Parlamentskorrespondenz Nr. 796 vom 18.10.2012

Vorlage: Gesundheit

Elektronische Gesundheitsakte kommt ab Anfang 2014

Wien (PK) – Nach langjährigen Vorarbeiten hat die Regierung nun den Startschuss für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) gesetzt und eine entsprechende Vorlage dem Parlament zugeleitet (1936 d.B.). ELGA ist ein Informationssystem, das PatientInnen sowie Spitälern, niedergelassenen ÄrztInnen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde, Medikamentenverschreibungen) ermöglicht. Die vorhandenen Befunde werden somit – patientenbezogen - gebündelt, unabhängig davon wo diese in Österreich abgespeichert sind (z.B. Spitäler, Labors). Die e-card ist dabei der Schlüssel: Durch Stecken der e-card in der Ordination können die behandelnden ÄrztInnen für vier Wochen auf alle Befunde der Patienten zugreifen. Apotheken haben nur Zugriff auf die Medikamentenübersicht. Spätestens Ende 2013/Anfang 2014 sollen alle PatientInnen Zugang zu ELGA haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle VertragsärztInnen und Apotheken und ab 2017 schließlich die Privatkrankenanstalten.

Im Vordergrund dieser Maßnahme steht dabei die Gewährleistung eines organisationsübergreifenden Informationsflusses von Gesundheitsdaten, wodurch etwa unnötige Medikamentenverschreibungen, Mehrfachbefunde sowie etwaige Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln vermieden werden können.  Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Ausbau der Bereiche Datenschutz und PatientInnenrechte gelegt, denn die Teilnahme und der Umfang des zulässigen Datenzugriffs können von den Betroffenen selbst festgelegt und die Verwendung der Daten jederzeit nachvollzogen werden.

Freiwillige Teilnahme für Patienten, "Verwendungsrecht" für Ärzte

Alle Menschen, die in Österreich sozialversichert sind oder medizinisch betreut werden, haben die Möglichkeit, an ELGA teilzunehmen. Die PatientInnen bestimmen selbst, ob und in welchem Umfang sie teilnehmen wollen und welche Gesundheitsdiensteanbieter berechtigt sein sollen, die Daten zu verwenden (generelle Teilnahme oder nur an bestimmten Modulen). Falls keine Teilnahme erwünscht wird (Opt-out), besteht die Möglichkeit, sich auf unbürokratische Weise bei der ELGA-Ombudsstelle abzumelden. Die PatientInnen haben persönlich über Internet Zugriff auf ELGA und können z.B. Befunde aus- und einblenden, wenn sie sich eine unbefangene Zweitmeinung einholen wollen.

Für die Gesundheitsdiensteanbieter wie Spitäler, Ambulanzen oder niedergelassene Ärzte sieht ELGA ein grundsätzliches "Verwendungsrecht" vor. Entsprechend der ärztlichen Sorgfaltspflicht ist es deshalb geboten, dass Ärztinnen und Ärzte Vorbefunde aus ELGA abrufen, wenn sie bei der Behandlung benötigt werden, oder einbringen, wenn sie für die weitere Behandlung wesentlich sein können. Das bedeutet aber natürlich auch, dass in vielen Fällen kein Zugriff auf ELGA erforderlich ist. Ausgenommen vom Zugriff sind jedenfalls BetriebsärztInnen (aufgrund der Nähe zu Arbeitgebern), AmtsärztInnen sowie ChefärztInnen der Krankenversicherungen.

Dezentrale Datenspeicherung und hohe Sicherheitsstandards

Die Daten werden dezentral gespeichert, ihre Speicherung unterliegt höchsten Sicherheitsstandards, heißt es in den Erläuterungen. Die Verwendung der Daten kann jederzeit nachvollzogen werden. ELGA-Daten verbleiben grundsätzlich dort, wo sie erstellt werden, nämlich bei den Gesundheitsdiensteanbietern. Folgende Befunde bzw. Dokumente müssen gespeichert werden: Entlassungsbriefe (ab 1. Jänner 2015 durch öffentliche Krankenanstalten), Labor- und Radiologiebefunde (ab 1. Juli 2016) sowie Medikamentenverschreibungen (ab 1. Juli 2016 durch Apotheken sowie Ärztinnen und Ärzte; ausgenommen WahlärztInnen). Weitere Befundarten (z.B. Pathologiebefunde) können per Verordnung definiert werden.

Gleichzeitig wird auch der Hauptverband beauftragt, bis Ende 2014 ein Informationssystem über verordnete sowie abgegebene Arzneimittel einzurichten ("e-Medikation"). So können etwa Wechselwirkungen von Medikamenten und Überdosierungen durch Mehrfachverschreibungen des gleichen Wirkstoffs aufgedeckt werden.

Was die finanzielle Seite betrifft, so geht man im Zeitraum 2010 bis 2017 von Gesamtkosten in der Höhe von 130 Mio. € aus; jährlich werden dann laufende Kosten von ca. 18 Mio. € anfallen. Für die Phase der Umstellung auf ELGA ist eine Anschubfinanzierung für Ärztinnen, Apotheken und Privatkrankenanstalten geplant.

Durch den Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen erwartet man sich aber nicht nur Qualitätssteigerungen in der PatientInnenversorgung, sondern auch einen beachtlichen Kostendämpfungseffekt. So wird in der Regierungsvorlage etwa beispielhaft angeführt, dass im Vollbetriebsjahr 2017 laufende Kosten in der Höhe von 17,2 Mio. € erwartet werden; denen stehen Einsparungen von rund 129,8 Mio. € (95,8 Mio. € für das Gesundheitssystem) gegenüber. - Bundesgesetz, mit dem ein Gesundheitstelematikgesetz 2012 erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gentechnikgesetz, und das Strafgesetzbuch geändert werden (Elektronische-Gesundheitsakte-Gesetz - ELGA-G) (Schluss)