Vorlagen: Inneres
Internationales Abkommen zur Eindämmung illegaler Schusswaffen
Wien (PK) – Ein von der Regierung dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegtes internationales Abkommen hat die Eindämmung illegaler Schusswaffen zum Ziel (2132 d.B.). Konkret verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen und von Munition sowie den unerlaubten Handel mit solchen Produkten unter Strafe zu stellen und weitere Maßnahmen zu setzen, um illegaler Schusswaffenproduktion und Schwarzhandel entgegenzuwirken. So sind die Staaten etwa angehalten, allgemeine Standards für Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen zu beachten und einander durch Informationsaustausch zu unterstützen. Zudem sind Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten verankert.
Das Abkommen wurde bereits im Jahr 2001 in Ergänzung des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität unterzeichnet. Durch die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen sollen dem Terrorismus und der organisierten Kriminalität Ressourcen entzogen und regionale Konflikte deeskaliert werden, heißt es in den Erläuterungen.
Österreich und Moldawien schließen Katastrophenhilfeabkommen
Ein weiteres dem Nationalrat zur Ratifizierung vorgelegtes Abkommen betrifft die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Moldawien bei Naturkatastrophen und technischen Katastrophen (2135 d.B.). Zweck des Abkommens ist es, im Katastrophenfall rasche und unbürokratische gegenseitige Hilfeleistung zu ermöglichen. Unter anderem werden Ansprechstellen festgelegt, der Grenzübertritt von Personen im Dienste der Katastrophenbekämpfung sowie die Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern und Ausrüstungsgegenständen erleichtert, ein weitgehender Verzicht auf gegenseitige Kostenerstattung verankert und rechtliche Voraussetzungen für gemeinsame Übungen geschaffen. Eine Verpflichtung Österreichs zur Hilfeleistung besteht nicht, alle Einsätze erfolgen grundsätzlich freiwillig.
In den Erläuterungen wird hervorgehoben, dass Österreich mit allen Nachbarländern – außer Italien – Katastrophenhilfeabkommen geschlossen hat, die sich gut bewähren. Da das gegenständliche Übereinkommen Länderkompetenzen betrifft, bedarf es auch der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats. (Schluss) gs
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Links
- 2132 d.B. - unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
- 2135 d.B. - Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen