Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 22.02.2013

Vorlagen: Umwelt

Änderung des Strahlenschutzgesetz

Wien (PK) – Bei der Verwaltungsreform wurden Zuständigkeiten der Landeshauptleute beim Strahlenschutz auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen, was dazu führte, dass anstelle von neun Strahlenschutzbehörden in den Ländern etwa 100 Bezirksverwaltungsbehörden für Strahlenschutzverfahren zuständig wurden. Zwecks Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung folgt die Bundesregierung nun einem Beschluss der Landeshauptleutekonferenz und schlägt dem Nationalrat vor, diese Zuständigkeitsübertragung zurückzunehmen. Die diesbezügliche Regierungsvorlage zur Änderung  des Strahlenschutzgesetzes sieht auch vor, die Intervalle für die periodischen Überprüfungen von Strahlenbetrieben mit geringem Gefährdungspotenzial von zwei auf drei oder mehr Jahre auszudehnen. Bei Strahlenquellen mit hohem Gefährdungspotenzial bleibt der einjährige Überprüfungsintervall unverändert. Außerdem sollen beim Instanzenzug Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 vorgenommen werden (2161 d.B. und Zu 2161 d.B.). fru