Parlamentskorrespondenz Nr. 1080 vom 19.12.2012

Bundesrat gegen Privatisierung der Trinkwasserversorgung

Ausschuss legt BR-Plenum Entschließung zur Konzessionsvergabe vor

Wien (PK) – Der EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe findet trotz der in der Zwischenzeit von der EU-Kommission vorgenommenen Überarbeitung weiterhin keinerlei Unterstützung seitens des EU-Ausschusses des Bundesrats. Auch wenn der Entwurf keinerlei Vorschriften für die öffentlichen Einrichtungen enthält, in welcher Art sie die Dienste der Daseinsvorsorge zu erbringen haben, zeigten sich die Ausschussmitglieder unisono davon überzeugt, dass die neue Rechtsvorschrift geeignet ist, den Privatisierungsdruck zu erhöhen, was sich negativ auf die Versorgung der Bevölkerung mit qualitätsvollen und leistbaren Diensten – etwa im Wassersektor und im Sozialbereich - auswirken würde. In diesem Zusammenhang wurde in den Wortmeldungen darauf hingewiesen, dass im Text der Richtlinie von Marktöffnung die Rede ist, auf die Bestimmungen des Lissabon-Vertrags im Hinblick auf das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung jedoch nicht Bezug genommen wird. Allgemein wurde die Auffassung vertreten, dass man aus der Richtlinie den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge herausnehmen sollte, das gelte insbesondere für die Trinkwasserversorgung.   

Der EU-Ausschuss des Bundesrats griff daher in der heutigen Sitzung zu einem weiteren parlamentarischen Druckmittel: In einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag, der dem morgigen Plenum der Länderkammer zur Beschlussfassung vorgelegt wird, fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene weiterhin im Sinne der begründeten Stellungnahme vom 1. Februar 2012 einzusetzen, insbesondere was den Bereich der Liberalisierung der Trinkwasserversorgung anbelangt. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich die Notwendigkeit dieses Schritts, um sich entsprechend auch im Plenum mit der Problematik auseinandersetzen zu können.

Die VertreterInnen der Bundesländer haben bereits am 1. Februar diese Jahres in Form einer Subsidiaritätsrüge ihre Bedenken hinsichtlich der geplanten Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen in die Richtlinie zum Ausdruck gebracht und bekräftigten ihre Ablehnung der Vorschläge am 30. Oktober 2012 im Rahmen einer Mitteilung an die EU-Institutionen. Insgesamt befasste sich der Ausschuss heute bereits zum vierten Mal mit der Materie - siehe PK-Meldungen Nr. 73/2012, 688/2012 und 839/2012.

Die BundesrätInnen befürchten vor allem einen Liberalisierungsdruck im Bereich der Daseinsvorsorge, die nicht mit anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar sei, insbesondere im kommunalen Wassersektor und im Sozialbereich. Sie warnen, der Vorschlag unterlaufe das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, zu deren Achtung sich die Europäische Union in den Verträgen bekannt hat. Das Argument der Kommission, aufgrund derzeit fehlender Regelungen gebe es Rechtsunsicherheit, wurde von der Länderkammer in den vergangenen Monaten als nicht überzeugend zurückgewiesen, zumal bereits 16 Erkenntnisse des EuGH vorliegen. Einen besonders sensiblen Bereich stellt die Wasserversorgung dar, die seit vielen Jahrzehnten von den Kommunen zur Verfügung gestellt wird und eine zuverlässige Belieferung mit hochwertigem Trinkwasser und bezahlbaren Preisen garantiert. Öffnet man die Trinkwasserversorgung in Europa für den Wettbewerb mit Privaten und stelle damit den wirtschaftlichen Erfolg an die Spitze so bestehe die Gefahr, dass der Ressourcenschutz und Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Instandhaltung und Erneuerung der Leitungsnetze und Speicheranlagen in den Hintergrund treten.

Der Vorschlag der Kommission

Waren Baukonzessionen schon bisher im Rahmen der geltenden Vergaberichtlinie geregelt, ist die Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen neu. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Konzessionsverträge ab einem Schwellenwert von 5 Mio. Euro in einem transparenten Verfahren nach bestimmten Grundregeln vergeben werden müssen. Für bestimmte, in einem Anhang aufgelistete Dienstleistungen im "sozialen" Bereich sieht die Richtlinie ein vereinfachtes Verfahren vor. Die Richtlinie regelt hingegen nicht die zwingende Liberalisierung bestimmter Bereiche der Daseinsvorsorge. Somit verbleibt die Entscheidung über die Privatisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. soziale Dienste) oder Infrastrukturleistungen (z.B. Wasser- und Energieversorgung) ausschließlich bei der öffentlichen Hand, heißt es in der Unterlage des Bundeskanzleramts.

Österreich hat von Anfang an das Vorhaben abgelehnt und neben den genannten Vorbehalten auch eine unverhältnismäßige Bürokratisierung und negative Auswirkungen für Kleinere und Mittlere Unternehmen ins Treffen geführt. Auch die Nachbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf stießen auf heimischen Widerstand. Da Österreich mit seiner Meinung jedoch auf europäischer Ebene isoliert ist, versucht man nun in Verhandlungen ein möglichst flexibles materielles Regime zu erreichen, wofür man viele andere Mitgliedstaaten als Mitstreiter gewinnen konnte.

Der Diskussion mit den Bundesrätinnen und Bundesräten stellte sich heute auch der Vertreter der EU-Kommission in Wien, Richard Kühnel. Er wiederholte die Argumente, die der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier am 13. Dezember 2012 in einem Zeitungskommentar festgehalten hat. Die Souveränität der Gebietskörperschaften werde nicht angetastet, diese seien auch in Zukunft frei, ob sie Dienstleistungen selbst erbringen oder an private Unternehmen vergeben. Daher führe der Kommissionsvorschlag in keiner Weise zu einer Zwangsprivatisierung öffentlicher Dienste, stellte Kühnel klar. Sollten sich aber Gebietskörperschaften dazu entschließen, Dienstleistungen an Externe zu vergeben, dann sei es notwendig, dass die Ausschreibungen bestimmte Mindeststandards erfüllen und vor allem transparent ablaufen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Mitgliedsstaaten und die öffentlichen Auftraggeber würden auch in diesem Fall weiterhin über einen breiten Spielraum beim Vergabeverfahren verfügen und Kriterien selbst festlegen können, etwa was Preis, Qualität, Innovations-, Umwelt-, und Sozialstandards betrifft, erläuterte Kühnel und betonte, dass es nicht nur um den Preis, sondern vor allem auch um die Qualität gehe. Kühnel vertrat darüber hinaus die Auffassung, dass es im Endeffekt zu einem Bürokratieabbau kommen werde.

Wird der Privatisierung der Wasserversorgung Tür und Tor geöffnet?

Kühnel konnte mit seinen Ausführungen die Befürchtungen jedoch nicht ausräumen. Bundesrat Edgar Mayer (V/V) stellte die Vermutung in den Raum, dass sich hinter dem Papier der Kommission das Ziel verstecke, die Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür einzuführen.  

Ähnlich reagierte der Vertreter der Wiener Landesregierung, Wolfgang Zerobin. Der Markt werde für den wichtigsten Teil der Daseinsvorsorge geöffnet, warnte er. Außerdem bedeute die öffentliche Ausschreibung einen enormen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden. Dabei gehe es um komplexe langfristige Verträge, die Gemeinden überfordern, meinte er. Nachdem Ausschreibungen ab einem Wert von ca. 5 Mio. € im Amtsblatt der Union zu veröffentlichen sind, umfasse dies Gemeinden ab rund 1000 Einwohner, und das betreffe viele. Außerdem gebe es nur wenige große private Player auf diesem Markt, weshalb sich die Verhandlungen für die Kommunen äußerst schwierig gestalten würden. Der Beamte plädierte dafür, aus der Richtlinie wenigstens das Trinkwasser herauszunehmen.

Auch seitens des Städtebundes wird die Vorlage strikt abgelehnt. Thomas Weninger teilte die Befürchtungen Zerobins und wies auf die schlechten Erfahrungen anderer Länder mit der Privatisierung bei den kommunalen Dienstleistungen hin. Aufgrund des Kostendrucks würden Private nicht investieren, weshalb beispielsweise in Deutschland und Frankreich der Trend der Rekommunalisierung zu beobachten sei. Die Richtlinie ist daher seiner Meinung nach gänzlich abzulehnen, zumindest sollte ihm zufolge die Wasserversorgung herausgenommen werden.

Ebenso wird von der Arbeiterkammer die Entschließung des Bundesrats begrüßt, wie Alice Wagner feststellte. Für sie ist es laut Kommissionsentwurf nicht so klar, dass neben Preisgestaltung auch soziale und andere Standards den Ausschlag bei der Vergabe geben sollen.

Wegen der Wichtigkeit des Themas nahm heute auch Josef Weidenholzer (S), Mitglied des Europäischen Parlaments, an der Sitzung teil. Er begrüßte die strikte Position des Bundesrats, auch wenn er einräumte, dass diese auf EU-Ebene nicht zu halten sein werde. Auch er befürchtet einen starken Privatisierungsdruck und hielt fest, bei den Dienstleistungen müsste die Versorgungssicherheit im Vordergrund stehen, die Kommission stelle aber den Marktzugang an die Spitze. Man werde im Europäischen Parlament versuchen, den Sektor der Daseinsvorsorge herauszunehmen, sicherte Weidenholzer zu und merkte kritisch an, dass das Glücksspiel von vornherein ausgenommen worden sei.

BundesrätInnen widersprechen Kommission

Den Reigen in der Diskussion eröffnete Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Er bekräftigte die bereits artikulierte Kritik am Richtlinienentwurf und betonte, in allen Bereichen der Daseinsvorsorge, wo bisher privatisiert wurde, sei die Qualität gesunken. Er führte als Beispiele Grenoble und Berlin an und betonte die hohen Kosten, die den Kommunen beim Rückkauf und vor allem durch die Instandhaltungsarbeiten entstehen. Schennach kritisierte in diesem Zusammenhang auch scharf die EU-Kommission, die Griechenland und Portugal zwinge, die Wasserversorgung zu verkaufen. Damit würden aus Gebühren Preise, Wasser werde zu einem Handelsobjekt, was nicht zu akzeptieren sei.

Dieser Argumentation schlossen sich auch die anderen Ausschussmitglieder an. So wandte sich etwa Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) dagegen, Trinkwasser zu einem Handelsobjekt zu machen. Bundesrat Ewald Lindinger (S/O) befürchtete, dass auch auf Kommunen, die mit Finanzproblemen zu kämpfen haben, Druck ausgeübt werden könnte, die Wasserversorgung zu privatisieren. In der Vergangenheit habe sich der Weg der Privatisierung als negativ herausgestellt und sei den BürgerInnen sehr teuer gekommen, warf Bundesrat Werner Stadler (S/O) ein. Auch Bundesrat Martin Preineder (V/N) hielt fest, Wasser sei ein Bereich, den man nicht privatisieren sollte. Es entspreche auch dem Wunsch der BürgerInnen, mit dem Wasser sorgsam umzugehen, sagte er. Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) übte allgemein Kritik an der Vorgangsweise Brüssels, alles und jedes regeln zu wollen. "So viel Brüssel wollen wir nicht haben", sagte sie und verwendete dabei das Beispiel einer Krake. Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) brachte nochmals den Lissabon-Vertrag und den darin verankerten Grundsatz der Selbstverwaltung in die Diskussion ein, während die Bundesräte Stefan Schennach (S/W) und Edgar Mayer (V/V) dem Argument der Kommission widersprachen, es gebe zu viel Rechtsunsicherheit. Dies sei im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH falsch, argumentierten sie.

In seiner Reaktion auf die Diskussion stellte Richard Kühnel seitens der Kommission nochmals fest, man wolle mit der vorliegenden Richtlinie in keiner Weise der Privatisierung Vorschub leisten. Sollten Gebietskörperschaften jedoch Dienstleistungen aus der Hand geben wollen, dann liege es im Interesse aller, Transparenz und einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Der Kommission und auch dem zuständigen Kommissar sei die Qualität des Trinkwassers außerordentlich wichtig, betonte er, keineswegs wolle man an der hohen Qualität rütteln. (Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat)


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