Parlamentskorrespondenz Nr. 75 vom 05.02.2013

EU steckt ihre Ziele im Justizbereich für 2013 ab

Wechselseitige Anerkennung von Entscheidungen, mehr Zusammenarbeit

Wien (PK) – Die Europäische Union wird ihre Justizpolitik auch im laufenden Jahr nach dem Stockholmer Protokoll mit seinem Bekenntnis zur Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und insbesondere dem Ansatz der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen und Urkunden ausrichten. Dies geht aus dem Bericht der Justizministerin betreffend die Jahresvorschau auf Basis des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2013 (III-392 d.B.) hervor, der nun dem Parlament vorliegt.

Österreich befürwortet grundsätzlich die Prioritäten des EU-Arbeitsprogramm im Bereich Justiz sowie die Anstrengungen Irlands, Litauens und Griechenlands als Vorsitzstaaten in Richtung einer verstärkten Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, heißt es dazu im Bericht von Justizministerin Beatrix Karl. Bei der Fülle der während der aktuellen Triopräsidentschaft in Verhandlung stehenden Rechtsakten werde aber weiterhin sehr darauf zu achten sein, dass diese gründlich vorbereitet werden, die Kohärenz gewahrt bleibt und eine Verbesserung der Qualität der Rechtssetzung sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung erreicht werden, gibt das Papier überdies zu bedenken. Ausdrücklich wird dabei auch unterstrichen, dass die EU-Vorhaben im Bereich Justiz keine finanziellen Mehrkosten für die Mitgliedstaaten verursachen dürfen.

EU will Kooperation der Mitgliedstaaten im Strafrecht stärken

Im Strafrecht betreffen die Vorhaben der Union im Einzelnen die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, die Einziehung von Erträgen aus Straftaten, die Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen oder etwa die gegenseitige Anerkennung von Rechtsverlusten. Geplant sind auch Vorschläge betreffend die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz der finanziellen Interessen der Union bzw. die Einrichtung eines Europäischen Strafregisterinformationssystems für verurteilte Drittstaatsangehörige. Ferner will die EU Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels festlegen, verstärkt in Sachen Bekämpfung der Geldwäsche tätig werden sowie Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Fälschung treffen.

EU plant Verordnung über Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

Die Arbeiten über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, aber auch Vorschläge betreffend die gegenseitige Anerkennung der Wirkung bestimmter Personenstandsurkunden, von Entscheidungen im Ehegüterrecht und im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften stehen wiederum im Mittelpunkt der EU-Aktivitäten auf dem Gebiet des Zivilrechts. Der Bericht erwartet darüber hinaus eine Revision der Richtlinie über Pauschalreisen, einen Verordnungsvorschlag betreffend spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie einen Rechtsakt hinsichtlich kollektiver Rechtsdurchsetzung. Verjährungsfristen bei Verkehrsunfällen, die Haftung im Nuklearbereich oder etwa Schadenersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts bilden weitere Schwerpunkte des Programms. (Schluss) hof