Parlamentskorrespondenz Nr. 149 vom 27.02.2013

Zahlungsverzugsgesetz soll mittelständige Wirtschaft schützen

Ausnahmen für VerbraucherInnen und bei Mietrecht

Wien (PK) – Am Abend gab es im Nationalrat fast Einstimmigkeit für das Zahlungsverzugsgesetz, womit eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden kann. Nur das BZÖ war nicht dafür. Das Zahlungsverzugsgesetz enthält im Wesentlichen Bestimmungen über die Fälligkeit der Geldschuld. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern gilt nun, dass für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung der Betrag bereits am Fälligkeitstag auf dem Konto des Gläubigers eingezahlt sein muss. Nicht betroffen von dem Gesetz sind allerdings VerbraucherInnen sowie der Bereich des Mietrechts. Klarstellungen in diesem Zusammenhang bringt zudem eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, die das Plenum ebenfalls mit deutlicher Mehrheit passierte.

BZÖ befürchtet Rechtsunsicherheiten bei Überweisungen

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) hielt fest, das BZÖ werde dem Zahlungsverzugsgesetz nicht zustimmen. Als Grund nannte er, dass die bereits im Justizausschuss von seiner Fraktion vorgebrachten Kritikpunkte auch in den letzten Tagen nicht entkräftet werden konnten. Grosz fürchtet enorme Rechtsunsicherheiten, weil eine Rechnung künftig nicht mehr am letzten Tag der Fälligkeit überwiesen werden könne, sondern zu diesem Zeitpunkt schon am Konto des Gläubigers eingelangt sein müsse. Da man nicht vorhersehen könne, wie lange Banküberweisungen dauerten, werde es für Schuldner beispielsweise schwierig, ein dreiprozentiges Skonto bei Rechnungszahlung innerhalb von 14 Tagen zu nutzen, prophezeite er.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) machte Abgeordneten Grosz darauf aufmerksam, dass sich das Zahlungsverzugsgesetz an eine EU-Richtlinie anlehne und damit nur für Zahlungen im EU-Raum gelte. Da Überweisungen innerhalb der EU gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie jedoch binnen eines Tages wertzustellen sind, sei die Gefahr von Zahlungsverzögerungen nicht gegeben. Für Ikrath ist das Zahlungsverzugsgesetz vielmehr eine Schutznorm für die mittelständische Wirtschaft. Gerade kleine und mittlere Betriebe würden durch Zahlungsverzug von Unternehmen bzw. der öffentlichen Hand leicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, machte er geltend.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) wies ebenfalls darauf hin, dass die EU-Zahlungsdiensterichtlinie Banken zur Wertstellung von Überweisungen binnen eines Tages verpflichte. Zudem bleibe für KonsumentInnen der Zeitpunkt der Zahlungsveranlassung relevant, unterstrich er. Erfreut äußerte sich Jarolim darüber, dass das Rechtspraktikum künftig wieder auf sechs Monate verlängert werden soll.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegendem Gesetzentwurf an. Auch er sieht in den neuen Bestimmungen ein Schutzinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Fichtenbauer hofft, dass die verankerten hohen Verzugszinsen Schuldner dazu veranlassen werden, ihren Gläubigern nicht mehr auf der Nase herumzutanzen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) wertete die vorgesehenen Neuregelungen ebenfalls als gute Lösung. Österreich sei verpflichtet, einer EuGH-Entscheidung Rechnung zu tragen, betonte er und zeigte sich zuversichtlich, dass Unternehmen sich darauf einstellen werden, offene Rechnungsbeträge künftig einen Tag vor der Fälligkeit zu überweisen. Für KonsumentInnen gebe es ohnehin eine Ausnahme, auch für Mieten sei eine Schutzvorschrift gefunden worden.

Karl: Neue Bestimmungen sollen Zahlungsmoral verbessern

Justizministerin Beatrix KARL unterstrich, mit dem vorliegenden Gesetz setzte man neue Maßstäbe für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen bzw. zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand. Sie hofft, mit den neuen Bestimmungen die Zahlungsmoral in Österreich zu verbessern. Unter anderem sind ihr zufolge eine Erhöhung des Verzugszinssatzes, Höchstgrenzen für Zahlungsfristvereinbarungen und eine Pönalisierung nachteiliger Vertragsklauseln vorgesehen. Zum Schutz von MieterInnen wurde laut Karl festgehalten, dass Mieten erst am 5. des jeweiligen Monats am Konto des Vermieters eingelangt sein müssen.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) äußerte gleichfalls die Hoffnung, dass das Zahlungsverzugsgesetz einen Beitrag zur Verbesserung der Zahlungsmoral in Österreich leisten wird.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHLER (S) meinte, die Kritik von Abgeordnetem Grosz gehe ins Leere. Sie wies auf die Verpflichtung von Banken zur raschen Geldüberweisung und auf Sonderregelungen für VerbraucherInnen hin.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) machte geltend, dass die Zahlungsdisziplin österreichischer Unternehmen vorbildhaft sei. Rechnungen würden im internationalen Vergleich relativ rasch beglichen, betonte er. Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand habe sich zuletzt aber weiter verschlechtert, so Haubner.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) hob hervor, dass für MieterInnen eine gute Lösung gefunden worden sei. Die Bestimmung, dass Mieten erst am 5. eines Monats am Konto des Vermieters eingegangen sein müssen, gilt ihr zufolge nicht nur für neue Mietverträge, sondern auch für bereits laufende Mietverhältnisse. Vertragliche Vereinbarungen, die vom 5. als Fälligkeitstag abweichen seien unzulässig.

In den Chor der Zustimmung reihte sich auch Abgeordnete Karin HAKL (V), die ebenso wie ihre Fraktionskollegin Abgeordnete Anna HÖLLERER die Bedeutung des Gesetzes für die Klein- und Mittelbetriebe hervorhob. So seien nun auch der Staat und seine Unternehmen verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten Frist ihre Rechnungen gegenüber den privaten Zulieferern zu begleichen, betonte Hakl.

Positive Auswirkungen erwartete sich auch Abgeordnete Elisabeth GROSSMANN (S), zumal, wie sie zu bedenken gab, gerade die kleinen Zulieferer häufig in einem existenzbedrohenden Ausmaß unter der schlechten Zahlungsmoral großer Unternehmen leiden.

Bei der Abstimmung wurden beide Vorlagen mit S-V-F-G-T-Mehrheit angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) hlf/red