Parlamentskorrespondenz Nr. 217 vom 14.03.2013

Ausschussdebatte über europäische und internationale Finanzpolitik

EU-Vorhaben, Steuerabkommen, KMU-Beteiligung von BürgerInnen

Wien (PK) – Die Finanzpolitik wird internationaler, europäischer und globaler. Das zeigte auch die heutige Sitzung des Finanzausschusses, der eine Reihe internationaler Finanzvorlagen verabschiedete. Zunächst berichtete Finanzministerin Maria Fekter über finanzpolitische EU-Vorhaben im Jahr 2013, die von den Ausschussmitgliedern sehr differenziert beurteilt wurden. Dann bewerteten die Abgeordneten die Bemühungen des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) und der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) zur Verbesserung des Lebens der Menschen in den ärmsten Ländern der Welt und nahmen den diesbezüglichen Bericht mehrheitlich zur Kenntnis. Positives meldete die Finanzministerin vom Kampf gegen Steuer- und Finanzbetrug am Bau: Die neue und zuletzt erweiterte Auftraggeberhaftung bringe gute Ergebnisse. Rechtsanpassungen im Finanzressort an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sorgen dafür, dass Bescheide der Finanzmarktaufsicht künftig auch dann zügig umgesetzt werden können, wenn gegen sie berufen wird. Eine Einmalzahlung von 500 Mio. € im Jahr 2014 und jeweils 20 Mio. € in den Folgejahren lässt ein Steuerabkommen mit Liechtenstein für Österreich erwarten. Dann verabschiedete der Ausschuss bilaterale Abkommen, Doppelbesteuerungsabkommen oder deren Anpassung an die neuen OECD-Amtshilfestandards. Einhellig sprach sich der Finanzausschuss für die Genehmigung eines Zollabkommens mit dem Kosovo aus. Anlass für lebhafte Debatten boten finanzpolitische Initiativen der Opposition. Deren Anträge wurden mehrheitlich vertagt. Für Erleichterungen für BürgerInnenbeteiligung an KMU sprachen sich Abgeordnete aller Fraktionen aus und vereinbarten weitere Gespräche zu diesem Thema, nachdem die Finanzministerin eine Regierungsvorlage dazu angekündigt hatte. Eingangs der Sitzung hatte die Ausschussmehrheit das Verlangen des Abgeordneten Peter Westenthaler (B) abgelehnt, die Tagesordnung um einen BZÖ-Antrag zur Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbauförderungsmittel zu ergänzen. Abgelehnt wurde auch der Vorschlag des Abgeordneten Elmar Podgorschek (F), den finanzpolitischen Vorhabensbericht der EU nicht nur im Ausschuss, sondern auch im Plenum zu debattieren.

Europäische Finanzpolitik 2013

Die finanzpolitische Jahresvorschau 2013 der Europäischen Union (III-394 d.B.) informiert über die Prioritäten des irischen Ratsvorsitzes und der EU-Kommission für nachhaltiges Wachstum, die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und die Schaffung einer funktionsfähigen Banken- und Fiskalunion samt gemeinsamer Behörde und gemeinsamem Abwicklungsmechanismus bis 2014. Vorrang haben auch die Umsetzung der neuen Eigenmittelanforderungen (Basel III), der Einlagensicherung, der Regulierung der Finanzmärkte, der Konsumentenschutz bei Hypothekarkrediten und die Verringerung des Risikos bei Nicht- und Schattenbanken. Dazu kommt die wirtschaftspolitische Steuerung im Zeichen von Europäischem Semester, Sixpack und Fiskalpakt. Die Verhandlungen zur Überwachung von Mitgliedstaaten mit gravierenden Stabilitätsproblemen und die Bewertung der gesamtstaatlichen Haushaltspläne (Twopack) will der irische Ratsvorsitz rasch abschließen.

In der Steuerpolitik verschärft die EU 2013 den Kampf gegen Steuerbetrug und setzt Initiativen gegen Steueroasen. Zur Vertiefung des Binnenmarkts zählen eine standardisierte Mehrwertsteuer-Erklärung, elektronische Rechnungen für öffentliche Aufträge und ein besserer Zugang von KMU zu langfristigen Finanzierungen. Vorantreiben will die EU auch die Kooperation bei der Finanztransaktionssteuer sowie die Arbeiten an Richtlinien für Zinsen, an der konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessung, der Energiebesteuerung und an einer rascheren Reaktion auf Mehrwertsteuerbetrug.

Eine Entspannung der Krise signalisiert die Beruhigung auf den Finanzmärkten, rückgängige Zinsaufschläge und die geplante Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad bis 2020. Anpassungsprogramme in Portugal und Irland sowie die Rekapitalisierung der spanischen Banken laufen planmäßig. Ein Abschluss der Verhandlungen über ein Hilfspaket für Zypern wird allerdings frühestens für März 2013 erwartet.

Rossmann: Wachstums- statt Austeritätspolitik

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) leitete die Debatte mit Kritik an aus seiner Sicht mangelnden Positionierungen der Finanzministerin gegenüber der EU-Politik ein. Das aktuelle Krisenmanagement leide unter der Austeritätspolitik, die es den Programmländern erschwere, zu einer nachhaltigen Finanzpolitik zurückzukehren. Im Falle Zyperns sei das zentrale Problem ein im Verhältnis zur Realwirtschaft weit überdimensionierter Finanzsektor samt extrem ungleicher Verteilung der Vermögen. In diesem Zusammenhang kritisierte Rossmann das bewusste Zurückhalten der Ergebnisse einer EZB-Studie über die Vermögensverteilung in Europa. Außerdem wies Rossmann vor der morgigen Zypern-Entscheidung des Ecofin darauf hin, dass Zypern bei der verstärkten Zusammenarbeit für die Finanztransaktionssteuer nicht mitmache.

Bei den Plänen für eine europäische Bankenunion warnte Rossmann davor, auf Bail-In-Instrumente zu verzichten, weil dies eine Lösung des Moral-Hazard-Problems bei den Banken verhindern würde.

Hinsichtlich der in der EU diskutierten Wachstumsmaßnahmen wandte sich Rossmann entschieden dagegen, die Tarifautonomie der Sozialpartner auszuhöhlen, den ArbeitnehmerInnenschutz weiter nach unten zu nivellieren und die Lohnsteuern anzuheben, obwohl gleichzeitig von der Entlastung des Faktors Arbeit die Rede sei.

Podgorschek: Der Euro ist noch lange nicht gerettet    

Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) ortete ebenfalls großen Handlungsbedarf in der europäischen Finanzpolitik, hielt die Situation in Italien für besorgniserregend und meinte, der EURO sei noch lange nicht gerettet. Die Kreditklemme für KMU bremse das Wachstum und bei der geplanten Bankenkonkursordnung sei die Frage einer Beteiligung von Privatinvestoren nach wie vor unklar. Die Finanztransaktionssteuer begrüßte Podgorschek, sah aber die Gefahr, dass Kapital nach Großbritannien abfließe, wenn nicht auch dieses Land die neue Steuer einführe.

Westenthaler: Kritik an galoppierender Zentralisierung Europas

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) zeigte sich besorgt wegen der galoppierenden Zentralisierung Europas, nunmehr auch im Zeichen von Steuerharmonisierungen. Westenthaler warnte vor Gefahren für die Eigenstaatlichkeit Österreichs und verteidigte die Steuerautonomie als ein wertvolles Gut.

Bartenstein: Die EU managt die Krise gut

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) bekannte sich zur Harmonisierung steuerlicher Bemessungsgrundlagen, erteilte aber zugleich der Idee europäischer Einheitssteuersätze eine klare Absage. Das Krisenmanagement der EU sei nicht so schlecht wie von der Opposition behauptet, meinte der Redner und belegte seine Einschätzung mit den Verbesserungen, die Irland, Portugal und Italien bei der Verzinsung ihrer Staatsschulden zuletzt erreicht haben. Österreich refinanziere sich nach wie vor mit einem extrem niedrigen Zinssatz, merkte Bartenstein mit Genugtuung an.

Zu wenig Geld investiere die EU in Forschung und Innovation, merkte Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) an. Diese Investitionen seien aber entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft Europas- 

Krainer und Matznetter gegen Steuerwettbewerb-Strategie

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) wandte sich entschieden dagegen, die Strategie des Steuerwettbewerbs zwischen den EU-Mitgliedsländern weiter zu verfolgen, weil das Steuerdumping nur große Unternehmen begünstige, die hoch mobil seien und sich den Ort aussuchen können, an dem sie ihre Steuern zahlen. Dies gehe zulasten der kleinen Unternehmen und der ArbeitnehmerInnen, die mit hohen Steuern auf Arbeit belastet werden. Auskunft erbat Krainer über die Position Österreichs zur geplanten Zinsenbesteuerungs-Richtlinie und zur Frage, wie weit das Verhandlungsmandat der EU für die diesbezüglichen Verhandlungen mit der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und Luxemburg gehen solle.  

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T) erkundigte sich nach der Position Österreichs zum Thema EU-Budget, nachdem das Europäische Parlament den vom Rat ausverhandelten Haushaltsentwurf bis 2020 abgelehnt hat. 

Abgeordneter Rainer Widmann (B) zeigte sich besorgt um den Industriestandort Europa und auch die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, wenn die Energiesteuern angehoben werden, wie dies die EU plane, dieser Warnung schloss sich Abgeordneter Bernhard Themessl (F) an.

Fekter: Steuerwettbewerb bringt Standortvorteile für Österreich   

Finanzministerin Maria Fekter stellte ihren Ausführungen die Feststellung voran, Irland und Portugal seien bei der Erfüllung ihrer Anpassungsprogramme auf gutem Weg. Als Voraussetzungen für ein Zypern-Hilfsprogramm nannte die Ministerin eine realistische Analyse der Schuldentragfähigkeit, die Aufnahme in ein Trust-Register, Privatisierungen, die Festlegung von "Meilensteinen" und die Implementierung internationaler Standards beim Kampf gegen die Geldwäsche. Gegen die Aufnahme von Bail-In-Instrumenten in die Bankenkonkursordnung haben sich die Notenbanken und die EZB ausgesprochen, weil sie Kapitalabflüsse befürchten, teilte Fekter mit.

Ein klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft legte auch Ministerin Fekter ab, gab aber zu bedenken, dass überall dort, wo die Sozialpartnerschaft nicht so gut funktioniere wie in Österreich gesetzliche Bestimmungen an die Stelle autonom ausgehandelter Löhne treten.

Beim Thema Basel III erinnerte Fekter an die Berücksichtigung der Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen.

Über das Trennbankensystem werde in Europa diskutiert, auch wenn es im Einzelnen nicht einfach sei, die Geschäftsbereiche von Kommerzbanken und Investitionsbanken auseinanderzuhalten, werde bei den Verhandlungen für eine Bankenunion der Unterschied zwischen den beiden Tätigkeitfeldern berücksichtigt. In Großbritannien werde der Finanzplatz London bereits hoch besteuert, sei aber dennoch sehr attraktiv. Auf keinen Fall wolle Großbritannien seine Steuereinnahmen mit der EU teilen. Bei der Umsetzung der Finanztransaktionssteuer müsse man noch auf weitere Vorschläge warten, teilte die Ministerin mit.

Das europäische Parlament habe den Haushaltsentwurf abgelehnt, weil es Flexibilisierungswünsche habe, erklärte Fekter. Dem Vorschlag, Rücklagen bilden zu können, stimme Österreich zu, sie sei aber strikt dagegen, dass Länder, die selbst nicht sparen, auf die Rücklagen sparsamer Länder zurückgreifen können, unterstrich die Ministerin.

Der Steuerwettbewerb ist ein Standortvorteil Österreichs, betonte Fekter und wandte sich entschieden dagegen, unter dem Deckmantel der Harmonisierung Steuersätze auf höherem Niveau einzuführen. Die Gruppenbesteuerung verteidigte die Ministerin, indem sie Abgeordnetem Rossmann vorrechnete, dass 2,5 % der Betriebe für 75 % des Körperschaftssteueraufkommens sorgten. 1,4 Mio. ÖsterreicherInnen arbeiten in gruppenbesteuerten Unternehmen. Österreich würde durch eine Steuerharmonisierung Standortvorteile verlieren, warnte Fekter.

Abgeordnete Lichtenecker erinnerte die Ministerin daran, dass Österreich über die effizienteste Forschungsförderung in ganz Europa verfüge. Sie werde es nicht zulassen, dass diese Förderkulisse unter dem Titel Harmonisierung abgebaut werde.

Beim Thema Zinsenbesteuerungs-Richtlinie verteidigte die Finanzministerin einmal mehr die österreichische Tradition des Bankgeheimnisses und argumentierte mit Wettbewerbsgründen für dessen Beibehaltung, solange nicht überall gleiche Regeln gelten. Die Europäische Kommission sollte den effizienten Weg, den Österreich mit der Quellenbesteuerung eingeschlagen habe, anerkennen, sagte die Ministerin und machte auf die Einnahmen aufmerksam, die Österreich mit der Schweiz und mit Liechtenstein ausgehandelt hat.

Schließlich zeigte sich die Ministerin zuversichtlich, dass Österreich den Weg der Schuldendämpfung bis 2016 erfolgreich fortsetzen, ab 2017 auf der Grundlage von Budgetüberschüssen einen Schuldenabbau erreichen und bis 2020 zu einer Staatsschuldenquote von weniger als 60 % des BIP kommen werde.  

Der Industriestandort Europa stehe wegen hoher Energiepreise unter Druck, räumte die Ministerin ein und wies auf die Reindustrialisierung der USA aufgrund geringerer Energiepreise hin. Diesen Nachteil müsse Europa auf anderen Gebieten, etwa dem der Forschung wettmachen, sagte Fekter.

In einer weiteren Verhandlungsrunde sprach Abgeordneter Christoph Matznetter (S) sein Bedauern darüber aus, dass die UVP-Pflicht für Schiefer-Gas-Probebohrungen zur Einstellung von Versuchen geführt habe, ein ökologisch vertretbares Abbauverfahren zu entwickeln. "Daher bleiben wir bei der Gasversorgung am Ende der Gazprom-Pipeline", formulierte Matznetter pointiert. Gegen diese Auffassung wandten sich sowohl Abgeordneter Hermann Schultes (V), der für die Substitution fossiler Energieträger durch biogene Energieträger eintrat, als auch Abgeordneter Hubert Kuzdas (S), der auf die ökologischen Gefahren des Schiefer-Gas-Frackings aufmerksam machte.

Gegen den Steuerwettbewerb in Europa argumentierte Abgeordneter Matznetter mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, das marktwirtschaftliche Prinzip gleicher Regeln beim Einsatz von Kapital und Arbeit durchzusetzen und vor Störungen durch Steuerdumping zu bewahren. Auch auf diesem Gebiet müsse der Primat der Politik gelten, wenn man verhindern wolle, dass die Demokratie ausgehöhlt werde, weil internationale Konzerne "mit dem Geldkoffer in der Hand" beim Thema Steuersätze kleine Länder gegeneinander ausspielen. In diesem Sinne verlange Matznetter auch mehr Druck bei der Zinsbesteuerungs-Richtlinie, plädierte für mehr Druck auf Steueroasen und trat für einheitliche Steuerbemessungsgrundlagen ein.

Für gleiche Wettbewerbsbedingungen und gegen den Steuerwettbewerb  in Europa sprach sich auch Abgeordneter Werner Kogler (G) aus. Das Hilfsprogramm für Zypern sah Kogler als einen Testfall für die Glaubwürdigkeit der ESM-Konstruktion und warnte davor, mit dem
ESM Banken direkt zu rekapitalisieren, bevor eine Gläubigerbeteiligung gelte. Die Finanzwirtschaft in Zypern hätte längst schon kontrolliert werden müssen, sagte Kogler, nun gelte es diesen Sektor zurückzufahren, denn die BürgerInnen Europas fragen sich zu Recht, wieso sie für das Geld von Oligarchen in Zypern haften sollen.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) wandte sich gegen den Eindruck, Österreich wäre ein Niedrigsteuerland, machte auf die hohe Abgabenquote, die hohe Sozialquote und auf die große Bedeutung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit aufmerksam. Von daher hielt es der Redner für effizienter, das europäische Wettbewerbsrecht zu verbessern, statt ein europäisches Steuerrecht einzuführen.

In einer abschließenden Stellungnahme zur Debatte über die aktuelle europäische Finanzpolitik plädierte Ministerin Fekter einmal mehr für den Steuerwettbewerb, wobei sie festhielt, dass Österreich einen fairen Steuerrahmen habe und kein Steuerparadies darstelle. An neuen Regeln für Global-Player werden bei der OECD gearbeitet, die für kommenden Juni Vorschläge gegen die missbräuchliche Ausnützung wirtschaftlicher Stärke vorlegen wolle. Für sie müsse der Primat auf Investitionen und auf der Schaffung von Arbeitsplätzen liegen.

Für die Bankenunion gelte es Aufsichtsregeln für alle EU-Mitglieder zu schaffen, wobei die Frage einer europäischen Einlagensicherung noch offen sei. Noch nicht ausdiskutierte sei auch der geplante Abwicklungsmechanismus, wobei die Ministerin davor warnte, es jemandem zu erlauben, Österreich etwa die Abwicklung der Hypo-Alpe-Adria auf Kosten der Steuerzahler anzuschaffen. - Der Bericht wurde mit S-V-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

EZA verbessert Lage der ärmsten Menschen der Welt  

Der Bericht zur Evaluierung der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII) und die 16. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16) (III-383 d.B.) informiert über positive Ergebnisse der Bemühungen des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) und der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) um eine bessere Lebenssituation in den ärmsten Ländern der Welt.

Abgeordnete Petra Bayr (S) befasste sich mit einer Vielzahl von Aspekten der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, etwa mit dem Gender-Thema, dem Beitrag internationaler Entwicklungsinstitutionen zu den Millenniumszielen und mit der Evaluierung der Effekte internationaler Entwicklungszusammenarbeit. An dieser Stelle problematisierte Abgeordneter Rainer Widmann (B) den vorliegenden Bericht, der wie der Redner kritisierte auf einer Selbstevaluierung der Entwicklungsinstitutionen basiere.

Während Abgeordneter Alois Gradauer (F) das praktizierte EZA-System wegen der unbefriedigenden Auswirkungen problematisierte und  "goldene Autos für Diktatoren und EZA-Organisationen, die sich selbst bedienen" anprangerte und meinte, Österreich sollte sich besser für die vielen armen Menschen im eigenen Land engagieren, legten die Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) und Christoph Marznetter (S) ein nachdrückliches Bekenntnis zum internationalen EZA-Engagement Österreichs ab und plädierten dafür, auch die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit aufzustocken. Christoph Matznetter konnte nicht verstehen, dass die FPÖ die Impfung von Kindern in Afrika oder den Einsatz tausender Lehrer in Ländern kritisiere, die als Abnehmer heimischer Exportprodukte Arbeitsplätze in Österreich sicherten.

Finanzministerin Maria Fekter berichtete von Fortschritten bei der effizienten Verteilung und beim Einsatz von EZA-Mitteln, von neuen Schwerpunkten wie Frauenförderung, Klimaschutz, Wasserschutz und Lebensmittelsicherheit und informierte über die Methoden bei der Evaluierung der Effekte internationaler Entwicklungszusammenarbeit.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP sowie der Grünen und des Teams Stronach zur Kenntnis genommen.

Gute Nachrichten vom Kampf gegen Steuer- und Sozialbetrug am Bau 

Positiv bewertete die Finanzministerin die Auftraggeberhaftung bei der Weitergabe von Bauleistungen (III-380 d.B.). Die 2010 eingeführte Haftung der Unternehmen für Sozialversicherungsabgaben, die Bauleistungen an andere weitergeben, war ab 1.7.2011 auf lohnabhängige Abgaben ausgedehnt worden. Unter diesem Titel gingen bis 13.11.2012 63,42 Mio. € bei der Finanzverwaltung ein, berichtete Fekter. Ob der Haftungssatz von 5 % des geleisteten Werklohnes richtig bemessen sei, könne noch nicht abschließend beurteilt werden, sagte die Ministerin. – Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Nach positiven Wortmeldungen der Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), Ruperta Lichtenecker (G), Rainer Widmann (B) und Maximilian Linder (F) teile Finanzministerin Maria Fekter den Abgeordneten mit, dass sich die Auftraggeber sehr bewährt habe, der Zeitraum der Beobachtung mit eineinhalb Jahren aber noch zu kurz sei, um definitiv feststellen zu können, ob die Höhe der Haftung angemessen sei oder nicht. – Auch dieser Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

Berufungen gegen FMA-Bescheide künftig ohne aufschiebende Wirkung

Eine Regierungsvorlage zu einem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für das Finanzressort (2196 d.B.) wurde mit S-V-Mehrheit verabschiedet. Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt ab 2014 auch für alle Verwaltungsverfahren im Finanzressort. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erhält ein eigenes Verfahrensrecht, das es – angesichts der zunehmenden europäischen Verflechtung der Finanzmärkte - erlauben soll, FMA-Bescheide unverzüglich zu vollziehen. Eine aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Bescheide der Finanzmarktaufsicht an das Verwaltungsgericht des Bundes wird daher ausgeschlossen. Im Einzelfall kann das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden dennoch aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen und dem Beschwerdeführer andernfalls ein unverhältnismäßiger Nachteil entstehen würde.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) legte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien vor, der im Gebührengesetz die Einführung von Pauschalgebühren zur Vereinfachung der Verwaltung ermöglicht. Außerdem beantragte die Abgeordnete im inhaltlichen Zusammenhang mit der Regierungsvorlage eine Änderung des Konsulat-Gebührengesetzes, des Sanktionengesetzes, des Devisengesetzes und des Nationalbankgesetzes mit weiteren Anpassungen zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Da die diese Anträge dem Ausschuss verspätet vorgelegt wurden, wie Ausschussobmann Günter Stummvoll einräumte, hielten sich die Vertreter der Oppositionsparteien ihre Zustimmung bis zur Zweiten Lesung vor.

Die Frage des Abgeordneten Peter Westenthaler (B) nach einer Regulierung des Internet-Glückspiels, die der Ausschuss schon lange verlangt habe, beantwortete Finanzministerin Fekter mit dem Hinweis auf die Arbeit der diesbezüglichen Kommission und bekundete die Absicht, das Internet-Glücksspiel auf keinen Fall im rechtsfreien Raum zu belassen. - Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrages mit S-V-Mehrheit verabschiedet. Auch die Änderung des Konsulargebührengesetzes sowie  weiterer Gesetze wurde mit der Mehrheit der Antragsteller von SPÖ und ÖVP zur Annahme empfohlen.

Steuerflüchtlinge: Nun werden auch Konten in Liechtenstein besteuert

Dann verabschiedete der Finanzausschuss ein Abkommen mit Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (2151 d.B.). Es ermöglicht die Besteuerung von in Österreich hinterzogenen Einkünften bei gleichzeitiger Amnestie unter Beibehaltung der Anonymität und stellt die laufende Besteuerung künftiger Erträge von in Liechtenstein verwalteten Vermögen sicher. Der Ertrag aus einer Einmalzahlung Liechtensteinischer Banken und Treuhänder wird vom Finanzressort für 2014 auf 500 Mio. € geschätzt. In weiterer Folge soll die Besteuerung von Kapitalerträgen österreichischer Steuerpflichtiger in Liechtenstein jährlich 20 Mio. € an Einnahmen bringen, erfuhren die Abgeordneten.

Gegenüber Abgeordnetem Bernhard Themessl (F), der auch in dem Abkommen mit Liechtenstein eine Benachteiligung ehrlicher Steuerzahler in Österreich sah, weil Steuerflüchtlinge mit einem verminderten Steuersatz "belohnt" würden, wies Finanzministerin Maria Fekter darauf hin, dass das bereits geltende Abkommen mit der Schweiz zu vielen Selbstanzeigen und Geld-Rücküberweisungen nach Österreich geführt habe, was zeige, dass es nun nicht mehr attraktiv sei, Geld in die Schweiz zu bringen. Den selben Effekt erwarte sie auch im Fall Liechtensteins, sagte Fekter und kündigte an, Überlegungen über weitere Abkommen anzustellen, wenn sich herausstellen sollte, dass Gelder aus der Schweiz und Liechtenstein in andere Länder transferiert würden. Gegenüber den Abgeordneten Werner Kogler und Bruno Rossmann (G), die Kritik an Lücken im Text des Abkommens orteten und einmal mehr für eine europäische Lösung plädierten, hielt die Ministerin fest, sie sei stolz auf die mit der Schweiz und Liechtenstein vereinbarte Lösung einer Abzugssteuer, weil dies der effizientere Weg sei, gegen Steuerflüchtlinge vorzugehen, als millionenfachen Datenaustausch über Zahlungsflüsse zu betreiben. - Das Abkommen erhielt die Zustimmung von ÖVP und SPÖ.

Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes

Im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abkommen mit Liechtenstein beantragten die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) eine Änderung des  Stiftungseingangssteuergesetzes: Die Erfüllung der Transparenzmaßstäbe für die Bekämpfung der internationalen Geldwäsche soll auch bei ausländischen Stiftungen als Kriterium für die Höhe der Eingangsbesteuerung gelten. In Österreich müssen Stiftungsvorstände seit 2011 Begünstigte, die in der Stiftungsurkunde nicht genannt sind, dem Finanzamt mitteilen. Ausländische Stiftungen, bei denen diese Verpflichtung nicht besteht, sollen nunmehr mit dem erhöhten Satz von 25 % besteuert werden. Dadurch wird auch die Besteuerung von Zuwendungen an eine ausländische Stiftung und Zuwendungen an deren in Österreich steuerpflichtige Begünstigte durchgesetzt. Bei Zuwendungen an eine ausländische Stiftung ist bei fehlendem Sitz der Geschäftsleitung im Inland der Zuwendende Steuerschuldner. Für Zuwendungen einer ausländischen Stiftung an in Österreich Steuerpflichtige gilt bei Offenlegungspflicht sowie Amts- und Vollstreckungshilfe der reguläre Satz von 2,5 %. Ein weiteres Kriterium für die Höhe der Stiftungseingangsbesteuerung soll die Eintragung der Stiftung in ein Firmenbuch sowie die Veröffentlichung der Stiftungsurkunde darstellen. – Der Ausschuss empfahl diesen Gesetzentwurf mit S-V-Mehrheit.

Abkommen mit Chile, Liechtenstein, San Marino und Kosovo

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile (2134 d.B.) sowie Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein (2145 d.B.) und San Marino (2136 d.B.) tragen neuen OECD-Standards für steuerliche Transparenz und Amtshilfe Rechnung. Ein Amtshilfeabkommen in Zollangelegenheiten mit der Republik Kosovo (2152 d.B.) wurde dem Plenum von allen Ausschussmitgliedern zur Genehmigung empfohlen. – In der Debatte sprach sich Abgeordneter Roman Haider gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses aus, plädierte aber zugleich für den Abschluss neuer Doppelbesteuerungsabkommen. 

Rückkehr zur Pauschalierung: längere Frist für Vorsteuerberichtigung

Ein einstimmig angenommener Antrag (2234/A) der Abgeordneten Jakob Auer (V) und Kurt Gaßner (S) sieht eine Fristverlängerung im Umsatzsteuergesetz und eine Aktualisierung von Vieheinheiten im Bewertungsgesetz vor. Abgeordneter Jakob (V) machte darauf aufmerksam, dass die Vorsteuerberichtigung bei der Rückkehr zur Pauschalierung nach dem Abgabenänderungsgesetzes 2012 auch Investitionsvorhaben nach dem 30.6.2013 betrifft, die schon begonnen wurden, bevor diese Neuregelung bekannt war. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollten diese Vorhaben noch unter jenen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können, die zu ihrer Planung gegolten haben. Die vorgesehen Frist soll bis Ende 2013 verlängert werden. – In einer kurzen Debatte meinte Abgeordneter Maximilian Linder (F), noch besser als die vorliegende Fristverlängerung wäre eine Rückkehr zur alten Regelung.  

Schließlich befasste sich der Ausschuss mit Initiativen der Oppositionsparteien, die jeweils vertagt wurden.

BZÖ für Valorisierung steuerlicher Freibeträge für Behinderte    

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) verlangte eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (569/A) zur Valorisierung der Freibeträge für Behinderte, bei denen zwischenzeitlich ein inflationsbedingter Wertverlust von 20 % aufgetreten sei.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) beantragte die Vertagung des Antrags mit dem Argument, es wäre angesichts der vielen Freibeträge im Einkommensteuergesetz nicht zweckmäßig, Valorisierungen isoliert vorzunehmen.

BZÖ: Doppelbesteuerungsprobleme bei Pensionen aus Deutschland 

Angesichts der Probleme von 60.000 Personen, die eine Pension aus der Bundesrepublik Deutschland beziehen und nach einer Gesetzesänderung Probleme haben, die ihnen zustehenden Freibeträge geltend zu machen, schlug das BZÖ vor, eine zentrale Beratungsstelle im Finanzministerium einzurichten (1753/A[E]). – Der Antrag wurde einstimmig vertagt, nachdem Ausschussobmann Günter Stummvoll mitgeteilt hatte, dass er sich bis zum Plenum um die Formulierung eines Sechs-Parteien-Antrags bemühen werde und Vertreter aller Fraktionen dazu positive Absichtserklärungen abgaben.

BZÖ will Gebühren nur bei Leistungen des Staates akzeptieren

Unter dem Motto "Genug gezahlt!" verlangte BZÖ-Abgeordneter Rainer Widmann (1708/A(E)) die Abschaffung von Steuern, die als Gebühren getarnt sind, obwohl ihnen keinerlei Leistungen für die BürgerInnen gegenüberstehen, etwa die Mietvertragsgebühr. Außerdem will das BZÖ die BürgerInnen durch Verankerung des Kostendeckungsprinzips in der Verfassung vor "Wucher"-Gebühren" schützen und die Angemessenheit von Gebühren regelmäßig durch den Rechnungshof prüfen lassen. – Dieser Antrag wurde nach dem Hinweis des Abgeordneten Konrad Steindl (V), die Zuständigkeit für Gemeindegebühren liege nicht beim Bund, mit S-V-Mehrheit vertagt.

FPÖ offen für Überlegungen über neue Geldformen

Angesichts der Macht der Finanzmärkte, die einer demokratischen Verfassung widerspreche, verlangte FPÖ-Abgeordneter Elmar Podgorschek Offenheit gegenüber "unorthodoxen Maßnahmen" und neuen Wegen in der Geldpolitik (1966/A(E)). Der Antragsteller erinnerte an die Petition "Neues Geld" und zeigte angesichts des exponentiellen Wachstums des Geldvermögens durch Zinseszins Verständnis für neue Geldformen, die auf Wertstabilität, Demokratie, Gemeinschaftsbildung, Ressourcenschonung, eine naturnahe Wirtschaftsweise und gerecht verteilten Wohlstand für alle gerichtet sind. Konkret verlangte Podgorschek, Forschungen über neues Geld durch Einrichtung eines Universitätslehrstuhles zu unterstützen. – Die Vertagung erfolgte auf Antrag des Abgeordneten Christoph Matznetter (S) mit S-V-Mehrheit.

FPÖ will Zahlungsverkehrs des Bundes öffentlich ausschreiben

Laut Bundeshaushaltsgesetz soll der Zahlungsverkehr des Bundes bargeldlos und im Wege der Österreichischen Postsparkasse (PSK) abgewickelt werden. Abgeordneter Roman Haider (FPÖ) wies darauf hin, dass diese Regelung aus einer Zeit stammt, als die PSK noch zu 100 % im Eigentum der Republik stand. Seit dem Verkauf der PSK an die BAWAG werde der Zahlungsverkehr durch die BAWAG-PSK abgewickelt, die nunmehr im Eigentum des US-Hedgefonds "Cerberus" steht. Haider drängte daher darauf, den Zahlungsverkehr öffentlich auszuschreiben und die Zinsen-Konditionen neu zu verhandeln (2154/A[E]). – In der Debatte wiesen Abgeordneter Martin Bartenstein (V) und Finanzministerin Maria Fekter übereinstimmend darauf hin, dass eine Ausschreibung der Zahlungsdienstleistungen für den Bund enorme administrative Kosten auslösen und überdies Probleme bei der Umstellung auf einen neuen Partner mit sich bringen würde. Auch nach Auffassung des Rechnungshofes sei es zweckmäßiger, die bisherige Praxis beizubehalten. - Die Vertagung beschloss die Mehrheit von SPÖ und ÖVP.

FPÖ: Umsatzsteuerbefreiung bei Gemeindekooperationen

FPÖ-Abgeordneter Elmar Podgorschek bekannte sich zur Förderung der Zusammenarbeit von Gemeinden und hielt es für unverständlich, dass ein Erlass des Finanzressorts Leistungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für Nachbargemeinden als unternehmerische Tätigkeiten definiert und sie damit der Umsatzsteuerpflicht unterwirft. Da kleinere Gemeinden immer öfter an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit stoßen, verlangen die Freiheitlichen (2156/A[E]) eine Umsatzsteuerbefreiung für derartige Leistungen der Kommunen.

Finanzministerin Maria Fekter machte den Antragsteller auf das Gesetz über Gemeindeverbände sowie auf EU-Vorschriften für Gemeindebetriebe aufmerksam, die im Wettbewerb stehen, teilte aber zugleich mit, dass es bei Leistungen innerhalb der Gemeindeverbände eine Umsatzsteuerbefreiung gebe. Zur besseren Information der Gemeinden kündigte die Ministerin eine spezielle Broschüre bis Mitte April an.

Die Abgeordneten Jakob Auer (V) und Kurt Gaßner (S) unterstrichen den Vorteil, der durch eine Umsatzsteuerbefreiung für Gemeinden entstehe, da sie Bau- und andere Investitionen aus dem Gemeindebudget finanzieren können. Abgeordneter Werner Kogler (G) sah den Kern des Problems bei der mangelhaften Kontrolle der Gemeinden. Nachdem sich Abgeordneter Rainer Widmann (B) für die Fusion von Kleinstgemeinden ausgesprochen hatte, hielt Abgeordneter Jakob Auer (V) fest, dass es auch in Zukunft den Gemeinden überlassen bleiben sollte, ob sie sich zusammenschließen wollen oder nicht. - Die Vertagung des Antrags wurde von SPÖ und ÖVP beschlossen.

Alle einig: BürgerInnen sollen sich an Unternehmen beteiligen können

Ein von G-Abgeordneter Ruperta Lichtenecker eingebrachter Entschließungsantrag (2137/A(E)) der Grünen thematisiert BürgerInnenbeteiligungsmodelle an KMU und zielt auf einen Gesetzentwurf, der die Finanzierung lokaler Projekte durch BürgerInnen einfacher, kostengünstiger und für alle Beteiligten rechtssicher machen soll. Viele lokale Unternehmen und Investitionsprojekte für die Energiewende könnten profitieren, sagte die Abgeordnete und drängte auf eine Lösung für die jährlich 20 bis 40 Konfliktfälle zwischen alternativen Finanzierungsmodellen und der Finanzmarktaufsicht.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) machte auf Vorschläge zur Änderung des Bankwesengesetzes aufmerksam, während die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Christoph Matznetter (S) darauf hinwiesen, dass alle für eine Lösung des Problems eintreten, es beim ausreichenden Anlegerschutz aber nach wie vor Klärungsbedarf gebe. Die Antragstellerin und Abgeordneter Werner Kogler (G) verlangten einen Fahrplan zur Lösung des Problems und kamen mit Vertretern der anderen Parteien – Gabriele Tamandl (V) und Rainer Widmann (B) – sowie Ausschussobmann Stummvoll überein, in den kommenden Tagen Gespräche zu führen.

Finanzministerin Maria Fekter skizzierte verschiedene Lösungsansätze, wobei sie sich insbesondere für eine Ausweitung des genossenschaftlichen Modells aussprach, weil dies die Möglichkeit einer Kontrolle durch den bestehenden Revisionsverband biete. Konkret kündigte Fekter eine Regierungsvorlage zur Ausweitung der Prospektpflicht auf Genossenschaftsanteile an, hielt aber fest, dass man auch in Zukunft eine Bankkonzession brauchen werde, wenn man 5 Mio. € einsammeln wolle. Auch ging es der Ministerin nicht nur um einen seriösen Anlegerschutz, sondern auch um die Einhebung der Kapitalertragsteuer und der Bankenabgabe.

Abgeordneter Werner Kogler (G) unterbreitet als weiteren Vorschlag Erleichterungen bei der Emission von Unternehmensanleihen. Positive Wortmeldungen von Gabriele Tamandl (V) und Rainer Widmann (B). – Die Vertagung wurde einstimmig beschlossen. (Schluss) fru