Parlamentskorrespondenz Nr. 244 vom 22.03.2013

Vorlagen: Wirtschaft

Anpassungen an neues System der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wien (PK) – Durch ein Bundesgesetz (2244 d.B.) werden nun die einzelnen Materiengesetze im Bereich des Wirtschaftsministeriums an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst. Im Einzelnen soll damit nach dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz über Rechtsmittel gegen Bescheide des Arbeitsausschusses für externe Qualitätsprüfungen nicht mehr die Qualitätskontrollbehörde, sondern das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle sieht zwar die Auflösung der Qualitätskontrollbehörde vor. Zwecks Fortführung ihrer aufgrund europarechtlicher Vorgaben durchzuführenden Aufsichtstätigkeit über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften wird die Qualitätskontrollbehörde aber neuerlich als Aufsichtsbehörde beim Wirtschaftsministerium eingerichtet. Sie soll im Rechtsmittelverfahren Parteistellung sowie die Möglichkeit erhalten, gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts Revision zu erheben. Angepasst werden durch die Regierungsvorlage auch das Ingenieurgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß- und Eichgesetz, das Vermessungsgesetz, das Elektrotechnikgesetz, das Wettbewerbsgesetz und das Mineralrohstoffgesetz. (Schluss) hof


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