Parlamentskorrespondenz Nr. 191 vom 08.03.2013

Vorlagen: Unterricht

Maßnahmen gegen Schulpflichtverletzung, Öffnung der Berufsschulen

Wien (PK) - Mit einer Änderung des Schulpflichtgesetzes (2198 d.B.) will die Regierung ab 1. September 2013 verstärkt gegen das Schulschwänzen vorgehen. Ein Fünf-Stufen-Plan zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen soll dabei als Unterstützungshilfe betroffener SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigten dienen. Greifen sämtliche von Schule, Schulbehörde und Jugendwohlfahrt gesetzte Maßnahmen nicht, sieht die Regierungsvorlage eine Verwaltungsstrafe von bis zu 440 € vor.

Zu Beginn jedes Schuljahres soll außerdem eine Vereinbarung über Kommunikation und Verhaltensweisen zwischen SchülerInnen und KlassenlehrerIn getroffen werden, um Schulpflichtverletzungen schon im Vorfeld zu verhindern.

Beträgt die unentschuldigte Fehlzeit einer Schülerin/eines Schülers fünf Tage bzw. 30 Unterrichtsstunden im Semester oder drei aufeinander folgende Schultage, erfolgt laut Gesetzesentwurf spätestens dann ein klärendes Gespräch zwischen KlassenlehrerIn, SchülerIn und Erziehungsberechtigten. Zeigen die dadurch gesetzten Maßnahmen vier Wochen danach noch kaum Wirkung, hat die Schulleitung psychologische und soziale Beratungspersonen zur Konfliktlösung beizuziehen.

Als nächsten Schritt hätte der/die SchulleiterIn bei ausbleibendem Erfolg Eltern und SchülerIn über die rechtlichen Folgen einer weiteren Schulpflichtverletzung zu informieren und die zuständige Stelle im Qualitätsmanagement (Schulaufsicht) mit dem Fall zu befassen. Ergibt sich in der zwei Wochen darauf folgenden Erörterung der Zielvereinbarungen durch die Beteiligten mit der Schulaufsichtsbehörde der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, wird die Jugendwohlfahrt eingeschaltet. Ist das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht auch danach nicht zu unterbinden, muss der/die SchulleiterIn Anzeige bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde erstatten. Ungeachtet einer möglichen Geldstrafe haben Schule und Jugendwohlfahrt den/die SchülerIn weiterhin zu unterstützen.

Zur Wirkungsfeststellung dieses Maßnahmenpakets bestimmt eine Novellierung des Bildungsdokumentationsgesetzes, dass unentschuldigte Fehlzeiten von SchülerInnen jährlich umfassend zu erheben und zu analysieren sind. Durch das frühzeitige Vorgehen gegen Schulpflichtverletzungen wird eine Reduktion diesbezüglicher Verfahren bei den Bezirksverwaltungsbehörden erwartet.

Gesetzesvorschlag für Facharbeiter-Ausbildungsinitiative

Jungen Erwachsenen ab 20 Jahren, die ihren Bildungsabschluss an einer Berufsschulen nachholen möchten, wollen die Ressorts Unterricht und Wirtschaft dies ab 1. September 2013 als ordentliche SchülerInnen ermöglichen. Dazu sollen Formen der überbetrieblichen Lehrausbildung im Berufsausbildungsgesetz verankert werden. Das sieht der vorliegende Entwurf des Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetzes 2013 vor (2199 d.B.), mit dem eine Reihe von dafür nötigen Novellen im Schulrecht einhergeht.

Der steigenden Zahl von Antritten zur Lehrabschlussprüfung im "zweiten Bildungsweg" im Berufsschulbereich und damit von außerordentlichen BerufsschülerInnen, die häufig über berufliche Vorqualifikationen verfügen bzw. an vom Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützten Maßnahmen teilnehmen, soll mit den neuen Bestimmungen Rechnung getragen werden. Zudem will die Regierung durch die verstärkte Durchlässigkeit des beruflichen Bildungswesens den Fachkräftemangel Österreichs eindämmen. Der Bildungsauftrag der Berufsschulen wird dabei auf die ergänzende Förderung der überbetrieblichen Ausbildung ausgeweitet. Derzeit werden rund 88 neue Planstellen für diese Initiative benötigt, die anfallenden jährlichen Mehrkosten von 4.756.860 € entfallen auf Bund und Länder zu gleichen Teilen. (Schluss) rei


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