Parlamentskorrespondenz Nr. 14 vom 11.01.2013

Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen mit Erfolg umgesetzt

Bericht des Finanzressorts liegt den Abgeordneten vor

Wien (PK) – Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 hat der Nationalrat für Unternehmen, die Bauleistungen an andere Unternehmen weitergeben, eine Haftung für Sozialversicherungsabgaben eingeführt, die mit 1.7.2011 auch auf lohnabhängige Abgaben ausgedehnt wurde. Seitdem haften die Auftraggeber mit 5% des jeweils geleisteten Werklohns für die lohnabhängigen Finanzabgaben des beauftragten Unternehmens. Um die Umsetzung der Auftraggeberhaftung für Lohnabgaben zu kontrollieren und um zu prüfen, ob die Haftungshöhe von 5 % angemessen ist, haben die Abgeordneten mit Entschließung vom 18. November 2010 (E 134) vom Finanzressort einen Bericht verlangt, den Ministerin Fekter dem Nationalrat kürzlich vorgelegt hat.

In diesem Bericht (III-380 d.B.) teilt die Bundesministerin für Finanzen mit, dass von 1.7. bis 31.12.2011 101.941 Haftungszahlungen von Auftraggebern in der Höhe von insgesamt 26,098 Mio. € an die Finanzverwaltung weitergeleitet wurden. Von 1.1. bis 13.11.2012 gingen 143.688 Zahlungen mit einem Betrag von insgesamt 37,327 Mio. € ein.

Bei einigen Zahlungseingängen habe im IT-System eine Arbeitgeberkennzeichnung gefehlt, was bedeute, dass diese Unternehmen keine lohnabhängigen Abgaben entrichtet haben, sofern es sich nicht um Einzelunternehmen handelt. Gesonderte Überprüfungen waren die Folge dieser Feststellung. Bei 2.295 Steuernummern ergab sich ein vollstreckbarer Rückstand in der Gesamthöhe von 73,45 Mio. €. Darin enthalten ist ein Rückstand an lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Höhe von 12.671 Mio. €.

Die Einführung der Auftraggeberhaftung wird von der Finanzministerin als Erfolg gewertet, da aus diesem Titel im Zeitraum 1.7.2011 bis 13.11.2012 insgesamt Zahlungen in der Höhe von 63.42451 Mio. € bei der Finanzverwaltung eingelangt sind, ohne dass aufwändige und kostenintensive Einbringungsmaßnahmen hätten gesetzt werden müssen. Außerdem habe man von Unternehmen Kenntnis erlangt, die bei der Finanzverwaltung über kein Arbeitgebersignal verfügen oder trotz Arbeitgebersignal lohnabhängige Abgaben weder gemeldet noch entrichtet haben. Der kurze Beobachtungszeitraum lasse eine abschließende Beurteilung der Angemessenheit des vom Gesetzgeber vorgesehenen Prozentsatzes (5 % des geleisteten Werklohnes) noch nicht zu. Aus Ergebnisse von Außenprüfungen sei aber abzuleiten, dass dieser Prozentsatz nicht überhöht sei, liest man im Bericht der Finanzministerin. (Schluss) Fru