Parlamentskorrespondenz Nr. 839 vom 30.10.2012

BR zu Konzessionsvergabe: Kommunale Daseinsvorsorge nicht aushöhlen

EU-Ausschuss des Bundesrats bekräftigt Subsidiaritätsrüge vom Februar

Wien (PK) – Die Bundesrätinnen und Bundesräte bekräftigten im heutigen EU-Ausschuss mittels einer einstimmig beschlossenen Mitteilung an die EU-Institutionen ihre Ablehnung des Richtlinienvorschlags über die Konzessionsvergabe und nahmen die in der am 1. Februar 2012 einstimmig beschlossenen Subsidiaritätsrüge (begründete Stellungnahme) dargelegten Kritikpunkte nicht zurück. Damals betonten die Ausschussmitglieder, der Vorschlag unterlaufe insbesondere das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, zu deren Achtung sich die Europäische Union in den Verträgen bekannt hat, und höhle in unzulässiger Weise die Verantwortung der Mitgliedstaaten aus, im Rahmen ihrer Befugnisse für das Funktionieren der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse Sorge zu tragen. Durch den Vorschlag entstünde ein Liberalisierungsdruck in Bereichen der Daseinsvorsorge, die nicht mit anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar sind (sehe auch PK-Meldungen über die EU-Ausschüsse vom 1. Februar 2012 Nr. 73/2012 sowie vom 18. September 2012 Nr. 688/2012).

Die Ausschussmitglieder kamen auch überein, bei der nächsten Sitzung den zuständigen EU-Kommissar bzw. eine/n VertreterIn sowie österreichische EU-ParlamentarierInnen einzuladen, um nochmals eingehend die Argumente und Bedenken darlegen zu können. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) informierte, dass er gemeinsam mit Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) das Thema auch im Rahmen der COSAC thematisiert habe.

Antwortschreiben der Kommission ist unzureichend

Der nun vorliegende Kompromissvorschlag enthalte zwar geringfügige Verbesserungen, heißt es in der angenommenen Mitteilung, er vermag jedoch nicht die grundlegenden Probleme des Vorschlags zu beheben. Eine Annahme des gegenständlichen Rechtsaktes stelle einen Eingriff in das primärrechtlich gewährleistete Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar und gehe weit über das hinaus, was notwendig wäre, um die Ziele des Vorschlags zu erreichen. Die Bundesrätinnen und Bundesräte erkennen nach wie vor keinen Bedarf an einem neuen Sekundärrechtsakt im Bereich der Konzessionsvergabe und bezweifeln, dass der gegenständliche Vorschlag auf Grund seiner Komplexität überhaupt zur Schaffung von Rechtssicherheit beitragen könnte. Die EU-Kommission habe bislang keinen Beleg dafür liefern können, dass ohne diesen Vorschlag – wie dort behauptet – "schwerwiegende Verzerrungen des Binnenmarktes" sowie "ein Mangel an Rechtssicherheit und eine Abschottung der Märkte" eintreten würden. Das Antwortschreiben der Kommission vom 4. September 2012 auf die begründete Stellungnahme beurteilen die Ausschussmitglieder daher auch als "unzureichend". Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) bedauerte ausdrücklich, dass sich seit der genannten Subsidiaritätsrüge kaum etwas getan hat.

Der Vorschlag der EU-Kommission

Ein grundlegender Unterschied zur geltenden Rechtslage besteht darin, dass der Entwurf der Kommission nicht mehr nur die Baukonzessionen umfasst, sondern auch Dienstleistungskonzessionen miteinbezieht. Das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zwischen einer Konzession und einem "regulären" öffentlichen Auftrag ist die Risikoübertragung an den Konzessionär. Der Vorschlag der EK besagt, dass, falls solche Konzessionen vergeben werden, dies in einem transparenten Verfahren nach bestimmten Grundregeln (Mindestfristen, Ausschluss nicht vertrauenswürdiger oder nicht leistungsfähiger Bieter, Bekanntgabe der Entscheidung, wer die Konzession erhalten soll, Rechtsschutz gegen Verfahrensfehler usw.) zu erfolgen hat.

Die Richtlinie schreibt jedoch nicht vor, dass Konzessionen zwingend an Dritte extern zu vergeben sind. Man wolle die öffentlichen Auftraggeber und Vergabestellen nicht in ihrer Freiheit beschränken, die in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben mithilfe eigener Ressourcen zu erfüllen, heißt es dazu im Dokument der Kommission. Aber wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, externe Auftragnehmer mit diesen Aufgaben zu betrauen, müsse der tatsächliche Marktzugang aller Wirtschaftsteilnehmer in der EU sichergestellt sein. Somit verbleibt die Entscheidung über die Privatisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. soziale Dienste) oder Infrastrukturleistungen (z.B. Wasser- und Energieversorgung) ausschließlich bei der öffentlichen Hand, wird seitens der Kommission unterstrichen.

Das bestätigte auch die Expertin des Bundeskanzleramts. Man müsse sich dem Liberalisierungsdruck nicht beugen, niemand könne die Kommunen zwingen, etwa Wasser zu privatisieren. Vergebe man aber extern, müsse man sich an die Regeln halten, sagte sie. Es liege in der Hand der Gemeinden, die Verantwortung darüber auch weiterhin wahrzunehmen. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) hatte zuvor beklagt, die Kommission übe zunehmend im Hinblick auf die kommunale Vorsorge einen Liberalisierungsdruck aus, obwohl zahlreiche Beispiele zeigten, dass dies nicht gut funktioniere. Deshalb gehe man in Deutschland teilweise wieder den Weg der Rekommunalisierung. Heftige Kritik übte er in diesem Zusammenhang an der Troika, die von Griechenland eine Privatisierung im Bereich der Wasserversorgung einfordert.

Einhellige Ablehnung des Kommissionsvorschlags

Die negative Beurteilung des Kommissionsvorschlags durch die Länderkammer wurde sowohl seitens des Bundeskanzleramts als auch seitens der Wirtschaftskammer vollinhaltlich geteilt. Die geplante Regelung sei noch immer viel zu detailliert und gehe über das hinaus, was tatsächlich geregelt werden muss, hieß es in den entsprechenden Stellungnahmen. Die geltende Rechtslage sei ausreichend und funktioniere in der Praxis gut. Trotz der umfangreichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Text, lasse der Kompromissvorschlag der Kommission noch viele Fragen offen, betonte die Expertin des Bundeskanzleramts. Die heimische Position werde von Deutschland und Frankreich sowie vom Europäischen Parlament unterstützt, berichtete sie, die EU-Abgeordneten hätten zahlreiche Änderungsvorschläge in unserem Sinn vorgelegt. Sie räumte aber ein, dass es von den anderen Staaten keine starke Front gegen die Pläne der EU gibt und begründete dies damit, dass in zahlreichen Ländern umfangreiche Regelungen hinsichtlich der Konzessionsvergabe existieren, was jedoch nichts darüber aussage, ob diese dann auch in der Praxis funktionieren. Sie glaube aber nicht an eine rasche Beschlussfassung, derzeit liege das Papier der Ratsarbeitsgruppe vor. Die Expertin ging dabei auf eine Frage von Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) ein.

Der Kritik am Vorschlag schlossen sich auch die Bundesrätinnen Sonja Zwazl (V/N) und Elisabeth Kerschbaum (G/N) an, beide befürworteten die vorliegende Mitteilung. Der Kompromissvorschlag lasse weiterhin eine Einschränkung des Entscheidungsspielraums der öffentlichen Auftraggeber und viele bürokratische Hürden befürchten, argumentierte Zwazl. Vor allem sei auch die Verkehrswirtschaft, beispielsweise die Seilbahnen, von der Konzessionsvergabe betroffen. Trotz Nachbesserungen existieren Zwazl zufolge zu viele überflüssige Regelungen wie etwa Vertraulichkeit, Kommunikationsmittel, Art und Weise der Veröffentlichung, Verfahrensregeln etc.

Bundesrat Franz Perhab (V/St) bewertete seinerseits die geplante zentrale Aufsichtsstelle als verfassungsrechtlich bedenklich, dennoch enthält ihm zufolge der Kommissionsvorschlag in zwei Punkten auch positive Aspekte. Das betrifft einerseits den ins Auge gefassten europäischen Pass für die Auftragnehmer hinsichtlich ihrer Zertifizierung und andererseits die Möglichkeit der elektronischen Einreichung. Letztere werde verpflichtend kommen, informierte die Beamtin des Bundeskanzleramts, über den EU-Pass werde noch verhandelt. Die Diskussion gehe in Richtung einer Vereinheitlichung des Nachweises. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats)


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