Parlamentskorrespondenz Nr. 953 vom 21.11.2012

Gleichbehandlungsausschuss befasst sich mit Oppositionsanträgen

Lösung bei Ausweitung der Pflegefreistellung in Sicht

Wien (PK) – Der Gleichbehandlungsausschuss befasste sich heute mit einer Reihe von oppositionellen Anträgen zu den verschiedensten Themenbereichen. So fordern die Freiheitlichen etwa, dass auch für jenen Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Anspruch auf Pflegefreistellung gesetzlich gewährleistet werden soll. Diesbezüglich stellte Sozialminister Rudolf Hundstorfer fest, dass die Gespräche mit den Sozialpartnern schon weit gediehen seien und eine baldige Einigung in Sicht sei. Da man aber gleich eine gute Lösung anstrebe, müsse noch die Frage des Krankenhausaufenthalts geklärt werden, erläuterte er. Der F-Antrag wurde schließlich vertagt.

Weitere Entschließungsanträge der Opposition betrafen die Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich (FPÖ), die Durchführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren im Bundesdienst (Grüne), die Einführung einer gesetzlich verpflichtenden Quotenregelung für Frauen in Aufsichtsratsgremien (Grüne), die Kostenübernahme der HPV-Impfung durch die Sozialversicherungen sowie die Umsetzung eines Schulprojekts, das die jungen Menschen besser auf den Berufseinstieg vorbereitet (BZÖ).

FPÖ tritt für umfassendes Maßnahmenpaket für Frauen ein

Mit S-V-Mehrheit vertagt wurde der Entschließungsantrag der Freiheitlichen, in dem Abgeordnete Carmen Gartelgruber ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich fordert. Dieses soll insgesamt sieben Punkte berücksichtigen: echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, die Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten sowie der Zeiten der Pflege naher Angehöriger bei der Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen. Weiters verlangt die FPÖ wirksamere Förderprogramme für den Wiedereinstieg ins Berufsleben, außertourliche Gehaltsrunden für Frauen, Bildungsmaßnahmen, welche die Handlungskompetenzen stärken, und die bessere steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung.

Nach Ansicht von Abgeordneter Judith Schwentner (G) gibt es einen viel dringlicheren Bedarf nach einem weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen statt der weiteren Förderung der innerfamiliären Betreuung. Was die Weiterbildungsmaßnahmen betrifft, so gehe es nicht nur um die Quantität, sondern man müsse ganz genau darauf achten, welche Qualifikationen damit gestärkt werden sollen, gab sie zu bedenken.

Abgeordneter Franz Riepl (S) war der Auffassung, dass Kollektivvertragsfragen besser im Sozialpartnerbereich gelöst werden sollten. Außerdem kenne er in Österreich keinen einzigen Kollektivvertrag, wo zwischen Frauen- und Männergehältern unterschieden wird. Seiner Meinung gehe es vielmehr um die Frage der Einstufung von Frauen, hier gebe es in der Tat noch Probleme.

Abgeordnete Christine Marek (V) zeigte sich erfreut darüber, dass derzeit in Kooperation mit den Bundesländern der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen massiv voranschreitet. Für legitim hielt sie die Forderung nach Berücksichtigung von Karenzzeiten bei der Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen, zumal der Präsenzdienst bei Männern auch einberechnet werde.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) war absolut für die Wahlfreiheit in der Frage der Kinderbetreuung, sprach sich aber gegen außertourliche Gehaltsrunden für Frauen aus, weil dies nur eine weitere Quote darstellen würde. Sodann erinnerte sie an das Fair Tax-Modell des BZÖ, das auch einen Kinderfreibetrag in der Höhe von 9.000 € vorsieht.

Für Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) muss vielmehr das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Sie habe auch oft beobachtet, dass Frauen, die Kinder bekommen, nach der Geburt ihre Ansichten ändern und dann doch sehr gerne eine längere Zeit mit ihren Kindern zu Hause verbringen wollen.

Grüne für anonymisierte Bewerbungsverfahren im Bundesdienst

In einem Entschließungsantrag der Grünen spricht sich Abgeordnete Alev Korun für die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren im Bundesdienst aus. In der ersten Runde schriftlicher Bewerbungen sollten demnach zur Herstellung der Chancengleichheit persönliche Daten wie Namen, Alter, Geschlecht, Geburtsort, Familienstand, Aussehen und, sofern es keine gesetzliche Ausschreibungsvoraussetzung ist, die Nationalität anonymisiert werden. Ihre Kollegin Judith Schwentner zeigte auf, dass ein ähnliches Projekt in Deutschland sehr erfolgreich gewesen sei.

Abgeordnete Susanne Winter (F) lehnte den G-Antrag ab und verwies darauf, dass die fachliche und soziale Kompetenz der BewerberInnen im Vordergrund stehe und zudem die ArbeitgeberInnen sehen wollen, ob die KandidatInnen auch gut ins eigene Team passen. Abgeordnete Christine Marek (V) wiederum machte darauf aufmerksam, dass gerade die Aufnahmeverfahren im öffentlichen Dienst in höchstem Maße objektiviert wurden. Der Antrag wurde sodann mehrheitlich abgelehnt.

Grüne für eine Frauenquote von zumindest 40 % in Aufsichtsratsgremien

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen zielt darauf ab, eine Regelung nach norwegischem Vorbild auszuarbeiten, die eine gesetzlich verpflichtende Quotenregelung für Aufsichtsratsgremien enthält. Nach den Vorstellungen der Grünen soll eine stufenweise Anhebung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten der staatsnahen und der börsennotierten Unternehmen auf mindestens 40 % bis zum Jahr 2014 festgeschrieben werden. Unternehmen sollten außerdem im Falle der Nichterfüllung dieser Quote strenge Sanktionen zu befürchten haben, fordert Abgeordnete Judith Schwentner. Mittlerweile habe auch schon EU-Kommissarin Viviane Reding einen ähnlich lautenden Vorschlag unterbreitet, der an die entsprechenden Gremien weitergeleitet wurde.

Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) meinte, sie tendiere in dieser Frage eher zur Freiwilligkeit. Sollte dies aber nicht funktionieren, müstsen wohl gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden. Genug kompetente Frauen in Österreich gebe es sicherlich, war die VP-Mandatarin überzeugt. Sie stellte sodann einen Vertagungsantrag, um abwarten zu können, zu welcher Lösung es auf EU-Ebene schließlich kommen wird.

Abgeordnete Martina Schenk (B) lehnte jegliche Form der Zwangsquote ab, weil Frauen damit in die Opferrolle gedrängt würden. Dieser Meinung schloss sich auch die F-Mandatarin Carmen Gartelgruber an, die zudem anmerkte, dass es ganz andere Probleme für Frauen gebe, die man lösen müsste.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek bezeichnete sich als eine Anhängerin von Frauenquoten. In der Zwischenzeit habe sich aber auch schon einiges getan in diesem Bereich, vor allem in den staatsnahen Betrieben, berichtete sie. Auch sie hielt den Vertagungsantrag für sinnvoll, da die Beschlüsse auf EU-Ebene abgewartet werden sollen und auch noch eine Einigung in der Koalition gefunden werden müsse. - Der Antrag wurde vertagt.

BZÖ für Kostenreduktion und Kostenübernahme bei HPV-Impfung

Das BZÖ weist in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass derzeit für eine komplette, dreiteilige Impfung gegen Humane Papilloviren (HPV) Medikamentenkosten in der Höhe von 624 € anfallen, die nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden. Im Sinne der verbesserten Krebsvorsorge der österreichischen Bevölkerung soll laut BZÖ die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst mit dem Bundesminister für Gesundheit und mit der pharmazeutischen Industrie eine Initiative veranlassen, um die Kosten der Impfung deutlich zu reduzieren. Außerdem fordern die Abgeordneten die Übernahme der Kosten der HPV-Impfung für Jugendliche zwischen dem 9. und 15. Lebensjahr durch die Sozialversicherungen.

Auch für Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) war diese Frage ein Herzensanliegen. Seit 2006 gebe es diesen Impfstoff und er sollte daher auch allen zur Verfügung stehen. Unterstützt wurde sie dabei von ihrem Fraktionskollegen Erwin Rasinger, der darauf hinwies, dass durchschnittlich 300 Frauen pro Jahr in Österreich an Gebärmutterhalskrebs sterben. Die Kostenfragen – die Impfung würde genauso viel kosten wie der Bau von 300 Metern Autobahn – sollte dabei nicht im Vordergrund stehen.

Abgeordnete Judith Schwentner (G) zeigte sich skeptisch bezüglich der Impfung, da noch keine Langzeitstudien vorliegen. Außerdem könnten sich die Frauen dadurch scheinsicher fühlen und weniger zu den Vorsorgeuntersuchungen geben, gab sie zu bedenken. - Der Antrag wird mit S-V-F-Mehrheit an den Gesundheitsausschuss zugewiesen.

Schließlich behandelte der Ausschuss noch einen Entschließungsantrag des BZÖ betreffend die Durchführung eines Schulprojekts, das auf den Einstieg ins Berufsleben durch Weitergabe von Tipps zur Führung von Vorstellungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen vorbereitet. Dabei gehe es nicht zuletzt darum, Schülerinnen und Schüler für das Thema Lohngerechtigkeit zu sensibilisieren. Durch die Einbindung beider Geschlechter im Rahmen eines solchen Projekts erhoffen sich die Antragstellerinnen außerdem Aufschluss darüber zu erhalten, inwieweit erfolgreiches und selbstbewusstes Lohnverhandeln geschlechterspezifisch ausgelegt werden kann. – Der Antrag wurde schließlich dem Unterrichtsausschuss zugewiesen. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss)