Parlamentskorrespondenz Nr. 242 vom 21.03.2013

Keine Fernsehübertragung aus Untersuchungsausschüssen

Bürgerinitiativen und Auslieferungsantrag als Abschluss im Plenum

Wien (PK) – Nach den Familienthemen wurde heute im Nationalrat über Initiativen von BürgerInnen diskutiert und die Vor- und Nachteile von Fernsehübertragungen bei Untersuchungsausschüssen erörtert. Zum Abschluss der beiden Plenartage wurden in den meisten Ausschüssen Sitze neu verteilt.

Ein Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen wurde mit Mehrheit angenommen. Die Themen waren dabei wie immer sehr breit gefächert und reichten von gesundheitspolitischen Initiativen (z.B. Gleichstellung von Untersuchungen durch eine Hebamme beim Mutter-Kind-Pass, Eugenische Indikation), familienrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gemeinsame Obsorge), Verkehrsagenden (studierendenfreundliche Tarife im öffentlichen Fernverkehr, Mitbenützung der Busspur) bis hin zum Erhalt der Bundesfachschule für Flugtechnik und des Bezirksgerichts Rattenberg. Die Bürger befassten sich zudem mit Finanzthemen (z.B. Ablehnung des Fiskalpakts, Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge), Bildungsfragen (freie Studienwahl, Einstufung von HTL/HLF-Ingenieuren) sowie Problemen aus dem Justizressort (z.B. Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung).

In den Augen der Freiheitlichen Bereichssprecherin für Petitionen und Bürgerinitiativen Susanne WINTER geben die zahlreichen Anliegen, die im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen regelmäßig behandelt werden, klar die Kritik der Bevölkerung am heimischen Regierungssystem wider. Daher gehe es nicht an, derartige Initiativen nur durch Kenntnisnahme jeder weiteren Behandlung zu entziehen. Im Detail beschrieb die FPÖ-Mandatarin unter anderem eine Petition ihres Parteikollegen Norbert Hofer, die sich gegen die geltende Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch mit Eugenischer Indikation richtet. 

Die SPÖ-Sprecherin für Petitionen und Bürgerinitiativen Rosa LOHFEYER unterstich, die Bedeutung von Bürgerinitiativen sei schon daran erkennbar, dass sie auch nach Abschluss einer Legislaturperiode weiterbehandelt werden. Intensiv sei in den letzten Sitzungen des Petitionsausschusses das Thema gemeinsame Obsorge diskutiert worden, berichtete Lohfeyer, und sie umriss in diesem Zusammenhang die bereits erfolgten gesetzlichen Maßnahmen dazu. Auch der Bürgerinitiative "Die Wiedergutmachung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung" widmete sie sich eingehend und befand, mit dem Menschenrechtsbeirat in der Volksanwaltschaft sei für diesen Bereich eine wichtige Kontrolle vorgesehen worden. 

Anliegen von BürgerInnen sollen mehr Gewicht bekommen

Der Regionalpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang PIRKLHUBER, plädierte dafür, die im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelten Anliegen von BürgerInnen, etwa die Initiative gegen Patente auf Tiere und Pflanzen, zwingend dem zuständigen Fachausschuss zuzuweisen. Dafür wäre eine Änderung in der Geschäftsordnung des Nationalrates notwendig, mangels dieser könne seine Fraktion nicht dem gegenständlichen Sammelbericht zustimmen, so Pirklhuber. Außerdem solle es dem Ausschuss möglich gemacht werden, Hearings zu einer Bürgerinitiative abzuhalten, immerhin würden immer mehr Personen derartige Initiativen online auf der Parlaments-Website unterstützen. Er forderte weiters, Resolutionen von Gemeinden sollten auch ohne Mitwirkung eines Abgeordneten im Parlament debattiert werden.

ÖVP-Sprecherin für Bürgeranliegen Anna HÖLLERER meinte daraufhin, das gemeinsame Anliegen, den Petitionsausschuss aufzuwerten, verbinde dessen Mitglieder, daher gebe es das Bemühen, einen derartigen Geschäftsordnungs-Änderungsvorschlag noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen sei ein bedeutender Dienstleister für Bürgeranliegen, betonte die Mandatarin, es gelte daher, die Instrumente dieses Ausschusses noch bekannter zu machen und erwähnte einen kürzlich zu diesem Zweck erstellten Folder der Parlamentsdirektion. An Grün-Abgeordneten Pirklhuber gewandt meinte Höllerer allerdings, entgegen seiner Aussage sei tatsächlich eine vermehrte Zuweisung von Materien an die jeweiligen Fachausschüsse festzustellen. 

Mit der Bürgerinitiative "Schluss mit der Zeitumstellung" befasste sich Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) näher, sei dieses Anliegen doch berechtigt, da die Störung des inneren Zeitgefüges krank mache und gerade ältere Menschen große Probleme damit hätten. Das wirtschaftliche Argument der Zeitersparnis dadurch sei längst widerlegt.

BZÖ-Mandatar Wolfgang SPADIUT widmete sich einer von ihm eingebrachten, von 19 Motorradklubs unterzeichneten Petition, um einspurigen Kraftfahrzeugen die Benützung der Busspur zu gestatten und leitete damit über zu seinem vorliegenden, an die Verkehrsministerin gerichteten Entschließungsantrag. Darin drängt Spadiut auf eine entsprechende Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung.

Ein ähnliches Begehren machte Stronach-Verkehrssprecher Christoph HAGEN in einem eigenen Entschließungsantrag an das Verkehrsressort geltend, denn es sei nicht nachvollziehbar, weswegen die zumeist freie Busspur von Mopeds aber nicht von Motorrädern genutzt werden dürfe. Beide Anträge blieben bei der Abstimmung in der Minderheit.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) hob die unternehmensbezogene Bedeutung einer Petition des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender Niederösterreich hervor, in der ein Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge gefordert wird und er untermauerte das Begehren mit darauf abzielenden Aussagen, die mehrere VertreterInnen von Bundesländer-Wirtschaftskammern getätigt hätten.

Stronach-Abgeordneter Erich TADLER rief das Plenum auf, Bürgerinitiativen und Petitionen, immer und nicht nur zur Wahlkampfzeit ernst zu nehmen.

Auf das Vorgehen vieler ÖsterreicherInnen gegen Atomenergie konzentrierte sich Abgeordneter Erwin PREINER (S) und er bezog sich dabei konkret auf Pläne der Ungarischen Regierung, in Paks einen neuen Reaktorblock in Betrieb zu nehmen. Das seiner Meinung nach aus Sicherheits- und Kostengründen unzumutbare Vorgehen, die AKW -Stromerzeugung in Europa auszubauen, müsse unbedingt verhindert werden, Lebensminister Nikolaus Berlakovich habe in internationalen Gremien fortwährend für einen Atom-Stopp aufzutreten, appellierte Preiner.

"Studierendenfreundliche Tarife im öffentlichen Fernverkehr" thematisierte Abgeordnete Anna FRANZ (V) bei ihrer Beschreibung der diesbezüglichen Petition und sie bedauerte, dass der Ausschuss auf Grund von Finanzierungsschwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Forderung das Begehren lediglich zur Kenntnis genommen habe. Besonders für Studierende aus Vorarlberg, wo es keine Universität gibt, brächte das regelmäßige Pendeln hohe Kosten mit sich. Erfreulich sei dagegen, dass die Bürgerinitiative zur freien Studienwahl dem Wissenschaftsausschuss zugewiesen wurde.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) erwiderte Abgeordneter Winter, es treffe sicher nicht zu, dass die in Petitionen und Bürgerinitiativen formulierten Anliegen der BürgerInnen nur die Unzufriedenheit mit der Verwaltung zum Ausdruck brächten. Es gehe darum, auf Anliegen aufmerksam zu machen. Eine verbindliche Zuweisung der Petitionen und Bürgerinitiativen zu Fachausschüssen, wie von Abgeordnetem Pirklhuber gefordert, halte sie jedoch nicht für sinnvoll.

Königsberger-Ludwig ging dann genauer auf die Petition betreffend Streichung der eugenischen Indikation ein. Das sei ein sensibles Thema, das nicht moralisierend behandelt werden sollte, meinte sie. Die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums habe klar dargelegt, dass späte Schwangerschaftsabbrüche nur in ganz extremen Fällen durchgeführt werden, in denen das Kind nach der Geburt aufgrund schwerer Missbildungen nicht lebensfähig wäre. Es gebe darüber hinaus auch die medizinische Indikation, die auf die Vermeidung einer Gefährdung der Schwangeren abzielt, stellte sie fest.       

Abgeordneter Hermann GAHR (V) nahm zur Petition betreffend die Erhaltung des Bezirksgerichts Rattenberg Stellung und meinte, das Anliegen sei vom Ausschuss ernsthaft betrachtet worden. Das Anliegen der Hebammen, dass ihre Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass gelten sollen, nehme man ernst. Es werde im Familienausschuss weiter behandelt und hoffentlich einer Lösung zugeführt. Die Petition zu studierendenfreundlichen Tarifen bringe ein berechtigtes Anliegen der Studierenden zur Sprache, das mittelfristig umgesetzt werden solle, meinte Gahr. Insgesamt habe der Ausschuss eine Reihe wichtiger Anregungen für die Politik gegeben.

   

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) meinte in Richtung von Abgeordnetem Pirklhuber, es seien noch nie so viele Petitionen und Bürgerinitiativen einem Fachausschuss zugewiesen worden. Das lasse erkennen, dass der Petitionsausschuss seine Rolle, Anliegen an die Politik heranzutragen, wahrnehme. Das gelte beispielsweise für die Petition von Josef Auer betreffend das Bezirksgericht Rattenberg, die man zur Kenntnis nehme. Der Ausschuss sei hier auf einem guten Weg.  

       

Abgeordneter Christine MAREK (V) ging auch die Petition zur Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn ein. Dieser Fall zeige, wie mittels einer Petition die Politik auf ein wichtiges Anliegen aufmerksam gemacht werden kann. Im Unterrichtsausschuss werde man weiter darüber nachdenken, wie man diese hochwertige Ausbildungsstätte erhalten könne. Die Petition, HTL-Ingenieure akademisch auf Bachelor-Niveau einzustufen, sei etwas problematisch. Würde nur HTL-Abschlüssen akademisches Niveau zuerkannt, wäre das eine Benachteiligung anderer vorzüglicher Fachschulen. Die Anliegen, die in den Bereichen Familienrecht und gemeinsame Obsorge eingebracht wurden, haben sich nach Meinung von Abgeordneter Marek mit der Novelle des Familienrechtsgesetzes weitgehend erübrigt. 

        

Abgeordneter Hannes WENINGER (S) verwies auf die inhaltliche Breite dieses Ausschusses, die ihn von den so genannten Fachausschüssen unterscheide, und dankte allen MitarbeiterInnen, die ihn hervorragend betreuen. Zur Mitbenutzung der Busspur erinnerte Weninger daran, dass auch bei Verkehrsexperten keine einheitliche Meinung darüber bestehe, ob eine Öffnung der Busspur für andere Verkehrsteilnehmer sinnvoll sei. Das könnte dem ursprünglichen Ziel,  den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen, zuwiderlaufen. Die Entscheidung darüber müsse aber letztlich im Verkehrsausschuss fallen.

Abgeordneter Fritz GRILLITSCH (V) bemerkte in Richtung von Abgeordnetem Pirklhuber, Österreich habe eine vorbildliche Agrarpolitik, die in Europa anerkannt werde und als Vorbild diene. Man sollte sie daher nicht schlechtreden. Österreich sei ein Spitzenreiter bei der Umsetzung von Umweltprogrammen und bei der Zahl der Bio-Landwirtschaftsbetriebe. Es gebe allen Grund, darauf stolz zu sein.

In der Abstimmung wurde der Bericht des Petitionsausschusses mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. Der Antrag von Abgeordnetem Spadiut zur Mitbenützung der Busspur für einspurige Fahrzeuge, wie auch ein gleichlautender Antrag von Abgeordnetem Hagen, blieb in der Minderheit.

TV-Kameras müssen bei Untersuchungsausschüssen weiter draußen bleiben

Vom Nationalrat abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen, der darauf abzielte, Fernsehübertragungen aus Untersuchungsausschüssen zu ermöglichen. Derzeit sind Ton-, Bild- und Filmaufnahmen nicht zulässig.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) sprach sich für eine Fernsehübertragung von Untersuchungsausschüssen aus. Es sei wichtig, das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen, betonte sie. Ein Schritt dazu wäre ihrer Meinung nach, die Arbeit des Parlaments transparenter zu machen. Gerade dort, wo wesentliche Aufklärungsarbeit geleistet wird, im Untersuchungsausschuss, sei der Vorhang für die Öffentlichkeit aber geschlossen. Moser ist überzeugt, dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses qualitätsvoll und seriös fragen und die Auskunftspersonen ordentlich behandeln würden, würde die Diskussion im Fernsehen übertragen, das zeige sich auch in Deutschland.

Abgeordneter Otto PENDL (S) äußerte durchaus Sympathie für den Antrag der Grünen, wandte sich aber dagegen, die Frage der Fernsehübertragung abgekoppelt von einer generellen Untersuchungsausschuss-Reform zu diskutierten. Solange nicht gewährleistet sei, dass Auskunftspersonen ordentlich behandelt würden, ist seiner Ansicht nach eine Fernsehübertragung nicht sinnvoll. Grundsätzlich habe er aber überhaupt nichts dagegen, Untersuchungsausschüsse öffentlich zu machen, sagte Pendl und zeigte sich zuversichtlich, bei zielstrebiger Arbeit bald eine Lösung zu finden.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) unterstütze das Anliegen der Grünen, trat aber gleichfalls dafür ein, die Frage der Fernsehübertragung in eine Gesamtreform des Instruments Untersuchungsausschuss einzubetten. Der Korruptions-Untersuchungsausschuss sei sehr erfolgreich gewesen, betonte er, er habe aber auch einige Schwachstellen offenbart. Scharfe Kritik übte Petzner an den Koalitionsparteien, die bereits im Jahr 2009 zugesagt hätten, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu einem Minderheitsrecht zu machen, eine Reform sei aber immer noch nicht absehbar.

Abgeordneter Werner AMON (V) wertete es als unzulässig, das bisherige Nichtzustandekommen der Untersuchungsausschuss-Reform den Regierungsparteien anzulasten. Alle Fraktionen hätten sich sehr intensiv um eine Reform bemüht, sagte er, die Meinungen seien aber nicht nur zwischen den beiden Regierungsparteien auseinandergegangen, etwa in Bezug auf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, auch die Opposition sei in vielen Fragen gespalten gewesen.

Was die Frage der Fernsehübertragung von Untersuchungsausschüssen betrifft, wollte Amon dies für die Zukunft nicht ausschließen. Er gab aber zu bedenken, dass es nicht nur Argumente für TV-Übertragungen, sondern auch Argumente dagegen gebe. Man könne die Frage nicht für sich alleine stehend betrachten, sagte Amon, man müsse gleichzeitig über die Frage der Rechte von Auskunftspersonen diskutieren.

Der ablehnende Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag der Grünen wurde vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Günther Kräuter wird nicht ausgeliefert

Einstimmig folgte der Nationalrat der Empfehlung des Immunitätsausschusses und lehnte eine behördliche Verfolgung von SPÖ-Abgeordnetem Günther Kräuter wegen des Verdachts der üblen Nachrede ab. Ausschuss und Plenum stellten fest, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der Tätigkeit Kräuters als Abgeordneter besteht.

Zuwachs bei Team Stronach erfordert Neuwahl von Ausschüssen

Durch den Wechsel von BZÖ-Abgeordneter Martina Schenk zum Team Stronach wurde eine Neuwahl jener Ausschüsse des Nationalrats erforderlich, die sich aus 26 Mitgliedern zusammensetzen. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen lautet gemäß eines einstimmigen Beschlusses des Nationalrats künftig wie folgt: SPÖ 9 (bisher 8), ÖVP 8 (8), FPÖ 5 (5), Grüne 3 (3), BZÖ 1 (2). Nicht betroffen ist der Hauptausschuss.

Eine weitere (195.) Sitzung des Nationalrat diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) hlf/red