Parlamentskorrespondenz Nr. 919 vom 16.11.2012

Nationalrat: Geschäftsordnung wird an neues Haushaltsrecht angepasst

Einhellige Zustimmung für Gesetzesantrag im GO-Ausschuss

Wien (PK) – Das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats wird an die neuen Haushaltsregeln angepasst. Eine entsprechende Gesetzesinitiative passierte heute einstimmig den Geschäftsordnungsausschuss des Hohen Hauses. Gravierende inhaltliche Änderungen werden nicht vorgenommen, es geht lediglich darum, die Pflichten des jeweiligen Nationalratspräsidenten bzw. der jeweiligen Nationalratspräsidentin in Bezug auf die Erstellung des Parlamentsbudgets zu präzisieren.

Schon bisher war der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Entwurf für das Parlamentsbudget samt Anlagen und Erläuterungen zeitgerecht dem Finanzministerium übermittelt wird, wobei grundsätzlich das Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten bzw. der Zweiten und Dritten Präsidentin herzustellen ist. Diese Bestimmung soll nun in analoger Form auch für die bereitzustellenden Unterlagen für das Bundesfinanzrahmengesetz gelten und die angestrebten Wirkungsziele mitumfassen.

Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, Zweitem Präsidenten Fritz Neugebauer und Drittem Präsidenten Martin Graf eingebracht. Ausdrücklich wird in den Erläuterungen darauf hingewiesen, dass der Nationalratspräsident bzw. die Nationalratspräsidentin auch dann zur Übermittlung aller relevanten Budgetunterlagen an das Finanzministerium verpflichtet ist, wenn zuvor kein Konsens mit den beiden anderen PräsidentInnen erzielt werden konnte, wobei diese in jedem Fall durch eine ausreichend frühzeitige Information einzubinden sind. (Schluss)