Parlamentskorrespondenz Nr. 88 vom 06.02.2013

Vorlagen: Verfassung

Opposition will Wasser schützen und "Po-Grapschen" sanktionieren

Grüne fordern Verwaltungsstrafe für mutwilliges Berühren des Gesäßes

Wien (PK) – Da laut mehreren Gerichtsurteilen das mutwillige Angreifen des Gesäßes gegen den Willen einer Betroffenen keine sexuelle Belästigung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt und damit strafrechtlich auch nicht geahndet werden kann, schlagen die Grünen vor, im Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen eine entsprechende Verwaltungsstrafbestimmung zu verankern (2183/A). Demnach soll eine Geldstrafe von bis zu 2.180 € verhängt werden können, wenn jemand "eine Person durch Berührung ihrer sexuellen Sphäre belästigt" oder dies versucht.

VfGH: Grüne für Offenlegung von Nebenbeschäftigungen

In Form eines Entschließungsantrags sprechen sich die Grünen dafür aus, die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs zur Offenlegung von Nebenbeschäftigungen zu verpflichten (2193/A[E]). Konkret sollen die VfGH-RichterInnen nach Vorstellung von Abgeordneter Daniela Musiol sonstige Berufstätigkeiten, Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten, Gutachtertätigkeiten und Publikationen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Mitgliedschaften melden müssen. Die Angaben sollen im Internet veröffentlicht werden. Begründet wird die Initiative von Musiol damit, dass die für die Rechtsprechung notwendige Unbefangenheit der VfGH-RichterInnen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein müsse.

Opposition will Wasserversorgung vor Privatisierung schützen

Das BZÖ hat sich in einem vom Nationalrat bereits behandelten Dringlichen Antrag für eine verfassungsgesetzliche Regelung ausgesprochen, um die heimische Wasserversorgung vor Privatisierungen zu schützen (2179/A[E]). In diesem Zusammenhang haben sich Klubobmann Josef Bucher und seine FraktionskollegInnen auch gegen jegliche Beschlüsse auf EU-Ebene gewandt, die zu einer Liberalisierung der Wasserversorgung führen würden.

Die Grünen und die FPÖ haben sich den Bedenken des BZÖ angeschlossen und nunmehr eigene Initiativen zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vorgelegt. So fordern Grün-Abgeordnete Christiane Brunner und ihre FraktionskollegInnen ein eigenes Bundesverfassungsgesetz, das Gemeinden ausdrücklich verbietet, die kommunale Wasserversorgung an gewinnorientierte private Unternehmen auszulagern (2198/A[E]). Gesundes Wasser sei ein existenzielles Gut und müsse jeder Person zugänglich sei, bei einer Privatisierung wären die Versorgung unwirtschaftlicher Regionen, ein fairer Preis und ein gutes "Produkt" jedoch nicht gewährleistet, lautet die Begründung.

Die FPÖ hat bereits konkrete Vorstellungen, wie eine Verfassungsbestimmung zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung lauten könnte (2208/A). "Das Eigentum an und der Betrieb von kommunalen Wasserversorgungsanlagen ist dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie ausgegliederten Rechtsträgern, die sich in deren Eigentum befinden, vorbehalten. Die Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 bleiben unberührt", so der konkrete Formulierungsvorschlag. Die FPÖ will mit dieser Verfassungsbestimmung einem steigenden Privatisierungsdruck auf Gemeinden durch neue EU-Vorgaben einen Riegel vorschieben und gewährleisten, dass die Wasserversorgung nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen wird. (Schluss) gs