Parlamentskorrespondenz Nr. 199 vom 13.03.2013

Vorlagen: Wirtschaft

Gewerberechtsnovelle soll Betriebsübergaben erleichtern

Wien (PK) – Die Erleichterung von Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben sowie die bürokratische Vereinfachung des gewerblichen Betriebsanlagenrechts sind die beiden Stoßrichtungen einer Novelle der Gewerbeordnung (2197 d.B.). Zur besseren Planung in der Anfangsphase sollen nun Betriebsübernehmer auf Antrag von der Gewerbebehörde eine Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen. Die Regierungsvorlage sieht für Betriebsübernehmer weiters auch die Möglichkeit einer angemessenen Übergangsfrist für die Einhaltung von Auflagen vor.

Neu ist ferner die Möglichkeit, Abänderungen von Auflagen oder Abweichungen vom Genehmigungsbescheid auch dann zu beantragen, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat. In der Praxis soll dies die Berichtigung überschießender Auflagen für die Betriebe erleichtern. Parallel dazu räumt die Novelle Nachbarn in allen Verfahren betreffend Berichtigung von Auflagen Parteistellung ein, wenn mit dem Antrag des Betriebsinhabers neue oder größere Nachteile hinsichtlich ihrer Schutzinteressen verbunden sein können.

Anlagenänderungen von vorübergehender Dauer, die keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken, sollen nunmehr genehmigungsfrei sein. Konkret betrifft diese Regelung das "Public Viewing" in Gaststätten und Gastgärten mit einer zeitlichen Beschränkung von vier Wochen.

Vereinfacht wird darüber hinaus auch die Behördenzuständigkeit bei grenzüberschreitenden Betriebsanlagen. In Zukunft soll jene Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig sein, in deren Sprengel sich der größere Anlagenteil befindet. Eine Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens soll zudem dadurch erreicht werden, dass für die Beschwerde eines Betriebs gegen einen gewerberechtlichen Bescheid nicht mehr der Unabhängige Verwaltungssenat, sondern das jeweilige Landesverwaltungsgericht zuständig ist. (Schluss) hof


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