Parlamentskorrespondenz Nr. 804 vom 19.10.2012

Vorlage: Finanzen

Klarstellungen der steuerlichen Sonderregelungen bei Ausgliederungen

Wien (PK) – Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Jan Krainer (S) schlagen in einem gemeinsamen Initiativantrag (2096/A) Klarstellungen bezüglich der steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung der Aufgaben der "Körperschaften öffentlichen Rechts" vor. Demnach sollen die Sonderregelungen des Art. 34 § 1 Budgetbegleitgesetz 2001 auch sinngemäß auf alle durch die Rückgängigmachung von Ausgliederungen und Übertragungen unmittelbar veranlassten Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte anzuwenden sein. Für Zwecke der Umsatzsteuer soll dies nach den Intentionen des Antrags erst nach Ablauf des Vorsteuerberichtigungszeitraumes gemäß § 12 Abs. 10 und 11 UStG gelten. Darüber hinaus sollen diese Vorgänge insoweit nicht der Körperschaftssteuer (Einkommensteuer) unterliegen, als Wirtschaftsgüter dem Beteiligungsverhältnis entsprechend auf eine Körperschaft öffentlichen Rechts rückübertragen werden. Dabei seien für die rückübertragenen Wirtschaftsgüter die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen. (Schluss)