Parlamentskorrespondenz Nr. 150 vom 28.02.2013

Die soziale Dimension der Krise in Europa

Nationalrat diskutiert über EU-Bericht, Türkei und Menschenrechte

Wien (PK) – Im Nationalrat wurde heute auch noch über EU, Außenpolitik und Menschenrechte diskutiert. Die wirtschaftliche Lage in der EU sowie die nötigen Schritte, um die gegenwärtige Krise zu bewältigen, sind Themen des Jahreswachstumsberichts 2013 der EU-Kommission, den der EU-Unterausschuss an das Plenum des Nationalrats weitergeleitet hat (2165 d.B.). Er wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Anstrengungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zwar erster Erfolge gezeitigt haben – etwa sinkende Haushaltsdefizite, nachlassende Spannungen auf den Finanzmärkten und erste Anzeichen für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit -, die Staaten aber nicht von der Verpflichtung entbunden werden können, weitere Reformschritte zu setzen, um die Krise zu überwinden und um Wachstum und Beschäftigung zu schaffen.

Auch Österreich muss seinen Schuldenstand von über 70% zurückführen und sein Defizit unter die Marke von 3% drücken. Der Wirtschaftsausblick für die EU bleibt insgesamt fragil, für 2013 ist laut Analyse von einer weiterhin prekären Situation mit teileweise positiven Entwicklungen auszugehen.

Der Jahreswachstums-Bericht bildet den Auftakt zum "Europäischen Semester", ein Instrument zur finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, das als vorbeugendes Krisenmanagement konzipiert ist und 2011 erstmals angewandt wurde und einem festen Sechsmonats-Fahrplan folgt.

Arbeitslosigkeit und Austeritätspolitik bereiten Sorgen

Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) begrüßte die Schwerpunkte der EU in Richtung Zukunftsinvestitionen sowie hinsichtlich der Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die KMU. Kritik übte er aber an der Austeritätspolitik der Union und an der Forderung Brüssels nach flexibleren Arbeitsmärkten und niedrigeren Lohnabschlüssen. Rossmann vermisste überdies konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und der Arbeitslosigkeit.

Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) zog aus dem Bericht den Schluss, dass die soziale Dimension nun viel ernster genommen werde als bisher. Sie rief in ihrer Wortmeldung insbesondere zu konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf und empfahl die österreichische Jobgarantie für Jugendliche als Vorbild für die EU.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) maß der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ebenfalls zentrale Priorität zu und sah Europa aufgerufen, wieder auf den Wachstumspfad zurückzukehren.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) befasste sich kritisch mit einzelnen Passagen des Berichts, so etwa mit Empfehlungen hinsichtlich niedrigerer Lohnabschlüsse und Erleichterungen von Entlassungen. Er beklagte insgesamt, zentrale Fragen wie das Problem der Zuwanderung würden in dem Bericht ausgeklammert bleiben. Das Papier gehe somit völlig an der Realität vorbei und erschöpfe sich in der Wiederholung altbekannter Phrasen, befand Hübner und forderte die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, in der Europäischen Union ihre Missbilligung gegenüber diesem Bericht zu Ausdruck zu bringen.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) führte die Rezession und die hohe Arbeitslosigkeit in Europa auf die in Brüssel verordnete Sparpolitik zurück und stellte fest, die Menschen hätten das Vertrauen in die EU verloren. Wir brauchen ein Europa der Bürger sowie Politiker, die gegenüber der Union die Interessen der Bevölkerung vertreten, war Spadiut überzeugt.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) zeigte sich besorgt über die Auswirkungen der Krise und warnte, die bestehenden Probleme könnten durch den Sparkurs noch verschärft werden. Gefragt seien jetzt mehr Wahrheit, mehr Fairness und mehr Transparenz in der Europäischen Union, meinte Hagen.

Ostermayer: Bewältigung der Krise in Europa ist wichtig für Österreich

Staatssekretär Josef OSTERMAYER bekannte sich zu den Zielen des vorliegenden Berichtes – wachstumsfreundliche Konsolidierung, Wiederherstellung einer normalen Kreditversorgung, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise, sowie Modernisierung der Verwaltung – und bemerkte, Österreich habe in seinem Konsolidierungspaket bereits wichtige Schritte in diese Richtung gesetzt. Die Bedeutung der Bekämpfung der Krise in Europa ergab sich für Ostermayer allein schon aus der Abhängigkeit der österreichischen Wirtschaft von den Exporten in den EU-Raum.

Abgeordnete Gisela WURM (S) nahm die Debatte über den Bericht zum Anlass, sich gegen eine Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer schon vor 2033 auszusprechen, wobei sie argumentierte, die tatsächliche Gleichstellung habe in Österreich noch nicht stattgefunden.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) stellte die Beschäftigungspolitik in den Mittelpunkt seiner Ausführungen und merkte dabei an, die niedrige Arbeitslosenrate in Österreich zeige, dass die Regierung die richtigen Maßnahmen gesetzt habe. Was die Europäische Union betrifft, warnte Krainer vor den negativen Auswirkungen einer, wie er sagte, blinden Sparpolitik.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht mehrheitlich zur Kenntnis genommen, der Entschließungsantrag der FPÖ blieb in der Minderheit.

Rahmenabkommen zwischen EU und Vietnam

Der Nationalrat genehmigte auch ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam, durch das die Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet ausgebaut werden sollen. Das Abkommen ist das dritte dieser Art zwischen der EU und einem südostasiatischen Land und betrifft konkret die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit, Frieden und Sicherheit, Handels- und Investitionsfragen sowie Justiz und sozioökonomische Entwicklung.

Das BZÖ sei die einzige Fraktion, die sich dezidiert gegen das vorliegende Abkommen mit Vietnam ausspreche, stellte Abgeordneter Gerhard HUBER (B) klar, denn durch einen zollfreien Warenverkehr mit diesem billig produzierenden Land würden österreichische Arbeitsplätze gefährdet. Möglicherweise unterstütze man damit zudem Kinderarbeit im Vietnam, was vehement abzulehnen sei. Abgeordneter Franz GLASER (V) erinnerte seinen Vorredner, dass der Staatsvertrag zwischen der EU und der sozialistischen Republik Vietnam natürlich auch Bezug auf die Menschenrechte nehme. Schon im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit stelle die wirtschaftliche Verbindung zu dem nach dem Vietnamkrieg 1975 völlig zerstörten Land einen wichtigen Schritt dar.

Die Bestimmungen zu Beschäftigungsstandards und sozialer Sicherheit sind für Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) bedeutende Punkte des Vertrages, denn damit ergäben sich auch Verbesserungen für die Situation vietnamesischer Frauen am Arbeitsmarkt und bei der politischen Beteiligung. Abgeordnete Alev KORUN (G) erkannte im Rahmenabkommen zur umfassenden Partnerschaft der EU mit der sozialistischen Republik Vietnam Anzeichen einer strategischen Asien-Politik der Union. Sie fügte allerdings an, falls auch ein Freihandelsabkommen mit Vietnam geschlossen werde, müsste Europa besonders der Einhaltung von Menschenrechten durch die vietnamesische Führung Augenmerk schenken.

Für Abgeordneten Anton HEINZL (S) bildet die Bekämpfung der Armut das zentrale Element der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Kooperation zwischen EU und Vietnam. Österreich wolle ihm zufolge die Handelsbeziehungen mit dem südostasiatischen Staat vor allem am High-Tech Markt und in den Bereichen Energie, Umwelt und Bildung nutzen.

Einstimmigkeit für Friedensverhandlungen mit Kurdenpartei

Einhellige Zustimmung erhielt ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien, in dem die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Werner Amon (V) an die Regierung appellieren, sich für eine Fortsetzung der Friedensverhandlungen zwischen der türkischen Regierung und der Kurdenpartei sowie dem inhaftierten PKK-Führer Öcalan einzusetzen. Die Grünen wiederum forderten die Regierung auf, in ihren bilateralen Kontakten mit der Türkei, aber auch auf multilateraler Ebene die Menschenrechtslage weiterhin im Fokus zu behalten. Auch dieser Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter Wolfgang GROSSRUCK (V) sah in beiden Anträgen der Debatte eine klare Aufforderung, die Türkei solle Menschenrechtsverletzungen einstellen und internationale Normen einhalten. Im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen sei zwar in der Türkei bereits viel in diese Richtung geschehen – so habe der türkische Staat die Todesstrafe abgeschafft - doch gebe es noch gravierende Missstände etwa bei Fragen der Presse- und Religionsfreiheit. Besonders kritisch setzte sich Großruck mit der prekären Lage der Christen in islamischen Ländern auseinander.

30.000 Menschenleben habe der gewaltsame Konflikt der Türkei mit der kurdischen Arbeiterpartei PKK in den letzten 30 Jahren gefordert, vor diesem Hintergrund gäben die vorsichtigen Friedensgespräche zwischen den verfeindeten Gruppen Anlass zur Hoffnung, hob Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) hervor. Die Stabilisierung der Region sei für Europa von großer Bedeutung, daher gelte es, die Friedensinitiative aktiv zu unterstützen.

Dem pflichtete auch Abgeordnete Alev KORUN (G) bei. Konkret sprach die Grün-Politikerin Verhaftungswellen unter JournalistInnen und GewerkschafterInnen in der Türkei an, und drängte die österreichische Regierung, ihren Beitrag für eine politische Lösung des Konflikts zu leisten. Abgeordnete Gisela WURM(S) schilderte ihre Eindrücke, die sie 2011 als Wahlbeobachterin in Türkei gesammelt hatte, und berichtete über die damalige "explosive Situation". Die  Friedensverhandlungen und die Zulassung der kurdischen Sprache als Amtssprache seien als Fortschritt zu werten.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) befand, der diskutierte Antrag auf Einhaltung von Menschenrechten durch die Türkei solle die potentielle EU-Mitgliedschaft dieses Landes von sich aus ausschließen und er erinnerte, der Nationalrat habe versprochen, dass sich Österreich im Falle eines EU-Beitritts der Türkei verpflichte, eine Volksabstimmung darüber abzuhalten. Scheibner zufolge sei dieses Versprechen durch die Regierung in den letzten Tagen relativiert worden. Aus Sicht seiner Fraktion sei jedenfalls eine maßgeschneiderte Partnerschaft mit der Türkei eine bessere Option als eine EU-Vollmitgliedschaft, bekräftigte der BZÖ-Mandatar. Abgeordneter Christoph HAGEN (T) informierte, dass der türkische Premier Recep Tayyip Erdoğan sich derzeit anlässlich einer Konferenz auf Staatsbesuch in Österreich aufhalte und er verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Menschenrechtsverletzungen der Türkei bei sämtlichen Treffen des türkischen Regierungschefs mit österreichischen Politikern angesprochen werden.

Lopatka: Menschenrechtslage in der Türkei bleibt im Fokus

Staatssekretär Reinhold LOPATKA erwiderte darauf, bei jedem Zusammentreffen mit Premier Erdoğan während dessen Wien-Aufenthalts werde die Menschenrechtslage in der Türkei behandelt. Die Aussage Scheibners, seitens der Regierung sei das österreichische Referendum über den EU-Betritt der Türkei in Frage gestellt worden, wies der Staatssekretär scharf zurück. Es gebe kein Abweichen von der ursprünglichen Haltung der Regierung, eine Volksabstimmung darüber durchzuführen, auch in der kommenden Legislaturperiode werde die zukünftige Regierung zum gleichen Schluss kommen.   

Zur Situation religiöser Minderheiten in der Türkei sprach Lopatka die rechtlich ungesicherten Existenz des christlichen Klosters Mor Gabriel an, unterstrich allerdings, der türkische Europaminister habe zugesagt, ungeachtet einer negativen Höchstgerichtsentscheidung die Verhandlungen über den Bestand des Klosters fortzusetzen.

SPÖ-Klubobmann Josef CAP bekräftigte, auch der Bundeskanzler habe eindeutig Position für eine Kontinuität in der Frage eines Referendums Österreichs über einen Beitritt der Türkei zur EU bezogen. Zu diskutieren ist für Cap die generelle Integrationsfähigkeit des Landes, mit dem eine enge maßgeschneiderte Zusammenarbeit unfraglich in höchstem Maße interessant sei.

Menschenrechte: Überprüfung Österreichs und Reform des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof

Die Bundesregierung solle weiterhin die Empfehlungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, die dieser 2011 bei seiner Universellen Staatenprüfung (Universal Periodic Review – UPR) in Österreich ausgesprochen hatte, umsetzen, so ein Ersuchen (1952/A(E)) von SPÖ und ÖVP. Im Zusammenhang mit der laufenden Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) fordern die Koalitionsparteien weiters, Österreich müsse in internationalen Gremien dagegen auftreten, dass Individualbeschwerden beim EGMR von nationalstaatlicher Seite unterbunden werden (2007/A(E)).

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) bekannte sich zur Reform des  Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR), der entscheidend für die Wahrung der Menschenrechte sei. Daher gelte es, dessen Verfahren zu beschleunigen und die Umsetzung der EGMR-Urteile in den Nationalstaaten noch zu verbessern.  Abgeordneter Franz GLASER (V) betonte, Menschenrechte bildeten die gemeinsame Basis für alle Gesellschaften. Die Regierung solle sich besonders dafür einsetzen, dass auch den Individualbeschwerden beim EGMR zum Durchbruch verholfen werde. 

Obwohl die FPÖ dem vorliegenden Antrag zur Stärkung des EGMR im Ausschuss zugestimmt habe, verweigere seine Fraktion nun die Annahme, teilte Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) mit. Als Erklärung führte er das kürzlich erfolgte Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes an, nach dem Österreich auch Homosexuellen das Adoptionsrecht gewähren muss. Hübner zeigte sich erbost, dass der EGMR Österreich vorschreibe, Belange der nationalen Souveränität wie das Familienrecht zu ändern und er schlug vor, Erkenntnisse des EGMR nicht automatisch in Verfassungsrang zu heben.

Dieser Anregung erteilte Abgeordnete Alev KORUN (G) eine entschiedene Absage und sie unterstrich, der Schutz vor Diskriminierung habe für alle, also auch für Homosexuelle, zu gelten. Mit der Reform des EGMR müsse ein Aushöhlen von Individualbeschwerden unterbunden werden, so Korun weiter. Zum zweiten Antrag des Debattenteils meinte sie, im Grunde müsste die Umsetzung der UN-Empfehlungen ein Automatismus sein.

Für Abgeordneten Gerhard HUBER (B) werden Menschenrechte mit zweierlei Maß gemessen und er bezog sich dabei auf den bereits mehrmals im Menschenrechtsausschuss vertagten BZÖ-Antrag gegen die Benes-Dekrete. Dadurch verweigere man in den Augen Hubers die Anerkennung des Unrechts, das deutschsprachigen Minderheiten in der ehemaligen Tschechoslowakei nach Ende des Zweiten Weltkriegs wiederfahren sei.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) meinte, wenn man sich die schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien vor Augen führe, sehe, dass die Rechte von Minderheiten und Frauen in Ägypten in Gefahr seien, und die Situation in Ungarn beobachte, sei Österreich nahezu ein gelobtes Land, was die Einhaltung der Menschenrechte betreffe. Mit den vorliegenden Anträge solle die Situation weiter verbessert werden, bekräftigte er.

Abgeordneter Franz ESSL (V) führte aus, Österreich sei, was die Einhaltung von Menschenrechten betrifft, gut. Dennoch werde ständig an Verbesserungen gearbeitet. So sei man auch bemüht, die Empfehlungen der UNO umzusetzen.

Abgeordneter Harry Rudolf BUCHMAYR (S) hob die Bedeutung des Europäischen Menschengerichtshofs hervor und betonte, dieser habe in der Vergangenheit viele weise Entscheidungen getroffen.

Die vom Menschenrechtsausschuss empfohlene Entschließung betreffend Universal Periodic Review Prozess der Vereinten Nationen wurde vom Nationalrat einstimmig, die Entschließung betreffend Reform des Europäischen Menschengerichtshofs mehrheitlich angenommen.

Unterstützung religiöser Minderheiten in der Türkei

Österreichs Rolle bei der Unterstützung religiöser Minderheiten in der Türkei wurde ebenfalls vom Nationalrat diskutiert. Grundlage dafür bildete ein SPÖ-ÖVP-Antrag (1953/A(E)), in dem rechtliche Benachteiligungen nicht-muslimischer Religionsgruppen in der Türkei  - am Beispiel des Rechtsstreits um den Erhalt des syrisch-orthodoxen christlichen Klosters Mor Gabriel - angesprochen werden.

Im Rahmen der Debatte sprachen sich VertreterInnen aller Fraktionen für den Erhalt des Klosters Mor Gabriel in der Türkei aus. Unter anderem wiesen die Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl (S), Wolfgang GROSSRUCK (V), Josef A. RIEMER (F), Gerhard HUBER (B), Christoph HAGEN (T)  und Angela LUEGER (S) darauf hin, dass es sich beim Kloster um eines der ältesten christlichen Klöster der Welt handle und die Entscheidung eines Gerichts, das Kloster weitgehend zu enteignen, die gesamte syrisch-orthodoxe Gemeinde in der Türkei bedrohe. Abgeordnete Alev KORUN (G) betonte, es gehe um das Recht auf freie Religionsausübung und generell um den Schutz von Minderheiten.

Generell gaben die Abgeordneten Riemer, Huber und Hagen zu bedenken, dass weltweit Millionen von Christen verfolgt würden. Ihrer Meinung nach tut die EU zu wenig, um Druck auf die betroffenen Staaten auszuüben. Auch in der Türkei werden ihrer Ansicht nach Christen unterdrückt. Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) hob hervor, es sei die Verpflichtung nationaler Parlamente über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und sich weltweit für Menschenrechte einzusetzen.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffen Erhalt des Klosters Mor Gabriel wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen. Ein weiterer von Abgeordnetem Riemer namens der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag fand dem gegenüber keine Mehrheit. Der Antrag zielte darauf ab, das Kloster Mor Gabriel zum Weltkulturerbe zu erheben, laut Abgeordneter Lueger ist es aber bereits auf der UNESCO-Liste.

Initiative "Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen"

Eine Bürgerinitiative (Nr.32) zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung gab Anlass zur Diskussion über Maßnahmen im Kampf gegen Sex-Handel von minderjährigen Opfern. Hauptanliegen der Initiative "Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen" ist, die Hilfs- und Betreuungsangebote für die Opfer  des Menschenhandels – unter anderem in Form einer Hotline - auszuweiten, ExpertInnenteams in allen Bundesländern zum Aufspüren von Kinderhandel einzurichten sowie die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) hielt fest, Ziel der vorliegenden Bürgerinitiative sei es, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Ihr zufolge sind 16 % der Opfer von Menschenhandel Kinder, zwei Drittel davon Mädchen. Kinder würden nicht nur sexuell ausgebeutet, sondern auch gezwungen zu betteln oder kriminelle Handlungen zu begehen. Die vorliegende Entschließung stellt laut Lohfeyer sicher, dass das Thema weiterhin auf der Agenda des Parlaments bleibt.

Abgeordnete Christine MAREK (V) äußerte die Hoffnung, dass das öffentliche Bewusstsein für die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch die Bürgerinitiative und die Diskussion im Parlament geschärft wird. Die Abgeordneten seien sich einig, dass man gegen sexuelle Ausbeutung vorgehen müsse, sagte sie.

Abgeordneter Josef A. RIEMER (F) machte darauf aufmerksam, dass es sich um eine weltweit durchgeführte Kampagne handelt. Kinderprostitution sei ein Milliardengeschäft und Menschenhandel mittlerweile bereits lukrativer als der Handel mit Drogen, unterstrich er. Seiner Meinung nach wird in Österreich zu wenig getan, um den Sex-Handel mit Kindern einzudämmen. Man müsse mehr hinschauen, mahnte er.

Abgeordnete Alev KORUN (G) meinte, die vorliegende Entschließung werde nicht reichen, um bestehende Probleme in Österreich zu lösen. Ihrer Ansicht nach fehlen in vielen Bundesländern Strukturen, um Opfer von Kinderhandel aufzuspüren und adäquat zu versorgen. Sie hofft daher, dass ein von den Grünen eingebrachter Entschließungsantrag rasch beschlossen wird.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) bekräftigte, man müsse dagegen ankämpfen, dass Kinder missbraucht und ausgebeutet werden. Weltweit sind ihr zufolge 1,2 Millionen Kinder betroffen. Manche Bundesländer hätten gute Betreuungseinrichtungen für betroffene Kinder und seien gut vernetzt, konstatierte Haubner, andere allerdings nicht. Erfreut äußerte sie sich darüber, dass die längst fällige Hotline für vermisste Kinder mittlerweile eingerichtet ist.

Zustimmend zur vorliegenden Entschließung äußerten sich auch die Abgeordneten Franz KIRCHGATTERER (S) und Thomas EINWALLNER (V). Einwallner wies darauf hin, dass der Einsatz für Menschenrechte eines der Schwerpunktthemen der österreichischen Außenpolitik sei.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) setzte sich mit den einzelnen Maßnahmen der Ministerien gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern auseinander und hinterfragte die seiner Ansicht nach zum Teil unkoordinierten Schritte. Es wäre sinnvoll, die verschiedenen Hotlines und Notrufnummern zu einer einzigen zusammenzuführen, unterstrich er. 

Auch Abgeordneter Gerald GROSZ (B) warnte vor zu großer Euphorie aufgrund der absehbaren einhelligen Zustimmung zur vorliegenden Entschließung. Wenn Österreich wirklich etwas gegen Kinder- und Menschenhandel tun wolle, dann müsse sich die Politik endlich entschließen, verstärkt gegen Bettelkriminalität vorzugehen, sagte er. Für ihn ist es ein Verbrechen, alte, kranke und behinderte Menschen auszubeuten und ihnen 90 % der Betteleinnahmen abzunehmen.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) hlf/red