Parlamentskorrespondenz Nr. 185 vom 07.03.2013

Qualifizierte UnionsbürgerInnen zentral in EU-Wachstumsstrategie

EU-Jahresvorschau 2013 zu den Bereichen Unterricht, Kunst, Kultur

Wien (PK) – Die Europäische Union sehe gerade in Krisenzeiten Investitionen in Bildung als langfristig wachstumsfördernde und arbeitsplatzsichernde Maßnahmen, was zu begrüßen sei, heißt es im Bericht zur EU-Jahresvorschau 2013 (III-399), den die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Claudia Schmied dem Parlament übermittelt hat. Grundlage der Strategischen Jahresplanung bilden das Arbeitsprogramm der EU-Kommission und das 18-Monatsprogramm der irischen, litauischen und griechischen Präsidentschaften, also der neuen Trio-Präsidentschaft, bestehend aus den drei aufeinander folgenden Ratsvorsitzländern.

Im Mittelpunkt der EU-Bildungspolitik 2013 steht laut Bericht die Ausarbeitung des Legislativvorschlags zum unionsweiten Programm für Bildung, Jugend und Sport, "Erasmus für alle". Damit sollen Mobilität und Kooperationen im Bildungsbereich verstärkt werden. Kulturpolitisch strebt die EU einen reibungslosen Übergang von den bisher geltenden zu den zukünftigen Förderprogrammen an. Daher ist heuer das Erreichen einer Einigung über die Förderprogramme "Kreatives Europa" und "Europa für Bürgerinnen und Bürger" im Zeitraum 2014 bis 2020 primäres Vorhaben des Rats.

EU setzt auf Bildung als Wachstumsmotor

Kernziel der EU-Bildungspolitik ist gemäß der Europa 2020-Strategie zur Gewährleistung nachhaltigen Wachstums, die SchulabbrecherInnenquote in der Union auf unter 10% zu senken und die AkademikerInnenquote unter den 30 bis 34-jährigen auf mindestens 40% zu erhöhen. Österreich habe mit einer Schulabbruchsquote von 8,3% das europäische Ziel bereits erfüllt, wird vom Unterrichtsministerium betont. Um diesen Wert noch weiter zu verringern, werde das BMUKK 2013 eine gemeinsam mit den relevanten Ministerien und den Sozialpartnern ausgearbeitete nationale Strategie zur Senkung des Schulabbruchs im Sinne aller betroffenen SchülerInnen präsentieren.

Der im EU-Jahreswachstumsbericht 2013 festgehaltenen Kommissionsempfehlung an Österreich, Reformen zur Verbesserung von Bildungsergebnissen, vor allem bei benachteiligten jungen Menschen, weiterzuführen, will das BMUKK mit seinem Reformpaket - Neue Mittelschule, Ausbau von Ganztagsbetreuung an Schulen, Bildungsstandards, Reifeprüfung NEU und PädagogInnenbildung Neu –Rechnung tragen. Unter Parametern der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit wird zudem eine Erhöhung des Bildungsniveaus in Österreich angestrebt, für deren Messung die Abschlussquote in der Sekundarstufe II, der Anteil Jugendlicher, die nach dem Schulabschluss eine weiterführende Ausbildung besuchen sowie die Zahl von Aufstiegsberechtigten nach einem Schuljahr herangezogen werden.

"Erasmus für alle" auch im Schulwesen

Hauptaugenmerk liegt im Arbeitsplan der Kommission für 2013 auf dem Vorschlag, die Bildungsprogramme Lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die Drittstaatenprogramme im Hochschulbereich in "Erasmus für alle" für die Laufzeit 2014 bis 2020 zusammenzufassen.  Zusätzlich ist erstmals ein Unterprogramm für Sport vorgesehen. Der aktuelle Kommissionsvorschlag dotiert "Erasmus für alle" mit insgesamt 19 Mrd. €, die irische Ratspräsidentschaft will die Verhandlungen darüber mit Kommission und Parlament der Europäischen Union (Trilog) bis Mai 2013 abgeschlossen haben.

Das BMUKK setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, durch Mobilitätsangebote für SchülerInnen und Lehrkräfte die Internationalisierung und Qualitätsentwicklung von Bildungseinrichtungen zu fördern und die im Legislativvorschlag angeregte Verwaltungsvereinfachung tatsächlich umzusetzen. Die Verhandlungen der Umsatzbestimmungen werden nach der Einigung im Trilog in einem gesonderten Ausschuss der Kommission geführt.

Als erste Reaktion auf die Mitteilung der Kommission "Rethinking Education" und auf bildungspolitische Aspekte des Jahreswachstumsberichts 2013, die auf verbesserte Qualifikation europäischer ArbeitnehmerInnen abzielen, liegt ein Vorschlag für Schlussfolgerungen des Rats vor, der unter anderem verstärkte Fortbildung von PädagogInnen als notwendig aufzeigt. Bereits vom Rat der BildungsministerInnen beschlossene Schlussfolgerungen beziehen sich auf die verbesserte Lehrkräfteausbildung, wie sie Österreich mit der PädagogInnenbildung NEU umsetzt, sowie auf vermehrte Selbstverantwortung von LehrerInnen und SchulleiterInnen. Dazu weist das BMUKK auf das 2012 installierte Qualitätsmanagementsystem im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulwesen Österreichs hin, das von den SchulleiterInnen gemeinsam mit der Schulaufsicht umgesetzt wird und den Schulstandorten mehr Eigenverantwortung gibt.

Diskutiert werden vom Rat der EU 2013 darüber hinaus die Erhöhung der Sprachkompetenzen als Grundlage für Beschäftigungsmöglichkeiten in der EU (Benchmark zum Erlernen von Fremdsprachen), eine bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Bildungssystemen im europäischen Raum (Europäischer Qualifikationsrahmen und Nationaler Qualifikationsrahmen) sowie die Internationalisierung der Hochschulbildung, die für das BMUKK vor allem bei Pädagogischen Hochschulen bedeutend ist.

Donauraum-Strategie in Umsetzungsphase

Im Rahmen der EU-Strategie für den Donauraum zur verstärkten Zusammenarbeit der beteiligten Länder in verschiedenen Politikfeldern planen die irische und die litauische Ratspräsidentschaft, heuer erste Implementierungsergebnisse in Form von Berichten vorzuweisen. Im Schwerpunktbereich "Investitionen in Menschen und Qualifikationen" fungiert Österreich, vertreten durch Unterrichts- und Sozialministerium, als Koordinatorland für die makroregionalen Initiativen, bei "Förderung von Kultur und Tourismus" nimmt das BMUKK an der Steering Group teil. Die Kommission beabsichtige, vorhandene Mittel aus den Strukturfonds für die Implementierungsmaßnahmen zu nutzen, geht aus der Jahresvorschau hervor, neue EU-Finanzmittel seien dafür keine vorgesehen.

Kulturförderprogramme sollen gebündelt werden

Die Beratungen des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Programmen "Kreatives Europa" sowie "Europa für Bürgerinnen und Bürger", jeweils für die Zeitperiode 2014 bis 2020, sollen noch heuer zu Ende geführt werden, so der Plan des Rats der EU.

Unter "Kreatives Europa" werden im diesbezüglichen Kommissionsvorschlag die aktuellen EU-Förderprogramme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus zusammengeführt. Ein Garantiefonds soll dabei vereinfachten Zugang zu Darlehn für die Kreativwirtschaft ermöglichen. Das Programm unterstützt die Kultur, Film- und Kreativbranche zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas und zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Bereichs. Von der Kommission wurde das dafür geplante Budget um 54% auf 1,8 Mrd. € für die gesamte Laufzeit erhöht.

Österreichs Kreativ- und Filmwirtschaft konnte bislang die von der EU bereitgestellten Fördermittel in außerordentlich hohem Ausmaß nutzen – so betrug etwa der Rückfluss aus dem MEDIA Programm mit 19,2 Mio. € zwischen 2007 und 2012 303% -, weswegen dem BMUKK eine Fortführung dieser Fördermaßnahmen im neuen Programm "Kreatives Europa" ein großes Anliegen ist. Österreich setzte bei den diesbezüglichen Verhandlungen bereits durch, dass besonders junge Menschen und benachteiligte Gruppen bessere Zugänge zu Kultur erhalten und auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Filmproduktionen mit geringem Marktpotential Bedacht genommen wird. Auf 229 Mio. € (+4%) steigen die veranschlagten Mittel, mit denen unter dem Namen "Europa für Bürgerinnen und Bürger" Städtepartnerschaften, transnationale Kooperationsprojekte, europaweit tätige Organisationen sowie Studien und Analysen gefördert werden sollen. Österreich trat in Verbindung mit der Förderung des Geschichtsbewusstseins dafür ein, den Begriff "Holocaust" in der Verordnung zu verankern, um die negative Singularität der nationalsozialistischen Verbrechen zu verdeutlichen.

In seiner noch nicht vorliegenden Empfehlung zu besseren Positionierung Europas im globalen Online-Wettbewerb der Kreativwirtschaft sieht der Rat im 18-Monatsprogramm eine Befassung mit der Digitalisierung von Kinofilmen, der Verfügbarmachung des europäischen Filmerbes und neue online-Vertriebsplattformen für audiovisuelles Material vor. Das kulturelle Erbe Europas soll einer Kommissionsempfehlung zufolge in der multimedialen online-Plattform "Europeana" weltweit zugänglich gemacht werden. Zur Finanzierung letzteren Projekts wird seitens der Kommission die Fazilität "Connecting Europe" vorgeschlagen.

Für 2013 plant die EU-Kommission, den Geltungsbereich ihrer Mitteilung zur Filmförderung bezüglich Beihilfeintensitäten und –kriterien auch auf Drehbuchgestaltung und Promotion auszudehnen. Das Kommissionsvorhaben, in dieser Mitteilung die territoriale Beschränkung der Beihilfeleistungen noch strikter festzulegen, sehen einige Mitgliedsländer – darunter auch Österreich – hinsichtlich der Filmstandortförderung kritisch. Der für heuer erwartete Kommissionsvorschlag einer Überarbeitung der Richtlinie zur Rückgabe von unrechtmäßig aus einem Land ausgeführten Kulturgütern erhält dagegen im Sinne des Kulturgüterschutzes eine positive Bewertung durch Österreich.

Kulturhauptstadt 2024 laut Kommissionsplan in Österreich

Zur Fortsetzung der seit 1985 laufenden Aktion "Kulturhauptstädte Europas" ist ein Legislativvorschlag für die Auswahl der Kulturhauptstädte 2020 bis 2033 auf EU-Ebene in Verhandlung. Für 2024 schlägt die Kommission die Ausrichtung der "Kulturhauptstadt" in Österreich und Estland vor. Als maßgebliche Änderungspläne bei der Aktion nennt der Bericht des BMUKK verschärfte Bewertungskriterien, die Einbeziehung von potentiellen Beitrittsländern und die Ernennung der Kulturhauptstädte durch die Kommission, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Kompetenzbeschränkungen der Mitgliedsstaaten im neuen Legislativvorschlag strittiger Punkt in den Verhandlungen darüber sind. Finanziell trägt die EU mit 1,5 Mio. € pro Stadt zu der Initiative bei. Für 2017 werden heuer voraussichtlich Aarhus (Dänemark) und Paphos (Zypern) als Kulturhauptstädte offiziell ernannt. (Schluss) rei