Parlamentskorrespondenz Nr. 998 vom 28.11.2012

RH-Ausschuss thematisiert das Pensionskonto und AMS-Schulungen

Hundstorfer: Zahl der Arbeitnehmer über 60 Jahre nahm 2012 um 10 % zu

Wien (PK) – Der Rechnungshofausschuss startete heute Vormittag mit der Behandlung von Prüfberichten zum Arbeits- und Sozialministerium in einen langen Sitzungstag. In einem kritischen Bericht über das 2005 eingeführte Pensionskonto riet Rechnungshofpräsident Josef Moser zu mehr Transparenz zwischen altem und neuem Pensionssystem sowie zu benutzerfreundlicheren Internetzugängen und unterbreitete Vorschläge für eine effizientere Datenerfassung. Sorge bereitete Moser die Entwicklung des Pensionsantrittsalters, das seit 2005 neuerlich sank, wobei Rechnungshofpräsident Josef Moser den Abgeordneten vorrechnete, dass der Aufwand für krankheitsbedingte Pensionen um 388 Mio. € gesenkt werden könnte, blieben die Versicherten um ein Jahr länger im Erwerbsleben. Moser plädierte für Prävention und Rehabilitation statt Frühpension und drängte einmal mehr auf weitere Fortschritte bei der Harmonisierung des Pensionsrechts, insbesondere in manchen Bundesländern, bei den ÖBB, beim ORF, der Notenbank und bei den Sozialversicherungen. Sozialminister Hundstorfer berichtete über die Umstellung des Pensionskontos bis 2014, über Erfolge bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und bei der Rehabilitation, erinnerte an die Einführung von Pensionssicherungsbeiträgen in der Nationalbank und bei den Sozialversicherungen und machte darauf aufmerksam, dass Eingriffe in bestehende Pensionsverträge aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich seien.   

Das zweite Beratungsthema bildete die Beschaffung von Kursen durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Hier plädierte der Rechnungshof auf intensivere Marktbearbeitung. Laut Bericht, den der Ausschuss einhellig vertagte, fehle es an österreichweiten Preis– und Leistungsvergleichen, auch empfahlen die Prüfer dem AMS eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Finanzierung mehrjähriger Kurse sowie einheitliche Richtlinien für Auftragsvergaben und für die Abgeltung von Personal– und Sachaufwand der Bildungsträger. Zudem verlangte der Rechnungshof einfachere Verfahren und mehr Wettbewerb. Handbücher, Checklisten und IT-Unterstützung sollten eine effiziente Abrechnung der Kurse in den Landesgeschäftsstellen erleichtern, schreibt der Rechnungshof und spricht sich für die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips bei den Landesgeschäftsstellen aus. In der Debatte standen Malversationen bei einem Kursanbieter im Mittelpunkt des Interesses. Minister Hundstorfer informierte über personelle Konsequenzen beim AMS Wien, über Gerichtsurteile sowie über die Einführung eines vollkommen neuen Vergabeverfahrens und eine verstärkte Qualitätskontrolle. AMS-Schulungen seien nachweislich ein wichtiger Teil der aktiven Arbeitsmarktpolitik, betonte der Minister und berichtete, dass die Hälfte der Schulungsteilnehmer bereits nach drei Monaten wieder in Beschäftigung gebracht werden können.  

Dann kam die relativ hohe Arbeitslosenquote junger Erwachsener (20 bis 24 Jahre) und die besonderen Job-Probleme dieser Gruppe bei Konjunktureinbrüchen zur Sprache. Eine Untersuchung in sieben ausgewählten regionalen AMS-Geschäftsstellen in Tirol und der Steiermark zeigte laut Rechnungshof, dass das AMS nicht auf einzelne Zielgruppen (Jugendliche, Ältere, Frauen) ausgerichtet sei, sondern auf die Bewältigung genereller Herausforderungen und dabei insbesondere auf die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. Zwar bemühe sich das AMS, junge Arbeitslose ihrer Ausbildung entsprechend zu vermitteln und kooperiere auch verstärkt mit dem Unterrichtsressort, um Schüler in AMS-Berufsinformationszentren bei der Berufswahl zu unterstützen. Dem AMS fehle aber eine Bundesrichtlinie für die Betreuung junger Erwachsener. Daher empfiehlt der Rechnungshof dem AMS Österreich, die Definitionen der Begriffe "Jugendliche" und "junge Erwachsene" mit dem Sozialressort abzustimmen und einen strategischen Schwerpunkt für diese Zielgruppe zu bilden.

Josef Moser mahnt Harmonisierung beim Pensionsrecht ein   

Am 1. Jänner 2005 wurde das Pensionskonto eingeführt. Es erfasst für jeden Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1955 die eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie die erworbenen Leistungsansprüche. Für die erstmals ab 2005 Versicherten war es ausreichend transparent, lobt der Rechnungshof in seinem Prüfbericht (III-264 d.B.). Für alle anderen war die Transparenz infolge der Parallelrechnung zwischen altem und neuem System aber erheblich beeinträchtigt. Die Nutzung der Online–Abfrage des Kontos sei äußerst gering gewesen, stellten die Prüfer kritisch fest: Sie lag im Jahr 2009 mit 37.000 Zugriffen auf 5,1 Millionen Pensionskonten bei 0,73 %.

Der Aufwand für die Befüllung der Pensionskonten betrug in den Jahren 2005 bis 2009 bei der Pensionsversicherungsanstalt, die 90 % der Pensionskonten betreute, insgesamt 46,1 Mio. €, davon 39,7 Mio. € an Personalkosten, wobei der Personalstand im Jahr 2004 mit 151 Vollzeitäquivalenten um 42 Vollzeitäquivalente höher war als erforderlich.

Der mit der Pensionssicherungsreform 2003 erwartete Anstieg des Pensionsantrittsalters sei noch nicht eingetreten, kritisieren die Prüfer, im Gegenteil: Seit 2005 sank das Antrittsalter für Alterspensionen wieder, bei den Männern bis 2009 um 0,9 Jahre auf 62,5 Jahre, bei den Frauen um 0,2 Jahre auf 59,3 Jahre. 2009 lag das Antrittsalter für alle Eigenpensionen für Männer bei 59,1 Jahren und für Frauen bei 57,1 Jahren. 38,2 % der Männer gingen im Durchschnittsalter von 53,6 Jahren und 23,7 % der Frauen im Durchschnittsalter von 50,2 Jahren krankheitshalber in Pension. Durch einen um ein Jahr längeren Verbleib der Versicherten im Erwerbsleben könnte der Aufwand für krankheitsbedingte Pensionen um 388 Mio. € gesenkt werden, gibt der Rechnungshof zu bedenken.

Im Einzelnen lauten die Empfehlungen des Rechnungshofes an die Pensionsversicherungsträger, die Transparenz des Pensionskontos und der Kontomitteilung zu verbessern und den Versicherten Einsprüche zu ermöglichen. Die erworbenen Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen und geleisteten Beiträge der letzten drei Jahre sollten genauer dargestellt werden. Online-Abfragen auf den Homepages der Pensionsversicherungsträger sollten erleichtert werden, insbesondere für Versicherte mit Handy–Signatur und für registrierte Benutzer von FinanzOnline.

Um das besonders niedrige Antrittsalter für krankheitsbedingte Pensionen anzuheben, schlägt der Rechnungshof vor, die Prävention und Rehabilitation zu verstärken. Ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung wäre es, das tatsächliche Antrittsalter der Pensionen auf das Regelpensionsalter anzuheben, sagte der Rechnungshofpräsident, der einmal mehr auch auf weitere Fortschritte bei der Harmonisierung der Pensionssysteme drängte, insbesondere auch bei der Nationalbank und bei den Sozialversicherungen, bei denen er auf ein Einsparungspotential von 1,4 Mrd. € hinwies.

Die Abgeordneten Heinz-Peter Hackl (F) und Martina Schenk (B) befassten sich mit Verbesserungsmöglichkeiten beim Online-Zugang zum Pensionskonto, während Abgeordneter Karl Öllinger (G) seine ursprüngliche Kritik am Pensionskonto vom Rechnungshof bestätigt sah. Demgegenüber sprach Abgeordneter Josef Lettenbichler (V) von einem wichtigen Schritt und erkundigte sich angesichts der aufgezeigten Probleme nach den geplanten Umstellungen, die dafür sorgen sollen, dass die Konten ab 2014 online einsehbar sein werden.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer bestätigte die Kritik des Rechnungshofs, die aber nur mehr historische Bedeutung habe, weil die Parallelrechnung abgeschafft und das Pensionskonto bis 2014 umgestellt wird. 2013 werde er sich mit einem Brief an 2,5 Mio. Versicherte mit der Bitte wenden, ihre Daten zu ergänzen, damit das Pensionskonto ab 2014 über valide Daten informieren könne. Er nehme die Empfehlungen des Rechnungshofs für einen verbesserten Internetzugang ernst, sagte Hundstorfer, der aber auch darauf aufmerksam machte, dass er für einen entsprechenden Datenschutz sorgen müsse. Auf Fragen der Abgeordneten Alois Gradauer (F) und Karl Öllinger (G) nach der zu erwartenden Wirkung des Pensionskontos führte der Minister aus, es werde Arbeitnehmer unter anderem darüber informieren, dass sie ihre Pension mit jedem weiteren Erwerbsjahr um rund 8 % erhöhen können. An dieser Stelle wandte Abgeordneter Karl Öllinger (G) ein, es hänge in vielen Fällen nicht von der Entscheidung des Arbeitnehmers ab, ob er bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter erwerbstätig bleibe, sondern meist von den konjunkturellen Bedingungen. 

Eine Frage des Abgeordneten Erwin Kaipel (S) nach der Entwicklung bei den Invaliditätspensionen beantwortete der Minister mit dem Hinweis auf verstärkte Rehabilitationsanstrengungen und die schrittweise Einführung des Programms Fit2Work, mit dem es gelungen sei, bereits 1.000 Menschen in einen Rehabilitationsprozess zu bringen. Auch das Interesse der Betriebe an diesem Programm sei groß, erfuhren die Abgeordneten. Zudem berichtete der Minister, dass es gelungen sei, die Zahl der Beschäftigten über 60 Jahre im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 10 % zu erhöhen.

Rechnungshofpräsident Josef Moser beurteilte den Umstellungsprozess beim Pensionskonto ebenso positiv wie die Maßnahmen für die Anhebung des Pensionsantrittsalters. Mosers Kritik galt dem Umstand, dass die vereinbarte Harmonisierung der Pensionssysteme noch nicht überall umgesetzt wurde, wobei Moser manche Bundesländer, ÖBB, ORF, Nationalbank und Sozialversicherungen nannte. Bei den Sozialversicherungen bezifferte Moser das Einsparungspotential einer Pensionsharmonisierung mit 1,4 Mrd. €.

An dieser Stelle wies Sozialminister Rudolf Hundstorfer darauf hin, dass die Pensionsrechte in der Notenbank und bei den Sozialversicherungen vertragsrechtlich massiv abgesichert seien und man nur mit einer verfassungsgesetzlichen Änderung des allgemeinen Vertragsrechts eingreifen könnte. Dafür stehe er nicht zur Verfügung. Er habe aber sowohl bei der Notenbank als auch bei den Sozialversicherungen Pensionssicherungsbeiträge eingeführt. Auch machte Hundstorfer darauf aufmerksam, dass Sonderbestimmungen nur aufgrund alter Verträge gelten. Neue Mitarbeiter unterliegen pensionsrechtlich dem ASVG. Zwar habe die Gemeinde Wien bei der Pensionsharmonisierung einen längeren Umstellungszeitraum als der Bund. Anders als der Bund verzichte Wien aber auf eine Hacklerregelung, wie sie beim Bund gelte.

Mehr Wettbewerb für Kursanbieter beim Arbeitsmarktservice

Aktive Marktbearbeitung hatte bei der Beschaffung von Kursen beim Arbeitsmarktservice (AMS) nur geringen Stellenwert, stellt der Rechnungshof in seinem Bericht III-277 d.B. fest. Es fehlten österreichweite Preis– und Leistungsvergleiche. Dadurch wurden regional begrenzte Teilmärkte mit wenigen Bildungsträgern und höheren Preisen begünstigt. Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsvorgänge sei aufgrund fehlender Kennzahlen und Auswertungen durch das Arbeitsmarktservice Österreich nicht beurteilbar gewesen, merkten die Prüfer an und kritisierten die Steigerung des Geschäftsumfangs mit einem privaten Erwachsenenbildner geringer Bonität um 5,34  Mio. € (122 %) auf 11,86 Mio. € von 2005 bis 2007.

Im Detail empfahl der Rechnungshof dem AMS eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Finanzierung mehrjähriger Kurse des AMS sowie einheitliche Richtlinien zur Vergabe von Bildungsmaßnahmen und zur Abgeltung von Personal– und Sachaufwendungen bei Bildungsträgern. Zudem verlangte der Rechnungshof eine einheitliche Vergabestrategie, einfachere Vergabeverfahren und mehr Wettbewerbsverfahren. Die Kosten bei der Beschaffung von Kursen wären im Interesse der Effizienz gemeinsam mit den Landesgeschäftsstellen zu erheben und zu evaluieren. Informationen aus der aktiven Bearbeitung des Weiterbildungsmarktes seien für eine wirtschaftlichere Beschaffung der Kurse zu nutzen. Konkret empfiehlt der RH dem AMS Österreich einen koordinierten Vergleich der Angebotspreise zwischen den Landesgeschäftsstellen, die interne Festlegung höchstzulässiger Einkaufspreise sowie einen Vergleich von Qualität und Vertragstreue der Bildungsträger.

In den Werkverträgen sollten verbindliche Erfolgskriterien festgelegt, der Grad der Detaillierung in der "Richtlinie zur Abgeltung von Personal– und Sachaufwendungen bei Bildungsträgern" kritisch hinterfragt und frei werdende Personalressourcen vermehrt für die Qualitätssicherung bei den Kursen eingesetzt werden. Vertiefte Angebotsprüfungen von Best– und Billigstbieter sollten nur bei erheblichen Preisdifferenzen (mehr als 50 %) gegenüber anderen Angeboten vorgesehen werden.

Außerdem empfahl der Rechnungshof die Herausgabe von Handbüchern und Checklisten mit Standards für eine effiziente Abrechnung von Kursen in den Landesgeschäftsstellen sowie eine einheitliche IT–Unterstützung für die Abrechnung der Kurse durch die Landesgeschäftsstellen und eine einheitliche Vorgangsweise für die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips bei den Landesgeschäftsstellen.

In der Debatte erinnerte Abgeordneter Karl Öllinger (G) an den Kriminalfall rund um einen Kursanbieter und zeigte sich verwundert darüber, wie lange es gedauert habe, bis das AMS bemerkt habe, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handle. Öllinger erkundigte sich nach Konsequenzen und Verantwortungen beim AMS Wien.

Abgeordneter Johann Singer (V) unterstützte die Empfehlung des Rechnungshofs nach einer einheitlicheren Vorgangsweise der AMS-Landesstellen bei der Vergabe von Schulungsaufträgen und interessierte sich für die Bewertung des Erfolgs von Schulungen.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) wollte wissen, wie hoch der Schaden zu beziffern sei, der aus den Malversationen eines Kursanbieters zu beziffern sei.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten über die Verurteilung der für die Malversationen Verantwortlichen und teilte mit, dass der finanzielle Schaden nicht beim AMS, sondern bei der Buchhaltungsagentur des Bundes zu Buche geschlagen habe. Sowohl die Buchhaltungsagentur als auch das AMS haben aus dieser Erfahrung gelernt. Keine der damals führenden Persönlichkeiten seien noch in ihren Funktionen, teilte der Minister mit, das Vergabeverfahren wurde vollkommen neu gestaltet. Inhaltlich habe es gegen die Leistungen des Kursanbieters beim AMS keine Beschwerden gegeben, berichtete Hundstorfer. Die Schulung von Arbeitnehmern sei ein unverzichtbares Instrument einer aktiven Arbeitsmarkpolitik, hielt der Arbeitsminister generell fest und wies darauf hin, dass 50 % der Schulungsteilnehmer nach drei Monaten bereits wieder in Beschäftigung gebracht werden können. Eine langfristige Studie über AMS-Schulungen zeigten, "dass wir sehr gut unterwegs sind", berichtete Hundstorfer.

Rechnungshofpräsident Josef Moser erklärte Abgeordnetem Karl Öllinger (G), dass der Rechnungshof auf die Malversationen bei dem genannten Kursanbieter in seinem Bericht nur insofern eingehen konnte, als die Vorgänge dokumentiert wurden.

Vermittlung junger Arbeitsloser durch das AMS auf dem Prüfstand

Der Beurteilung der Vermittlungsaktivitäten von sieben ausgewählten regionalen AMS-Geschäftsstellen in Tirol und der Steiermark hinsichtlich junger Arbeitsloser (20 bis 24 Jahre) widmete sich ein weiteres Kapitel des Rechnungshofberichts, der nach einer ausführlichen Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Abgeordneter Stefan Prähauser (S) hatte einige Verständnisfragen und erkundigte sich insbesondere nach der Kooperation mit dem Unterrichtsministerium. - Abgeordnete Martina Schenk (B) wiederum wollte wissen, warum die von Hundstorfer angekündigte Ausbildungspflicht erst ab 2015 kommen soll. - Abgeordneter Thomas Einwallner (V) bemängelte die fehlende zielgruppenorientierte Betreuung der jungen Menschen, was u.a. auch dazu führe, dass man die Effizienz der Maßnahmen nicht überprüfen könne. - Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenwein (F) war der Auffassung, dass man viel früher ansetzen müsste, und zwar schon im Schulsystem. Es gebe eine große Zahl an jungen Menschen, die nicht einmal die Pflichtschule beenden, wobei die Anzahl der Migranten überproportional sei. Außerdem befürchtete sie, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungspflicht für 15- bis 18-Jährige das Problem nur nach hinten verschiebe. – Wenn man endlich eine gute Schulreform umsetzen würde, dann könnte man sich viele Kosten ersparen, meinte Abgeordneter Karl Öllinger (G).

Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab zunächst bekannt, dass die Arbeitslosenrate bei den 15- bis 19-Jährigen im ganzen letzten Jahr rückläufig war. Er führte diesen Erfolg auf eine Reihe von wichtigen Maßnahmen zurück, wie etwa auf die Einführung von Produktionsschulen, die überbetrieblichen Lehrwerkstätten sowie die Umstellung der betrieblichen Lehrstellenförderung. Derzeit haben 130.000 Jugendliche einen Lehrvertrag, wobei 121.000 in Betrieben tätig sind, informierte er. Jene kleine Gruppe von Jugendlichen, die eine ÜBA (überbetriebliche Lehrausbildung) absolvieren, verbleiben dort meist nur ein Jahr lang.

Es sei auch nicht richtig, dass es keine zielgruppenorientierte Unterstützung der Jugendlichen gibt, betonte Hundstorfer. Jede Landesstelle habe diesbezüglich genaue Vorgaben, erläuterte der Minister, es sind zudem spezialisierte Betreuer im Einsatz und in Wien gibt es sogar ein eigenes AMS für Jugendliche. Außerdem habe man im letzten Jahr das Projekt "Jugendcoaching" auf die Beine gestellt, das bereits sehr gut laufe und über 8.000 Teilnehmer verzeichnen könne. Generell sei es sein Ziel, das alle jungen Menschen zwischen 15 und 18 Jahren eine Ausbildung machen, die über die Pflichtschule hinausgeht, unterstrich der Sozialminister mit Nachdruck. Eine solche gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungspflicht, die es etwa auch in Holland gibt, müsse aber sorgfältig vorbereitet werden, weshalb er das Jahr 2015 anpeile.

Rechnungshofpräsident Josef Moser wies eingangs darauf hin, dass die Arbeitslosenrate bei der Gruppe der 20- bis 24-Jährigen schon immer deutlich höher liege als die Gesamtarbeitslosenquote. Auch die aktuellen Zahlen vom Oktober 2012 belegen dies - 9,1 % (Jugendliche) im Vergleich zu 6,7 % (gesamt). Die Prüfer seines Hauses haben festgestellt, dass das AMS weder eine Bundesrichtlinie zur Regelung der Vermittlung junger Arbeitsloser hat noch über eine einheitliche Definition der Begriffe Jugendliche und junge Erwachsene verfügt. Auch habe man es verabsäumt, auf den positiven Vorarbeiten des AMS Tirol, wo es u.a. eigene Jugendbetreuer gibt, aufzubauen und dieses Modell als Bench-mark zu übernehmen. Ein Handlungsbedarf wurde auch hinsichtlich der Kooperation mit den Schulen und dem mangelnden Besuch von Berufsinformationszentren festgestellt, merkte Moser an, deshalb sei es erfreulich, dass im letzten Jahr entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden. (Fortsetzung)