Parlamentskorrespondenz Nr. 822 vom 24.10.2012

Zwei Novellen zum Fremdenrecht werden noch heuer vorgelegt

Bericht von Bundesministerin Mikl-Leitner an den Nationalrat

Wien (PK) - Die Bundesministerin für Inneres hat dem Nationalrat einen Bericht betreffend Novellierung der fremdenrechtlichen Materiengesetze übermittelt (III-362 d.B.). Sie reagiert damit auf eine Entschließung des Nationalrats vom 5. Juli 2012, in der Bundesministerin Mikl-Leitner ersucht wurde, diese Novelle bis Herbst 2012 vorzulegen. Sie teilt dazu dem Nationalrat mit, dass aufgrund des großen Umfangs der durchzuführenden Änderungen in den fremdenrechtlichen Materien die Gesetzesänderungen in zwei getrennten Novellen erfolgen sollen, die dem Nationalrat noch in diesem Jahr vorliegen werden. Die erste Novelle werde alle Adaptierungen im Bereich des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, eine weitere Novelle die Änderungen in den anderen fremdenrechtlichen Materien umfassen.

Der Bericht gibt zudem Auskunft über die Maßnahmen und Initiativen, die bereits im Bereich des Opferschutzes, insbesondere im Bereich Opfer von Menschenhandel, im Innenressort gesetzt wurden. Der Bericht hält fest, dass Opferschutz und Opferhilfe sowie Gewaltprävention als wesentliche Säulen der Kriminalprävention angesehen werden. Durch laufende Evaluierungen und neue Initiativen erfolgen hier ständig Verbesserungen. Dafür sind insbesondere die Schulungen von PolizeibeamtInnen von zentrale Bedeutung. Für präventive Rechtsaufklärung von Gewaltopfern stehen österreichweit 247 BeamtInnen zur Verfügung.

Menschenhandel: BMI ergreift eine Reihe von Gegenmaßnahmen

Opfer von Menschenhandel werden von den Sicherheitsbehörden im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Aufgaben geschützt. Für höchst gefährdete Opfer gibt es ein Opferschutzprogramm im BMI, andere werden an die NGO Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (LEFÖ-IBF) vermittelt. Minderjährige Opfer werden in Wien durch die MA 11 und in den Bundesländern durch die zuständigen Jugendwohlfahrtsträger betreut. Zum Thema Menschenhandel finden laufend Schulungen für alle von diesem Thema betroffenen Berufsgruppen statt, damit diese besser feststellen können, ob jemand Opfer von Menschenhandel ist. Opfer von Menschenhandel und grenzüberschreitendem Prostitutionshandel haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung "Besonderer Schutz", wenn dies zur Strafverfolgung der Täter oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen des Opfers notwendig ist.

Menschenrechte in der Ausbildung der ExekutivbeamtInnen

Die Ausbildung der österreichischen Sicherheitsexekutive reagiere in den letzten Jahren auf die Herausforderungen insbesondere in menschenrechtlicher Hinsicht, wird in dem Bericht festgehalten. Auf das Thema Menschenrechte und Bekämpfung von diskriminierenden Vorurteilen werde in der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten großer Wert gelegt. Die Maßnahmen reichen von Toleranztrainings in der Aus- und Weiterbildung bis hin zu Einsatztrainingseinheiten, in denen Menschenrechte thematisiert werden.

Im Jahr 2005 wurde vom Menschenrechtsbeirat die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsexekutive in Hinblick auf die Menschenrechtsbildung durchleuchtet. So wurde unter anderem auf seine Empfehlung hin auch die seit 2002 in Zusammenarbeit mit der Anti-Defamation League durchgeführten Seminare "A World Of Difference" (Umgang mit Minderheiten) in die Grund- und verpflichtende Weiterbildung der Sicherheitsexekutive integriert.

    

Empfehlungen des Menschenrechtsbeirat dienen als Richtlinien

Der Menschenrechtsbeirat, der zwölf Jahre im Bundesministerium für Inneres angesiedelt war, hat im Zuge seiner Beratung in Fragen der Menschenrechte insgesamt 384 Empfehlungen ausgesprochen. Von 55 Empfehlungen, die der Menschenrechtsbeirat speziell zu Schulungen im Bereich der Verwaltung und der Exekutive ausgearbeitet hat, sind 39 voll und 11 teilweise umgesetzt. Die Expertise des Menschenrechtsbeirats wurde intensiv bei Gesetzesvorhaben, Strukturfragen und der Entwicklung neuer Ausbildungsschienen herangezogen. So war er etwa in die Neugestaltung der Anhalteordnung eingebunden.

Die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates bei der Volksanwaltschaft werden auch in Zukunft als Richtlinien herangezogen, betont die Innenministerin in ihrem Bericht. Ihr Ressort unternehme auch Anstrengungen, um das gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat erarbeitete hohe menschenrechtliche Niveau zu halten und in Zusammenarbeit mit dem neuen Nationalen Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft weiterzuentwickeln. (Schluss)