Parlamentskorrespondenz Nr. 858 vom 05.11.2012

Budgetausschuss debattiert Frauenförderung und Gleichbehandlung

Heinisch-Hosek: Freie Berufswahl von Frauen muss gesichert sein

Wien (PK) – Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat heute im Budgetausschuss ihren Bundesvoranschlag für 2013 vertreten. Der gemäß Haushaltsreform neu gegliederte und mit neuen Begriffen ausgestattete Budgetentwurf sieht für das Ressort 2013 Auszahlungen (bisher "Ausgaben") von 10,15 Mio. € vor.

Zu den Wirkungszielen des Ressorts zählen die Förderung der Rahmenbedingungen, die den Abbau von Benachteiligungen von Frauen und damit Chancengleichheit für Frauen in allen Lebensbereichen ermöglichen. Weiteres zentrales Ziel ist die Eindämmung von Gewalt an Mädchen und Frauen und die Sicherstellung von qualitativ hochwertigen Strukturen und Hilfsangeboten für Betroffene.

Von Seiten des Ressorts wurde festgestellt, das Bundeskanzleramt berücksichtige die Empfehlungen des Rechnungshofes zu den Wirkungszielen des Ressorts. So arbeite man bereits an einer Datenbanklösung für die Förderabwicklung im Rahmen der derzeitigen Bemühungen der Gebietskörperschaften um effizientere Gestaltung des Förderwesens. Auch werde die Vereinheitlichung der Förderungsgrundlagen und Abstimmung mit anderen Förderungsstellen im Bereich der Frauenförderung zusammen mit anderen beteiligten Förderstellen vorangetrieben. Seit 2012 gebe es bereits konkrete Zielvereinbarungen mit den FörderungsnehmerInnen. Der Forderung nach der Festlegung von operativen Zielen und einem Förderungskonzept im Bereich Frauenförderung mit konkreten messbaren Zielen werde durch das Globalbudget 2013 Rechnung getragen. Es wurde daher bei den Wirkungs- und Leistungsangaben aller vom BKA geförderten Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen die Einführung standardisierter Tätigkeitsberichte im Echtbetrieb festgeschrieben.

Gendergerechtigkeit in der Arbeitswelt

Die Debatte eröffnete Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F), indem sie den Begriff der Gendergerechtigkeit grundsätzlich hinterfragte. Er beruhe auf Theorieansätzen, die sich in der Praxis als unergiebig gezeigt hätten, etwa was die Einkommensschere betreffe. Es sollte daher ihrer Ansicht nicht darum gehen, Frauen zu anderen Berufsentscheidungen zu drängen, sondern danach zu fragen, wie man Berufe, welche einen starken Anteil von Frauen haben, aber schlecht bezahlt seien, finanziell aufwerten könne. Das seien vor allem Berufe im Bereich der Pflege und Kinderbetreuung. Abgeordnete Unterreiner wollte wissen, ob die Ministerin für diese Aufwertung Mittel zur Verfügung stellen werde.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek hielt fest, dass es ein zentrales Anliegen sei, Frauen eine freie Berufswahl zu ermöglichen. Aus ihrer Sicht sei eine solche Wahl nicht durch Biologie determiniert, sondern es handle sich um eine die Auswirkung komplexer sozialer Faktoren. Hier müsse man bereits bei der Bildung ansetzen, wolle man gleiche Startbedingungen schaffen. Ihr Ressort fördere daher zahlreiche Projekte, um Mädchen in der Berufswahl zu unterstützen. Es sei natürlich eine Tatsache, dass gerade Tätigkeiten in Berufen mit hohem Frauenanteil, etwa im Sozialbereich, vergleichsweise schlecht bezahlt sind. Es sei eine komplexe und teilweise historisch begründete Frage, warum dort geleistete Arbeit geringer bewertet wird, als eine von den Anforderungen her vergleichbare Tätigkeiten in anderen Bereichen. Es müsse deshalb eine grundlegend neue Arbeitsbewertung stattfinden, wobei hier auch der Beitrag der Sozialpartner gefordert sein, sagte die Ministerin.  

  

Abgeordnete Renate Csörgits (S) fragte nach dem Umsetzungsgrad des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie danach, wie man das Interesse von Mädchen an technischen Berufen zu fördern gedenke. Die Bundesministerin teilte mit, dass von den 55 Maßnahmen 28 vollständig und 14 teilweise umgesetzt seien. Aktionen zur Förderung des Zugangs zu technischen Berufen seien vielfältig, man arbeite hier auch mit den Ländern zusammen. Die Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen spielten dabei ebenfalls eine Rolle. Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (S) erfuhr zum Online-Gehaltsrechner, dass seit seiner Einführung mehr als 800.000 Abfragen zu verzeichnen waren, wobei von vielen BenutzerInnen der Wunsch nach mehr Transparenz und Zusatzinformationen geäußert wurde. Die Aufsetzung der Datenbank auf der Webseite des BKA habe 135.000 € gekostet, man arbeite jetzt an ihrer Aktualisierung und plane, neue Datensätze anzukaufen.

Abgeordnete Martina Schenk (B) wollte wissen, wie Rücklagen des BKA verwendet werden, und forderte eine Kampagne, um mehr Männer für Sozialberufe zu gewinnen. Frauenministerin Heinisch-Hosek erläuterte, Rücklagen ihres Ressorts aus dem heurigen Jahr würden 2013 für die geplante Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat verwendet. Eine großangelegte Kampagne zum Thema Sozialberufe werde aus den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu bestreiten sein. Die Zusatzfragen von Abgeordneter Schenk betreffend Maßnahmen für Frauen über Fünfzig und einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.500 € beantwortete Bundesministerin Heinisch-Hosek mit dem Hinweis, dass solche Arbeitsmarktmaßnahmen in den Bereich des Arbeitsministers fallen, sie sei mit ihm dazu in ständigen Kontakt. Ein Mindestlohn von 1.500 € brutto für Vollzeitbeschäftigung sei wünschenswert. Er sollte jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern über Verhandlungen der Sozialpartner erreicht werden.

Auf die diesbezügliche Frage von Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S) unterstrich die Ministerin, dass die Wirkungsziele aller Ressorts stets auch ein genderspezifisches Wirkungsziel enthalten müssten. Neue Gesetzesvorschläge würden daher stets auf Genderaspekte überprüft. Ihr Ressort setze sich für Chancengleichheit von Frauen in allen Lebensbereichen ein, dafür gebe es im Nationalen Aktionsplan eine Reihe von Instrumentarien. Ziel sei es, hier einen Umsetzungsgrad von 60 % zu erreichen. Abgeordneter Gertrude Aubauer (V) teilte die Ministerin mit, dass die Förderung von älteren Arbeitnehmerinnen und Seniorinnen in vielen der von ihrem Ressort geförderten Vereine und Projekte stattfinde. Sie sei in diesen Fragestellungen auch ständig in Kontakt mit dem Arbeitsminister.  Abgeordnete Christine Marek (V) wollte wissen, ob das Ressort neben dem "Girls Day" im Bundesdienst solche Aktionen in der Privatwirtschaft fördere, und erhielt dazu die Auskunft, dies sei nicht der Fall.

Förderungen für Beratungseinrichtungen bleiben gleich

         

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) erfuhr zur Frage nach der Finanzierung der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, dass diese jeweils zur Hälfte von Ressort der Frauenministerin und vom Innenressort finanziert werden. Gemeinsam kommen man nun auf 6,6 Mio. €. Bei der finanziellen Ausstattung durch den Bund seien künftig nur mehr kleine Steigerungen möglich, es sei daher wichtig, dass die Länder sich in Zukunft stärker beteiligen.

Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) erkundigte sich danach, ob es eine Koordinierung der Wirkungsziele des Ressorts mit den Ländern gebe. Bundesministerin Heinisch-Hosek hielt fest, dass man mit allen Frauenberatungseinrichtungen in Kontakt sei, dass aber die Länder selbstverständlich eigene Ziele vereinbaren könnten. Der standardisierte Tätigkeitsbericht solle einen Überblick schaffen, ob die Beratungseinrichtungen flächendeckend arbeiten. 2012 sei der Probebetrieb und eine Evaluierung des standardisierten Leistungsberichts erfolgt, wobei eine Reihe von Vereinfachungen und Verbesserungen erzielt werden konnte.  

Abgeordnete Judith Schwentner (G) kritisierte, dass die Beratungseinrichtungen nur denselben Betrag wie im Vorjahr erhielten, inflationsbereinigt die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel also sinken. Die Ministerin antwortete, dass die Mittel bisher immer aufgestockt wurden, seit 2008 insgesamt um 28 %. Um den Standard aber zu halten, müsse man an die Kommunen appellieren, durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Einrichtungen und Synergieeffekte den derzeitigen Standard zu halten, ohne dass es zu einem Stellenabbau kommen muss. Auf die Frage nach den Maßnahmen, die einen Schwerpunkt für nächstes Jahr bilden, wurde ihr von der Frauenminister mitgeteilt, dass derzeit an einer Novelle gearbeitet werde, um Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt stärker entgegenzuwirken. Es sei auch endlich gelungen, eine Wohnung für von Zwangsheirat Betroffene zu finden. Ab Frühjahr 2013 werde sie Platz für acht Frauen bieten. Die Frage von Abgeordneter Anna Höllerer (V), ob die Finanzierung auf längere Zeit gesichert sei, bejahte die Ministerin.

Abgeordnete Susanne Winter (F) wollte wissen, ob es eine Statistik über die Herkunft der Bewohnerinnen von Frauenhäusern gebe. Frauenministerin Heinisch-Hosek erläuterte, dass die Frauenhäuser Ländersache seien, daher verfüge sie über keine statistischen Daten. Sie sei bereit, eine entsprechende Anfrage an die Länder zu stellen.

Unterschiedliche Zugangsweisen zu Hausarbeit als Berufstätigkeit

Abgeordnete Edith Mühlberghuber und Abgeordneter Bernhard Vock (beide F) kritisierten, dass die Frauenministerin sich offenbar weigere, die Tätigkeit der Hausfrau als Beruf anzuerkennen. Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) sprach sich für eine Neubewertung der Hausarbeit aus. Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) meinte, niemand stelle den Wert der Hausarbeit in Abrede, die Frage sei aber, inwiefern Kompetenzen im Haushalt auf dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich finanzielle Anerkennung finden. Das sei derzeit nicht der Fall, man dürfe daher auch bei niemand falsche Vorstellungen erwecken.

Bundesministerin Heinisch-Hosek hielt dazu fest, dass sie den Wert der Tätigkeiten, die im Haushalt und in häuslicher Pflege erbracht werden, selbstverständlich anerkenne. Er finde in den derzeitigen Berechnungsmodellen des BIP aber keinen Niederschlag, wäre das der Fall, würden dieses zweifellos anders aussehen. Hausfrau oder auch Hausmann sei jedenfalls in Österreich derzeit kein Beruf im Sinne einer daraus sich ergebenden Sozialversicherungspflicht. Freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung könnten selbstverständlich geleistet werden. Die Schaffung eines Berufs "Hausfrau" oder "Hausmann" sei ihre Ansicht nach keine Lösung. Ihr Ansatz sei vielmehr, eine Aufteilung der Hausarbeit von 50:50 zu erreichen. (Fortsetzung Budgetausschuss)