Parlamentskorrespondenz Nr. 228 vom 19.03.2013

Unabhängigkeit der Datenschutzkommission wird gestärkt

Breite Mehrheit im Verfassungsausschuss für Gesetzesnovelle

Wien (PK) – Die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission wird gestärkt. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute mit breiter Mehrheit grünes Licht für eine von der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle. Die Abgeordneten reagieren damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2012, welcher auf Basis einer Klage der EU-Kommission unter anderem festgestellt hat, dass die derzeitige Eingliederung der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission in das Bundeskanzleramt nicht den EU-Vorgaben entspricht.

In Umsetzung des EuGH-Urteils wird die Datenschutzkommission nun als eigene Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet und die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Geschäftsstelle dem Vorsitzenden der Datenschutzkommission übertragen. Gleichzeitig wird das derzeit uneingeschränkte Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers dahingehend relativiert, dass die Behörde diesem nur insofern entsprechen muss, als es nicht der völligen Unabhängigkeit der Kommission widerspricht. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle laut einem heute vorgelegten Abänderungsantrag am 1. Mai.

Die Datenschutzkommission hat in ihrer derzeitigen Form allerdings ein baldiges Ablaufdatum: Sie wird mit Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit am 1. Jänner 2014 aufgelöst und soll durch eine neue unabhängige Datenschutzbehörde ersetzt werden (siehe PK Nr. 174/2013).

Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle im Ausschuss lediglich von den Grünen. Abgeordneter Albert Steinhauser bezweifelt, dass die neue Regelung verfassungskonform ist. Seiner Meinung nach ist nach wie vor nicht klar, ob die Datenschutzkommission nun tatsächlich unabhängig ist. Man habe es verabsäumt, eine "vernünftige Lösung" zu finden.

Staatssekretär Josef Ostermayer teilte diese Einschätzung allerdings nicht und zeigte sich von der Verfassungskonformität der neuen Regelung überzeugt. Auch die Abgeordneten Herbert Scheibner (B) und Werner Herbert (F) wollten sich den Bedenken der Grünen nicht anschließen und sprachen im Hinblick auf die geplante umfangreiche Novellierung des Datenschutzgesetzes von einer guten Übergangslösung und einem tauglichen Kompromiss.

Die DSG-Novelle 2013 wurde vom Verfassungsausschuss unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit S-V-F-B-Mehrheit beschlossen. In Form einer Ausschussfeststellung halten die Abgeordneten fest, dass sie davon ausgehen, dass der Vorsitzende der Datenschutzkommission seine Personalbefugnisse auch auf das geschäftsführende Mitglied der Datenschutzkommission übertragen kann. (Schluss) gs