Parlamentskorrespondenz Nr. 1085 vom 20.12.2012

Parlamentssanierung: Generalplaner gesucht

Konstituierung der Auswahlkommission

Wien (PK) - Mit der heutigen Konstituierung der Kommission startet das Verfahren zur Auswahl eines Generalplaners für die Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes. Das im Oktober 2012 bestellte Gremium ist mit sieben nationalen und internationalen FachpreisrichterInnen prominent besetzt: den ArchitektInnen Walter Angonese, Boris Podrecca, Marta Schreieck und Jan Søndergaard sowie Universitätsprofessor Detlef Heck. Den Vorsitz übernimmt Architekt Ernst Beneder, sein Stellvertreter ist Architekt Martin Treberspurg. Seitens des Parlaments sind die Nationalratspräsidentin, der Bundesratspräsident, der Zweite Nationalratspräsident und der Parlamentsdirektor in der Kommission vertreten.

Mehrstufiges Auswahlverfahren

Im nächsten Schritt werden die Generalplaner-Leistungen für die Gesamtsanierung des Parlaments als zweistufiges Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für Ende Jänner 2013 geplant. In der konkreten Ausgestaltung des Verfahrens wurde Wert darauf gelegt, die qualitativen Vorteile eines Architekturwettbewerbs zu integrieren. Das Verfahren wurde im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Fachjury erstellt, wobei zahlreiche Vorschläge der Architektenkammer berücksichtigt werden konnten.

Die erste Stufe des Verfahrens, die Bewerbungs- und Präqualifikationsphase, dient dazu, aus einer unbeschränkten Anzahl von Bewerbern die zehn bestgeeigneten auszuwählen. Um eine breite Beteiligung zu ermöglichen, wurden die Eignungskriterien mit entsprechend niedrigen Schwellen angesetzt. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Referenzen und Arbeitsproben, die Erfahrungen mit ähnlichen Aufgabenstellungen belegen.

In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bewerber eingeladen, gestalterische, funktionale, technische und organisatorische Lösungsansätze auszuarbeiten. Dieser als "Qualitätsangebot" bezeichnete Teil hat Beiträge baukünstlerischer, technischer und bauabwicklungsbezogener Aussagen im Sinne und im Umfang von Vorentwurfskonzepten zu beinhalten. Die Beurteilung dieser Vorschläge und die Ermittlung des besten Projektes erfolgt in einem anonymen Verfahren.

In der dritten Stufe des Verfahrens wird über die Vertragsmodalitäten verhandelt.

Alle Verfahrensschritte werden von einem von Transparency International nominierten Monitor überwacht, der die Transparenz und Professionalität des Verfahrens prüfen und bestätigen soll.

Auch Nationalratssitzungssaal wird neu geplant

In die Planung der Gesamtsanierung des Parlamentsgebäudes wird auch der Nationalratssitzungssaal einbezogen werden, da geteilte Zuständigkeiten für die Gesamtsanierung und die Teilsanierung des Nationalratssitzungssaales gravierende Schnittstellenprobleme mit hohen Qualitäts- und Kostenrisiken nach sich gezogen hätten. Außerdem bietet eine das gesamte Gebäude in allen Bereichen umfassende Sanierung neue Möglichkeiten, eine dem zeitgemäßen demokratischen Verständnis entsprechende Identität zu formulieren.

Der aus vergaberechtlichen Gründen erforderliche Widerruf des in Folge des Wettbewerbes 2008 eingeleiteten Verhandlungsverfahrens für die Planung der Teilsanierung Nationalratssitzungssaal wurde inzwischen vom Bundesvergabeamt bestätigt, das einen Einspruch des damaligen Wettbewerbssiegers am 7. Dezember 2012 abgewiesen hat. (Schluss)

HINWEISE:

Fotos zur Auswahlkommission finden Sie im Fotoalbum auf www.parlament.gv.at.

Ausführliche Informationen zu den ExpertInnen sind abrufbar auf www.parlament.gv.at