Parlamentskorrespondenz Nr. 1065 vom 12.12.2012

RH-Präsident Moser zu Spekulationen: Alarmglocken läuten seit 2008

Spekulative Derivatgeschäfte nicht zu rechtfertigen

Wien (PK) – Die kürzlich bekannt gewordenen Spekulationsverluste des Landes Salzburg in der Höhe von 340 Mio. € beschäftigten heute auch den Rechnungshofausschuss in einer kurzfristig angesetzten Aktuellen Aussprache. Ausschussobmann Werner Kogler hielt die Aussprache für notwendig, weil der Rechnungshof bei diesem Thema selbst in das Schussfeld öffentlicher Kritik geraten sei, was dem Parlament nicht gleichgültig sein könne. Zudem fasse die Finanzministerin beim Thema Finanzveranlagungen der öffentlichen Hände gesetzliche Änderungen ins Auge. In der Debatte reichten die Vorschläge von der Einführung eines einheitlichen doppischen Rechnungswesen für alle Gebietskörperschaften, das auch Derivativgeschäfte sichtbar machen würde, bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen für die bewusste Täuschung des Rechnungshofes.

Kameralistik verschleiert Finanzlage der Gebietskörperschaften     

Rechnungshofpräsident Josef Moser leitete die Aussprache mit der Feststellung ein, für ihn haben schon 2008 die Alarmglocken geläutet, als bei der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) "Kassenstärker" aufgenommen und für Finanzveranlagungen verwendet wurden, die damals zu Verlusten in der Höhe dreistelliger Millionenbeträge führten. Daher habe der Rechnungshof eine umfassende Querschnittsprüfung auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene zur Beurteilung von Finanzierungs- und Veranlagungsinstrumenten sowie von Finanzierungsstrategien und –risiken durchgeführt. Dabei wurde in Salzburg ein großes Volumen an Derivativgeschäften (41 % der Finanzschulden des Landes) festgestellt, die nicht der Absicherung eines Grundgeschäfts dienten, sondern spekulativen Zwecken. In einem Follow up-Bericht zur Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen aus dem Jahr 2009 registrierte der Rechnungshof eine Senkung des Risikopotentials von 41 % auf 13 %, eine Änderung der Finanzierungsstrategie und die Erstellung eines monatlichen Berichtswesens durch einen externen Finanzdienstleiter. Der Rechnungshof habe damals aber auch empfohlen, das vorhandene Risiko der bestehenden Derivativgeschäfte weiter zu verringern und solche Geschäfte nur zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken abzuschließen. Hinsichtlich der Verbuchung von Derivatgeschäften führte der Rechnungshofpräsident aus, der Abschluss von Derivatgeschäften verursache keinen Mittelfluss und werde daher in einem kameralistischen Rechnungsabschluss nicht verbucht. In einem doppischen System mit einer Vermögensrechnung, über das der Bund seit der Haushaltsrechtsreform verfügt, wäre dies anders, erklärte Moser. Das kameralistische Rechnungswesen biete die Möglichkeit, Risiken und Verbindlichkeiten zu verschleiern, stellte der Rechnungshofpräsident fest und wies dabei insbesondere auch auf die Verschleierung der wahren Lage der Gemeindefinanzen durch Leasinggeschäfte mit Liegenschaften hin.

Die Konsequenzen nach den Spekulationsgeschäften der ÖBFA haben dort zu Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzierungsmanagements geführt, vermerkte Moser positiv und bezeichnete es als notwendig, das Rechnungswesen der Gebietskörperschaften auch im Hinblick auf die internationalen Verpflichtungen Österreichs umzustellen, um eine klare Sicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebietskörperschaften und auf alle Risiken zu gewinnen.

Abgeordnete sehen Handlungsbedarf  

Angesichts der Ereignisse in Salzburg schlug Ausschussobmann Werner Kogler vor, über strafrechtliche Sanktionen für das Vorenthalten oder Fälschen von Dokumenten gegenüber dem Rechnungshof sowie für das Verschweigen von Tatsachen oder unwahre Aussagen gegenüber Prüforganen nachzudenken.

Abgeordnete Christine Lapp (S) forderte ein einheitliches Haushaltsrecht und gleiche Rechnungslegungsvorschriften für alle Gebietskörperschaften und verlangte Überlegungen für Fälle, in denen Prüforgane bewusst getäuscht werden. Lapp registrierte, dass der Rechnungshof nicht verlangt habe, auf Derivatgeschäfte in jedem Fall zu verzichten, sondern sie für zulässig halte, wenn sie der Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken dienen. Lapp erkundigte sich nach den Unterlagen des Rechnungshofs für dessen positiv ausgefallene Follow up-Überprüfung in Salzburg und wollte wissen, warum der Landesrechnungshof in Salzburg übersehen habe, dass eine Referatsleiterin mit 1,7 Mrd. € arbeiten konnte.

Abgeordnete Martina Schenk (B) stellte angesichts von politischen Vollmachten die Frage nach der politischen Verantwortung für die Spekulationsgeschäfte in Salzburg und verlangte angesichts nicht übermittelter Unterlagen an den Rechnungshof Lehren zu ziehen. Es bestehe Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass derartige Vorkommnisse künftig ausgeschlossen werden können.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) erinnerte an einen von den Koalitionsparteien vertagten Entschließungsantrag seiner Fraktion, der im Jahr 2008 darauf gerichtet war, Derivatgeschäfte öffentlicher Hände zu verbieten. Hätte man diesen Antrag angenommen, hätte man viel Schaden vermeiden können, sagte Gradauer. Gradauer listete den Schaden auf, der aus zahlreichen Spekulationsgeschäften für den Steuerzahler erwachsen sei, und verlangte einen Prüfungsschwerpunkt "Risikogeschäfte" beim Rechnungshof.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wollte wissen, wer die Gläubiger der 340 Mio. €-Schulden in Salzburg seien, erkundigte sich nach der Arbeit des Landesrechnungshofs und erinnerte in Hinblick auf die Debatte über Derivatgeschäfte von Gemeinden daran, dass Gemeinden derartige Geschäfte mit Genehmigung und teilweise auf Empfehlung der Landesbehörden abgeschlossen haben.

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T) fragte nach den Banken, die durch die Derivatgeschäfte in Salzburg einen Gewinn von 34 Mio. € erzielt haben sollen, und forderte Maßnahmen zur Reduzierung des Schadens.

Auch Abgeordneter Hermann Gahr (V) sah nach dem Versagen der Kontrollsysteme "absoluten Handlungsbedarf" und forderte ein Umdenken bei den Ländern sowie die Erfassung aller Restrisiken.

Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt es für angebracht, über Konsequenzen strafrechtlicher Art nachzudenken, wenn der Rechnungshof falsch informiert wird. Sein Appell an alle Fraktionen lautete, der Bundesregierung Mut zu machen, nötigenfalls auch Verfassungsbestimmungen für Veranlagungen und das öffentliche Finanzrisikomanagement auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang verwies Kogler auf die Haftung der Bundes für die Bundesländer. Es gehe nicht an, dass der Bund für alles haften müsse, ohne Einfluss nehmen zu können. Auch Kogler sprach sich dafür aus, alle Risiken flächendeckend zu erfassen, eventuell mit Hilfe eines Fragenkatalogs des Bundes an die Länder.

Moser: Derivatgeschäfte nur für Absicherungszwecke gerechtfertigt

Rechnungshofpräsident Josef Moser zitierte aus dem Papier des Rechnungshofs zur Verwaltungsreform aus dem Jahr 2011, in dem er feststellte, dass bei der Auswahl der Finanzinstrumente besondere Sorgfalt und ein risikoaverser Umgang mit öffentlichen Geldern gelten müsse. Bei Veranlagungen der Gebietskörperschaften gehe es um Stabilität, Werterhaltung, Risikominimierung und langfristige Strategien. Im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements sollen die Gebietskörperschaften Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung von Finanzierungsrisiken ergreifen und ihr Risikomanagement auf Methoden aufbauen, die im Bankensektor angewendet werden. Außerdem hält es der Rechnungshofpräsident für notwendig, den Kapitalmarkt laufend zu beobachten, die Finanzgeschäfte zu limitieren und regelmäßig darüber zu berichten. Intransparente Finanzierungsstrukturen seien zu vermeiden und Finanzgeschäfte nur in Verbindung mit einem operativen Grundgeschäft abzuschließen. Schwer bewertbare Risiken und Spekulationsgeschäfte seien zu unterlassen und Derivativgeschäfte grundsätzlich nur zur Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken abzuschließen.

Für das Schuldenmanagement seien vor dem Einstieg in risikoreiche Geschäfte geeignete organisatorische und personelle Voraussetzungen zu schaffen. Die Risiken von Fremdwährungsfinanzierungen seien streng zu limitieren und zu überwachen. Derivativgeschäfte zu Spekulationszwecken sind laut Rechnungshof nicht zu rechtfertigen.

Die Frage, inwiefern Salzburg den Empfehlungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2009 Folge geleistet habe, beantwortete der Rechnungshofpräsident, indem er sagte, Salzburg habe das Risiko von 41 % auf 13 % reduziert, der Rechnungshof habe aber festgestellt, dass weitere Derivativgeschäfte abgeschlossen wurden, die auf zusätzliche Einnahmen gerichtet waren, also spekulativen Charakter hatten. Unrichtigkeiten habe der Rechnungshof in seiner Plausibilitätsprüfung der ihm vorgelegten Unterlagen nicht entdeckt, die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen liege beim Amt der Salzburger Landesregierung.

Handlungsbedarf beim Thema Finanzierungsmanagement habe der Rechnungshof bereits 2009 aufgezeigt und schon damals auf die organisatorische Trennung von Finanzierungsentscheidungen und Finanzierungsabwicklung, auf das Vier-Augen-Prinzip und die Einführung von Berichtspflichten gedrängt, erinnerte Moser.

Der Landesrechnungshof habe jährlich die Rechnungsabschlüsse geprüft, dabei aber den Umfang der Derivativgeschäfte nicht erkennen können, weil Derivativgeschäfte keine Zahlungsflüsse erzeugen und daher in der Kameralistik nicht aufscheinen. Eine Summe aller Schäden sei nicht zu beziffern, weil hinsichtlich der Verpflichtungen der Gebietskörperschaften keine volle Transparenz gegeben sei. Dem Rechnungshof seien auch die Banken nicht bekannt, die von den Derivativgeschäften in Salzburg profitiert haben, teilte Rechnungshofpräsident Moser den Abgeordneten mit. (Schluss)