Parlamentskorrespondenz Nr. 151 vom 28.02.2013

Gemeinsame Linie für Eisbären - geteilte Meinungen zu Immunität

Nationalrat schließt mit Schutz der Arktis und Auslieferungsanträgen

Wien (PK) – Ab Mitternacht gab es Einigkeit im Nationalrat beim Schutz der Arktis. Das Plenum folgte damit dem Beschluss des Umweltausschusses, die Bundesregierung möge sich international für den größtmöglichen Schutz der Arktis als Naturlebensraum und für die Einrichtung eines internationalen Schutzgebietes rund um den Nordpol einsetzen. Vorangegangen war der Ausschussentschließung ein entsprechender Antrag der Grünen (2147/A(E)) . Weitere Punkte der Forderung sind, Österreich solle bei der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommen im kommenden März dafür eintreten, den Eisbären auf die Liste der zu schützenden Tiere zu stellen und auf die Förderung umweltgefährdender Industrieprojekte in der Hohen Arktis verzichten.

Abgeordneter Hermann GAHR (V)unterstrich die parteienübergreifenden Konsens über die Erhaltung des Lebensraums Arktis und sprach von einem sinnvollen Anliegen, bei dem das Parlament Solidarität und Geschlossenheit zeigt.

Abgeordneter Hannes WENINGER (S) bekannte sich zur Einführung eines internationalen Schutzgebiets für die Arktis und zum besonderen Schutz der Eisbären.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) bezeichnete die Unterstützung des Antrags aus der Sicht des Tierschutzes als Selbstverständlichkeit.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) wies auf die Gefährdung der Arktis durch Klimawandel und wirtschaftliche Ausbeutung hin und drängte in einem weiteren Entschließungsantrag auf ein sofortiges Verbot der Öl- und Gasförderung in der Arktis und auf einen Stopp der Wirtschaftsförderung für heimische Unternehmen, die umweltgefährdenden Projekte in der Arktis betreiben.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) schloss sich ebenso wie die Abgeordneten Gertrude AUBAUER (V) und Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) den zustimmenden Wortmeldungen an. Auch die Abgeordneten Josef AUER (S), Rudolf PLESSL (S) und Walter SCHÖPF (S) zeigten sich erfreut darüber, dass es möglich war, in Sachen Arktis eine gemeinsame Linie zu finden.

Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH versicherte, Österreich werde sich auf den verschiedenen Ebenen für den Schutz der Arktis und des Eisbären einsetzen.

Die Entschließung wurde einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Immunität von Huber und Strutz aufgehoben

Zum Teil einstimmig, zum Teil mehrheitlich folgte das Plenum den Empfehlungen des Immunitätsausschusses und machte den Weg für behördliche Ermittlungen gegen BZÖ-Abgeordneten Gerhard Huber wegen des Verdachts der Verwendung gefälschter Beweismittel und gegen FPÖ-Abgeordneten Martin Strutz wegen des Verdachts der Untreue frei. In beiden Fällen besteht nach Meinung des Ausschusses kein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Mandatare und der im Raum stehenden Vorwürfe.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) erinnerte an das Einschreiten des Abgeordneten Huber zur Überprüfung von Missständen bei der Gemeinderatswahl in Lienz und den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der BZÖ-Mandatar hätte mit falschen Unterlagen operiert. Grosz meinte unter Hinweis auf ein juristisches Gutachten von Bernd Oberhofer, das Tätigwerden Huber sei von der Immunität erfasst und sprach sich vehement gegen eine Auslieferung vor. Es gehe nicht an, mit Vorhabensberichten der Staatsanwaltschaft Politik zu machen, empörte sich Grosz.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) widersprach seinem Vorredner und betonte, es sei sehr seriös ermittelt worden, die Unterlagen hätten sich tatsächlich als falsch erwiesen, das Auslieferungsbegehren sei deshalb berechtigt.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Ausschusses auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung mit S-V-G-Mehrheit angenommen.

Dem Antrag des Ausschusses auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Martin Stutz von der FPÖ im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schloss Reifnitz wurde einstimmig entsprochen. Dazu gab es keine Wortmeldungen.  

Eine weitere (192.) Sitzung des Nationalrats diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) hlf/red