Parlamentskorrespondenz Nr. 1002 vom 28.11.2012

Wissenschaftsausschuss beschließt neues Tierversuchsgesetz

Reparatur der Studiengebührenregelung passiert Ausschuss

Wien (PK) – Der Wissenschaftsausschuss begann seine heutige Sitzung mit einer Aussprache mit Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses. Zentrales Thema war die geplant Einführung der Studienplatzfinanzierung. Danach widmete er sich zwei Regierungsvorlagen. Eine Änderung des Universitätsgesetzes, mit der eine verfassungskonforme Bestimmung über die Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten hergestellt wird, wurde vom Ausschuss mit Mehrheit beschlossen. Gleichzeitig wurde auch eine Neuregelung der Freibetragsgrenzen vorgenommen, welche für BezieherInnen von Studienbeihilfen mit nichtselbständigem Einkommen künftig steuerliche Verbesserungen bringen soll. Ein Antrag der FPÖ mit der Forderung nach der Valorisierung der Studienbeihilfe und Anhebung der Freibetragsgrenze wurde abgelehnt.

Der Ausschuss verabschiedete sodann mehrheitlich ein umfangreiches Gesetzesvorhaben zur Regelung von wissenschaftlichen Tierversuchen. Das Tierversuchsrechtänderungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um, welche mit klaren Regelungen unnötiges Tierleid verhindern soll. Zu dieser Novelle standen auch je ein Antrag des BZÖ und der Grünen mit in Verhandlung, die abgelehnt wurden.  

Töchterle: Studienplatzfinanzierung soll Betreuungsrelationen sichern

Die Aktuelle Aussprache konzentrierte sich auf das Thema Studienplatzfinanzierung, die 2013 in die erste Ausbaustufe gehen soll. Bundesminister Karlheinz Töchterle betonte in seinem Eingangsstatement, dass die österreichischen Universitäten viele Beispiele hoher Exzellenz aufweisen. Ein Hebel, um noch weitere Verbesserungen zu erreichen, sei selbstverständlich der Einsatz von mehr finanziellen Mitteln. Hier müsse der Anteil der Privatmittel unbedingt gesteigert werden. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gehöre auch ein Ausbau der Kapazitäten, etwa die Anhebung der Zahl der Lehrenden. Die Infrastruktur der Hochschulen werde ständig ausgebaut. Unterdessen habe man mit den Universitäten einen Konsens erreichen können, bei teurer Forschungsinfrastruktur, etwa bei Supercomputern, auf Synergien zu setzen und diese gemeinsam zu nutzen. Selbstverständlich könne man Kapazitäten aber nicht beliebig ausweiten, das müsse man anerkennen.

Das entscheidende Kriterium für die Studienplatzfinanzierung sei die Erreichung besserer Betreuungsrelationen. Gleichzeitig habe man einen Konsens darüber erreicht, dass es keine Reduktion der Studierendenzahlen in Österreich geben solle. Derzeit befinde man sich bei fünf stark nachgefragten Fächern in einem Testlauf, um Erfahrungen für die flächendeckende Einführung der Studienplatzfinanzierung zu gewinnen. Prinzipiell solle jeder und jede Studierende das gewünschte Fach studieren können, das müsse aber nicht unbedingt am zuerst gewünschten Studienort sein. Einen Verdrängungswettbewerb zwischen Studienfächern befürchte er dadurch nicht, sagte der Minister. Tatsächlich seien nur einige Studienfächer stark nachgefragt. In solchen Fällen könne es auch zur Einführung von Zugangsbeschränkungen kommen. Wichtig sei also, zu erreichen, dass bisher weniger beachtete Studienfächer stärker nachgefragt werden. Studierende sollen keinesfalls aus den Universitäten hinausgedrängt werden, betonte Töchterle, sondern sie sollen besser auf die Fächer und Universitätsstandorte verteilt werden.

Opposition sieht grundsätzliche Probleme als nicht gelöst

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) bezweifelte, dass die Studienplatzfinanzierung die grundsätzlichen Probleme der Universitäten lösen werde. Er befürchte, dass man das Problem verschiebe und nur andere Fächer in Zukunft überlaufen sein werden. Der FWF sei nach wie vor zu knapp dotiert und müsse viele exzellente Projekte abweisen. Ruperta Lichtenecker (G) sah Defizite in der Finanzierung der Basisinfrastruktur. Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) meinte, er sehe nicht, wodurch sich die Planungssicherheit für junge Menschen, die studieren wollen, erhöhen werde. Der Minister wolle eine Steuerung der Studierendenzahlen über ein Verteilungsmodell erreichen, sagte Karlsböck. Andere Länder praktizierten die Steuerung über ein Preismodell. Dieses sei auch besser mit dem freien Hochschulzugang vereinbar, für den sich die FPÖ einsetze. Die Autonomie der Universitäten führe dazu, dass der Minister zu wenig Durchgriffsrechte bei Fehlentwicklungen habe, kritisierte Karlsböck. Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) sah Verbesserungsbedarf beim Stipendiensystem. Ausschussvorsitzender Martin Graf (F) meinte, niemand fordere eine unbegrenzte Ausweitung der Kapazitäten. Bei entsprechendem politischem Willen wäre es aber möglich, diese so weit auszubauen, dass alle österreichischen Studierenden das Studium ihrer Wahl absolvieren können. Die Koalition habe sich aber offenbar auf Zugangsbeschränkungen geeinigt. Diese führe man auch ausgerechnet in jenen MINT-Fächern ein, die man angeblich fördern wolle. Graf meinte auch, dem Parlament würden zu wenig Daten zur Verfügung gestellt, um sich eine Meinung bilden zu können, was tatsächlich geplant ist.

Koalitionsparteien: Zugangsbeschränkungen nur in Einzelfällen

Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) meinte, es sei vom Minister im Universitätsbereich sehr viel bewegt worden. Es zeige sich, dass Zugangsbeschränkungen eindeutige Verbesserungen bei den Abschlussquoten bringen. Sie wollte wissen, mit welchen Maßnahmen der Wissenschaftsminister die Universitäten dabei unterstütze, mehr private Drittmittel einzuwerben. Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) meinte, das Paket sei unter den gegebenen Bedingungen ein herzeigbares Ergebnis. Man versuche derzeit, in fünf Fächern, in denen die schwierigsten Bedingungen herrschen, durch die Einstellung von mehr Lehrpersonal bessere Betreuungsrelationen zu erreichen. Grundsätzlich sei sie für den freien Hochschulzugang, sagte Kuntzl. Es werde daher nur punktuell Aufnahmeverfahren geben, bei denen man frühere Fehler aber vermeiden wolle. So werde es keine Knock-Out-Prüfungen geben. Auch die Studieneingangsphase werde verbessert.

Vollausbau der Studienplatzfinanzierung 2021

Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle hielt zu den Fragen der Abgeordneten fest, der Endausbau der Studienplatzfinanzierung werde über die nächsten drei Leistungsvereinbarungsperioden erfolgen. Der Endausbau werde somit 2021 erreicht. Er halte das für einen realistischen Rahmen. Die Mittel für den FWF würden immer wieder erhöht, die Bewerbung darum erfolge kompetitiv, nicht alle eingereichten Projekte würden daher auch finanziert, sagte er in Richtung von Abgeordnetem Grünewald. Die Basisinfrastruktur und die Forschung sei in die Studienplatzfinanzierung einbezogen, sagte Töchterle weiter. Nicht umfasst sei die Großinfrastruktur und jener Teil der Forschungsfinanzierung, der kompetitiv ausgestaltet ist, erfuhr Abgeordnete Lichtenecker.

Der Minister meinte zu den Ausführungen von Abgeordnetem Karlsböck, es sei nicht richtig, das Preis- und Leistungsmodell als Gegensätze zu sehen. Es werde immer einen Mix aus beiden geben müssen. Zugangsbeschränkungen seien nicht generell abzulehnen. Gerade im Medizinstudium hätten sie zu klaren Verbesserungen geführt. Die Maturazugangsberechtigung reiche heute nicht mehr aus für den Hochschulzugang. Prinzipiell sollte es die aufnehmende Institution sein, die entscheidet, wer ein Studium beginnen darf, wobei ihm klar sei, dass das ein Paradigmenwechsel ist. Töchterle verteidigte auch die Autonomie der Universitäten. Sie habe viele Vorteile, und man müsse daher akzeptieren, dass der Minister nicht das volle Durchgriffsrecht hat.

Studiengebührenregelung wird repariert

Eine Novelle, die Rechtssicherheit im Bereich der Studiengebühren herstellen soll, wurde vom Wissenschaftsausschuss in der Fassung eines von Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V) eingebrachten S-V-Abänderungsantrags mehrheitlich verabschiedet. Studienbeiträge werden ab Sommersemester 2013 von ordentlichen Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates bei Überschreitung der Studiendauer um mehr als zwei Semester, von ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten, sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen, und von außerordentlichen Studiereden eingehoben. Wenn es bis 1. Juni 2014 zu keiner Neuerung der Studienbeitragsregelung kommt, soll die vorliegende Fassung in Geltung bleiben. Durch eine Anhebung der Freibeträge bei nichtselbständigen Einkommen sollen durch die Novelle außerdem Verbesserungen für BezieherInnen von Studienbeihilfen geschaffen werden (2011 d.B.).  

Gegen die vorgeschlagene Regelung sprachen sich grundsätzlich nur die Abgeordneten des BZÖ aus. Abgeordneter Kurt List (B) meinte, es sei eine Chance vergeben worden, den Universitäten durch eine vernünftige Studienbeitragsregelung dringend benötigte Mittel zu verschaffen. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) merkte an, der Vorschlag von Wissenschaftsminister Töchterle sei zwar besser gewesen, aber nun habe man immerhin diesen Kompromiss erreicht, der den Universitäten 40 Mio. € pro Jahr bringe. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) brachte einen Abänderungsantrag zugunsten der Angehörigen von Drittstaaten ein. Sie würden nun schlechter gestellt, kritisierte er. Er interessierte sich, ebenso wie Abgeordneter Martin Graf (F) dafür, wie jene Universitäten, die aufgrund der Rechtsunsicherheit bisher keine Studiengebühren eingehoben haben, für die ihnen dadurch entgangenen Mittel entschädigt werden. Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) meinte, es sei selbstverständlich, dass diese Universitäten der Verlust entsprechend abgegolten werde. Bundesminister Karlheinz Töchterle stellte dazu klar, dieser Punkt werde in den nächsten Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten berücksichtigt. - Die Studiengebührenregelung wurde mit S-V-F-G-Mehrheit plenumsreif gemacht. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde nur von diesen unterstützt und damit abgelehnt.

Zum Thema Studienbeihilfen hatten auch die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag (2067/A(E)) eingebracht. Abgeordneter Martin Graf (F) sprach sich für die Valorisierung der Studienbeihilfe aus. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) meinte, es werde nötig sein, den Kreis der BezieherInnen von Studienbeihilfen auszuweiten. Abgeordnete Andrea Kuntzl meinte, eine große Reform des Studienbeihilfesystems sei unumgänglich. – Der  Antrag der Freiheitlichen fand nur die Unterstützung der Opposition und wurde damit abgelehnt.

EU-Richtlinie zu Tierversuchen wird umgesetzt

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU eine Neufassung des Tierversuchsgesetzes vorgelegt. Das Tierversuchsrechtsänderungsgesetz (TVRÄG) enthält neben dem Tierversuchsgesetz 2012 auch Änderungen von Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Biozid-Produkte-Gesetzes, des Futtermittelgesetz 1999, des Gentechnikgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes (2016 d.B.).

In der Debatte wurde von Abgeordnetem Wolfgang Spadiut (B) kritisiert, der Tierschutz sei zu wenig berücksichtigt. Er brachte insgesamt vier Abänderungsanträge und einen Entschließungsantrag zu der Novelle ein. Abgeordneter Bernhard Vock (F) meinte, Tierschutz müsse endlich in Verfassungsrang erhoben werden. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) stellte fest, das Gesetz sei eine Gratwanderung zwischen den Interessen des Tierschutzes und den Interessen der Forschung, die ebenfalls Gehör finden mussten. Seine Fraktionskollegin Christiane Brunner forderte in einem Abänderungsantrag die Einrichtung einer Kommission zur Genehmigung von Tierversuchen, wie sie auch in anderen Ländern bestehe. Abgeordneter Martin Graf (F) forderte sicherzustellen, dass unnötige Tierversuche vermieden werden. Dazu würde beitragen, wenn Anträge für die Genehmigung von Tierversuchen eine Erklärung darüber enthalten, dass es in diesem Fall keine Alternativverfahren gebe. Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) sah in der Novelle wesentliche Verbesserungen im Tierversuchsgesetz umgesetzt. Die höheren Standards, die Österreich gegenüber der EU-Richtlinie bereits habe, seien beibehalten worden. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) meinte, Österreich habe bereits im Vergleich zu anderen Ländern ein sehr niedrige Anzahl an Tierversuchen. Die Forschung sei auf dem modernsten Stand. Man müsse aber auch sehen, dass Tierversuche für die Entwicklung von Arzneimitteln sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin noch immer in einem gewissen Ausmaß notwendig seien.  

Bundesminister Karlheinz Töchterle hielt fest, man habe das Gesetz in sehr vielen Gesprächen mit allen Betroffenen in der Forschung und den am Thema Interessierten, wie den Tierschutzorganisationen, sehr sorgfältig vorbereitet. Es sei eine sensible Materie, man habe aber einen gangbaren Kompromiss gefunden zwischen jenen, die alle Tierversuche abschaffen wollen, und jenen, die sie als unumgänglich notwendig ansehen. Sein Ressort unterstütze die Suche nach Alternativen jedes Jahr mit 300.000 €, und Österreich beteilige sich auch an entsprechenden EU-Projekten. – Bei der Abstimmung wurde die Novelle mit S-V-Mehrheit angenommen. Die Abänderungsanträge der Grünen und des BZÖ fanden nur die Zustimmung der Oppositionsparteien. Auch der BZÖ-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Mit in Verhandlung standen auch zwei Oppositionsanträge. Die Grünen sprachen sich für eine gesetzliche Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen aus (946/A [E]). Dieser Antrag wurde ebenso wie ein Entschließungsantrag des BZÖ zu einem zeitgemäßen Tierversuchsgesetz (2014/A(E)) mehrheitlich abgelehnt. (Schluss Wissenschaftsausschuss)


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