Parlamentskorrespondenz Nr. 1060 vom 12.12.2012

Parlamentssanierung: Auswahlverfahren für Generalplaner läuft an

Kommission konstituiert sich am 20. Dezember

Wien (PK) – Mit der Konstituierung der Auswahlkommission startet am 20. Dezember 2012 das Verfahren zur Auswahl eines Generalplaners für die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Das im Oktober 2012 bestellte Gremium ist mit sieben nationalen und internationalen FachpreisrichterInnen prominent besetzt: den Architekten Walter Angonese, Ernst Beneder, Boris Podrecca, Jan Søndergaard und Martin Treberspurg sowie Univ.-Prof. Detlef Heck. Architektin Marta Schreieck, Präsidentin der Zentralvereinigung der ArchitektInnen Österreichs, wird Vorsitzende der Jury. Seitens des Parlaments werden die Nationalratspräsidentin, der Bundesratspräsident, der Zweite Nationalratspräsident und der Parlamentsdirektor in der Kommission vertreten sein.

In weiterer Folge werden die Generalplaner-Leistungen für die Gesamtsanierung des Parlaments europaweit ausgeschrieben. Aus vergaberechtlichen Gründen wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt, in dem Qualitätsangebote, denen der Charakter einer Wettbewerbsarbeit in einem Architekturwettbewerb zukommt, von der Kommission anonymisiert beurteilt und bewertet werden. Die unabhängige Jury soll zu einem transparenten und professionellen Verfahren beitragen. Darüber hinaus werden alle Verfahrensschritte von einem von Transparency International nominierten Monitor begleitet.

In die Planung wird auch der Nationalratssitzungssaal einbezogen werden, da eine Umsetzung des Siegerprojektes des Wettbewerbes von 2008 mit dem Anspruch einer effizienten Gesamtsanierung nicht vereinbar gewesen wäre. Die geteilten Zuständigkeiten für die  Gesamtsanierung und den als Teilsanierungsprojekt geplanten Nationalratssitzungssaal hätten gravierende Schnittstellenprobleme mit hohen Qualitäts- und Kostenrisiken nach sich gezogen. Der daher aus vergaberechtlichen Gründen erforderliche Widerruf des in Folge des Wettbewerbes 2008 eingeleiteten Verhandlungsverfahrens wurde inzwischen vom Bundesvergabeamt bestätigt, das einen Einspruch des damaligen Wettbewerbssiegers am 7. Dezember abgewiesen hat. (Schluss)