Parlamentskorrespondenz Nr. 214 vom 14.03.2013

Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz passiert Sozialausschuss

Neue Verwaltungsgerichte erfordern zahlreiche Gesetzesanpassungen

Wien (PK) – Im letzten Teil seiner Sitzung befasste sich der Sozialausschuss des Nationalrats heute mit einer Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, zwei Gesetzespaketen zur Anpassung des ASVG und anderer Sozialgesetze an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, mehreren Sozialabkommen und zwei Entschließungsanträgen der FPÖ. Die teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommenen Gesetzesnovellen bringen unter anderem eine Reihe bürokratischer Erleichterungen beim Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für bestimmte Personengruppen und legen die Einbindung fachkundiger LaienrichterInnen in das Beschwerdeverfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten fest. Die sechswöchige Beschwerdefrist gegen Bescheide des Bundessozialamts bleibt bestehen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer berichtete den Abgeordneten, es würden Gespräche darüber geführt, inwieweit ausländischen AbsolventInnen österreichischer Universitäten der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte erleichtert werden kann. Seiner Ansicht nach ist es aber nicht sinnvoll, die derzeitige Einkommensgrenze von knapp 2000 € brutto massiv zu senken, schließlich wolle man nicht Lohndumping im Akademikerbereich fördern.

Erleichterter Zugang von Familienangehörigen zum Arbeitsmarkt

Die Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (2163 d.B.) sieht in Anlehnung an eine EU-Richtlinie vor, InhaberInnen einer Niederlassungsbewilligung künftig eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" und damit unbeschränkten Arbeitsmarktzugang zu gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das betrifft etwa Drittstaatsangehörige, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich gekommen sind, oder gut integrierte AusländerInnen, die sich seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ebenso werden ArbeitnehmerInnen mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis bzw. BesitzerInnen eines Befreiungsscheins in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System übergeführt. Beschäftigungsbewilligungen gelten in Hinkunft für das gesamte Bundesgebiet und nicht nur wie bisher für einzelne politische Bezirke.

Auch ausländischen KünstlerInnen erleichtert die Gesetzesnovelle den Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen zusätzlich zu ihrem Aufenthaltstitel keine gesonderte Arbeitsberechtigung mehr, sondern erhalten eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die sie zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber berechtigt. Arbeitgeber von Schlüssel- und von Fachkräften können künftig stellvertretend für ihre künftigen MitarbeiterInnen Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen. Vorgesehen sind weiters eine Harmonisierung der Bewilligungsvoraussetzungen für grenzüberschreitend überlassene Arbeitskräfte und eine Beschleunigung von Rot-Weiß-Rot-Karten-Verfahren. Die Bundeshöchstzahl wird mangels Steuerungsfunktion zur Gänze gestrichen.

Durch die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit entfällt der administrative Instanzenzug in Angelegenheiten der Ausländerbeschäftigung. Bescheide regionaler AMS-Geschäftsstellen sind in Hinkunft beim Bundesverwaltungsgericht zu beeinspruchen, das betrifft nach derzeitigem Stand rund 900 Fälle pro Jahr. Neu ist weiters, dass auch ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten in den Kreis der begünstigten Behinderten aufgenommen werden.

Freier Arbeitsmarktzugang für BulgarInnen und RumänInnen ab 2014

Mittels eines Abänderungsantrags wurden in die Gesetzesnovelle Bestimmungen über den Zugang bulgarischer, rumänischer und kroatischer StaatsbürgerInnen zum österreichischen Arbeitsmarkt eingebaut, die ursprünglich im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 enthalten waren. Da die siebenjährige Übergangsfrist für die beiden jüngsten EU-Länder Bulgarien und Rumänien Anfang 2014 ausläuft, brauchen bulgarische und rumänische Staatsangehörige ab dem nächsten Jahr keine arbeitsmarktbehördliche Bewilligung mehr, wenn sie in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen wollen. Ebenso fallen Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen mit Sitz in Bulgarien bzw. Rumänien weg.

Für Kroatien beginnt hingegen mit dem EU-Beitritt im Juli 2013 die Siebenjahresfrist bis zur vollständigen Öffnung des Arbeitsmarkts nach dem 2+3+2-Modell zu laufen. Kroatischen Staatsangehörigen, die am Tag des EU-Beitritts oder danach in Österreich rechtmäßig arbeiten und ununterbrochen mindestens zwölf Monate zum regulären Arbeitsmarkt zugelassen waren, wird allerdings ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt. Das gilt auch für Familienangehörige, wobei für sie in manchen Fällen eine Wartefrist vorgesehen ist.

Im Rahmen der Debatte wertete es Abgeordnete Alev Korun (G) als positiv, dass es aufgrund von EU-Vorgaben zu einer schrittweisen Harmonisierung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Österreich komme. Wer hier lebe, solle hier auch arbeiten dürfen, bekräftigte sie. Korun bedauerte allerdings, dass sich für AsylwerberInnen durch das vorliegende Gesetz nichts ändere. Sie blieben auch bei jahrelangen Asylverfahren de facto weiter mit einem Arbeitsverbot belegt und könnten bestenfalls der Prostitution nachgehen, kritisierte sie. Hinterfragt wurde von ihr außerdem die Wartefrist für den unbeschränkten Arbeitsmarktzugang von Familienangehörigen.

Zur Rot-Weiß-Rot-Karte merkte Korun an, diese funktioniere nicht. Ihrer Ansicht nach ist die Einkommenshürde für ausländische StudienabsolventInnen in Österreich zu hoch.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) sprach sich hingegen für eine Beibehaltung der Einkommensgrenze für Schlüsselarbeitskräfte in Österreich aus. Schließlich wolle man hochqualifizierte ArbeitnehmerInnen und keine BilligarbeiterInnen nach Österreich holen, sagte er. Kritisch äußerte sich Dolinschek zur Ausweitung der Beschäftigungsbewilligung für einzelne politische Bezirke auf das gesamte Bundesgebiet. Zudem befürchtet er negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt durch die Arbeitsmarktöffnung für Bulgarien und Rumänien.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer berichtete den Abgeordneten, dass Gespräche darüber geführt würden, die Hürde für ausländische StudienabsolventInnen österreichischer Universitäten für den Erhalt der Rot-Weiß-Rot-Karte zu reduzieren. Er warnte allerdings davor, die derzeit erforderliche Einkommensgrenze von 1.998 € brutto massiv zu senken, um nicht Lohndumping im Akademikerbereich zu fördern. Auch was die Arbeitserlaubnis von AsylwerberInnen betrifft, werde laut Hundstorfer nach einem "vernünftigen Weg" gesucht, wobei er geltend machte, dass AsylwerberInnen auch einer selbstständigen Beschäftigung nachgehen könnten. Zudem habe er den Zugang zur Lehrlingsausbildung geöffnet. 

Auf eine Frage von Abgeordneter Dagmar Berlakowitsch-Jenewein (F) hielt Hundstorfer fest, die Bundeshöchstzahl im Bereich der Ausländerbeschäftigung werde abgeschafft, weil sie keinerlei Lenkungseffekt mehr habe. Seit der Ostöffnung des Arbeitsmarktes würde die Zahl stets deutlich unterschritten. Einen "Riesenansturm" von ArbeitnehmerInnen aus Bulgarien und Rumänien ab 2014 erwartet der Sozialminister nicht, Österreich sei für die beiden Länder nicht Zielland Nummer eins. Zudem arbeiten ihm zufolge derzeit bereits mehr als 21.000 Rumänen legal in Österreich, etwa in Mangelberufen.

Die Gesetzesnovelle wurde bei der Abstimmung unter Berücksichtigung des S-V-Abänderugnsantrags mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen.

Bundessozialamt: Sechswöchige Berufungsfrist gegen Bescheide bleibt

Einstimmig passierte das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Sozialbereich (2193 d.B. ) den Sozialausschuss. Das Gesetzespaket dient nicht nur dazu, den neuen Instanzenzug in jenen Gesetzen zu verankern, für deren Vollzug das Sozialministerium zuständig ist, es werden in bestimmten Bereichen auch besondere Beschwerdefristen festgelegt, Datenschutzbestimmungen präzisiert und die Einbeziehung fachkundiger LaienrichterInnen, z.B. BehindertenvertreterInnen, in Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sichergestellt. So wird etwa die sechswöchige Berufungsfrist gegen Bescheide des Bundessozialamts beibehalten. Der Sozialminister erhält in bestimmten Fällen die Befugnis, gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Einzelne Sonderbehörden wie etwa Opferfürsorgebehörde II. Instanz werden aufgelöst.

Die Gesetzesnovelle wurde von den Abgeordneten weitgehend positiv bewertet. Abgeordneter Karl Öllinger (G) bedauerte allerdings, dass eine Berufung gegen die Streichung des Arbeitslosengeldes und ähnliche AMS-Bescheide weiter keine aufschiebende Wirkung habe. Er machte geltend, dass derartige AMS-Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben.

ASVG wird an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst

Auch das ASVG und andere Sozialversicherungsgesetze müssen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden. Gemäß dem heute ebenfalls einstimmig gebilligten Gesetzentwurf der Regierung (2195 d.B.) ist künftig das Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger in Verwaltungssachen sowie in Aufsichtsangelegenheiten zuständig. Der bisherige zwei- bzw. dreigliedrige administrative Instanzenzug entfällt. Kompetenzkonflikte zwischen den Versicherungsträgern sind vom Sozialminister zu entscheiden.

Wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf festhält, hätten die Länder darauf bestehen können, die Verwaltungsgerichte der Länder als Berufungsinstanz zu verankern. Die Landeshauptleute haben jedoch in Aussicht gestellt, vom Vetorecht gegen den Gesetzesbeschluss keinen Gebrauch zu machen. Durch die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts soll eine einheitliche Rechtsprechung im Bereich der Sozialversicherung gewährleistet werden.

Auch diese Gesetzesnovelle stieß bei den Abgeordneten auf grundsätzliche Zustimmung. So erwarten sich die Abgeordneten Karl Donabauer (V) und Johann Hechtl (S) Verwaltungsvereinfachungen und damit verbundene Kosteneinsparungen.

Ein von Abgeordnetem Karl Öllinger (G) eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. Öllinger wollte das Gesetzespaket zum Anlass nehmen, um Probleme zu beseitigen, die manche junge AsylwerberInnen haben, weil sie wegen der Unklarheit über ihr Alter bei verschiedenen Behörden mit unterschiedlichen Geburtsdaten registriert sind, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Konkret schlug Öllinger vor, das Geburtsdatum einer versicherten Person jedenfalls zu ändern, wenn ein Beschluss des Pflegschaftsgerichts vorliegt, um den Betroffenen die vor allem bei Behördenkontakten, aber auch bei der Arbeitssuche auftretenden Probleme zu ersparen. Zum zweiten zielte der Antrag auf eine Ausweitung der Verfahrensrechte von Sozialversicherten in Verfahren betreffend Leistungssachen vor den Sozialversicherungsträgern ab.

Sozialversicherung: FPÖ will Leistungen für Ausländer extra aufschlüsseln

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (2231/A[E]), der allerdings abgelehnt wurde. Die FPÖ will die Sozialversicherungsträger künftig dazu verpflichten, im Detail aufzuschlüsseln, welche Sozialversicherungsbeiträge und welche Leistungen jeweils österreichischen StaatsbürgerInnen, EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen zuzuordnen sind. Damit sollen Leistungsströme nachvollziehbar gemacht werden.

Die FPÖ konnte für ihr Anliegen allerdings nur das BZÖ gewinnen. Sowohl Sozialminister Rudolf Hundstorfer als auch die Abgeordneten Johann Hechtl (S), Karl Donabauer (V) und Karl Öllinger (G) hinterfragten den Zweck einer solchen Datenerfassung. In Österreich gelte, dass, wer Beiträge zur Sozialversicherung zahle, auch Leistungen erhalte, erhoben würde nur die Art der Beschäftigung, machte Hundstorfer geltend. Das soll seiner Meinung nach auch so bleiben. Schließlich wüsste er nicht, was für Konsequenzen zu ziehen wären, wenn sich beispielsweise herausstellen sollte, dass drei der vielleicht zehn in Österreich beschäftigten AustralierInnen hohe Leistungen wegen einer Krebserkrankung in Anspruch nehmen, formulierte er zugespitzt.

Abgeordneter Öllinger wandte ein, dass man einen Mindestbeobachtungszeitraum von 40 bis 50 Jahren bräuchte, um feststellen zu können, ob Beiträge, die jemand bezahlt hat, zu Leistungen geworden seien. Davon abgesehen stelle sich die Frage, wie man nach Logik der FPÖ eingebürgerte AusländerInnen zuordnen solle.

Die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Berlakowitsch-Jenewein und Bernhard Vock bekräftigten hingegen die Forderung ihrer Fraktion. Es heiße immer, Ausländer zahlten mehr in Sozialtöpfe ein als sie herausbekämen,  dies lasse sich mangels verfügbarer Daten aber nicht verifizieren, argumentierte Berlakowitsch-Jenewein. Einwänden von Abgeordnetem Hechtl, eine Erhebung der Staatsbürgerschaft würde sowohl den Arbeitgebern als auch den Sozialversicherungen wesentliche Zusatzkosten bescheren, hielt sie entgegen, so groß könne der Aufwand nicht sein.

Abgeordneter Vock bezweifelte generell, dass Österreich Zuwanderung braucht, um das Sozialsystem aufrecht zu erhalten, wie immer behauptet werde. Seiner Ansicht nach ist es genauso gut möglich, dass Zuwanderung das Sozialsystem nicht rettet, sondern gefährdet.

Sozialabkommen mit Liechtenstein, Indien und der CTBTO

Einstimmig genehmigten die Mitglieder des Sozialausschusses auch Abkommen Österreichs über soziale Sicherheit mit Liechtenstein (2138 d.B.), Indien (2159 d.B.) und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO, 2139 d.B.). Die CTBTO ist eine internationale Organisation mit mehr als 180 Vertragsstaaten, die eng mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet und bereits seit 1997 ihren Amtssitz in Österreich hat.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten auf eine Frage von Abgeordneter Dagmar Berlakowitsch-Jenewein (F) darüber, dass über 120 österreichische Firmen Tochterunternehmen in Indien hätten bzw. an indischen Firmen beteiligt seien, Tendenz steigend. 150 bis 160 Österreicherinnen würden vor Ort bei indischen Firmen arbeiten. Dazu kämen rund 5.000 Business-Visa, die die indische Botschaft jährlich ausstelle. Umgekehrt haben 3.000 indische Staatsangehörige einen legalen Aufenthaltstitel in Österreich.

Mobile Pflege: FPÖ wendet sich gegen Gebietsschutz

Schließlich lehnte der Sozialausschuss einen Entschließungsantrag der FPÖ (2232/A[E]) ab, der auf eine Untersagung des Gebietsschutzes im Bereich der mobilen Pflege abzielt. Abgeordneter Norbert Hofer hatte die Initiative damit begründet, dass Hauskrankenpflege in jenen Bundesländern am teuersten sei, wo Wettbewerb fehlt, etwa in der Steiermark und in Oberösterreich. Er stieß mit seinem Anliegen aber nur beim BZÖ auf Zustimmung. Es sei nicht im Sinne derjenigen, die Pflege oder Betreuung brauchen, wenn die Pflege, wie in ihrem Bezirk, geographisch zwischen zwei Organisationen aufgeteilt werde, schloss sich Abgeordnete Ursula Haubner (B) der Argumentation der FPÖ an.

Seitens der ÖVP hielt Abgeordneter Oswald Klikovits fest, er sei zwar grundsätzlich dafür, dass Betroffene den mobilen Pflegedienst auswählen können. Eine Vielzahl von Anbietern mache die mobile Hauskrankenpflege aber teurer und nicht billiger, betonte er. Schließlich erhöhten sich die Fahrzeiten und Fahrkosten, wenn eine Organisation in einem Gebiet nur einzelne Personen betreue, die weit verstreut seien. Generell wünscht sich Klikovits österreichweit einheitliche Sätze und eine einheitliche Förderung für die Inanspruchnahme mobiler Dienste.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) warnte davor zu glauben, dass mobile Pflege dort billiger sei, wo der Markt regiere. Es habe keinen Sinn, wenn es in abgelegenen Gebieten mehrere Anbieter gäbe, unterstrich er, vielmehr sind für ihn einheitliche Qualitätsstandards für alle Anbieter vorrangig. Ähnlich argumentierten auch Abgeordneter August Wöginger (V) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Hundstorfer verwies außerdem darauf, dass die von FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert kritisierten enormen Preisdifferenzen für gleiche Leistungen und die unterschiedlichen Kostenbeteiligungen auf die Länderzuständigkeit zurückzuführen sei. Für ihn ist es wichtig, Qualität und Planbarkeit sicherzustellen.(Schluss Sozialausschuss) gs