Parlamentskorrespondenz Nr. 222 vom 18.03.2013

Vorlagen: Unterricht

Schulrecht wird an Verwaltungsreform angepasst

Wien (PK) – Insgesamt 16 Gesetzesmaterien im Bereich des Schulrechts sollen mit einer Sammelnovelle (2212 d.B.) an das 2012 beschlossene neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden. Dadurch wird das Bundesverwaltungsgericht bzw. in Fällen der mittelbaren Bundesvollziehung (z.B. Schülerbeihilfe) das Verwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes als alleinige Berufungsinstanz für Entscheidungen der Schulbehörden festgelegt. Auch in Bereichen, in denen bisher keine Rechtsmittel vorgesehen waren, sind so Beschwerden beim Verwaltungsgericht möglich. Entscheidungen, die eine Schule selbst trifft, werden erst bei Widerspruch zu einem ordentlichen behördlichen Verfahren, das mit einem Bescheid durch die Schulbehörde endet. Dieser Bescheid ist wiederum am Verwaltungsgericht anfechtbar. (Schluss) rei


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