Parlamentskorrespondenz Nr. 1013 vom 29.11.2012

Selbständige erhalten bei längerer Krankheit künftig Krankengeld

Gesundheitsausschuss billigt Sozialversicherungs-Änderungsgesetz

Wien (PK) - Selbständig Erwerbstätige erhalten bei längerer Krankheit künftig Krankengeld. Das sieht das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 vor, das heute den Gesundheitsausschuss des Nationalrats teils einstimmig, teils mit S-V-G-B-Mehrheit passierte. Damit wollen die Abgeordneten einen Beitrag dazu leisten, dass schwere Erkrankungen für Selbständige und KleinunternehmerInnen nicht existenzbedrohend werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung des Erkrankten abhängt und dieser keine oder weniger als 25 Beschäftigte hat.

Zwar zeigte sich der Sozialsprecher der Grünen Karl Öllinger skeptisch, ob das neue Krankengeld für Einpersonenunternehmen tatsächlich eine Hilfe sein wird, letztendlich stimmten aber alle Fraktionen für diesen Schritt. Auch für die meisten anderen Punkte des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes gab es einhellige Zustimmung. Lediglich die Ausweitung des Leistungsangebots von Zahnambulatorien wurde von der FPÖ abgelehnt. Für einige Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionsparteien sorgten die laufenden Verhandlungen über die Gesundheitsreform und das Thema Kinderhospiz.

Ausgezahlt wird das Krankengeld für Selbständige laut Gesetzentwurf ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, die Höhe der Unterstützungsleistung ist mit 26,97 € (Wert 2012) festgelegt und soll jährlich valorisiert werden. Als Bezugshöchstdauer für ein und dieselbe Krankheit sind 20 Wochen vorgesehen. Gleichzeitig kann weiter eine Zusatzversicherung nach dem GSVG abgeschlossen werden.

Darüber hinaus sieht das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 eine Reihe weiterer Detailänderungen vor. So soll das Service-Entgelt für die E-Card (derzeit 10 €) künftig jährlich valorisiert werden, im Gegenzug entfällt das Entgelt für sämtliche Angehörigen. Die bisherige Beschränkung des Leistungsangebots von Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen wird gestrichen, die Ambulatorien können künftig etwa auch Implantate und Zahnspangen anbieten. Nur "kosmetische Luxusleistungen" sind weiter nicht erlaubt.

Der Unfallversicherungsschutz für Wegunfälle wird auf alle aufsichtspflichtigen Personen ausgedehnt, die ein Kind in die Schule oder den Kindergarten bringen. Außerdem wird die Berufskrankheitenliste punktuell erweitert und die Mitversicherungsmöglichkeit für bestimmte Personengruppen eingeschränkt. BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, die daneben einer freiberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, werden in die Krankenversicherung nach dem GSVG einbezogen.

Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden ein Entschließungsantrag des BZÖ und zwei Entschließungsanträge der FPÖ (1114/A[E], 502/A[E]). Der FPÖ geht es um eine Abschaffung bzw. eine soziale Staffelung der Selbstbehalte im Gesundheitsbereich, etwa bei der Anschaffung von Brillen, Hörgeräten und Zahnspangen, sowie um die Einbeziehung sämtlicher Medikamentenkosten bei der Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze. Das BZÖ fordert eine Finanzierung von derzeit nur privat angebotenen Kinderhospizen durch die öffentliche Hand.

Ist das Krankengeld für die Selbständigen ausreichend?

Im Rahmen der Debatte betonte Abgeordneter Karl Öllinger (G), dass die Gesetzesnovelle einige positive Punkte enthalte. Mit dem Krankengeld habe er aber ein etwas größeres Problem, meinte er. Öllinger gab zu bedenken, das Einpersonenunternehmen oft nur sehr niedrige Einkünfte hätten und nach 43 Tagen Krankheit schon längst in finanziellen Schwierigkeiten seien. Er versteht auch nicht, warum die Grenze für den Bezug der Leistung bei 25 Beschäftigten gezogen wurde, obwohl nach dem Arbeitsverfassungsgesetz Kleinbetriebe mit fünf Beschäftigten definiert sind. Öllinger wies außerdem darauf hin, dass die Kosten für das Krankengeld von der Unfallversicherung übernommen und nicht von der SVA finanziert werden.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) begrüßte die Gesetzesnovelle ausdrücklich und meinte, mit dem Krankengeld versuche man eine Lücke zu schließen. Sinn macht ihm zufolge auch die Ausweitung der Leistung der Zahnambulatorien, da die Zahnversorgung in Österreich für viele Menschen immer noch schlecht sei.

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) übte hingegen massive Kritik an der Ausweitung des Leistungsangebots der Zahnambulatorien. Er erinnerte daran, dass Ambulatorien seinerzeit eingerichtet worden seien, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, diese ist ihm zufolge mittlerweile aber durch Zahnarztpraxen gedeckt. Um eine bessere Versorgung im ländlichen Raum zu garantieren, wäre es nach Ansicht von Karlsböck sinnvoller, Rahmenbedingungen zu schaffen, um ein Offenhalten von Zahnarztpraxen am Wochenende zu ermöglichen. Sozial Bedürftige könnten durch "eine Art Vinzi-Lösung" kostengünstig - ohne Selbstbehalt - versorgt werden.

Unstimmigkeiten zwischen SPÖ und ÖVP in der Frage der Kinderhospiz

Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionsparteien gab es in der Frage des Umgangs mit dem Entschließungsantrag des BZÖ zum Thema Kinderhospiz. Zwar brachte ÖVP-Abgeordneter Erwin Rasinger namens der Koalitionsparteien einen Vertagungsantrag ein, er und seine FraktionskollegInnen Anna Höllerer, Dorothea Schittenhelm und Oswald Klikovits übten aber massive Kritik daran, dass keine gemeinsamer Entschließungsantrag zustande gekommen sei. Es sei "eine Schande", dass für jene 40 bis 50 Fälle von sterbenskranken Kindern kein Geld im Bereich des Gesundheitsressorts vorhanden sei, bemängelte Abgeordnete Schittenhelm. Wie Schittenhelm sieht auch Abgeordneter Rasinger den Gesundheitsminister gefordert, in dieser Frage aktiv zu werden.

Von Seiten der SPÖ machten die Abgeordneten Erwin Spindelberger und Sabine Oberhauser geltend, dass es keine Kompetenz des Bundes für die Einrichtung bzw. Finanzierung von Hospizen gebe, da pflegerische Leistungen in die Zuständigkeit der Länder fallen. Es sei nicht legitim, Gesundheitsminister Stöger Vorwürfe zu machen, wohlwissend dass er in dieser Frage machtlos sei und mangels Kompetenz von Finanzministerin Fekter auch keine finanziellen Mittel erhalten würde, erklärte Spindelberger. Abgeordnete Oberhauser ergänzte, auch sie halte es für unbefriedigend, "dass Sterben Ländersache ist", das Thema ist ihrer Ansicht nach aber zu ernst für Populismus. Es sei "komisch und unseriös", Gesundheitsminister Stöger aufzufordern, Rücklagen des Resorts aufzulösen, um etwas zu finanzieren, für das die Länder und die Sozialversicherungen zuständig seien, hielt sie Abgeordneter Schittenhelm entgegen.

Die Antragstellerin, Abgeordnete Ursula Haubner (B), sprach sich für rasche Gespräche aller fünf Fraktionen aus, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Ihrer Ansicht nach ist es äußerst unbefriedigend, dass Kinderhospizeinrichtungen Spenden sammeln müssen, um Betreuungsplätze bereitstellen zu können. Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) mahnte eine baldige Lösung ein und erinnerte daran, dass er sich seit 10 Jahren bemühe, in Sachen Hospiz- und Palliativmedizin etwas weiterzubringen. Für umgehende Gespräche traten auch Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und ÖVP-Abgeordneter Klikovits ein.

Auf die Forderung der FPÖ, die Selbstbehalte im Gesundheitssystem abzuschaffen und bei der Rezeptgebührenobergrenze Änderungen vorzunehmen, gingen die SPÖ-Abgeordneten Wilhelm Haberzettel und Johann Hechtl ein. Haberzettl gab zu bedenken, dass die von der FPÖ geforderte Änderung beim Rezeptgebührendeckel 19 Mio. € kosten würde. Hechtl wies darauf hin, dass sich Gesundheitsminister Stöger seit Amtsantritt um eine Reduktion der Selbstbehalte bemühe.

Stöger: Für Kinderhospiz sind Länder zuständig

Gesundheitsminister Alois Stöger hielt fest, wenn man die Zuständigkeit für den Bereich Hospiz ändern wolle, brauche es eine verfassungsrechtliche Lösung. Derzeit seien jedenfalls die Länder dafür verantwortlich. Er sei aber gerne bereit, eine Verfassungsänderung mitzutragen. Unabhängig von der Verfassungsfrage bietet seiner Auffassung nach aber auch die geplante Gesundheitsreform die Chance, das Problem zu lösen.

Zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz merkte Stöger an, Selbstständige könnten sich bei der SVA freiwillig versichern, um zwischen dem vierten und dem 42. Tag der Erkrankung Taggeld zu beziehen. Der 43. Tag für das Krankengeld wurde ihm zufolge deshalb gewählt, weil auch andere Sozialversicherte ab diesem Stichtag Krankengeld bekommen. Stöger begrüßte außerdem die Ausweitung des Leistungsangebots der Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen: Seiner Ansicht nach ist es unerträglich, dass diese derzeit bei notwendigen Kronen oder ähnlichen medizinischen Behandlungen die Patienten wegschicken müssten.

Bei der Abstimmung wurde das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 teils einstimmig, teils mit S-V-G-B-Mehrheit beschlossen. Ein dabei mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich redaktionelle Korrekturen zum Inhalt. Die drei Entschließungsanträge der Opposition wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

Aktuelle Aussprache im Gesundheitsausschuss

Differenzen zwischen den Koalitionsparteien traten bereits zuvor bei einer aktuellen Aussprache im Gesundheitsausschuss zutage. Abgeordneter August Wöginger (V) zeigte kein Verständnis dafür, dass die Abgeordneten bei den Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Gesundheitsreform nicht eingebunden seien. Schließlich könne die in Verhandlung stehende Bund-Länder-Vereinbarung von den Abgeordneten später nicht mehr geändert, sondern nur genehmigt oder abgelehnt werden, argumentierte er.

Gesundheitsminister Alois Stöger hielt dem entgegen, dass er von den von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht abweichen könne. Der "Gliederstaatsvertrag" werde schließlich zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen abgeschlossen, und als zuständiges Regierungsmitglied sei er für die Verhandlungen mit den Ländern verantwortlich. Wollten die Abgeordneten Mitsprache, müssten sie sich für eine alleinige Bundeskompetenz in Gesundheitsfragen einsetzen, erklärte Stöger.

Themen der Aussprache waren neben der Gesundheitsreform auch die Stärkung der Rolle der Hausärzte, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, die Unruhe in der Ärzteschaft und die Einrichtung einer Medizinuniversität in Linz.

Opposition urgiert Informationen über Gesundheitsreform

Im Rahmen der Diskussion urgierten alle drei Oppositionsparteien Informationen über die laufenden Verhandlungen zur Gesundheitsreform. Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) warf Stöger vor eine Art Geheimverhandlung zu führen und den Gesundheitsausschuss nicht ausreichend zu informieren.

Ihr Fraktionskollege Andreas Karlsböck ging vor allem auf die Unruhe in der Ärzteschaft ein und forderte mehr Respekt vor den Ärztinnen. Karlsböck fürchtet, dass die Tendenz, anders als von Gesundheitsminister Stöger immer wieder beteuert, nicht in Richtung einer Stärkung des niedergelassenen Bereichs im Gesundheitssystem geht, sondern die Steuerung vielmehr in den stationären Bereich verlagert werden solle. Ein klarer Hinweis darauf ist ihm zufolge der Ausbau der Ambulanzen. Karlsböck fordert unter anderem, die Vertretung von Ärzten zu erleichtern und Lehrpraxen besser zu unterstützen.

Angesichts der geplanten Einsparungen im Gesundheitssystem rechnet Karlsböck außerdem mit einer Reduzierung der Leistungen für die PatientInnen. Er vermisst auch effiziente Verwaltungsreformen, etwa eine Zusammenlegung der Krankenkassen.

ÖVP-Gesundheitssprecher Rasinger kritisiert Gesundheitsminister

Auch ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger warf Gesundheitsminister Stöger Versäumnisse vor. Stöger habe von Anfang an viel zu viel über Finanzierungsfragen geredet, anstelle sich auf eine hochqualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unabhängig von Alter und Einkommen zu konzentrieren, monierte er. Auch bei der Gesundheitsreform geht es seiner Ansicht nach vorrangig um Machtverteilungsfragen.

Konkret urgierte Rasinger etwa die Erarbeitung eines neuen Hausarztmodells, um den Hausarztberuf attraktiver zu machen, und nationale Aktionspläne für Diabetes, Schlaganfall, Demenz und Suizidprävention. All diese Punkte seien im Regierungsprogramm verankert, inzwischen aber, so Rasinger, vier Jahre ungenutzt verstrichen.

SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser äußerte die Vermutung, dass Abgeordneter Rasinger persönlich beleidigt sei, weil er nicht am Verhandlungstisch zur Gesundheitsreform sitze. Ihrer Ansicht nach kann sich die Bilanz von Gesundheitsminister Stöger sehen lassen, wobei sie etwa auf die Elektronische Gesundheitsakte ELGA und das Gesundheitsberufegesetz verwies. Einig ist sich Oberhauser mit Abgeordnetem Karl Grünewald (G) in der Frage, dass etwas getan werden müsse, um im Bereich der Osteopathie die Patientensicherheit zu erhöhen.

Abgeordnete fordern mehr Kompetenzen für Hausärzte

Abgeordnete Ursula Haubner (B) drängte auf ein neues Hausarztmodell und machte sich für die Einrichtung einer Medizinuniversität in Linz sowie weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugend- und Kindermedizin stark. Auch Abgeordnete Anna Höllerer (V) hob die Notwendigkeit hervor, die Rolle von HausärztInnen zu stärken, um eine flächendeckende medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten. Es sei zunehmend schwierig für manche HausärztInnen Nachfolger zu finden, immer weniger JungmedizinerInnen wollten aufs Land ziehen, umriss sie.

Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) hob hervor, dass Österreich in der kurativen Medizin Weltspitze sei, im präventiven Bereich sieht sie aber noch Nachholbedarf. Abgeordneter August Wöginger (V) wies auf die Bedeutung des Themas Kindergesundheit hin. Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) machte darauf aufmerksam, dass es in Europa einige Modelle gebe, wo praktische Ärzte mehr Kompetenz haben und de facto als Gesundheitsmanager fungieren.

Stöger: Für Gesundheit wird mehr Geld bereitgestellt

Gesundheitsminister Alois Stöger bekräftigte erneut, dass es bei den Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich lediglich um eine Dämpfung der Kostensteigerung gehe. Es werde in den nächsten Jahren aber mehr Geld zur Verfügung stehen als heute, versicherte er. Für die von den Ärzten angedrohten Streikmaßnahmen zeigte der Minister kein Verständnis, für einen solchen Schritt bietet die Gesundheitsreform seiner Ansicht nach keinen Anlass.

Stöger erwartet sich von der Reformen vielmehr eine Verbesserung der Leistung für die PatientInnen. Auch eine Schließung von Krankenhäusern schloss er aus. Stöger sieht aber Veränderungsbedarf in den Krankenanstalten – er persönlich würde sich in keinem Krankenhaus behandeln lassen wollen, in dem sich in den letzten 20 Jahren nichts verändert habe, so der Minister.

Die für den Bund wesentlichen Eckpunkte bei den laufenden Verhandlungen zur Gesundheitsreform habe er wiederholt kommuniziert, sagte Stöger. Es gehe darum, gemeinsam zu planen und die Patientenpfade gemeinsam zu steuern und gemeinsam verantwortete Finanzierungsentscheidungen zu treffen.

Zum Thema Hausarztmodell hielt Stöger fest, er wolle die Rolle des klassischen Allgemeinmediziners stärken. In diese Richtung seien bereits einige Schritte gesetzt worden. Als Beispiel nannte er die Einführung von Gruppenpraxen, die Einführung von ELGA und den Zugang von Hausärzten zu Additivfächern. Was er ablehne, sei ein Modell, wo der Hausarzt autoritäre Entscheidungskompetenzen habe, betonte Stöger. Was die Ausbildung der Ärzte betrifft, hofft er auf eine Bewegung der Ärztekammer, er kann sich etwa ein halbes Jahr Lehrpraxis vorstellen.

Die Verwaltung des österreichischen Gesundheitswesens ist nach Auffassung von Stöger sehr kostengünstig, effizient und nah am Patienten orientiert. Die Gebietskrankenkassen ermöglichen ihm zufolge eine optimale regionale Versorgungsplanung.

Die von Abgeordneter Anna Höllerer angesprochene Ausweitung der HPV-Impfungen kann sich Stöger dann vorstellen, "wenn der Preis stimmt". Derzeit habe das Gesundheitsministerium kein Geld, sagte er, er werde sich bei Finanzministerin Maria Fekter jedoch dafür einsetzen. Er habe sich auch in der Vergangenheit sehr für die Ausweitung des Kinderimpfprogramms engagiert, unterstrich der Minister, mittlerweile würde für diesen Bereich um 50% mehr aufgewendet als zu Beginn seiner Amtszeit.

Was die Besetzung von offenen Ärztestellen anlangt, räumte Stöger ein, dass es in Einzelfällen Schwierigkeiten gebe, einen Nachfolger zu finden. An sich seien aber alle Arztstellen besetzt. Die Einrichtung einer medizinischen Fakultät an der Keppler-Universität in Linz wird vom Minister, wie er sagte, unterstützt, er erhofft sich dadurch mehr Versorgungsforschung. Im Bereich der Diabetesvorsorge bemühe man sich unter anderem um eine Reduzierung der süßen Säfte an Schulen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss)