Parlamentskorrespondenz Nr. 227 vom 19.03.2013

Landwirtschaft: GAP-Reform im Zentrum des EU-Arbeitsprogramms 2013

Österreich will "vergleichbare" Dotierung für ländliche Entwicklung

Wien (PK) – Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die Europäische Union auch im laufenden Jahr beschäftigen. Der Bericht von Bundesminister Nikolaus Berlakovich betreffend die EU-Jahresvorschau im Bereich Land- und Forstwirtschaft (III-395 d.B.) stützt sich auf das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und der irischen Präsidentschaft und steckt die Schwerpunkte für die kommenden Monate ab. Parallel dazu beleuchtet das Papier aber auch die Standpunkte Österreichs zu den jeweiligen Reformvorschlägen der Union. 

Kommission plant Regionalmodell für Betriebsprämien

Die von der Europäischen Kommission angepeilte Reform der GAP soll nach den Worten des Berichts vor allem Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und den ländlichen Raum stärken und den europäischen Bürgern eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln sowie eine gesunde und qualitativ hochwertige Ernährung garantieren. Konkret wird vorgeschlagen, die Direktzahlungen der 1. Säule der GAP durch eine zusammengesetzte Prämie zu ersetzen. Diese besteht nach den Vorstellungen der Union aus einer Basisprämie (70 % der derzeitigen Direktzahlungen), die ab einer Summe von 150 000 € pro Jahr stufenweise gekürzt und ab 300 000 € gedeckelt werden soll, und einem Ökologisierungszuschlag, dem sogenannten Greening, in Höhe von 30 % der Direktzahlungen. Der Zuschlag ist vor allem für obligatorisch anzuwendende besonders ökologische Verfahren gedacht. Außerdem sollen Jungbauern eine besondere Unterstützung erhalten, für Kleinlandwirte wiederum soll durch eine Pauschalzahlung der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Zudem ist vorgesehen, die Betriebsprämien der 1. Säule ab 2019 vollständig auf regional einheitliche Flächenzahlungen umzustellen.  

Der Bericht erinnert in diesem Zusammenhang, dass im Europäischen Parlament zu dem von der Kommission präsentierten Reformpaket über  7 000 Änderungsanträge eingebracht wurden. Auch gebe es auf Ratsebene noch zahlreiche offene Fragen, so etwa in Bezug auf das Greening, die Fortführung bestimmter Marktmaßnahmen oder die Neuabgrenzung der sonstigen benachteiligten Gebiete.

Ministerium sieht noch viele offene Punkte

Für Österreich stellen nun vor allem die interne Konvergenz, die Ausgestaltung der Ökologisierungsprämie, die Fortführung der Zuckerquote und der Pflanzrechte im Weinsektor, die Abgrenzung der sonstigen benachteiligten Gebiete sowie die Frage der Transparenz zentrale offene Punkte dar. Hinsichtlich der Umstellung vom historischen Modell zu einem Regionalmodell sieht der Bericht aus heimischer Sicht die Notwendigkeit spezieller Anpassungsmaßnahmen sowie eines sanfteren Umgangs. Beim Greening wiederum müsste ein einfaches und praxistaugliches System gefunden weden, das bereits bestehende Systeme nutzt und die im Umweltbereich erbrachten Vorleistungen nicht in Frage stellt, betont der Bericht weiter. Deshalb sollten u.a. nicht nur Biobetriebe, sondern auch jene Betriebe, die an Agrar-Umweltprogrammen teilnehmen, per Definition "grün" sein, heißt es. Erheblicher Verbesserungsbedarf wird auch bei der Abgrenzung der sonstigen benachteiligten Gebiete geortet, zumal nach Ansicht des Berichts die vorgeschlagenen biophysikalischen Indikatoren nur vermeintlich objektiv seien und wegen der fehlenden Kumulationsmöglichkeit der einzelnen Indikatoren starke Verwerfungen auftreten würden. Österreich strebt deshalb ein Indexsystem wie bisher an. Überdies wendet sich Österreich gegen ein Auslaufen der Zuckerquote mit Ende des Wirtschaftsjahres 2014/15 und plädiert vielmehr für die Fortführung des bisherigen Systems zumindest bis 2020. Auch im Weinbau sollte es nach Meinung des Berichts einen Fortbestand der Pflanzrechte geben, damit, wie es heißt, unkontrollierte Auspflanzungen und Marktstörungen vermieden werden können.

Österreich gegen Kürzungen bei der ländlichen Entwicklung

Die ländliche Entwicklung schließlich wird vom Bericht als das Kernstück der österreichischen Agrarpolitik bezeichnet. Für eine erfolgreiche Weiterführung des Programms hält Österreich eine mit der laufenden Periode vergleichbare Mittelausstattung für notwendig. Dies betreffe die Gesamtdotierung dieser Politik mit EU-, Bundes- und Landesmitteln, präzisiert der Bericht und betont, allfällige Kürzungen der EU-Mittel müssten zur Erhaltung des Gesamtvolumens mit nationalen Mitteln ausgeglichen werden. (Schluss) hof