Parlamentskorrespondenz Nr. 828 vom 24.10.2012

Gesundheitsausschuss billigt neues Transplantationsgesetz

OrganspenderInnen sind künftig unfallversichert

Wien (PK) – Abseits der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA befasste sich der Gesundheitsausschuss des Nationalrats heute auch mit den Themen Organspenden und Arzneimittelsicherheit. Zu beiden Materien lagen den Abgeordneten Gesetzesvorlagen der Regierung vor, die den Ausschuss jeweils mit Stimmenmehrheit und zum Teil unter Berücksichtigung von Abänderungen und Ergänzungen passierten. In beiden Fällen geht es um die Umsetzung von EU-Vorgaben. Anträge der Opposition, etwa zum Mutter-Kind-Pass, zur HPV-Impfung und zur Hospizversorgung, wurden vertagt.

Mit dem neuen Organtransplantationsgesetz trägt Österreich einer EU-Richtlinie Rechnung, deren Ziel es ist, EU-weit hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organspenden sicherzustellen, hielt Gesundheitsminister Alois Stöger fest. Im Konkreten müssen künftig etwa Aufzeichnungen über Lebendspenden geführt sowie schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen, die im Rahmen der Entnahme oder Transplantation von Organen auftreten, erfasst werden. Außerdem werden Transplantationszentren im Rahmen der Nachsorge verpflichtet, LebendspenderInnen innerhalb von drei Monaten nach der Operation einer Nachkontrolle zu unterziehen und diese in regelmäßigen Abständen an die Durchführung einer fachärztlichen Untersuchung erinnern. Zudem ist einem bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag der Abgeordneten Sabine Oberhauser (S) und Erwin Rasinger (V) zufolge künftig jedem Lebendspender bzw. jeder Lebendspenderin ein individueller risikobasierter Nachsorgeplan auszuhändigen.

Umfassende Versorgung von SpenderInnen

Unterstrichen wird die Wertschätzung von OrganspenderInnen darüber hinaus dadurch, dass sie künftig in die Unfallversicherung einbezogen sind. Damit steht ihnen nicht nur eine adäquate Heilbehandlung, sondern im Falle der Minderung der Erwerbsfähigkeit auch ein Rentenanspruch zu, sollte es in Folge der Organentnahme zu Komplikationen kommen. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011 lediglich 57 Transplantationen mit Organen von LebendspenderInnen durchgeführt wurden.

Zur Einrichtung eines Spenderregisters im Rahmen des neuen Organtransplantationsgesetzes brachte Abgeordneter Kurt Grünewald (G) einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein. Dadurch solle die Aufzeichnung wissenschaftlich relevanter Daten und infolge die umfassende Nachbetreuung von SpenderInnen sichergestellt werden. Abgeordneter Josef Riemer (F) machte ebenfalls die Bedeutung eines Lebendspenderregisters im Sinne der SpenderInnensicherheit geltend. Der G-Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen jedoch abgelehnt. Bundesminister Stöger unterrichtete den Ausschuss in diesem Zusammenhang, es würden bereits Daten der Krankenanstalten bei Organspenden gesammelt und für Qualitätsmessungen verfügbar gemacht. Ziel sei, die individuelle Nachsorge und optimale medizinische Beratung von LebendspenderInnen sicherzustellen. Damit erwiderte Stöger die Frage des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B), ob tatsächlich die lebenslange Nachkontrolle von SpenderInnen, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, ausreichend gewährleistet sei.

An zentralen Punkten wie dem Gebot, dass Organe nur freiwillig und unentgeltlich gespendet werden dürfen, und den Bestimmungen betreffend die Entnahme von Organen verstorbener Personen ändert sich durch das neue Organtransplantationsgesetz nichts. Die Verfügbarkeit von Transplantationsorganen sei in Österreich besser als in vielen anderen Staaten, unterstrich Abgeordneter Johann Maier (S).

Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags einstimmig gebilligt, der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit. Auch die begleitende Änderung des ASVG und anderer Sozialversicherungsgesetze erhielt die Zustimmung von allen Fraktionen. In einer Ausschussfeststellung halten die Abgeordneten ausdrücklich fest, dass sie aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen davon ausgehen, dass die individuelle Nachsorge von LebendspenderInnen bestmöglich gewährleistet ist.

Arzneimittelgesetz: Nebenwirkungen besser dokumentieren

Auch bei der vom Gesundheitsausschuss einstimmig angenommenen Novelle zum Arzneimittelgesetz geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Mit der Schaffung eines Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel und der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten will die EU die Arzneimittelsicherheit weiter erhöhen und gleichzeitig die Bürokratie für Pharmafirmen reduzieren. Im Konkreten geht es etwa um neue Risikomanagement-Bestimmungen für bereits zugelassene Arzneimittel und neue Meldepflichten im Fall von Nebenwirkungen.

Die neuen Regelungen zielten auf eine verbesserte Qualität in der medizinischen Versorgung ab, skizzierte Gesundheitsminister Stöger die Regierungsvorlage. In die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln ist künftig ausdrücklich die Aufforderung an die PatientInnen aufzunehmen, vermutete Nebenwirkungen dem Arzt, dem Apotheker oder direkt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu melden.

Oppositionsanträge zur weiteren Verhandlung vertagt

Sämtliche Anträge der Opposition auf Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie im Palliativbereich wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien im heutigen Gesundheitsausschuss vertagt.

Zur Forderung des BZÖ (1925/A[E]), den Mutter-Kind-Pass in einen Eltern-Jugend-Pass weiterzuentwickeln, um den Gesundheitsstand jedes Kindes bis zum Ende des Pflichtschulalters zu dokumentieren, wie Abgeordnete Ursula Haubner (B) erläuterte, meinte Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V), tatsächlich sei hier eine Neugestaltung nötig. Steibl plädierte allerdings für weitergehende Verhandlungen darüber. G-Mandatar Karl Öllinger hielt eine medizinische Begleitung Minderjähriger generell nur bis zum Beginn des Pflichtschulalters für sinnvoll.

Der B-Entschließungsantrag für die Einbeziehung von Kinderhospizen in das österreichische Gesundheitssystem (1772/A[E]), da es derzeit keine palliativen Einrichtungen für Kinder in Österreich gebe, wurde ebenso vertagt wie ein Antrag der Grünen auf Veröffentlichung des Umsetzungsstandes abgestufter Hospiz- und Palliativversorgung (1958/A[E]). Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) verwies darauf, dass eine parlamentarische Enquete zu dieser Thematik geplant sei. G-Mandatar Kurt Grünewald hob in der Debatte das Anliegen seiner Fraktion hervor, Zuständigkeiten des Bundes in der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzlich festlegt zu wissen. Zwar seien laut Verfassung die Bundesländer für Palliativversorgung zuständig, bemerkte hierauf Gesundheitsminister Stöger. Er sagte dennoch seine Bemühungen zu, gemeinsam mit der Bundesgesundheitskommission unter Einbeziehung der Länder die Problematik uneinheitlicher Versorgungsmöglichkeiten im Palliativbereich aufzuzeigen.

Für verstärkte HPV-Impfungen bei Kindern traten BZÖ (2099/A[E]) und FPÖ (192/A[E]) in gesonderten Anträgen ein. Die Sozialversicherungen sollte Kosten von Impfprogrammen gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Mädchen und Jungen übernehmen, befinden beide Oppositionsparteien, um Infektionen mit HP-Viren zu minimieren. Damit wäre das Risiko junger Frauen, durch übertragene HP-Viren an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, zu reduzieren. Mit Hinweis auf die derzeitige Finanzierungsproblematik angesichts der laut Bundesminister Stöger überhöhten Preise dieser Vorsorgemaßnahme wurden beide Anträge vertagt

Ebenfalls angenommen wurde der Vertagungsantrag betreffend eine Entschließung der FPÖ, der Selbstbehalt bei Spitalsaufenthalten von unter 18-Jährigen solle gestrichen werden (348/A[E]) . (Schluss Gesundheitsausschuss)