Parlamentskorrespondenz Nr. 132 vom 21.02.2013

Wissenschaftsausschuss: Neufinanzierung der Unis bleibt umstritten

Töchterle: Betreuungsrelation und Studierqualität werden verbessert

Wien (PK) - Die Finanzierung von Universitäten soll auf völlig neue Beine gestellt werden. Der Wissenschaftsausschuss bahnte heute der Universitätsgesetz-Novelle mit mehrheitlicher Zustimmung durch SPÖ und ÖVP den Weg ins Nationalratsplenum. Damit wird der Grundstein für die so genannte "kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung" gelegt, die ab 2016 teilweise und nach 2019 komplett nach dem Modus der Studienplatzfinanzierung erfolgen soll. Für die Periode 2013-2015 ist ein befristetes Pilotprojekt für eine Studienplatzfinanzierung in fünf Studienfeldern vorgesehen.

Die Debatte darüber verlief äußerst kontrovers, wobei die Trennlinie genau zwischen Regierungsparteien und Opposition verlief. Einig war man darüber, dass es sich bei dieser Reform um einen "Paradigmenwechsel" handelt, der jedoch je nach politischer Zugehörigkeit positiv oder negativ verstanden wurde. So kritisierte Ausschussvorsitzender Abgeordneter Martin Graf (F) scharf, aus seiner Sicht werde mit der Beschlussfassung der Novelle das Prinzip der Zugangsbeschränkung normiert, es löse somit das Prinzip des freien Hochschulzugangs ab. Ein von seinem Klubkollegen Andreas Karlsböck eingebrachter Antrag, die Regierungsvorlage dem bestehenden Unterausschuss zuzuweisen, um darüber ausführlich mit ExpertInnen diskutieren zu können, wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.  

Auch die Grünen konnten den Neuerungen nur wenig abgewinnen. Sie seien zu vage, um mehr Qualität zu gewährleisten, so Abgeordneter Kurt Grünewald (G), der mehr Mittel für die Universitäten einforderte. Das BZÖ (Abgeordneter Kurt List) hielt das Gesetz für unausgegoren und vermisste echte Perspektiven.

Zufrieden mit der Vorlage zeigten sich hingegen die Abgeordneten der Koalitionsparteien. Das Ergebnis sei für beide Seiten tragbar und herzeigbar, merkte Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) an, für sie sei  oberste Priorität gewesen, das Studienangebot nicht zu reduzieren und die Studienbedingungen im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu verbessern. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) begrüßte dezidiert den Paradigmenwechsel, denn der freie Zugang zu Österreichs Universitäten aus ganz Europa ohne Studiengebühren und ohne Kapazitätsregelungen sei weder fair noch sozial.

Bundesminister Karlheinz Töchterle unterstrich, das Hauptziel der Reform sei es gewesen, die Betreuungsverhältnisse sowie die Studierqualität für die Studentinnen und Studenten zu verbessern.

Was bringt die Studienplatzfinanzierung?

Die vorliegende Änderung des Universitätsgesetzes (2142 d.B.) ist für das Wissenschaftsressort der erste Schritt, eine neue Struktur der Universitätsfinanzierung zu implementieren. Sie soll laut Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle mehr Transparenz  gewährleisten und in größerem Ausmaß als bisher auf Leistung, Qualität und Kapazität hin ausgerichtet sein. Gleichzeitig wird der Zugang zu einigen stark frequentierten Studien geregelt.

Zentrales Element des neuen Modells ist die Finanzierung der universitären Lehre, die sich an der Anzahl der von den Universitäten angebotenen und betreuten Studienplätze orientiert, wobei Studienplätze ähnlicher Ausrichtung und Ausstattungsnotwendigkeit zu Fächergruppen zusammengefasst werden. Die Universitäten erhalten ein durch die Leistungsvereinbarung festgelegtes Globalbudget, über dessen Einsatz sie im Rahmen ihrer Aufgaben und der Leistungsvereinbarung frei verfügen können. Es setzt sich aus drei Säulen - Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und klinischen Mehraufwand - zusammen.

Ab der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 wird sich der den Universitäten zur Verfügung stehende Gesamtbetrag aus einem Teilbetrag für die Grundbudgets und einem Teilbetrag für die Hochschulraum-Strukturmittel zusammensetzen. Inklusive Offensivmittel sollen die Hochschulen dann zusätzlich 990 Mio. € - die angekündigte "Hochschul-Milliarde" – erhalten.

Das Gesetz schafft auch die Möglichkeit, kapazitätsorientierte Zugangsregeln in fünf überdurchschnittlich nachgefragten Studienfeldern festzulegen. Dabei wird jene Mindestanzahl an Studienplätzen gesetzlich vorgeschrieben, die in den einzelnen Studienfeldern für neue Studierende pro Studienjahr österreichweit insgesamt zur Verfügung stehen müssen.

Betroffen davon sind der Regierungsvorlage zufolge "Architektur und Städteplanung" (ausgenommen sind dabei die Studien an der Universität für angewandte Kunst in Wien, an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz und an der Akademie der bildenden Künste Wien) mit 2.020 Plätzen, ferner "Biologie und Biochemie" (ausgenommen Studien, zu denen bereits Zugangsregelungen bestehen) mit 3.700 Plätzen, die beiden Studienfelder "Informatik" mit 2.500 und "Pharmazie" mit 1.370 Plätzen sowie "Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft" mit 10.630 Plätzen.

Welche Studiengänge davon genau umfasst sind, das soll laut einer mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommenen Ausschussfeststellung durch Verordnung des Wissenschaftsministers festgelegt werden.

Bei Bedarf kann das Rektorat jeder Universität, an der die Nachfrage die Anzahl der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Studienplätze übersteigt, Zugangsregelungen durch Aufnahmeverfahren schaffen.

Für diese Studienfelder enthält die Novelle auch ein sogenanntes "Qualitätsverbesserungspaket", in dem das Wissenschaftsressort Offensivmittel von rund 36 Mio. € zur Schaffung von 95 zusätzlichen ProfessorInnenstellen zur Verfügung stellt. Dies soll zu einer Verbesserung der Studienbedingungen bzw. der Betreuungsverhältnisse führen.

Als Planungsinstrument dient künftig der "Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan", der erstmals Ende 2014 vorliegen soll.

Im Gesetzentwurf finden sich ferner Änderungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). So wird die lebenslange Sperre bei Studien aufgehoben, den Studierenden wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, eine Prüfung zwei Mal wiederholen zu können.

FPÖ: Freier Hochschulzugang ist Geschichte

In der Diskussion wurde seitens der FPÖ (die Abgeordneten Martin Graf und Andreas Karlsböck) kritisiert, dass die Novelle zum Universitätsgesetz, die eine gesellschaftsrelevante Neuorientierung mit sich bringe, ohne breite Diskussion im Wissenschaftsausschuss "durchgewinkt" werden soll. Mit ihrem Anliegen, die Materie dem Unterausschuss zuzuweisen, blieben sie jedoch in der Minderheit. Besonders Ausschussvorsitzender Martin Graf zeigte sich "tief betroffen" und geißelte die Neuerungen als einen Paradigmen- und Prinzipienwechsel, als einen der größten Grundsatzwechsel seit Ministerin Firnberg, da man nun vom bisher bestehenden Prinzip des freien Hochschulzugangs abgehe und jenes der Zugangsbeschränkung normiere. Das stelle eine Umkehrung eines fundamentalen Punkts der Hochschulpolitik dar, beanstandete er.

Sowohl Graf als auch Karlsböck äußerten große Skepsis hinsichtlich der Aufnahmetests, wie man es anhand jener, die an den Medizinuniversitäten durchgeführt werden, sehen könne. Es werde zu Selektionen in verschiedenen Bereichen kommen, befürchtete Karlsböck, mit Zugangsregelungen werde auch Gesellschaftspolitik betrieben. Das komme einer Pervertierung und einem demokratiepolitischen Skandal gleich. Zugangsregelungen müssten standardisiert sein, sagte er und es dauere Jahre, um festzustellen, ob sich diese auch bewähren.

Abgeordneter Martin Graf übte auch harsche Kritik an teilweise rückwirkenden Inkrafttretensbestimmungen und konnte nicht verstehen, warum einiges bereits in einem Jahr wieder außer Kraft treten soll, wenn man es nicht rechtzeitig ändert. Positiv bewertete er die zusätzlichen ProfessorInnenstellen, hielt aber gleichzeitig fest, er wäre dafür, sämtliche Nebenbeschäftigungen der ProfessorInnen zu streichen.

Grüne: Universitäten brauchen mehr Geld

Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen verlieh Abgeordneter Kurt Grünewald (G) seiner Befürchtung Ausdruck, dass die Zahl der Studienplätze sinken werde. Um die geforderte Qualität tatsächlich zu gewährleisten, brauche man mehr Mittel für die Universitäten, so seine Forderung. Die zugesagten Mittel würden die Universitäten benötigen, um den Status Quo aufrecht zu erhalten, betonte er und wies in diesem Zusammenhang auf gleichlautende relevante Stellungnahmen hin. Es sei daher frisches Geld notwendig, etwa für Innovationen und Infrastruktur. Einmal mehr bemängelte er die zu hohe Dotierung des klinischen Mehraufwands. Grünewald wandte sich auch gegen den Umstand, dass die Finanzministerin bei der Finanzierung der Studienplätze mitredet.

Wie seine Vorredner bezweifelte Grünewald die Aussagekraft von Aufnahmetests. Untersuchungen bewiesen, dass diese eine Trefferquote erzielen, die lediglich um 16% höher liege als eine Zufallsquote. Die Zugangs- und Eignungsverfahren tragen ihm zufolge den individuellen Begabungen und Schwächen nicht Rechnung und seien daher nicht valide. Aussagekräftige Tests schaffe man nicht in kurzer Zeit, stellte Grünewald fest und präferierte seinerseits eine Einstiegsphase in einem Fächerbündel.

BZÖ: Gesetz ist unausgegoren

Abgeordneter Kurt List (B) nahm zahlreiche negative Stellungnahmen der RektorInnen zum Anlass, seine ablehnende Haltung darzulegen. Das Gesetz sei kaum praktikabel, unausgegoren und ohne Perspektiven. Es sei schwierig, in so kurzer Zeit die Neuerungen umzusetzen, zu viele Fragen blieben noch offen.

SPÖ: Studienplatzfinanzierung: kein Instrument zur Reduzierung des Angebots

Von einer "wichtigen Weichenstellung", die für die beiden Koalitionspartner tragbar und herzeigbar sei, sprach Abgeordnete Andrea Kuntzl (S). Aus der Sicht der SPÖ hielt sie nochmals fest, dass die Studienplatzfinanzierung ein gutes Instrument der fairen und transparenten Finanzierung darstelle, aber in keinem Fall als ein Instrument zur Beschränkung der Studienplätze herhalten dürfe. Diese Festlegung sei aus gesellschaftspolitischer Sicht wichtig, da man in Zukunft mehr qualifiziertes Personal brauche. Die gemeinsamen Bemühungen hätten zum Ziel gehabt, die Studienbedingungen unter den budgetären Gegebenheiten zu verbessern, was durch den Ausbau von ProfessorInnenstellen auch gelungen sei.

Der Grundsatz des freien Hochschulzugangs sei nicht verlassen worden, widersprach sie Ausschussvorsitzendem Graf, nach Möglichkeit soll jeder auch in Zukunft sein Wunschstudium beginnen können. Aufgrund der gegenwärtigen Situation könne man aber nicht garantieren, dass das Wunschstudium an der Universität der ersten Wahl aufgenommen werden kann. Es werde punktuell zu Aufnahmeverfahren kommen, Kuntzl zeigte sich jedoch überzeugt davon, dass diese nicht flächendeckend eingesetzt werden müssen.

Um die Qualität der Aufnahmeverfahren zu garantieren, habe man gesetzlich ein mehrstufiges Verfahren, Stoffabgrenzungen und ein Diskriminierungsverbot verankert. Es sei auch sichergestellt, dass der zeitlich begrenzte Pilotversuch evaluiert wird, erklärte die SPÖ-Mandatarin.

ÖVP wäre gerne noch weiter gegangen

Erfreut über das vorliegende Ergebnis zeigte sich auch Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V). Der nun vorgenommene Paradigmenwechsel sei ein erster Schritt, sagte sie, die ÖVP wäre hinsichtlich der Begrenzungsmöglichkeiten durchaus weiter gegangen. Ein völlig offener Zugang zu Österreichs Universitäten ohne Studiengebühren und Kapazitätsregelungen seien weder fair noch sozial, außerdem würde den Universitäten in diesem Fall die Planbarkeit fehlen.

Man müsse nun die Erfahrungen abwarten, um weitere Schritte zu setzen. Das gelte auch für die Aufnahmeverfahren, merkte Cortolezis-Schlager an, denn diese seien ein Lernprozess. Jedenfalls sei im Laufe der Diskussion Bewusstsein für die Betreuungssituation geschaffen worden.

Töchterle: Ein großer Wurf

Als übergreifendes Hauptziel der Novelle nannte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und der Studierqualität. Daher sei an zwei Schrauben gedreht worden, indem man die Zahl der Betreuenden erhöht und gleichzeitig Obergrenzen eingezogen habe. Ohne diese wäre die Ausweitung der Lehrkapazitäten sinnlos, fügte er hinzu. Die Zugangsgrenzen liegen laut Töchterle in jenen Fächern, in denen das Pilotprojekt läuft, - mit Ausnahme der Architektur - höher als die derzeit dortige Anzahl der Erstsemestrigen. Die Obergrenzen könnten auch von den Universitäten österreichweit flexibel gehandhabt werden. Er glaube daher, dass man in den wenigsten Fällen Zugangsregelung brauche und diese müssten wertschätzend und prognosestark sein. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) jan/sox


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