Parlamentskorrespondenz Nr. 240 vom 21.03.2013

Alle Fraktionen für Zweckbindung bei Wohnbauförderungsmitteln

Kurzdebatte im Nationalrat

Wien (PK) – Aus aktuellem Anlass hat das BZÖ heute beantragt, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung für den Entschließungsantrag 1866/A(E) auf Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbauförderungsmittel eine Frist bis 24. April 2013 zu setzen. Alle Fraktionen äußerten sich positiv zur Zweckbindung, der Fristsetzungsantrag erhielt dennoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) registrierte Übereinstimmung zwischen den Fraktionen, dass die 2008 abgeschaffte Zweckbindung wieder eingeführt werden soll, um den Menschen dringend benötigten Wohnraum zu leistbaren Preisen zur Verfügung zu stellen. Wohnbaupolitik sei Sozialpolitik und sie sei zugleich wichtig für die Bauwirtschaft, unterstrich Widmann. Er ortete Widerstand gegen die Wiedereinführung der Zweckbindung bei den Ländern, die diese Mittel seit 2008 zum Stopfen der Löcher in ihren Budget verwenden, wobei beträchtliche Beträge auch verspekuliert wurden. Im Finanzausschuss haben SPÖ und ÖVP aber eine Behandlung des BZÖ-Antrags verhindert, erinnerte Widmann und machte auf BZÖ-Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Treffsicherheit im sozialen Wohnbau aufmerksam. Das BZÖ wolle auch die Umsatzsteuer auf Mietverträge und die Mietvertragsgebühr abschaffen, war vom Redner zu hören.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) begrüßte die Diskussion über die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbaugelder und forderte die ÖVP zu Gesprächen über dieses Thema auf. Die Position der SPÖ sei bekannt, jene der ÖVP würde aber keine Verbesserungen für die MieterInnen bringen, klagte die Rednerin. Auch der Antrag des BZÖ sei nicht weitgehend genug, weil er die Rückflüsse aus Förderungen nicht einbeziehe. Die SPÖ verlange eine echte Zweckbindung für die Wohnbauförderungsmittel, mehr Transparenz bei Mietverträgen und die Abschaffung befristeter Mietverträge. Es sei nicht länger notwendig, Wohnbauförderungsmittel für die Wärmedämmung einzusetzen, weil dafür andere Förderinstrumente zur Verfügung stehen, führte sie aus. Außerdem sei es mittlerweile gelungen, die CO2-Belastung durch die Wohnraumbeheizung wesentlich zu reduzieren.

Abgeordneter Johann SINGER (V) gab ebenfalls seiner Freude über die breite Diskussion Ausdruck, die aufgrund der Vorschläge von Vizekanzler Spindelegger zum Thema leistbares Wohnen entstanden seien. Es sei nicht hinzunehmen, dass Familien einen Großteil ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen. Die 2008 abgeschaffte Zweckbindung sei aber Teil des Finanzausgleichs gewesen und könne nur im Rahmen der nächsten Finanzausgleichverhandlungen wieder eingeführt werden. Darüber hinaus schlage die Volkspartei eine Fülle von Maßnahmen zur Mobilisierung des Wohnungsmarktes vor. Es gehe darum, Österreich zu einem Land der Wohnungs- und Hauseigentümer zu machen. Dazu gehöre laut Singer auch mehr Gerechtigkeit im gemeinnützigen Wohnbau, eine bessere Überprüfung der Vergabe von Gemeindewohnungen, Maßnahmen gegen Zweitwohnungen im Gemeindebau und eine soziale Staffelung der Gemeindebau-Mieten.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) registrierte "Schattengefechte zwischen den Koalitionsparteien in Vorwahlzeiten" und warf der Volkspartei vor, bei der Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel zurückzurudern, weil die Länder das Geld zum Stopfen ihrer Budgetlöcher bräuchten. Diese Haltung sei unverständlich, weil die Wiedereinführung der Zweckbindung der Bauwirtschaft nützen, Arbeitsplätze geschaffen und die Menschen von niedrigeren Mieten profitieren würden.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) hielt es für eine "politische Todsünde", die Zweckbindung bei der Verwendung der Wohnbauförderungsmittel abgeschafft zu haben. Die Wohnbauleistung sei zurückgegangen, was unmittelbar für den Fehlbestand bei leistbaren Wohnungen in Wien, Graz und Klagenfurt verantwortlich sei. Dazu komme, dass die Gelder teilweise verspekuliert wurden, wie auch vom Rechnungshof aufgezeigt wurde. Es sei völlig unverständlich, dass die ÖVP dieses Thema ebenso wie die Frage der Mieten im Bautenausschuss nicht diskutieren wolle.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) schloss sich den Ausführungen Gabriela Mosers an, erinnerte daran, wie lange der Antrag des BZÖ bereits vorliege und meinte, Rot und Schwarz begännen erst seit dem Wahlerfolg der Kommunisten in Graz

 die gravierenden Probleme im sozialen Wohnbau wahrzunehmen. Grosz wies auf die diesbezüglichen Aussagen des WKÖ-Präsidenten Leitl und des SPÖ-Abgeordneten Muchitsch hin und begründete die Forderung nach Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel mit dem immer größer werdenden Fehlbestand an leistbaren Wohnungen.

Abgeordneter Robert LUGAR (T) bekannte sich ebenfalls dazu, Wohnbauförderungsmittel nur zweckgewidmet einsetzen zu dürfen, weil es nicht der Sinn der Wohnbauförderungsabgabe sei, Infrastrukturprojekte oder die thermische Sanierung zu fördern. Man müsse dafür sorgen, dass ausreichend sozialer Wohnraum zur Verfügung stehe und die Preise für Eigentumswohnung und Wohnungsmieten gedämpft werden. Zudem verschärfe die Preisexplosion bei den Wohnungskosten in Wien und Graz das Pendlerproblem in diesen Städten, merkte Lugar an. Der Abgeordnete schlug vor, die Wohnbauförderung mit einer Verfassungsbestimmung wieder an sich zu ziehen und die Förderungswürdigkeit der Mieter im sozialen Wohnbau regelmäßig zu überprüfen.

Bei der Abstimmung blieb der Fristsetzungsantrag in der Minderheit der Oppositionsparteien und wurde abgelehnt.

(Ende Fristsetzung/Fortsetzung Nationalrat) jan/fru