Parlamentskorrespondenz Nr. 57 vom 31.01.2013

Der Kunde ist König - das gilt auch bei den ÖBB

NR verankert Fahrgastrechte und verabschiedet Radfahrer-Paket

Wien (PK) – Am Beginn der Tagesordnung des zweiten Plenarsitzungstags befasste sich der Nationalrat mit einem Bündel an verkehrspolitischen Materien. Im Mittelpunkt dabei standen die Rechte der Zugfahrgäste und neue Regeln für RadfahrerInnen. Weitere Themen betrafen die Einführung intelligenter Verkehrssysteme, Neuerungen für Verkehrsunternehmen und Arbeitszeitregelungen für selbständige Kraftfahrer sowie Vereinfachungen für Fahrschulen.

Vor Eingang in die Tagesordnung teilte Präsidentin Barbara PRAMMER mit, dass SPÖ, ÖVP und Grüne die Absetzung des Tagesordnungspunkts 14 (Änderung des AMA-Gesetzes und des Weingesetzes) beantragt haben. Ein Antrag von BZÖ und FPÖ auf Durchführung einer kurzen Debatte darüber wurde zunächst vom Plenum abgelehnt, die Absetzung des TOP 14 erhielt daraufhin mehrheitliche Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen.

Danach gab Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bekannt, dass um 15 Uhr eine Dringliche Anfrage der FPÖ an Verteidigungsminister Norbert Darabos zum Thema "Beibehaltung der Wehrpflicht als Ergebnis der Volksbefragung" aufgerufen werden wird.

Rechte der Fahrgäste werden im Eisenbahnbeförderungsgesetz verankert

Mit Zustimmung aller Fraktionen verabschiedete der Nationalrat eine Neufassung des Eisenbahnbeförderungsgesetzes, das künftig auch die Rechte der Fahrgäste gesetzlich regelt. Kontrolle und Durchsetzung von Passagierrechten werden durch Ergänzungen im Eisenbahngesetz verbessert. Miterledigt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen zur Weiterentwicklung der Fahrgastrechte im Öffentlichen Schienenverkehr.

In der Debatte hoben die Abgeordneten besonders die hohe Pünktlichkeitsrate der ÖBB mit 97% positiv hervor, womit die ÖBB zu den pünktlichsten Bahnen Europas zähle. "Der Kunde ist König", dieses Prinzip habe bei der ÖBB gegriffen, freute sich auch die zuständige Verkehrsministerin.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) erinnerte einleitend an die gesetzliche Verankerung von Fahrgastrechten im Eisenbahngesetz und berichtete mit Freude darüber, dass die Vergütung von Fahrpreisen bei Verspätungen von ÖBB-Zügen an die Bahnkunden zu einer wesentlichen Verbesserung der Pünktlichkeit bei den ÖBB geführt hat. 97 % der ÖBB-Züge erreichten in den Jahren 2011 und 2012 pünktlich ihr Ziel, wodurch die Bundesbahnen nunmehr zu den pünktlichsten Verkehrsunternehmen Europas zählen. Die vorliegenden Neuerungen stärken die Rechte von 540.000 PendlerInnen und schaffen die Grundlage zur Einrichtung eines Fahrgastbeirats, der die Einhaltung der Fahrgastrechte bei den ÖBB kontrollieren wird, zeigte sich Heinzl zufrieden. "Die Bundesbahnen sind auf den Weg zu einem modernen und kundenfreundlichen Verkehrsmittel", stellte er abschließend fest.

Abgeordnete Karin HAKL (V) bestätigte als häufige Bahnbenützerin die großen Fortschritte der ÖBB bei der Pünktlichkeit der Züge, zeigte sich aber zugleich irritiert darüber, dass es ein Gesetz brauche, um die Kundenfreundlichkeit des Unternehmens zu garantieren. Die Fortschritte der ÖBB bei der Verbesserung der Kundenfreundlichkeit führte die Rednerin auch auf die Konkurrenz der "Westbahn" zurück und meinte, "die Fahnenstange" sei bei ÖBB-Service-Verbesserungen noch nicht erreicht. Konkret wünschte Hakl, mehr Rücksicht auf Mütter mit Kinderwagen zu nehmen, forderte mehr Bewegungsspielraum für Kinder in den Waggons sowie einen funktionierenden Handy- und Internetempfang in allen ÖBB-Waggons, wie dies etwa in der Schweiz selbstverständlich sei.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) sprach von einem richtigen und wichtigen Gesetz, erinnerte aber zugleich an Probleme vieler ÖBB-Fahrgäste beim Geltendmachen von Entschädigungsansprüchen nach Zugsverspätungen. Außerdem drängte der Redner darauf, die technischen Voraussetzungen bei den ÖBB zu schaffen, um Entschädigungszahlungen auch auf Monats- und WochenkartenbesitzerInnen auszudehnen. Ausnahmen von der Entschädigungspflicht im Falle "höherer Gewalt" als Begründung für Zugsverspätungen dürften nicht dazu führen, die Folgen von Wartungsmängeln oder Schlampereien bei Zugsübergaben auf die Fahrgäste abzuwälzen. Dass die Entscheidung für die Anschaffung von 100 neuen Zügen durch die ÖBB erst von der Verkehrsministerin und erst dann vom ÖBB-Management bekannt gegeben wurde, ließ Deimek die Frage aufwerfen, ob Geschäftsführung und Aufsichtsrat der ÖBB nur als Anhängsel der Politik zu betrachten seien.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) zeigte sich erfreut über die Weiterentwicklung der Fahrgastrechte bei den ÖBB, kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an und trat für weitere Verbesserungen bei den ÖBB ein. So stimmte die Abgeordnete mit ihren Vorrednern in der Forderung überein, die Entschädigungsrechte bei Zugsverspätungen auch auf Monats- und WochenkartenbesitzerInnen zu erweitern. Eine Verbesserung des Kundenservice erfordere aber auch Verbesserungen beim Zugsangebot, insbesondere auf der Strecke zwischen Linz und Graz. Für unverständlich hielt Moser einen finanziellen Beitrag Wiens für Zugsverbindungen mit Graz. Denn auch für Züge zwischen Tirol und Wien oder zwischen Klagenfurt und Graz müssen die jeweiligen Länder keinen Beitrag an die ÖBB abliefern, argumentierte Moser. 


Auch Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begrüßte Verbesserungen für die Fahrgäste der ÖBB und schloss sich den Forderungen nach Ausweitung der Entschädigungsleistungen bei Zugsverspätungen auf Monats- und WochenkartenbesitzerInnen an. Die Steigerung der Pünktlichkeit bei den Zugsverbindungen sei ein zentrales Anliegen der PendlerInnen, sagte der Redner.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) gab seiner Freude über pünktlichere Züge und bessere Fahrgastrechte Ausdruck, machte aber zugleich auf Handlungsbedarf bei der Verbesserung des Kundenservices auf einzelnen Strecken des Bahnnetzes aufmerksam. Beim Fall einer Jugendgruppe, die in München einen Transatlantikflug wegen der Verspätung eines ÖBB-Zuges versäumte, ersuchte der Abgeordnete um eine Kulanzlösung seitens des Unternehmens.

Bures: Die ÖBB wird jüngste Bahnflotte in Europa haben

Verkehrsministerin Doris BURES betonte das Prinzip "Kunde ist König", das bei den ÖBB Platz gegriffen habe und dafür sorge, dass Millionen von Fahrgästen mit großer Zufriedenheit befördert werden. Probleme in Einzelfällen räumte die Ministerin ein, würdigte aber zugleich den großen Einsatz der ÖBB-Bediensteten "Tag und Nacht sowie samstags und sonntags" und oft weit über deren Aufgaben hinaus im Dienste der Bahnkunden. Der Ankauf von 100 neuen Zügen durch die ÖBB werden die Zugflotte modernisieren, den barrierefreien Zugang verbessern und es erlauben, Züge ohne Klimaanlagen aus dem Verkehr zu ziehen. Die ÖBB werden die jüngste Bahnflotte in Europa haben. Die finanziellen Voraussetzungen für diese Investition habe der Bund gemeinsam mit den Ländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark geschaffen. Darüber sei sie sehr froh, sagte Ministerin Bures und wies jeden Vorwurf zurück, sich in operative Belange des Unternehmens einzumischen. Sie werde sich für eine Ausweitung der Fahrpreisrückvergütung bei Zugsverspätungen auf MonatskartenbesitzerInnen einsetzen, versprach die Verkehrsministerin. Bis dahin seien noch einige technische Probleme zu lösen, erfuhren die Abgeordneten. 

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) befasste sich mit der Umsetzung von Fahrgastrechten seit deren gesetzlicher Verankerung und teilte mit, dass seit dem Jahr 2010 10.000 Fahrgäste im Fernverkehr und 1.386 PendlerInnen entschädigt werden konnten. Ganz wichtig sei die Priorität der ÖBB für die Pünktlichkeit ihrer Züge, sagte Binder-Maier und verwies mit Stolz darauf, dass die ÖBB mit einer Pünktlichkeitsrate von nahezu 97% zu pünktlichsten Bahn Europas geworden seien. Die Aufrechterhaltung des "Feindbildes ÖBB" bei Karin Hakl hielt Binder-Maier für unverständlich. 

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) unterstrich die Notwendigkeit, den Konsumentenschutz auch bei den Bahndienstleistungen zu verbessern und machte darauf aufmerksam, dass die ÖBB alljährlich von 2,2 Millionen Menschen, darunter vielen PendlerInnen benützt werde. Ausdrücklich zustimmend äußerte sich der Abgeordnete zur Einrichtung eines Fahrgastbeirats unter Einbeziehung der Interessenvertretungen, um eine entsprechende Kontrolle der Kundenfreundlichkeit der Bundesbahnen zu gewährleisten.

Auf die Aussage Rädlers, die SPÖ habe im Niederösterreichischen Landtag der Mobilisierung von Wohnbauförderungsgeldern zugestimmt, reagierte Abgeordneter Ewald SACHER (S), indem er daran erinnerte, dass die SPÖ bei ihrer Zustimmung eine risikoreiche Veranlagung dieser Gelder ausgeschlossen habe. An diese Vorgabe hätten sich die Verantwortlichen in Niederösterreich aber nicht gehalten, erklärte Sacher.

Abgeordneter Harald WALSER (G) konzentrierte sich in seinem Beitrag über die Fahrgastrechte bei den ÖBB auf die Forderung nach einem Ausbau der Bahnstrecke zwischen Innsbruck und Vorarlberg, weil auch der Einsatz des Railjets auf dieser Strecke nicht zu den notwendigen Fortschritten bei der Beschleunigung der Zugsverbindungen geführt habe. Geldmangel als Erklärung für den Ausbaustopp am Arlberg ließ Walser nicht gelten, weil beim Ausbau der Strecke Wallersee – Salzburg zu viel Geld für Tunnelabschnitte ausgegeben werde. Ursache dafür seien ungenügende Raumordnungsvorschriften. Walser drängte auf mehr Effizienz beim Bahnausbau.

Abgeordneter Johann HELL (S) erinnerte Walser daran, dass der Railjet auf der Strecke Innsbruck – Vorarlberg aus Rücksicht auf  regionale Interessen an mehr Stationen halte als anderswo. Beim Ausbau der Fahrgastrechte sprach sich der Redner für die Aufrechterhaltung der hohen Sicherheit der ÖBB aus. Die Bundesbahnen böten ihren Fahrgästen im internationalen Vergleich ein überdurchschnittliches Maß an Sicherheit, Voraussetzung dafür sei der hohe Ausbildungsstandard der MitarbeiterInnen. Mit einem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien wird mit Zustimmung aller Abgeordneter, ausgeschlossen, dass das Recht des ÖBB-Fahrpersonals, Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen, die sich nicht an ihre Anweisungen halten, nicht für Personen gilt, deren Verhalten auf eine Behinderung zurückzuführen ist.

Der Gesetzentwurf wurde bei der Abstimmung vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

Neue Verkehrsregeln für RadfahrerInnen

Die 25. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die das Plenum mehrheitlich verabschiedete, bringt neue Regeln für den Fahrradverkehr, unter anderem ein explizites Telefonverbot sowie Kriterien für die Errichtung von "Fahrradstraßen". Außerdem werden sogenannte Begegnungszonen, Flächen für alle VerkehrsteilnehmerInnen, eingeführt. Die Ausstellung von Parkausweisen für Gehbehinderte wird vereinfacht und ein diesbezüglicher BZÖ-Antrag miterledigt. Abgelehnt wurden hingegen eine Initiative der Grünen für eine neue Straßenverkehrsordnung zugunsten des Radverkehrs und ein Antrag des BZÖ für zweisprachige Wegweiser zu Orten im Ausland.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) meinte, seine Fraktion könne nur einzelnen Punkten des Pakets zustimmen. Mit der Einführung der Begegnungszonen habe man offenbar auf einen Wunsch des Wiener Rathauses reagiert, es sei aber nicht Sache des Parlaments, Wünsche Wiens bundesweit durchzusetzen. Die zusätzlichen Entschließungsanträge zur Straßenverkehrsnovelle, die auf Wunsch der Grünen zustande gekommen seien, befand Deimek für zu allgemein und unkonkret. Insgesamt sah der Abgeordnete eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung des Fahrrads. Wenn FahrradbenützerInnen gleichberechtigte VerkehrsteilnehmerInnen sein wollten, so müsse man ihnen weit mehr Disziplin abverlangen und strengere Regeln auferlegen, analog zu den AutofahrerInnen, argumentierte Deimek.  

Abgeordneter  Anton HEINZL (S) konstatierte hingegen, der Anstieg des Radverkehrs sei eine sehr positive Entwicklung. Mit der vorliegenden Novelle reagiere man auf die daraus entstehenden Herausforderungen. Heinzl widersprach seinem Vorredner vehement und sagte, es gebe die von diesem vermutete "Telefonleitung aus dem Wiener Rathaus" nicht. Die Begegnungszone entspreche vielmehr den Wünschen des Städte- wie des Gemeindebundes. Man schaffe Regeln, die sich an den schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen orientieren, und sorge für die Entlastung überfüllter Radwege. Auch das Handyverbot für RadfahrerInnen sei Teil des Pakets, das mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringen werde, so Heinzl.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) meinte, die Rücksichtnahme aller VerkehrsteilnehmerInnen aufeinander sei eine ganz selbstverständliche Forderung. Die Frage von Behindertenausweisen war bisher in den Ländern unterschiedlich geregelt, nun gebe es eine bundesweite Bestimmung. Zusammen mit der einheitlichen ärztlichen Begutachtung geschehe nun eine große Vereinfachung, der seine Fraktion zustimmen werde. Auch die Regelung des Parkens für Hebammen begrüße das BZÖ ausdrücklich, stellte der Abgeordnete fest.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) erkannte breite Zustimmung zum Verkehrssicherheitspaket. Es gehe nicht nur um RadfahrerInnen, sondern auch um andere VerkehrsteilnehmerInnen. Die Volkspartei trete für deren Gleichbehandlung wie auch die Wahlfreiheit zwischen den Verkehrsträgern ein. Die Begegnungszone werde sicher nicht auf Zuruf des Wiener Rathauses geschaffen, hielt Bartenstein fest, sondern sei in Österreich weithin getestet worden und sei ein gutes Konzept. Die neuen Regelungen betreffend Traktorführerschein, Parken für Hebammen und Behindertenparkausweis seien dem Engagement einzelner Abgeordneter zuzuschreiben, denen er ausdrücklich danken wolle.  

Im Vordergrund der gegenseitige Respekt aller VerkehrsteilnehmerInnen

Abgeordneter Mathias VENIER (F) sah in der Novelle die Tendenz der Feindseligkeit gegenüber dem motorisierten Individualverkehr, während FußgängerInnen und RadfahrerInnen tun und lassen können, was sie wollten. Es gehe bei der Begegnungszone auch nicht um mehr Verkehrssicherheit, sondern nur darum, verschuldeten Gemeinden eine lukrative Einnahmequelle aus Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen zu eröffnen. Dahinter stehe das Tatsache, dass viele Gemeinde finanziell stark belastet seien, weil sie viele Aufgaben tragen müssten. Ehrlicher wäre es, hierbei eine Entlastung herbeizuführen, anstatt, wie Vernier sagte, "den Individualverkehr abzuzocken".   

   

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) wies darauf hin, dass es lange gebraucht habe, eine menschenfreundliche Verkehrspolitik in der StVO zu verankern. Die Mehrheit der Menschen in Österreich besitze kein Auto, wolle aber den öffentlichen Raum trotzdem benützen können. Das Rad-Paket habe bis zu seiner Umsetzung Jahre gebraucht. Zum Parkausweis für Behinderte merkte Moser an, hier brauche es mehr Kontrollmöglichkeiten für die Kommunen, diese sollten rasch umgesetzt werden. RadfahrerInnen und FußgängerInnen würden noch lange nicht als gleichberechtigte Partner im öffentlichen Raum angesehen, bedauerte sie. Sie brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein, der die Verkehrsministerin auffordert, eine Studie über die Vorrangregeln von RadfahrerInnen in der Praxis und zu möglichen Änderungen in Auftrag zu geben. Es gehe dabei nicht um Radfahrprivilegien, sondern um mehr Verkehrssicherheit für Rad- wie AutofahrerInnen, sagte Moser. 

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) sah eine problematische Regelung in der Frage der Aufhebung der Benützungspflicht für Radwege. Es bleibe der subjektiven Einschätzung von RadfahrerInnen überlassen, ob Verkehrsfluss und Sicherheit die Benützung der Straße zulassen. Das Handyverbot werde schwer zu exekutieren sein, sei aber grundsätzlich zu begrüßen. Letztlich müsse der Respekt der VerkehrsteilnehmerInnen voreinander im Mittelpunkt stehen. 

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) begrüßte die Neuregelung der Behindertenausweise, die ausgestellten Berechtigung müssten aber noch besser überprüft werden, meinte er. Er verwies darauf, dass in Deutschland solche Ausweise alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Das sei vielleicht zu restriktiv, trotzdem bringe er einen Entschließungsantrag ein, die zeitliche Befristung für die Gültigkeit vorzusehen. Es werde sicher möglich sein, einen Kompromiss in der Frage, wie lange sich die Befristung erstrecken solle, zu finden, meinte Markovits.

Bures: Es geht um das Miteinander

Bundesministerin Doris BURES stellte fest, man reagiere mit der StVO-Novelle auf das veränderte Verkehrsverhalten der Menschen. Das Radfahren erlebe einen Boom, der eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen erfordert habe. Es gebe schon doppelt so viele Fahrräder wie Autos in Österreich, und im Sinne einer umweltfreundlichen und gesunden Mobilität sei der Trend zum Rad zu begrüßen. Die Novelle ziele darauf ab, mehr Raum zu schaffen, um zu verhindern, dass die schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen auf der Strecke bleiben, merkte sie an und betonte, es solle zu keinem Gegeneinander, sondern zu einem Miteinander kommen, betonte Bures. Den Ländern und Gemeinden werde nichts vorgeschrieben, sondern sie erhielten mehr Möglichkeiten, die jeweils für sie passende Regelungen zu wählen. Im Zentrum stehe die Verkehrssicherheit, daher sei es unter anderem wichtig, Handytelefonieren während des Radfahrens klar zu verbieten. Bures bedankte sich auch für die Initiativen einzelner Abgeordneter, etwa betreffend Parkerleichterungen für Hebammen und eine einheitliche Regelungen für Behindertenausweise. Es sei insgesamt ein gutes Paket, mit dem offensiv auf gesellschaftliche Änderungen reagiere, resümierte die Ministerin.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) erläuterte, bereits ein Drittel der ÖsterreicherInnen fahre regelmäßig Rad. Das sei begrüßenswert, brauche aber auch Regeln, damit alle VerkehrsteilnehmerInnen gut miteinander auskommen können. Die Regelungen sollen die Rücksichtnahme für die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen fördern. 2011 seien im Straßenverkehr 42 RadfahrerInnen getötet worden, diese hohe Zahl müsse gesenkt werden. Positiv bewertete sie, dass Hebammen, die zu Hausgeburten unterwegs sind, Erleichterungen bei der Parkplatzsuche erhalten.   

Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG (V) sagte, er habe manchmal den Eindruck, der Behindertenparkausweis sei das gefragteste Dokument der ÖsterreicherInnen. In vielen Gesprächen habe man ein gutes Paket mit Verbesserungen für behinderte Menschen erreicht, aber auch Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch getroffen. Statt der Bezirkshauptmannschaften sei nun das Bundessozialamt für Behindertenausweise zuständig, die Schikane einer doppelten medizinischen Untersuchung, für Führerschein und nochmals für die Ausstellung des Parkausweises, werde nun beseitigt und der BezieherInnenkreis auf Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgeweitet. Sehr große Diskussionen habe es um die Frage des Missbrauchs des Behindertenparkausweises gegeben. Nun liefen die alten Ausweise Ende 2015 aus und es würden personenbezogene Ausweise ausgegeben. Das Bundessozialamt werde dadurch einen besseren Überblick haben. Huainigg brachte noch einen Entschließungsantrag ein, der eine Evaluierung der Maßnahmen über den Parkausweis bis Ende 2017 fordert.  

Abgeordneter Josef AUER (S) brachte seinerseits einen Entschließungsantrag ein, der eine Überprüfung der Anbringungshöhe von Verkehrszeichen forderte. Das Verkehrspaket enthalte sehr viel Positives, darunter auch Maßnahmen zur immer wieder geforderten Entbürokratisierung, und es setze auch Impulse für den Tourismus, führte Auer zufrieden aus. Er widersprach Abgeordnetem Venier vehement, dass die Begegnungszone unsinnig sei, sie schließe ganz im Gegenteil eine Lücke in der Regelung des städtischen Verkehrs und komme den Bedürfnissen vieler Gemeinden nach einer Verkehrsregelung speziell für Ortskerne entgegen. Auch dem Vorwurf der Abzocke konnte er nichts abgewinnen, Maßnahmen gegen Geschwindigkeitszentrum in Ortszentren seien dringend notwendig.

   

Abgeordneter Peter STAUBER (S) schloss sich der positiven Einschätzung des Verkehrspakets durch seinen Vorredner an. Es sei auch gelungen, ein gute, bundesweit einheitliche Regelung für Behinderte zu schaffen. Auch Stauber sah die Begegnungszonen positiv. Er sei keine Maßnahme, um eine Abzocke durchzuführen, sondern sie entspreche den Bedürfnissen der Gemeinden, konstatierte er.   

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) bezog sich in seiner Wortmeldung auf den Traktorführerschein. Die jetzt getroffene Regelung sei nicht von der ÖVP durchgesetzt worden, sondern er habe eine entsprechende Forderung schon lange erhoben. Das Handyverbot am Fahrrad befand er für in Ordnung, problematisch sah er hingegen die Bestimmung, wonach Radfahrerinnen die Abwägung, ob sie Radwege benützen wollen oder die Straße, selbst überlassen bleibe. Das könne bei undisziplinierten RadfahrerInnen zu Problemen führen. Das Team Stronach werde auch den meisten der zusätzlichen Anträge zustimmen, außer dem Antrag der Abgeordneten Moser, erläuterte er.

In Zweiter Lesung, die auf Verlangen der Freiheitlichen zu den einzelnen Punkten der 25. StVO-Novelle getrennt erfolgte, wurde der genannte Gesetzentwurf teils einstimmig, teils mit Zweidrittel-Mehrheit angenommen. In Dritter passierte die 25. StVO-Novelle das Plenum mit der nötigen Zweidrittelmehrheit.

Teils mit Mehrheit, teils einstimmig wurden drei in Zusammenhang mit der 25. StVO-Novelle eingebrachten Entschließungsanträge beschlossen. Mehrheitliche Zustimmung fand der Entschließungsantrag der Grünen zu einer Studie über Vorrangregeln für RadfahrerInnen. Einstimmig wurden die Entschließungsanträge zur Evaluierung der Regelung über Parkausweise sowie zu einer Studie zur Anbringungshöhe von Verkehrszeichen angenommen. Abgelehnt wurde hingegen der Entschließungsantrag des Team Stronach für eine zeitliche Befristung der Behindertenausweise.

Die auf der Tagesordnung stehenden Anträge der Grünen und des BZÖ (Tagesordnungspunkte 3 und 4) blieben ebenfalls in der Minderheit. 

Intelligente Verkehrslösungen, elektronisches Verkehrsunternehmensregister und Traktorführerschein

Einig waren sich die Abgeordneten und die Verkehrsministerin über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr und an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Mehr Effizienz und Umweltverträglichkeit im Verkehrssystem sowie eine Entlastung des niederrangigen Straßennetzes soll eine mehrheitlich beschlossene Novelle des Bundesstraßengesetzes bringen. Die Verkehrsträger Schiene, Luft und Wasser sollen besser mit den Bundesstraßen verknüpft und der Schwerverkehr auf kurzem Weg dem höherrangigen Straßennetz zugeführt werden.

Einstimmig passierten sodann Änderungen im Güterbeförderungsgesetz, im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und im Kraftfahrliniengesetz den Nationalrat. Umgesetzt werden EU-Regelungen für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens sowie für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güter- und Personenkraftverkehrs. Zugleich erfolgt die Implementierung von Bestimmungen zur Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer. Der Beschluss schafft auch eine Rechtsgrundlage für die Führung eines EDV-Registers der Verkehrsunternehmen. 

Vereinfachungen für Fahrschulen bringt eine – ebenfalls einstimmig angenommene - Novelle des Kraftfahrgesetzes und des Führerscheingesetzes. Bauern und Bäuerinnen dürfen  Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge in einem 10 km-Umkreis ihrer Höfe wieder benützen, ohne den Führerschein mitführen zu müssen. Diesbezügliche Anträge von SPÖ und ÖVP (2089/A), FPÖ (1683/A) und BZÖ (2169/A) wurden miterledigt.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) kündigte an, dass ihre Fraktion die auf der Tagesordnung stehende Umsetzung einer EU-Richtlinie grundsätzlich unterstütze, auch wenn die Interessen der Industrie dabei zu sehr im Vordergrund stünden. Positiv beurteilte sie die Neuanschaffung von modernen Triebwägen für den Nahverkehrsbereich, vor allem für die S-Bahn in Wien. Negativ äußerte sie sich hingegen zur Novellierung des Bundesstraßengesetzes, weil es zu keiner Änderung hinsichtlich völlig überflüssiger Straßenbauprojekte komme.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) ging insbesondere auf die Änderungen des Güterbeförderungsgesetzes, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes und des Kraftfahrliniengesetzes ein, die  den EU-Vorgaben angepasst werden. Im Vordergrund stehe die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung von Verkehrsunternehmungen sowie die Festlegung von arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen und Aufzeichnungspflichten für selbstständige Kraftfahrer. Sodann brachte er einen S-V-Abänderungsantrag ein, der noch einige Klarstellungen enthält.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) begrüßte die Änderung im Führerscheingesetz in Bezug auf TraktorlenkerInnen, da es sich dabei um eine sehr praxistaugliche Regelung handle. Weiters hob er die Ausschussfeststellung betreffend Radarüberwachung auf Gemeindestraßen hervor und sprach die Hoffnung aus, dass es in diesem Bereich bald zu einer Lösung kommt.

Abgeordneter Harald JANNACH (F) machte darauf aufmerksam, dass die Freiheitlichen bereits vor einem Jahr einen Antrag betreffend "Bauernführerschein" eingebracht haben, der mit dem heutigen Antrag der Regierungsparteien wortident sei. Die ÖVP-VertreterInnen sollten einfach zugeben, dass sie einen Fehler gemacht haben und deshalb das Gesetz heute reparieren müssen.

Auch Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) erinnerte daran, dass die Regierungsparteien im Jahr 2011 im Rahmen einer Änderung des Führerscheingesetzes die Sonderregelungen für LandwirtInnen gestrichen haben. Für diese "Schnapsidee", die heute repariert werden muss, sollten sich die S-V-MandatarInnen entschuldigen, forderte Spadiut.

Da seine Partei alles unterstütze, was den BürgerInnen hilft, werde seine Fraktion auch der vorliegenden Umsetzung der EU-Richtlinie zustimmen, erklärte Abgeordneter Christoph HAGEN (T). Die arbeitszeitrechtlichen Kontrollen stellen ihm zufolge zweifellos eine Verbesserung dar. Sodann brachte er noch einen Antrag ein, in dem gefordert wird, dass Taxis Sitzerhöhungen für den Transport von Kindern mitführen müssen.

Intelligente Verkehrssysteme bringen mehr Sicherheit

Bundesministerin Doris BURES ging neben der Reparatur des Führerscheingesetzes vor allem auf die anderen Vorlagen aus dem Verkehrsbereich ein. So müsse man etwa den Beschluss eines Rahmengesetzes betreffend die Einführung intelligenter Verkehrssysteme unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit sehen; ein umfassender Einsatz solcher Systeme könne nämlich laut ExpertInnen bis zu 30 % der Todesfälle im Straßenverkehr verhindern, stellte sie fest. Die Novellierung des Bundesstraßengesetzes wiederum ermögliche eine leichtere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger, was, um nur ein Beispiel zu nennen, zu einer Verkürzung der Transportwege führe, betonte Bures. Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung von arbeitszeitrechtlichen Regelungen von selbständigen Lenkern von Bussen und Lkw.

Auch Abgeordneter Dietmar KECK (S) lobte den hohen Praxisbezug und die Verwaltungsvereinfachungen in den diversen Verkehrsvorlagen. Im Besonderen hob er die Änderungen im Sinne der LandwirtInnen und der Fahrschulen hervor. Zum Bundesstraßengesetz brachte er noch einen S-V-Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) begrüßte die Vereinheitlichung der Regelungen für den Güterverkehr, da im Sinne einer erfolgreichen gemeinsamen Verkehrspolitik in jedem europäischen Land die gleichen Bestimmungen gelten sollten. Österreich habe seiner Meinung nach die Chance, sich als Logistikdrehscheibe in Europa zu positionieren, urteilte Haubner, dafür brauche man aber eine wirtschaftsfreundliche Verkehrsinfrastruktur. Zusätzliche Anstrengungen wünschte er sich beim Schienengüterverkehr, wo es in den letzten Jahren zu einem Rückgang gekommen sei.

Seine Fraktion werde dem vorliegenden Gesetzespaket aus dem Verkehrsbereich grundsätzlich zustimmen, erklärte Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F). Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sprach im Zusammenhang mit der Förderung intelligenter Verkehrssysteme von einer sinnvollen EU-Richtlinie. Abgeordneter Kurt GASSNER (S) brachte schließlich noch einen S-V-Abänderungsantrag betreffend die Änderung des Kraftfahr- und des Führerscheingesetzes ein, der redaktionelle Korrekturen enthält.

In einer zweiten Wortmeldung bekräftigte Abgeordnete Gabriela MOSER (G) abermals die Ablehnung des Bundesstraßengesetzes durch die Grünen, weil dieses ihrer Meinung nach größte Mängel aufweise und keine Änderungen bei überflüssigen Straßenverkehrsprojekten bringe. Darüber hinaus brachte sie einen Entschließungsantrag ein, der darauf abzielt, Handy am Steuer zu einem Vormerkdelikt zu machen.

Im Rahmen des Abstimmungsvorgangs wurde zunächst das IVS-Gesetz einstimmig angenommen. Sodann wurde die Änderung des Bundesstraßengesetzes in der Fassung eines S-V-Zusatz- bzw. Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Die Novellierungen des Güterbeförderungs-, des Gelegenheitsverkehrs- und des Kraftfahrliniengesetzes wurden in der Fassung eines S-V-Zusatz- bzw. Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Die 31. KFG-Novelle und die 15. FSG-Novelle wurden sodann ebenso in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrag einstimmig angenommen.

Die Entschließungsanträge des Abgeordneten Christoph Hagen (T) betreffend Sitzerhöhung bei Kindern in Taxifahrten sowie von Abgeordneter Gabriela Moser (G) betreffend "Maßnahmen gegen die Verkehrssicherheitsgefahr durch Handy am Steuer" fanden keine Mehrheit. (Fortsetzung Nationalrat) jan