Parlamentskorrespondenz Nr. 238 vom 21.03.2013

Staatliche Hilfen für Verbrechensopfer werden ausgeweitet

Nationalrat befürwortet Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium

Wien (PK) – Auch nach der Fragestunde standen Sozialthemen im Mittelpunkt der Plenardebatte des Nationalrats. Zunächst ging es um die Ausweitung der Hilfen für Verbrechensopfer. Mit den Änderungen des Sozialrechtsänderungsgesetzes werden unter anderem die Bildungsteilzeit und ein Fachkräftestipendium eingeführt.

Unbürokratische und rasche Hilfe für Verbrechensopfer

Die Änderung des Verbrechensopfergesetzes passierte den Nationalrat in Dritter Lesung einstimmig. In Zweiter Lesung wurde die Vorlage in getrennter Abstimmung teils einstimmig teils mehrstimmig angenommen. Die Abänderungs- bzw. Zusatzanträge der Grünen blieben dabei in der Minderheit.

Die wichtigsten Eckpunkte der Novelle sind die Erhöhungen der Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und des Bestattungskostenersatzes sowie die Verlängerung der Antragsfrist für laufende Hilfeleistungen. Zudem übernimmt die öffentliche Hand künftig im Bedarfsfall die Kosten für eine erforderliche Krisenintervention in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat. Eine Härtefallregelung kommt für Verbrechensopfer, die wegen ruhender Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters den zuerkannten Schadenersatz nicht geltend machen können. Zudem können künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde.

Lediglich um eine Rechtsbereinigung geht es bei einer vom Sozialausschuss gebilligten Änderung der Bundesverfassung und der Sozialentschädigungsgesetze . Die in mehreren Gesetzen verstreuten verfassungsrechtlichen Kompetenzgrundlagen für die Opferfürsorge, die Verbrechensopferentschädigung, die Impfschadenentschädigung und ähnliche staatliche Hilfeleistungen werden in Hinkunft unter dem Tatbestand "Sozialentschädigungsrecht" im Artikel 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes zusammengefasst. Auch diese Vorlage passierte den Nationalrat einstimmig, womit auch die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Die Novelle zum Verbrechensopfergesetz bringe wichtige Verbesserungen für Betroffene mit sich, waren alle RednerInnen dieses Debattenteils einig.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) ging im Detail auf die Neuerungen und Verwaltungsvereinfachungen, wie vereinheitlichte längere Antragsfristen, in der Regierungsvorlage ein und hob die dadurch bewirkte Verfahrensbeschleunigung hervor, weil damit Opfern rasche und angemessene Hilfe zuteilwerde. Die Pauschalentschädigung werde etwa massiv erhöht und auch ein höherer Bestattungskosten-Ersatz sei vorgesehen. Außerdem biete der neue Tatbestand Sozialentschädigungsrecht im Bundes-Verfassungsgesetz eine einheitliche Kompetenzgrundlage, wodurch sich wiederum eine Vereinfachung der Verfahren ergebe.

Die vielfältigen Änderungen im Verbrechensopfergesetz umriss Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) ebenfalls und er nannte dabei unter anderem die höheren Entschädigungssätze und Kostenübernahmen des Staates, falls Opfer oder Hinterbliebene psychische und physische Betreuung nach einem Verbrechen benötigten. Damit zeige sich, die Republik lasse Verbrechensopfer in ihrer entsetzlichen Situation nicht allein. Für die Freiheitlichen bekundete Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN ihre Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf. In allen drei Wortmeldungen wurde zudem begrüßt, dass gemäß der Novelle nun auch Opfer von Menschenhandel Entschädigungen erhalten, wobei Belakowitsch-Jenewein allerdings vor Missbrauch des Gesetzes warnte, da so der Menschenhandel noch angekurbelt werden könnte.

Der Sozialsprecher der Grünen, Karl ÖLLINGER, fand generell an den Verbesserungen und Vereinheitlichungen in der Gesetzesvorlage nichts auszusetzen, er stieß sich jedoch daran, dass Personen ohne Aufenthaltsrecht, etwa Schubhäftlinge, nicht in den Kreis der Anspruchsberechtigten fallen. Er bezog sich dabei auf den Fall eines Schubhäftlings, der Folter durch die österreichische Polizei erlitten hatte. Um jenen, die sich nicht rechtmäßig auf österreichischem Boden befinden, dabei aber Opfer eines Verbrechens werden, ebenfalls Entschädigungsleistungen zukommen zu lassen, brachte Öllinger einen entsprechenden Abänderungsantrag seiner Fraktion ein.

Mit einem weiteren Antrag drängte der Grün-Mandatar auf eine Änderung im Bundes-Verfassungsgesetz, da darin immer noch der Terminus "Armenwesen" aus dem "Heimatsrechtsgesetz" des Jahres 1863 als Grundlage für die heutige Sozialgesetzgebung aufscheint, obwohl dieser Begriff auf die soziale Ausgrenzung von Menschen abziele. "Armenwesen" sei daher zu streichen, stattdessen sollte die Formulierung "Maßnahmen zur Überwindung und Verhinderung von Armut" in der Verfassung aufscheinen, fordern die Grünen. Bei der Abstimmung blieben beide Anträge in der Minderheit.

Den Appell der Grünen, auch Menschen ohne Aufenthaltsbefugnis in Österreich staatliche Leistungen nach an ihnen hier begangenen Verbrechen zuzugestehen, konnte Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) nicht nachvollziehen. Insgesamt wertete er aber Änderungen im Verbrechensopfergesetz positiv.

"Überfällig" sei die Novelle gewesen, meinte Stronach-Politiker Stefan MARKOWITZ. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung, es gebe allerdings punktuell noch Verbesserungsbedarf, beispielsweise bei der zu gering angesetzten Höhe der Pauschalentschädigungen für bleibende Schäden nach Körperverletzungen.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER informierte zunächst den Freiheitlichen Klub, um als Opfer von Menschenhandel Anspruch auf Entschädigung erheben zu können, müsse man mit den Sicherheitsbehörden für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels zusammenarbeiten. Rigoros sprach sich der Minister gegen jede Art des Missbrauchs der Verbrechensopfergesetz-Bestimmungen aus. Die Grünen machte Hundstorfer aufmerksam, Schubhäftlinge hätten durchaus Anspruch auf Schadenersatzansprüche gegenüber der Polizei, wenn sie von Exekutivebamten gefoltert werden. Abgesehen von der beschriebenen Vorgehensweise bei Opfern von Menschenhandel, umfasse der Geltungsbereich des Gesetzes jedoch nur ordnungsgemäß in Österreich ansässige Personen.

Die ÖVP-Mandatarinnen Anna FRANZ und Eva-Maria HIMMELBAUER zeigten sich besonders erfreut darüber, dass mit der Verbrechensopfergesetz-Novelle auch Härtefälle geregelt werden. Franz schilderte anhand eines Beispiels aus 2009 die bisherige Regelung, wonach die Pension eines inhaftierten Gewalttäters dem Staat und nicht dem Verbrechensopfer zufließt. Dies werde nun geändert, damit erhielten endlich die Opfer den ihnen zuerkannten Schadensersatz, der ihnen bislang bei mittellosen Tätern verwehrt geblieben sei.

Das Verbrechensopfergesetz biete keine Sicherheit vor Verbrechen, betonte Himmelbauer, es gewährleiste aber eine ausgeweitete Absicherung, dass Opfer und deren Familien jedwede Unterstützung durch den Staat erhielten.

Facharbeitermangel soll entgegengewirkt werden

Einhellig begrüßten die Abgeordneten auch das Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG 2013 ). Dieses bringt eine Reihe von neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die vor allem dazu dienen sollen, dem drohenden Facharbeitermangel in manchen Berufssparten entgegenzuwirken. Wer arbeitslos ist oder sich beruflich neu orientieren will und nur eine geringe oder mittlere Qualifikation hat, erhält künftig unter bestimmten Auflagen ein Fachkräftestipendium. Außerdem wird mit dem SRÄG 2013 die Bildungsteilzeit eingeführt und das Weiterbildungsgeld punktuell reformiert.

Mitverhandelt wurden noch vier Entschließungsanträge der Opposition. Die Grünen forderten etwa die die Abschaffung von Volontariaten im öffentlichen Dienst sowie in profitorientierten privaten Unternehmen . VolontärInnen würden nämlich ihrer Ansicht nach häufig als unbezahlte PraktikantInnen verwendet und zu verpflichtenden Arbeitsleistungen herangezogen. Außerdem werde oft der eigentliche Ausbildungszweck eines Volontariats nicht erfüllt. Ein weiteres Anliegen der Grünen ist die faire Bezahlung von PraktikantInnen . Die G-Mandatare sprechen  sich dafür aus, die Verwendungsgruppen "PraktikantInnen aus Fachhochschulen und Universitäten" sowie "PraktikantInnen aus berufsbildenden Schulen" in die Lohntabellen aller Kollektivverträge aufzunehmen. In einem BZÖ-Entschließungsantrag wird die Forderung vertreten, den beruflichen Umstieg in den Pflege- und Betreuungsbereich finanziell besser zu unterstützen. Keine dieser Initiativen erhielt die erforderliche Mehrheit.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) leitete die Debatte mit der Forderung ein, Volontariate - mit Ausnahmen für Non-Profit-Organisationen - zu verbieten, weil junge Menschen als Volontäre noch weniger Rechtsschutz haben als in Praktika. Es gelte dafür zu sorgen, dass junge Menschen nicht ausgebeutet werden, aber dennoch in Form von Praktika Berufserfahrungen sammeln können. Den vorliegenden neuen Weiterbildungsangeboten stimmen die Grünen zu, machen aber auf das Problem aufmerksam, dass sich Menschen mit geringem Einkommen eine Ausbildung nicht werden leisten können, ohne unter die Armutsgrenze zu rutschen, sagte Schatz. Man werde genau beobachten müssen, wer Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen könne. Mit einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion drängte Birgit Schatz auf Rechts- und Kündigungsschutz bei der Bildungskarenz in Analogie zum Modell der Elternkarenz.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) stimmte seiner Vorrednerin hinsichtlich der Notwendigkeit zu, die heute beschlossenen Maßnahmen zu evaluieren. Das Fachkräftepaket wertete der Abgeordnete als wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft gering qualifizierter ArbeitnehmerInnen und begrüßte auch die Einführung einer Bildungsteilzeit bei aufrechtem Arbeitsverhältnis. Die Einführung des Fachkräftestipendiums samt Sicherstellung der arbeitsrechtlichen und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen sei ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und eine Maßnahme zur Behebung des Fachkräftemangels im Gesundheits- und Pflegebereich, führte Katzian aus.

Abgeordnete unterstreichen Notwendigkeit von Höherqualifizierung

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) betonte die absolute Priorität für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, weil das dringend notwendige Wirtschaftswachstum ausreichend qualifizierte Arbeitsplätze und MitarbeiterInnen voraussetze. Der Redner besprach das vorgeschlagene Fachkräftestipendium und die Bildungsteilzeitkarenz daher positiv. Er trat aber zugleich dafür ein, die Auswirkungen zu prüfen und genau zu beobachten, ob die Bildungskarenz von jenen in Anspruch genommen werde, die man dafür im Auge habe. Die Ausbeutung von Volontären und Praktikanten sei abzustellen, es sollte aber weiterhin die Möglichkeit für junge Menschen geben, Berufserfahrung in Betrieben unter gesicherten rechtlichen Rahmenbedingungen zu sammeln.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) bekannte sich nachdrücklich zur Bildungsteilzeit, weil lebensbegleitendes Lernen zu fairen Bedingungen jene Weiterbildung garantiere, die verhindere, dass Menschen ihre Jobs verlieren. Es werde wichtig sein, die Menschen über ihre Bildungsmöglichkeiten zu informieren, sagte der Abgeordnete und rechnete vor, dass ein Arbeitnehmer mit einem Nettomonatsbezug von 1.700 Euro bei einer Reduktion seiner Arbeitszeit um 50 % in der Bildungskarenz mit eine Nettobezug von 1.491 € rechnen könne. Die ÖVP begrüße diesen wichtigen Fortschritt, schloss Wöginger.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) schloss sich ihrem Vorredner an, unterstrich den Sinn von Investitionen in die Bildung und kündigte ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion an. Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendien seien gerade in einer Zeit steigender Arbeitslosigkeit wichtig, um die Höherqualifizierung und den beruflichen Umstieg zu fördern, vor allem in Richtung Pflegeberufe.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) besprach beide Vorlagen positiv, zeigte sich hinsichtlich der Bildungskarenz aber gespannt auf die Ergebnisse der angekündigten Evaluierung. Er hoffe, dass sich all jene ArbeitnehmerInnen, die dieses Modell nutzen wollen, es sich auch leisten können. Die Einführung von Fachkräftestipendien sei richtig, unverständlich sei allerdings die geplante Ausweitung der Rot-Weiß-Rot-Karte, durch die in einer Zeit wachsender Arbeitslosigkeit Fachkräfte aus dem Ausland geholt werden sollen, klagte Neubauer.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) bekannte sich zur Einführung der Bildungsteilzeit. Das sei eine Maßnahme, die in die richtige Richtung gehe. Zu fragen sei aber, ob sich auch Kleinstbetriebe dieses Weiterbildungsmodell werden leisten können. Auch Markowitz wandte sich gegen die Ausbeutung von Volontären, hielt Volontariate aber dennoch für sinnvoll, um jungen Menschen "berufliches Schnuppern" zu ermöglichen.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) begrüßte die vorliegende Erleichterung von Weiterbildungsmaßnahmen bei aufrechtem Arbeitsverhältnis, weil immer deutlicher werde, dass eine einmalige Qualifikation nicht mehr für ein ganzes Arbeitsleben reiche. Der Abgeordnete lobte das starke Engagement der Bundesregierung für die berufliche Aus- und Weiterbildung und plädierte dafür, die neue Bildungsteilzeit in der Öffentlichkeit entsprechend zu bewerben. 

"Lebenslanges Lernen ist ein Schlüssel zum Erfolg im Beruf", leitete Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) ihre positive Wortmeldung zur Einführung der Bildungsteilzeit und des Fachkräftestipendiums ein. Die neuen Modelle bieten Menschen mit geringer Qualifikation die Chance, beruflich durchzustarten und in der Arbeitswelt zu überleben. Die ArbeitgeberInnen werden sich mit ihren MitarbeiterInnen gerne auf Weiterbildungsmaßnahmen einigen, weil sie wissen, dass sie qualifizierte MitarbeiterInnen brauchen, sagte die Rednerin. 

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) erinnerte daran, dass sich
Schnupperlehren, Volontariate und Ferialpraktiker sehr bewährt haben und machte darauf aufmerksam, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen sehr unterschiedlich ausgestaltet seien. Der Gewerkschaft warf Vock vor, zwar über bestehende Grauzonen zu klagen, zugleich aber nicht bereit zu sein, klare kollektivvertragliche Regelungen für Volontäre und Praktikanten zu treffen. Zudem bedürfe es klarer gesetzlicher Bestimmungen, verlangte Vock.

Hundstorfer: Meilensteine in Weiterbildungs- und Arbeitsmarktpolitik

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER sprach von Meilensteinen in der Weiterbildungs- und Arbeitsmarktpolitik, wobei er auf die lange Liste von Mangelberufen hinwies, die durch den Einsatz des Fachkräftestipendiums kürzer werden soll. Beim Thema Praktika zeigte sich der Arbeitsminister gesprächsbereit und unterstrich seine Absicht, sich die unterschiedlichen Regelungen anzuschauen und Vorschläge für eine Lösung auszuarbeiten. Wer ein Studium absolviert hat, sollte seinen Berufseinstieg nicht mit einem Praktikum beginnen müssen, hielt Hundstorfer fest. 

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) betonte die große Bedeutung des hohen Standards der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Wirtschaftsstandort Österreich, wobei er auf das erfolgreiche Modell der dualen Ausbildung hinwies, die österreichischen LehrabsolventInnen regelmäßig Spitzenpositionen im internationalen Vergleich sichere. Das neue Fachkräftestipendium und die Bildungsteilzeit seien sowohl für die Betriebe als auch für die MitarbeiterInnen wichtig und trügen dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs abzusichern, zeigte sich Haubner überzeugt.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) war besorgt wegen des großen Personalmangels im Pflegebereich, wo das Stammpersonal tausende fehlende Pflegekräfte ersetzen müsse. Allein in Salzburg fehlten 900 Pflegekräfte, klagte der Redner, der sich mit Nachdruck dafür einsetzte, den beruflichen Um- und Wiedereinstieg zu fördern.

"Wir wollen, dass die Weiterbildung nicht mit 50 Jahren endet, sondern dass die Menschen auch mit 50 plus und 60 plus noch einmal beruflich Gas geben und bis zum gesetzlichen Pensionsalter arbeiten", sagte Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V). Sie begrüßte daher die Einführung eines Bildungsteilzeitangebots bei aufrechtem Arbeitsverhältnis sowie ein Fachkräftestipendium. Es sei notwendig, den Umstieg in Mangelberufe, vor allem in den Pflegebereich zu erleichtern.

Bei der Abstimmung wurde das Sozialrechts-Änderungsgesetz einstimmig verabschiedet. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Rechtsanspruch und Kündigungsschutz beim Bildungskarenzmodell blieb in der Minderheit der Antragsteller. Die Ablehnung von Entschließungsanträgen der Grünen zur Abschaffung von Volontariaten im privaten Profit-orientierten Sektor sowie auf Entschädigung von Praktika in Kollektivverträgen und des BZÖ auf Förderung des beruflichen Umstiegs in den Pflege- und Betreuungsbereich erfolgte mehrheitlich. (Fortsetzung Nationalrat) jan/rei/fru