Parlamentskorrespondenz Nr. 66 vom 01.02.2013

Wasserversorgung auch Thema im EU-Hauptausschuss

Regierung beruhigt und verweist auf Zielbestimmung in Verfassung

Wien PK – Ursprünglich stand für die Beratungen des EU –Hauptausschusses, der im Vorfeld des Europäischen Rats tagte, der mehrjährige Finanzrahmen im Mittelpunkt des Interesses. Auf Antrag von Abgeordnetem Werner Kogler (G) wurde die Tagesordnung jedoch um das Thema Wasserversorgung einstimmig ergänzt, nachdem die geplante EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe Befürchtungen hinsichtlich eines Privatisierungsdrucks im Bereich der Wasserversorgung hervorgerufen hatte. Damit nahm der Hauptausschuss einen Punkt in Diskussion, der bereits mehrmals im Bundesrat und auch bei der Sitzung des Nationalrats am 30. Jänner 2013 heftig debattiert worden ist. Das Plenum hat dabei mehrheitlich eine Entschließung angenommen, mit der die Bundesregierung ersucht wird, dem Nationalrat möglichst rasch einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Trinkwasserversorgung vorzulegen.

Dies war aber den Oppositionsparteien zu wenig, weshalb sie heute darauf drängten, die geplante Konzessionsrichtlinie auch im EU-Hauptausschuss zu thematisieren. Die Grünen legten dazu sowohl einen Antrag auf Stellungnahme – dieser richtet sich an die Bundesregierung - als auch einen Antrag auf Mitteilung an die EU-Institutionen vor, in denen sie dafür eintreten, nicht nur die Wasserversorgung, sondern auch andere Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie die sozialen Dienste, den öffentlichen Personenverkehr, den Energiesektor und die Abwasserentsorgung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Das BZÖ ging in seinem Antrag auf Stellungnahme noch weiter und forderte die Bundesregierung auf, den Richtlinienvorschlag auf europäischer Ebene gänzlich abzulehnen. Diese Initiativen fanden jedoch keine ausreichende Mehrheit.

Regierung: Kein Privatisierungszwang, Wasser wird verfassungsrechtlich geschützt

Bundeskanzler Werner Faymann erläuterte die Position der Regierung mit dem Hinweis, dass die Richtlinie keinerlei Verpflichtung zur Privatisierung festlegt. Das wäre auch gegen die europäischen Verträge, fügte er ergänzend hinzu. Grundsätzlich hielte er es für legitim, transparente Spielregeln für eine Ausschreibung zu schaffen. Der vorliegende Entwurf sei jedoch zu bürokratisch ausgefallen, so der Kanzler. Daher sei es sein Hauptanliegen, nachdem kein Privatisierungszwang besteht, innerstaatlich auf den Schutz des österreichischen Trinkwassers zu achten und dies auch mittels einer Zielbestimmung in der Verfassung zu verankern. Diese Auffassung teilte auch SPÖ-Klubobmann Josef Cap. Dass mit der Richtlinie eine Automatik zur Privatisierung ausgelöst werde, sehe er nicht, betonte er, das werde sich jeder Gemeinderat gut überlegen, meinte er pointiert.

Ähnlich fiel die Stellungnahme von Vizekanzler Michael Spindelegger aus. Auch er zeigte sich skeptisch hinsichtlich der überbordenden Bestimmungen des Richtlinienentwurfs, er teilte aber nicht die Auffassung und Befürchtung der Opposition, dass die Gebietskörperschaften und Kommunen in Zukunft sanft gezwungen würden, zu privatisieren. Spindelegger räumte aber ein, dass Österreich mit seinen Bedenken auf europäischer Ebene ziemlich allein dastehe.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) hielt die Befürchtungen der Opposition für weit hergeholt. Die Diskussion auf EU-Ebene sei noch immer in Gang, sagte Bartenstein und wies dabei auf die rund 1500 Abänderungsanträge im EU-Parlament hin. Dies rief den Widerspruch von Abgeordnetem Rainer Widmann (B) hervor, der anmerkte, dass der Binnenausschuss die Änderungen abgelehnt habe und somit Österreich die Katze im Sack kaufe.

Opposition bleibt skeptisch

Wie Widmann konnten sich auch die anderen Abgeordneten der Opposition der Argumentationslinie von SPÖ und ÖVP nicht anschließen. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) attestierte dem Richtlinienentwurf zwar, dass dieser nicht auf die Privatisierung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse abziele, sondern ein transparentes Ausschreibungsverfahren anstrebe. Infolge der Finanzkrise und des nachfolgenden Konsolidierungszwangs kämen jedoch die öffentlichen Haushalte und insbesondere jene der Kommunen in erhebliche Finanznöte, wodurch der Druck auf Privatisierungen mehr und mehr steige. Die vorgeschlagene Richtlinie schafft nach Ansicht der Grünen eine komplexe und unsichere Rechtslage und könnte dazu führen, dass viele Kommunen eine Ausschreibung ihrer Wasserkonzessionen erwägen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Große Konzerne könnten dabei leicht die lokalen Anbieter aus dem Rennen werfen, bemerkte er. Der betriebswirtschaftliche Maßstab dürfe gerade bei Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht der einzig seligmachende sein, unterstrich Rossmann, der in diesem Zusammenhang auf die äußerst negativen internationalen Erfahrungen mit der Privatisierung des Wassers hinwies.

Dem Vorwurf, die Befürchtungen seien zu weit hergeholt, setzte sein Klubkollege Werner Kogler entgegen, anhand der Verpflichtungen durch die Troika, in Griechenland und Portugal die Wasserversorgung privatisieren müssen, sehe man, woher der Wind wehe. Man müsse das Gesamtspektrum der Problematik betrachten, sagte Kogler, auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesländer ihre Gemeinden finanziell zugrunde richten. Alles in allem werde daher ein Druck zur Privatisierung entstehen, zeigte er sich überzeugt.

Dem schlossen sich auch die Abgeordneten Rainer Widmann (B) und Johannes Hübner (F) an. Widmann erinnerte an die Bedenken, die der Bundesrat auch in Form einer Stellungnahme und einer Mitteilung geäußert hat und hielt die geplante Staatszielbestimmung in der Verfassung zum Schutz des Wassers für unzureichend. Die Richtlinie muss seiner Meinung nach auf europäischer Ebene verhindert werden. Widmann warf daher der Regierung vor, innerhalb der EU umgefallen zu sein.

Wenn auch kein Zwang zur Privatisierung bestehe, so schränke die Richtlinie den Handlungsspielraum der öffentlichen Hand beträchtlich ein, argumentierte Abgeordneter Johannes Hübner. Damit werde der Privatisierungsdruck größer. Außerdem vertrat Hübner die Auffassung, dass die zur Diskussion stehende Richtlinie einen Bereich regle, der zu den Kernkompetenzen der Mitgliedstaaten gehöre und nicht auf EU- Ebene zu behandeln sei. (Fortsetzung EU-Hauptausschuss)jan