Parlamentskorrespondenz Nr. 967 vom 22.11.2012

Strafen für Verkauf von NS-Devotionalien werden deutlich angehoben

Innenausschuss billigt auch höhere Kostensätze für Grundversorgung

Wien (PK) – Wer auf Flohmärkten oder in Antiquariaten NS-Abzeichen oder andere NS-Devotionalien verkauft, wird künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen müssen. Der Innenausschuss des Nationalrats stimmte heute einstimmig einem Antrag der Grünen zu, die Höchststrafe für Verstöße gegen das Abzeichengesetz von rund 727 € (10.000 Schilling) auf 4.000 € anzuheben. Damit soll der Strafrahmen, der seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1960 unverändert gilt, der Inflation angepasst werden. Beschlossen wurde der Antrag in Form eines S-V-G-Abänderungsantrags, der rein gesetzestechnische Korrekturen enthält.

Konkret verbietet das Abzeichengesetz, Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation öffentlich zu tragen, zur Schau zu stellen, darzustellen oder zu verbreiten, wobei als Abzeichen auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen sind. Wie die Grünen in ihrem Antrag festhalten, ist der derzeitige Strafrahmen aber offenbar zu niedrig, um abschreckend zu wirken, da NS-Reliquien immer wieder auf Flohmärkten auftauchen.

Kostensätze für Grundversorgung von AsylwerberInnen werden angepasst

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen billigte der Innenausschuss eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Bundesländern über die Erhöhung einzelner Kostensätze für die Grundversorgung von AsylwerberInnen und bestimmter anderer Gruppen von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. So wird etwa der Kostensatz für die Unterbringung und Verpflegung eines Asylwerbers in einer organisierten Unterkunft von 17 € auf 19 € pro Tag angehoben. Bei individueller Unterbringung stehen Erwachsenen künftig maximal 200 € pro Monat für Verpflegung (+ 20 €) und 120 € für Miete (+ 10 €) zur Verfügung. Auch der Verpflegungssatz für Minderjährige (90 € statt 80 €) und der Mietsatz für Familien ab zwei Personen (230 € statt 220 €) steigen.

Um jeweils zwei Euro pro Tag mehr gibt es schließlich für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger in Wohngruppen, Wohnheimen und betreuten Wohneinrichtungen, wobei die Höhe des Kostensatzes vom Betreuungsschlüssel abhängt und künftig zwischen 39 € und 77 € schwankt. Keine Änderungen sind beim Taschengeld (40 € pro Monat), beim Schulbedarf für Kinder (200 € pro Jahr), bei der Bekleidungshilfe (150 € pro Jahr) und bei anderen Spezialsätzen vorgesehen.

Die neuen Kostensätze können laut Vereinbarung rückwirkend ab 1. Jänner 2012 geltend gemacht werden. Die grundsätzliche Kostenaufteilung zwischen Bund (60 %) und Ländern (40 %) bleibt gleich.

Abgeordnete Alev Korun (G) bedauerte im Rahmen der Debatte zwar, dass die Kostensätze nicht zur Gänze an die Inflation angepasst werden, dennoch begrüßte sie die neue Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Allerdings fürchtet die Abgeordnete, dass damit auch in Zukunft eine kostendeckende Unterbringung von AsylwerberInnen nicht möglich sein wird und man Massenquartieren dadurch weiter Vorschub leiste. Angesichts des niedrigen Tagsatzes hätten die Bundesländer auch ein gutes Argument, ihrer Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von AsylwerberInnen aufzunehmen, nicht nachzukommen, meinte sie.

Korun erkundigte sich in diesem Zusammenhang bei Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, ob bereits Vorbereitungen getroffen würden, um Flüchtlinge in Kasernen bzw. Containern unterzubringen. Auch die Abgeordneten Johann Maier und Angela Lueger (beide S) sprachen die Nichterfüllung der Quotenpflicht einiger Länder an.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) brachte zwei Fälle aus Niederösterreich zur Sprache, wo Familien unmittelbar nach einem negativen Asylbescheid aus der Grundversorgung entlassen wurden und nun bis zu ihrer Abschiebung ohne finanzielle Mittel dastehen.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) sprach sich für strengere Grenzkontrollen aus, um die Zahl der AsylwerberInnen zu senken. Es würden genügend Mittel für wirklich schutzbedürftige Personen vorhanden sein, gelinge es, den Asylmissbrauch einzudämmen, meinte er. Schließlich würde in vier Fünftel der Fälle festgestellt, dass keine Asylgründe vorliegen.

Die Ablehnung der vorliegenden Bund-Länder-Vereinbarung durch die FPÖ begründete Rosenkranz damit, dass es besser wäre, AsylwerberInnen nicht mit Barmitteln sondern mit Gutscheinen und anderen Sachleistungen zu versorgen, wie dies in manchen anderen Ländern der Fall sei. Er glaubt, dass durch die bestehende Regelung AsylwerberInnen angezogen werden.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner setzt, wie sie sagte, immer noch darauf, dass die Länder das beim Asylgipfel abgegebene Versprechen, ihre Quoten bis Ende November zu erfüllen, einhalten. Schließlich habe das Wort der Landeshauptleute Gewicht, meinte sie. Allerdings hat die Ministerin bereits Vorkehrungen getroffen, sollte "Plan B" – die Unterbringung von AsylwerberInnen in Kasernen und Containern – notwendig werden. Standortdetails wollte sie allerdings noch nicht bekannt geben.

Für die Bereitstellung von Containern würden jedenfalls schon einige Angebote vorliegen, sagte Mikl-Leitner. Die Kosten für die Unterbringung würden sich im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung bewegen. Vorgesehen ist, vier Personen in einem Container unterzubringen.

Die Kostensätze sind laut Mikl-Leitner nicht ausschlaggebend dafür, dass die Bundesländer ihrer Quotenpflicht nicht nachkommen. Die Länder würden mit den Tarifen das Auslangen finden, die Höchstgrenze würde auch nicht in allen Fällen ausgeschöpft. 70% der AsylwerberInnen sind ihr zufolge in Privatquartieren untergebracht, 30% in organisierten Quartieren.

Da Mikl-Leitner vor allem bei den Gemeinden ein "Florianiprinzip" ortet, hat sie sich, wie sie berichtete, mit einem Appell an die Präsidenten des Gemeindebundes und des Städtebundes gewandt. Sie verstehe nicht, warum es nicht möglich sein solle, tausend zusätzliche Plätze für AsylwerberInnen bereitzustellen, sagte sie. Sie führt das auf mangelnden Willen der Beteiligten zurück.

Zu den von Abgeordneter Königsberger-Ludwig angesprochenen Fällen hielt Mikl-Leitner fest, wenn Familien mit negativem Asylbescheid am fremdenpolizeilichen Verfahren mitwirken, würden sie in der Grundversorgung bleiben. Im Falle einer freiwilligen Ausreise werde auch Rückkehrhilfe angeboten. 1.700 Personen hätten diese heuer bereits in Anspruch genommen. In Richtung Abgeordneter Korun führte Mikl-Leitner aus, die in Österreich geltenden Standards für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge würden über den EU-Vorgaben liegen.

Sicherung von Kriegsmaterial: Behörde kann Platzverbot verhängen

Einhellig stimmte der Innenausschuss einer Änderung des Waffengesetzes zu. Insbesondere geht es dabei um die Befugnisse der zuständigen Behörden bei der Sicherung und Vernichtung von Kriegsmaterial, Aufgaben, die nunmehr grundsätzlich dem Verteidigungsministerium obliegen. Unter anderem wird festgeschrieben, dass die zuständige Behörde – etwa mittels Megaphon oder durch Anzeige in Medien – ein Platzverbot verhängen kann, solange eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen ist. Bis zur Klärung der Gefährdungslage haben Sicherheitsorgane das Recht, Personen wegzuweisen.

Sprengmittelgesetz wird an EU-Vorgaben angepasst

Beschlossen wurde die Änderung des Waffengesetzes im Zuge der Beratungen über eine Novelle zum Sprengmittelgesetz, bei der es primär um gesetzliche Anpassungen an eine EU-Richtlinie geht. Im Konkreten werden die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht von Schieß- und Sprengmitteln auf bestimmte Produkte ausgeweitet, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht gekennzeichnet werden können oder einen geringen Gefährlichkeitsgrad aufweisen. Ebenso wird eine Anpassung der Inkrafttretensbestimmungen vorgenommen. Auch diese Gesetzesänderung passierte den Innenausschuss einstimmig.

"Digitale Anzeige": FPÖ-Antrag abgelehnt

Schließlich lehnte der Innenausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien einen Entschließungsantrag der FPÖ ab, der darauf abzielt, die Erstattung von Anzeigen auch in digitaler Form und damit online zu ermöglichen. Nach Meinung von FPÖ-Abgeordnetem Harald Vilimsky wäre eine digitale Anzeige bürgerfreundlicher und würde auch die ExekutivbeamtInnen entlasten. Insbesondere geht es ihm zufolge um jene Fälle, bei denen man zur Vorlage bei der Versicherung eine Anzeige bei der Polizei benötigt, also etwa beim Diebstahl einer Geldbörse oder bei einem Parkschaden mit Fahrerflucht.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sicherte der FPÖ zu, dass sich das Innenressort mit der Frage der digitalen Anzeige auseinandersetzen werde. Die Vorteile für die BürgerInnen seien evident, meinte sie, man brauche aber noch Erfahrungswerte und müsse etwa die Frage der Identifizierung lösen.

Deutlich skeptischer als die Innenministerin äußerte sich Abgeordneter Hannes Fazekas (S). Er fürchtet etwa, dass einige AutofahrerInnen auf den Gedanken kommen könnten, ihr i-Phone an die Windschutzscheibe zu heften und zum Beispiel alle AutofahrerInnen anzuzeigen, die keine Rettungsgasse bilden. Seiner Meinung nach ist es außerdem in manchen Fällen wichtig, dass die Sicherheitsorgane mit dem Anzeigenden Augenkontakt haben, um Betrug zu verhindern.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) hielt dem entgegen, dass es bereits jetzt die Möglichkeit der anonymen Anzeige gebe. Seiner Meinung nach geht es vorrangig um das Anzeigen von Vermögensdelikten: durch eine entsprechende Maske könnte sichergestellt werden, dass alle notwendigen Daten wie Tatort und Tatzeit angegeben werden.

Aufgrund von kritischen Anmerkungen einiger Abgeordneter in Bezug auf die Rufnummerunterdrückung bei Anrufen durch die Polizei bzw. anderer öffentlicher Stellen sagte Innenministerin Mikl-Leitner zu, der Frage nachzugehen. Wie Abgeordneter Johann Maier (S) festhielt, ist die Rufnummerunterdrückung auch deshalb ein Problem, weil Konsumentenschützer empfehlen, bei unterdrückten Rufnummern nicht abzuheben, weil es sich um eine Mehrwertnummer handeln könnte. Abgeordnete Martina Schenk (B) sieht unter anderem bei entgangenen Polizeianrufen Probleme.

Auf der Tagesordnung im Innenausschuss standen heute auch der Sicherheitsbericht 2011 (siehe PK-Nr. 965/2012) und die Einführung des Zentralen Personenstandsregisters (siehe PK-Nr. 966/2012). (Schluss Innenausschuss)