Parlamentskorrespondenz Nr. 1066 vom 12.12.2012

Bis zu 5.133 Personen können 2013 ohne Rot-Weiß-Rot-Karte zuwandern

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2013

Wien (PK) – Mit einer umfangreichen Tagesordnung von 24 Punkten trat heute der Hauptausschuss des Nationalrats zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2012, der insgesamt 66. in dieser Gesetzgebungsperiode zusammen. Die Themenpalette reichte von Berichten zum Bankenpaket und zur Ausfuhrförderung über die Niederlassungsverordnung, Entsendungen zu internationalen Missionen bis hin zu Geschäftsberichten der Fonds für Opfer des Nationalsozialismus und zur Nominierung der Mitglieder jenes Senats, der nach dem neuen Parteiengesetz Geldbußen für Verstöße der Transparenzbestimmungen verhängen kann.

Niederlassungsquote bleibt 2013 annähernd gleich

Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.133 Personen nach Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung 2013 vor, die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vorgelegt und heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit sinken die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2012 geringfügig um insgesamt 80 Personen (2012: 5.213). Zurückzuführen ist das auf den leichten Rückgang des bisherigen Ausschöpfungsgrads im heurigen Jahr. Die meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug (4.570).

Deutlich niedriger als 2012 fällt die Quote für Saisoniers aus: sie sinkt von 7.500 auf 7.000, jene für ErntehelferInnen von 5.000 auf 2.500.

Die Niederlassungsverordnung im Detail:

Im Detail entfallen von den 5.133 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4.570 (2012: 4.660) auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 275 (2012: 265) auf so genannte "Privatiers", die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 123 Plätze (2012: 113) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung" mit 165 (2012: 175) festgesetzt. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten: Burgenland: 74 (2012: 74), Kärnten: 131 (2012: 119), Niederösterreich: 346 (2012: 344), Oberösterreich: 707 (2012: 705), Salzburg: 351 (2012: 349), Steiermark: 542 (2012: 562), Tirol: 316 (2012: 329), Vorarlberg: 186 (2012: 191) und Wien: 2.480 (2012: 2.540).

Die Quote für Saisoniers (befristet beschäftigte AusländerInnen) sinkt von 7.500 (2012) auf 7.000 im Jahr 2013, jene für ErntehelferInnen, wird sogar um 5.000 Personen auf 2.500 Beschäftigte herabgesetzt. Dies hängt mit den geänderten Rahmenbedingungen seit dem freien Arbeitsmarkzugang für BürgerInnen von weiteren acht EU-Mitgliedsländern zusammen. Der Bewilligungsrahmen wird daher nur mehr für Saisoniers und ErntehelferInnen aus Drittstaaten sowie aus Rumänien und Bulgarien benötigt.

Einhellige Zustimmung für Änderung der Passverordnung

Ferner genehmigten die Ausschussmitglieder einstimmig eine Novelle zur Passverordnung. Laut Entwurf soll nun auch der Reisepass, der für bestimmte Anlassfälle mit verkürzter Gültigkeitsdauer ausgestellt werden kann, aus produktionstechnischen Gründen wie alle anderen gewöhnlichen Reisepässe einen Umfang von 36 Seiten (bisher 24 Seiten) haben. Weiters wird es ermöglicht, auch einen bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Passes bestehenden akademischen Grad nachträglich auf den Seiten "Amtliche Vermerke" eintragen zu lassen. (Fortsetzung Hauptausschuss)