Parlamentskorrespondenz Nr. 147 vom 27.02.2013

Universitäten: Nationalrat beschließt Studienplatzfinanzierung

Neue Uni-Finanzierung und Zugangsregeln bleiben politische Zankäpfel

Wien (PK) - Mit der heute erfolgten mehrheitlichen Beschlussfassung der Novelle zum Universitätsgesetz im Nationalrat hat der Plan, die Finanzierung der Universitäten auf das Modell der Studienplatzfinanzierung umzustellen, eine weitere wichtige parlamentarische Hürde genommen. Nach einer Pilotphase soll die so genannte "kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung" ab 2016 teilweise und nach 2019 komplett implementiert werden.

SPÖ und ÖVP begrüßten die Neuregelung als ein tragbares und herzeigbares Ergebnis, die Opposition konnte sich dem nicht anschließen und übte scharfe Kritik am Gesetzesetwurf. Die FPÖ sprach sogar vom Ende des freien Hochschulzugangs. Bundesminister Karlheinz Töchterle zeigte sich überzeugt davon, dass durch die zusätzlichen Planstellen und die Begrenzung von Studienplätzen in einigen Fächern die Betreuungssituation an den österreichischen Universitäten verbessert werde.

Der neue Finanzierungsmodus startet 2013 mit einem bis 2015 befristeten Pilotprojekt in fünf überdurchschnittlich nachgefragten Studienfeldern. Das Gesetz schafft dabei auch die Möglichkeit, in diesen Bereichen Zugangsregeln einführen zu können, sollte die Zahl der StudienanfängerInnen die gesetzliche festgelegte österreichweite Mindestanzahl an Studienplätzen überschreiten.

Betroffen von dieser Regelung sind die Studienfelder "Architektur und Städteplanung" (ausgenommen sind dabei die Studien an der Universität für angewandte Kunst in Wien, an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz und an der Akademie der bildenden Künste Wien) mit 2.020 Plätzen, ferner "Biologie und Biochemie" (ausgenommen Studien, zu denen bereits Zugangsregelungen bestehen) mit 3.700 Plätzen, die beiden Studienfelder "Informatik" mit 2.500 und "Pharmazie" mit 1.370 Plätzen sowie "Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft" mit 10.630 Plätzen. Zur Bewältigung des Studentenansturms werden 95 neue Professorenstellen geschaffen.

Welche konkreten Studiengänge davon genau umfasst sind, das soll laut einer mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen im Wissenschaftsausschuss angenommenen Ausschussfeststellung durch Verordnung des Wissenschaftsministers festgelegt werden.

Im Gesetzentwurf finden sich ferner Änderungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). So wird die lebenslange Sperre bei Studien aufgehoben, den Studierenden wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, eine Prüfung zwei Mal wiederholen zu können.

FPÖ: Freier Hochschulzugang wird praktisch abgeschafft

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) kritisierte das Gesetz als "Verrat an den Jugendlichen" und meinte, der freie Hochschulzugang werde nun faktisch abgeschafft und das Prinzip der Zugangsbeschränkung zur Norm erhoben. Der Redner lehnte überdies das rückwirkende Inkrafttreten sowie die Beschränkung der Gültigkeit einiger Bestimmungen auf 12 Monate ab und warnte in diesem Zusammenhang vor einer Gefährdung der Planungssicherheit für die Universitäten und die Studierenden. Kein Verständnis zeigte er auch für die Zugangsregelungen, auf die, wie er zu bedenken gab, Österreich nicht vorbereitet sei. Scharfe kritische Worte fand der Redner dabei vor allem für die nach Geschlechtern differenzierten Aufnahmetests an den medizinischen Universitäten, wobei er bemerkte, hier habe man aus "ideologischen Verrenkungen" das Recht gebeugt und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Mit dem vorliegenden Gesetz werde man bloß schlechte Gewohnheiten einzementieren, befürchtete Karlsböck und forderte eine Rückverweisung an den Ausschuss, um eine ausreichende Diskussion auch mit den Betroffenen zu ermöglichen.

ÖVP: Größte Novelle seit Firnberg

Abgeordnete Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) sprach hingegen von der "größten Novelle seit Firnberg". Die Studienplätze würden nun bei der Finanzierung stärker in den Mittelpunkt gestellt, wobei es gelte, auch auf die beschränkten Kapazitäten an den Universitäten Bedacht zu nehmen. Die Betreuungsrelation pro Studierenden müsse in Zukunft als Maß für die Zuteilung der Budgetmittel herangezogen werden, wo aber die Kapazitäten nicht ausreichen, werde es Aufnahmeverfahren geben, fasste die Rednerin die Zielrichtung der neuen Universitätsfinanzierung zusammen. Klar war für Cortolezis-Schlager aber, dass bei den Aufnahmetests an den medizinischen Universitäten noch Verbesserungsbedarf besteht.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) begrüßte die Novelle ebenfalls und zeigte sich zuversichtlich, dass es durch die Festlegung von Kapazitäten und die von den Universitäten autonom ausgearbeiteten Aufnahmeverfahren gelingen werde, gut ausgebildete AkademikerInnen zu bekommen.

Grüne: Aufnahmetests haben Aussagecharakter von Losentscheiden

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) lehnte die Novelle namens seiner Fraktion als unausgegoren ab und warf der Regierung vor, die Opposition in die Beratungen nicht ausreichend eingebunden zu haben. Heftige Kritik übte der Redner an den Aufnahmetests, deren Aussagecharakter er in die Nähe eines Losentscheids rückte, sowie am Abstellen des Gesetzes auf die Prüfungsaktivität von Studierenden. Die Studieneingangsphase wiederum bezeichnete Grünewald als mangelhaft, zumal sie seiner Meinung nach bloß das Büffeln, nicht aber die Berufsfähigkeit fördere. Der Wissenschaftssprecher der Grünen berief sich in seiner ablehnenden Haltung auch auf die skeptischen Stellungnahmen der Rektorenkonferenz und resümierte, wenn man etwas verbessern will, dann müsste man neues Geld in die Hand nehmen und nicht bloß das alte Geld als neues verkaufen.

SPÖ: Transparentere und fairere Form der Universitätsfinanzierung

Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) wertete die Novelle als Pilotversuch und erwartete sich davon eine neue, transparente und fairere Form der Finanzierung für die Universitäten sowie eine Verbesserung der Studienbedingungen in den am stärksten nachgefragten Studienrichtungen durch den Ausbau des Lehrpersonals. Wichtig war für die Rednerin dabei, dass es im Wege der Studienplatzfinanzierung nicht wie ursprünglich gefordert zu einer Reduktion der Zahl der Studienplätze kommt. Jeder soll in Österreich nach seinen Möglichkeiten sein Wunschstudium beginnen können, wenn auch nicht immer an der gewünschten Universität, betonte Kuntzl. Die Rednerin bekannte sich auch zu den Aufnahmetests. Diese dürften aber nicht zu schicksalshaften K.O.-Prüfungen werden, gab sie zu bedenken und warnte überdies auch vor Diskriminierungen nach dem Geschlecht.

BZÖ: Fauler Kompromiss

Abgeordneter Kurt LIST (B) sprach von einem faulen Kompromiss zwischen den Regierungsparteien und kritisierte die Novelle als unausgereiftes "Husch-Pfusch-Gesetz". Der Redner erinnerte in diesem Zusammenhang an die Bedenken seitens der Hochschülerschaft sowie der Rektorenkonferenz und beklagte ein Chaos an den Universitäten, für das er die ÖVP verantwortlich machte. Seit Jahrzehnten habe die Volkspartei jede Reform im Wissenschaftsbereich blockiert, stand für List fest. Das vorliegende Gesetz sei eine Katastrophe für die Studierenden und die Universitäten, stand für List fest.

Team Stronach will Zweckbindung der Studiengebühren

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) forderte mit Nachdruck eine Zweckbindung jeglicher Studiengebühren und Universitätsgelder für konkrete Forschungsprojekte und bemängelte, in den letzten Jahren sei auf diesem Gebiet viel zu wenig geschehen. In einem Entschließungsantrag drängte der Sprecher des Team Stronach zudem auf die Sicherstellung einer transparenten europäischen Forschungsförderung.

Töchterle: Studienqualität wird verbessert

Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE sah in der Novelle einen wichtigen Schritt in eine neue Art der Universitätsfinanzierung und hob insbesondere zwei Schwerpunkte hervor: Einerseits werde mehr Betreuungspersonal an den Universitäten sichergestellt, zum anderen lege man mit diesem Gesetz Obergrenzen an Studienplätzen in fünf besonders nachgefragten Fächern fest. Ziel sei jedenfalls die Verbesserung der Studienqualität, betonte der Minister. Österreich könne nicht unbegrenzt Studienplätze für die ganze EU zur Verfügung stellen, es soll aber jeder das Fach in Österreich studieren können, das er studieren möchte – wenn auch nicht immer an der ursprünglich gewünschten Universität, meinte Töchterle.

Keine Reduktion von Studienplätzen

Abgeordneter Elmar MAYER (S) betonte, bei diesem Gesetz werde weder mit der Qualität noch mit der Quantität zurückgefahren. Vielmehr gehe es um einen schrittweisen Ausbau der Studienplatzfinanzierung und um die langfristige Sicherung einer ausreichenden Anzahl an Studienplätzen. Ziel der tertiären Ausbildung bleibe es aus Sicht der SPÖ, dass jedem entsprechend Begabten ein Studium offen stehen muss, unabhängig vom Einkommen seiner Eltern, unterstrich Mayer.

Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) bekannte sich mit Nachdruck zum freien Hochschulzugang und sprach sich gegen Zugangsbeschränkungen aus. Heftige Kritik übte sie an Wissenschaftsminister Töchterle, dem sie Polemik gegenüber der FPÖ in den Ausschussberatungen vorwarf. Unterreiner meinte, es sei zutiefst undemokratisch, sich über die Argumente der Opposition hinwegzusetzen, und stellte fest, Töchterle verkenne das Wesen der Demokratie.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) qualifizierte die Vorlage als Meilenstein für die Universitäten und erwartete sich vor allem eine Verbesserung der Studienbedingungen und der Betreuungsrelation, eine Erhöhung der Abschlussquoten und der Zahl der prüfungsaktiven Studierenden sowie eine Verbesserung der Finanzierung. Entscheidend war für Franz dabei, dass es zu keiner Reduktion bei den Studienplätzen kommt. 

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) erteilte bildungspolitischem Elitedenken eine klare Absage, wandte sich strikt gegen Kapazitätsbeschränkungen und Obergrenzen an den Universitäten und sprach sich hingegen für die Ausweitung der Kapazitäten aus. Ein Abänderungsantrag des Redners enthielt Präzisierungen über die Bestellung einer gemeinsamen Leitung für die Gemäldegalerie der Akademie der Bildenden Künste und das Kupferstichkabinett.

Abgeordneter Rudolf BUCHMAYR (S) begrüßte die Novelle und erwartete sich von der Evaluierungsphase eine intensive Diskussion mit den Betroffenen über die Weiterentwicklung des Systems.

Abgeordneter Martin GRAF (F) zweifelte an der Praktikabilität des Gesetzes und zeigte sich vor allem irritiert über den Umstand, dass die neuen Bestimmungen über die Universitätsfinanzierung bereits nach einem Jahr wieder außer Kraft treten sollen. Heftige Kritik übte er auch an den Zugangsbeschränkungen. In Wirklichkeit seien nicht fünf, sondern bereits 98 Studienrichtungen und damit 40 % aller Studierenden von den Zugangsbeschränkungen betroffen, rechnete er vor.

Alarmiert reagierte Graf darüber hinaus auf eine Detailbestimmung des Gesetzes, die für die Verleihung von Ehrentiteln auch die Einholung einer Stellungnahme des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands verlangt. Es handle sich hier um die Abfragung von Gesinnung, stellte er fest und sprach von der Gefahr, in Zukunft könnte auch der Zugang zum Studium von politischen Kriterien abhängig gemacht werden. Graf warnte in diesem Zusammenhang mit Nachdruck vor einem Überschießen bei den Anfangstests.

Auf den Unmut des Redners stießen auch die zahlreichen Nebenbeschäftigungen des Lehrpersonals an Universitäten, wobei Graf meinte, man könnte das Betreuungsverhältnis wesentlich verbessern, indem man einfach die Nebentätigkeiten verbietet. Die Universitäten könnten mit dem vorliegendem Gesetz nicht planen, die Novelle gehe auf Kosten der Chancengleichheit aller Studierenden, lautete das abschließende Urteil des Wissenschaftssprechers der FPÖ, der zudem für eine Rückverweisung an den Ausschuss plädierte.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage nach Ablehnung des Abänderungsantrages der Grünen in Dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen.

Der Entschließungsantrag des BZÖ zur Sicherstellung einer transparenten europäischen Forschungsförderung blieb in der Minderheit.

Grüne fordern Verbesserungen für PraktikantInnen

Im Anschluss an die Debatte über die zukünftige Universitätsfinanzierung standen zwei Anträge zur Verbesserung der Situation von PraktikantInnen zur Diskussion. Die Grünen fordern darin einerseits die Einrichtung einer öffentlichen Qualitätsdatenbank für Pflichtpraktika (2189/A(E)), die bei eigenen Praktikums-Beratungsstellen an den Universitäten einzurichten wäre, sowie die Verankerung von Qualitätsstandards in den relevanten Studienplänen (2205/A(E)), um zumindest ein Mindestmaß an ausbildungsbezogener und arbeitsrechtlicher Qualität von Praktika zu definieren. Die beiden Initiativen erhielten jedoch keine ausreichende Unterstützung und wurden mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordnete Susanne WINTER (F) erkannte in beiden Anträgen der Grünen positive Aspekte und meinte, die Pflichtpraktika müssten einer rechtlichen Regelung unterzogen werden. Studierende könnten als Praktikanten nicht wie die Sklaven des 21. Jahrhunderts gehalten werden, gab sie zu bedenken und forderte vor allem die Einführung von sozial- und arbeitsrechtlichen Standards.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) hielt fest, ein Praktikum biete jungen Menschen eine wichtige Möglichkeit, erste Einblicke in das  Berufsleben zu gewinnen und stelle für Unternehmen eine Chance dar, eventuelle zukünftige MitarbeiterInnen kennenzulernen. Das eigentliche Problem sei Franz zufolge der Mangel an Praktikumsstellen in Österreich, wodurch Betriebe PraktikantInnen leichter als billige Arbeitskräfte ausnützen könnten. Die eingebrachten Forderungen der Grünen schreckten Unternehmen eher davor ab, PraktikantInnen aufzunehmen, als das dadurch mehr qualitätsvolle Praktikumsplätze geschaffen würden, warnte Franz und sprach die Ablehnung ihrer Partei zu den Grün-Anträgen aus.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) zeigte auf, dass in den letzten Jahren die Anzahl an Pflichtpraktika im Laufe einer Ausbildung massiv zugenommen habe, da immer mehr Studienpläne Praktikumszeiten vorsähen. Die geltende Rechtslage entspreche allerdings den neuen Anforderungen nicht, da für PraktikantInnen etwa keine geregelten Arbeitszeiten vorgesehen seien. Schatz sah daher einen unmittelbaren Handlungsbedarf der Gesetzgebung gegeben, ein Praktikantenausbildungsgesetz zu schaffen, das ausbildnerisch und arbeitsrechtlich klare Qualitätsstandards für Praktika schafft. Eine flächendeckende Qualitätssicherung von Praktikumsanbietern wäre mit der von den Grünen vorgeschlagenen Qualitätsdatenbank zu schaffen, in der sich Praktikumsstellen verpflichtend für eine Bewertung zu registrieren hätten, skizzierte Schatz eine ihrer Forderungen.

Angesichts der wachsenden Zahl an Praktika in Berufsbildenden Schulen und im tertiären Bildungsbereich sah Abgeordneter Erwin PREINER (S) eine verpflichtende Evaluierung dieser Pflichtpraktika dringend vonnöten. Es gehe nicht an, dass PraktikantInnen als billige und oft nicht sozialversicherte Arbeitskräfte verstanden würden, daher habe die ÖH auch schon das sogenannte "Gütesiegel Praktikum" erarbeitet, um dieser Entwicklung am Arbeitsmarkt Einhalt zu gebieten, beschrieb Preiner. Zur allgemeinen Verbesserung der Situation erachtete er allerdings die Forderungen der Grünen in den Entschließungsanträgen al zu kurz gegriffen und er rief zu einer breiten weiterführenden Diskussion dazu auf.

Für Abgeordneten Kurt LIST (B) ist bei der Frage der Qualitätssicherung von Pflichtpraktika eine EU-weite Regelung anzustreben. Damit würde nicht zuletzt der österreichische Hochschulraum international gestärkt und es werde den Universitäten ermöglicht, höchste Qualitätsziele zu erreichen. Kein gutes Haar ließ der BZÖ-Mandatar in diesem Zusammenhang an der Wissenschaftspolitik von SPÖ und ÖVP, schlechte Rankings österreichischer Universitäten in internationalen Vergleichen belegten das politische Versagen in diesem Bereich. Er forderte daher den Wissenschaftsminister auf, sich mit den zahlreichen Oppositionsanträgen zum Thema Universitätsstandort Österreich zu befassen.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) erklärte seine Zustimmung zu den debattierten Grün-Anträgen, da es hoch an der Zeit sei, das Problem minderwertiger Praktika zu lösen. Markowitz umriss den Grundgedanken eines Pflichtpraktikums als erste Gelegenheit für Viele, in den Beruf einzusteigen. Aus diesem Grund dürfe es auch für PraktikantInnen keine unbezahlte Arbeit geben, Arbeitszeit und auch Überstunden seien ebenso zu regeln, unterstrich der Stronach-Politiker.  

Das Plenum folgte der Ablehnung des Wissenschaftsausschusses zu beiden Grün-Anträgen, wodurch beide Entschließungsanträge nicht angenommen wurden. (Fortsetzung Nationalrat) hlf/red