Parlamentskorrespondenz Nr. 1021 vom 04.12.2012

Bericht: Asylgerichtshof baute 2011 "Verfahrensrucksack" weiter ab

AsylrichterInnen erkannten in 1.048 Fällen Flüchtlingsstatus zu

Wien (PK) – Dem Asylgerichtshof ist es gelungen, den Aktenrückstau weiter abzubauen. Wie aus dem dem Nationalrat vorgelegten Tätigkeitsbericht 2011 (III-367 d.B.) hervorgeht, konnten im vergangenen Jahr rund 13.500 Verfahren abgeschlossen werden. Dem stehen 8.760 neu anhängig gewordene Verfahren gegenüber. Allerdings waren zum Jahresende immer noch rund 12.000 Beschwerdefälle offen. In 1.048 Fällen hat der Asylgerichtshof dem Asylwerber bzw. der Asylwerberin – anders als die Erstinstanz – ausdrücklich Flüchtlingsstatus zuerkannt, in rund 4.300 Fällen hat er eine Ausweisung ausgesprochen.

Insgesamt hat der Asylgerichtshof im Jahr 2011 in fast einem Viertel der Fälle (24 %) die erstinstanzliche Entscheidung behoben. Das ist über dem langjährigen Schnitt, der bei 21 % liegt. 64 % der Entscheidungen des Bundesasylamtes wurden hingegen bestätigt, das sind rund 8.600 Fälle. Dazu kommen rund 12 % sonstige Entscheidungen. Von den erledigten Beschwerdefällen betrafen rund 1.800 Zulassungsverfahren.

Schlüsselt man die Zahl der beim Asylgerichtshof im Jahr 2011 neu anhängig gewordenen 8.760 Verfahren nach Herkunftsländern auf, liegen Afghanistan (1.847) und Russland (1.528) mit großem Abstand an der Spitze. Danach folgen Pakistan (596), Nigeria (437), Indien (397) und die Türkei (276). In 984 der neuen Fälle ging es um die Klärung der Frage, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig oder der Asylwerber aus einem sicheren Drittland eingereist ist (Dublin-Verfahren). 665 Fälle betrafen die Zulässigkeit von Folgeanträgen nach negativen Asylbescheiden.

Beschwerden über vom Bundesasylamt nicht zugelassene Folgeanträge haben allerdings eine geringe Erfolgsaussicht, wie eine Detailauswertung der Daten zeigt: nur in 30 von 559 im Jahr 2011 ausgesprochenen Erkenntnissen hat der Asylgerichtshof dem Beschwerdeführer stattgegeben.

Neben der ausdrücklichen Zuerkennung des Flüchtlingsstatus in 1.048 Fällen hat der Asylgerichtshof in weiteren 412 Fällen entschieden, dass eine Abschiebung bzw. eine Zurückweisung des Asylwerbers in das Herkunftsland unzulässig ist (Refoulement-Schutz). Dazu kommen weitere 945 Fälle, in denen der Asylgerichtshof einen Ausweisungsstopp ausgesprochen hat.

Über Beschwerden betreffend den Verlust des Asylstatus bzw. die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten hat der Asylgerichtshof 2011 gemäß Bericht in 137 Fällen entschieden. Davon wurde in 56 Fällen die Entscheidung der Erstinstanz behoben. In 745 Fällen hat der Asylgerichtshof eine Einstellung des Verfahrens verfügt, weil der Asylwerber untergetaucht ist und damit eine Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war.

Auch bei neuen Fällen kommt es zu mehrjährigen Verfahren

Insgesamt sind seit der Einrichtung des Asylgerichtshofs im Juli 2008 – zusätzlich zu den vom Unabhängigen Bundesasylsenat übernommenen Altfällen – 33.000 Verfahren neu anhängig geworden. 80 % davon konnten laut Bericht innerhalb eines Jahres erledigt werden. Nicht in allen Fällen ist allerdings eine rasche Entscheidung durch den Asylgerichtshof möglich: selbst aus dem Jahr 2008 waren Ende 2011 noch einige hundert Verfahren offen. Von den zuletzt noch anhängigen Altverfahren sind rund 230 Familien und rund 500 Einzelfälle betroffen.

Ausführliche Informationen enthält der Bericht auch über Personal und Budget des Asylgerichtshofs sowie über Veranstaltungen, Kontakte und Ausbildungsmaßnahmen. (Schluss)