen Oppositionsparteien unterstützt. Abgeordnete Helene Jarmer (G) argumentierte, dass eine öffentliche Erörterung im Plenum nicht nur die Chance böte, die bereits erreichten Erfolge auf diesem Gebiet darzustellen, sondern auch mithelfen würde, die einzelnen Ressorts in die Pflicht zu nehmen. Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) wies darauf hin, dass der Sozialminister bereits angeboten habe, den NAP, der unter breitester öffentlicher Mitwirkung entstanden ist, im Rahmen einer aktuellen Aussprache im Ausschuss zu diskutieren. (Schluss)